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26.02.2007

Jeder Markt hat eben einen anderen Preis

«Bundesrat Blocher ist gegen Parallelimporte von patentierten Gütern, um Eigentümer zu schützen. Über Managerlöhne sollen Aktionäre indirekt abstimmen können.» 26.02.2007, NZZ am Sonntag, Daniel Hug und Fritz Pfiffner Herr Bundesrat, Sie wollen mit der Reform des Aktienrechts die Rolle des Aktionärs stärken. Soll er künftig die Lohnpolitik eines Unternehmens abstimmen können? Christoph Blocher: Einerseits ist vorgesehen, dass die Statuten Grundsätze der Salärpolitik vorsehen können. Aber man muss aufpassen: Ich habe mir zum Beispiel die Grundsätze, die die Credit Suisse bekannt gegeben hat, angeschaut; doch das ist kaum verständlich. Der jetzige Aktienrechtsentwurf sieht zusätzlich vor: Wenn jedes Jahr die Bezüge neu bestimmt werden, muss auch jedes Jahr der Verwaltungsrat einzeln gewählt werden, unter Angabe der Bezüge. Dann hat man indirekt eine Möglichkeit, die Bezüge zu bestimmen. Das macht die ABB schon heute. Wenn die Bezüge für drei oder vier Jahre bestimmt werden, kann die Frist auch länger sein. Bis jetzt hat noch niemand einen besseren Vorschlag gebracht. Sie wollen auch das Depotstimmrecht der Banken streichen. Bleiben Sie dabei? Daran halten wir fest. Wir sagen nicht, wie viel die Firmenleitung verdienen soll. Das ist Sache der Gesellschaft. Aber die Aktionäre müssen die Möglichkeit haben, ihrem Willen Ausdruck geben zu können. Hier geht es um das Eigentum der Aktionäre, und wenn dieses Eigentum nicht mehr gewahrt ist, muss der Staat etwas machen, um es zu schützen. Wie im Patentrecht auch. Gibt es eine gesellschaftspolitische oder ethische Grenze für Löhne? Für den Erfolg in einer Firma ist die oberste Führung massgebend. Es gibt keine schlechten Firmen, nur schlechte Chefs. Nehmen Sie als Beispiel die ABB, als sie am Boden war. Dann holten sie mit Herrn Dormann von der Hoechst einen qualitativ guten Mann mit grossem Leistungsausweis. Mit seinem Finanzchef Voser und dem Management hat er die Firma in Ordnung gebracht. Wer hätte dies ebenso gut tun können? Darum spielt es nicht so eine grosse Rolle, wie hoch der Bonus für diese Leistung ist. Die Frage ist stets: Finden Sie einen Besseren für weniger Geld? Der oberste Chef ist der Stellvertreter des Eigentümers. Also gleichsam ein Unternehmer. Aber dem Unternehmer gehört eben nicht nur der Gewinn, sondern auch der Verlust. Diesen Verlust hat der Manager nicht, es bleibt ihm ja immer noch mindestens das Grundsalär. Aber all das sind unternehmerische Betrachtungen. Es ist nicht Sache des Staates, für eine Begrenzung zu sorgen; aber der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Aktionärsdemokratie funktioniert. Weil der Staat das Privateigentum schützen muss. Novartis-Chef Vasella hat goldene Fallschirme, die ihm fünf Jahressaläre bei einem Verkauf der Firma zusichern. Ihre Meinung zu solchen Verträgen? Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, die Anstellungsbedingungen von Herrn Vasella zu bestimmen. Als Unternehmer würde ich dies wahrscheinlich ändern. Aber dazu muss Novartis Stellung nehmen. Wer hat den Managern diese Entschädigungen bewilligt? Die Salärkommission des Verwaltungsrats, den Vasella selber präsidiert. Wer ist der Eigentümer bei diesen Gesellschaften? Der Aktionär. Zugegeben, der Schutz des Eigentums bei den grossen Aktiengesellschaften funktioniert heute schlecht. Der Aktionär kann sein Eigentum zu wenig wahren, weil es pulverisiert ist. Es ist ähnlich wie in einem kommunistischen Staat: Da sind alle Miteigentümer des Staatseigentums, alles gehört allen. Aber der Bürger kann sein Eigentumsrecht nicht ausüben. Am Ende bleibt eine kleine Gruppe, die das Eigentumsrecht ausübt. Das liegt in der Natur der Sache. Darum müssen wir im Aktienrecht den Einfluss der Eigentümer stärken. Die Wirtschaft floriert, der Wohlstand steigt, aber nicht für alle gleich. Ist die Hochpreisinsel Schweiz ein Problem? Die Wirtschaft floriert - es profitieren alle. Die Arbeitslosigkeit ist klein, die Arbeitsplätze sind relativ sicher. Übrigens: Die Schweiz ist heute keine Hochpreisinsel mehr, das sage ich auch den Hoteliers. Bei den guten Hotels sind wir heute auch gegenüber vergleichbaren Ländern wie etwa England, Italien oder Deutschland preislich sehr gut. Das hat auch mit dem gestiegenen Euro zu tun. Der Bundesrat hat im November 2006 beschlossen, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht worden sind, künftig auch in der Schweiz zugelassen sein sollen, nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip. Bis Mitte März läuft die Vernehmlassung. Wie sind die Reaktionen? Erste Einwände kommen natürlich: Man hat in der Schweiz Sondernormen geschaffen, etwa zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Konsumenten und der Sicherheit. Viele Produkte, deren Sondernormen wegen des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt geschaffen wurden, sind ja weitgehend ausgeklammert. Nun kommen Konsumenten und sagen: Wir haben Vorschriften zum Schutz der Konsumenten, wir möchten einen Schutz behalten. Denken Sie an die Lebensmittel, wo wir eine höhere Deklarationspflicht haben. Hier wird es Widerstand gegen die Liberalisierung geben. Wir müssen schliesslich entscheiden: Wollen wir den freien Handel oder die Sondervorschriften? Heute zahlen wir für identische Importgüter oft höhere Preise als im Ausland, weil viele Hersteller dem Händler den Verkaufspreis de facto weiter vorschreiben. Die Aufhebung dieser vertikalen Bindungen hatten Sie im Nationalrat mit "Diebstahl" und "schwerwiegende Einschränkung des Eigentums" kritisiert. Sehen Sie dies heute noch so? Ja, natürlich. Sie sind offenbar für die Enteignung des Privateigentums. Wenn ich ein Auto baue in Deutschland und in der Schweiz für einen bestimmten Preis verkaufe, mit dem ich mich im Wettbewerb durchsetze, ist es Enteignung, wenn der Staat den Preis reduziert. Jeder Markt hat einen anderen Preis. Ich war als Unternehmer in allen Ländern tätig, und wir hatten in allen Ländern einen unterschiedlichen Preis. Die Marktsituation, Bearbeitungskosten und Zugänge waren jeweils verschieden. Wenn jemand in einem Markt zum Beispiel seine Überschussproduktion verkauft, darf er doch vorschreiben, dass diese Ware nicht weiter in seine Märkte exportiert wird. Das Privateigentum ist die Säule der Privatwirtschaft. Im Autobereich hat man ja die vertikalen Bindungen verboten. Die Autos sind trotzdem nicht billiger geworden. Die grossen Preisunterschiede zu den Nachbarländern sind jedoch verschwunden. Die Drohung des Parallelimports hat gereicht. Wir hatten bei den Autos schon zuvor einen starken Wettbewerb. Wohl weil wir keine eigenen Autohersteller haben. Die Autohersteller haben mit Gegenmassnahmen reagiert: Sie lassen je nach Markt nicht mehr alle Typen zu und nehmen den Vertrieb zunehmend selbst in die Hand. Zu schützen ist auch die Freiheit des Unternehmers, die Produkte dort zu kaufen, wo sie günstig sind. Sonst subventionieren die Schweizer Konsumenten, welche höhere Preise zahlen müssen, die ausländischen Konsumenten. Kaufen können Sie, was und wo Sie wollen, aber nur, was auf dem Markt erhältlich ist. Ein Produkte-Inhaber hat ein eigenes Gut. Was damit geschehen soll, muss doch der Privateigentümer bestimmen können. Er muss selbst entscheiden können, dass er ein bestimmtes Produkt nicht in einem Land haben will. Der Produzent muss Eigentümer seines Produktes bleiben. Aber es steht Ihnen frei, ein Konkurrenzprodukt auch auf den Markt zu bringen - und erst noch billiger. Die Konkurrenz wird ein zu teures Produkt aus dem Markt werfen. Der Streit bei den Parallelimporten dreht sich heute vor allem um patentgeschützte Produkte. Wie sehen Sie hier die Situation? Das Patentrecht ist ein privates Eigentumsrecht: Wer ein patentiertes Gut verkauft auf einem Markt, kann sich dagegen wehren, dass andere gegen seinen Willen dieses Gut nachmachen, verkaufen oder in die Schweiz reexportieren. Ein Sonderfall sind patentgeschützte Medikamente: Sie unterliegen nicht nur dem Schutz des geistigen Eigentums, sondern zusätzlich einer staatlichen Preisbindung, was ein grosser Unfug ist. Für alle patentierten Güter sind in allen Industrieländern Parallelimporte verboten, wenn dies der Eigentümer verlangt - auch in der EU, wobei die EU diesbezüglich wie ein Staat auftritt … … bestehend aus 27 Ländern. Nach aussen aber ein einziger Staat, wie die USA - mit 50 Gliedstaaten - oder die Schweiz. Nicht nur die Konsumenten, auch die Landwirtschaft fordert die Zulassung von Parallelimporten, wie auch die Krankenkassen, die IG Detailhandel, die Hoteliers, der Tourismus, die Wettbewerbskommission... Eben alle nur, soweit sie Einkäufer sind, also Konsumenten. Nur für sich wollen sie die Zulassung von Parallelimporten, nicht etwa für die Produkte, die sie verkaufen. Ich habe noch nie gehört, dass die Landwirtschaft gesagt hat: Unsere Produkte sind jetzt frei und stehen in freier Konkurrenz. Es gibt viele Güter, die ein Schutzpatent haben: der Verschluss der Parfumflasche zum Beispiel … Wenn ein nicht wesentlicher Teil eines Produktes patentgeschützt ist, so soll dieses Produkt in Zukunft parallel importiert werden können. So steht es im neuen Patentgesetz, das nun in der Beratung ist. Velos, deren Bremsklötzchen patentiert sind, oder Parfumflaschen, deren Verschluss patentiert ist, können demnach parallel importiert werden. Das Gegenteil ist eben ein Missbrauch. Mit dem Patent wird auch geschützt, dass ein Hersteller sein Medikament in der Schweiz teurer als etwa in Italien verkaufen kann. Dann müssen Sie dem Schweizer Konsumenten erklären, warum er die tieferen Preise der Italiener subventionieren soll. Bei den Medikamenten haben Sie halt eine staatliche Preisbindung. Kämpfen Sie für die Abschaffung dieser Preisbindungen, dann wird es solche Unterschiede nicht mehr in diesem Ausmass geben. Sollen wir bei den patentgeschützten Gütern nicht wenigstens die europäische Erschöpfung zulassen, das Cassis-de-Dijon-Prinzip auch hier anwenden? Natürlich wäre das weniger schlimm als die internationale Erschöpfung, wo Parallelimporte aus den Entwicklungs- und auch Piratenländern möglich würden. Die Einführung der regionalen Erschöpfung durch die Schweiz ist kaum machbar. Zu diesem Schluss ist der Bundesrat gekommen. Wirtschaftlich taugt nur die nationale Erschöpfung. Alles andere schwächt den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz. Es gibt stets Unterschiede zwischen den Ländern. Sie können auch sagen, es ist nicht recht, dass jemand in Deutschland mehr Steuern zahlen muss als in der Schweiz. Bezüglich der Parallelimporte der patentgeschützten Güter ist ein Auftrag an Ihr Departement gegangen, eine Vorlage auszuarbeiten. Wo stehen wir? Im April geht die Frage in die Vernehmlassung, ob wir nationale, regionale oder internationale Erschöpfung der Patente zulassen wollen. Wir werden die Vor- und Nachteile klar darlegen und aufzeigen, was dies bedeutet für die Schweiz. Bezüglich der Parallelimporte wird der Bundesrat bis Ende Jahr eine Vorlage ausarbeiten, die danach ins Parlament geht. Der Bundesrat ist bisher immer wieder zum selben Resultat gelangt: Nationale Erschöpfung ist am geeignetsten. Man darf den Parallelimport von patentierten Gütern nicht zulassen, wenn der Eigentümer dies nicht will.

04.02.2007

«Wir brauchen Prävention gegen Gewalt in den Schulen»

«Bundesrat Christoph Blocher über jugendliche Täter und die Rolle von Lehrern und Eltern» 04.02.2007, Sonntagszeitung, Christoph Lauener und Denis von Burg Herr Blocher, Bundesrat und Parteien wollen über Jugendgewalt sprechen. Ist das nötig, obwohl wir das Jugendstrafrecht bereits verschärft haben? Das Problem Jugendgewalt geht über das Strafrecht hinaus. Seit Dezember 2006 ist unter meinem Vorsitz mit den Ämtern Justiz, Migration und Polizei eine Arbeitsgruppe intensiv an der Arbeit. Mehrere Aussprachen sind erfolgt, so auch letzte Woche mit rund 30 Fachleuten, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit Jugendgewalt befassen. Bei diesem und anderen Treffen wurde klar: Es besteht Handlungsbedarf. Die Jugendgewalt hat massiv zugenommen. Gibt es konkrete Zahlen? Es gibt Zahlen, soweit sich diese polizeilich erfassen lassen. Doch die Dunkelziffer ist relativ hoch. Einerseits stellt man fest, dass die Opfer sich aus Furcht vor Repressalien oft nicht getrauen, die Polizei einzuschalten. Andererseits bestehen namentlich in Schulen Hemmungen, die Polizei einzuschalten. Raufereien gab es immer. Das stimmt. Zugenommen hat nicht nur das Ausmass. Beängstigend ist, dass die Gewalt härter und brutaler geworden ist. Es wird auf Schwache eingeprügelt, auch wenn die Opfer bereits wehrlos am Boden liegen. Und es gibt immer mehr auch organisierte Gewalt durch Gruppen und Banden, die sich oft ad hoc zusammensetzen und aktiv werden. Was sind die Motive? Wir sind daran, das zu ergründen. Wir sollten das Problem nicht durch zu rasche Erklärungen relativieren. Grundsätzlich stellen wir fest, dass die Hemmschwelle bei Jungen stark gesunken ist; sie schlagen schneller zu. Dabei spielt zum Teil übertriebener Alkoholgenuss eine Rolle, aber auch die omnipräsenten Gewaltdarstellungen im Alltag. Die Ausländerfrage spielt mit hinein. Schweizer Kinder prügeln nicht? Doch, natürlich. Aber die Zahlen und die Erfahrungen der Fachleute sprechen ein klare Sprache: Auffallend hoch ist der Anteil von Tätern mit „Migrationshintergrund“. Und dort wieder vor allem aus dem Balkan. Das ist die übereinstimmende Aussage der Verantwortlichen. Sie sagen, junge Leute aus dem Balkan neigen grundsätzlich zu Gewalt. Das ist eine gefährliche Aussage. Das ist eine böswillige Unterstellung. Aber ihr Anteil ist überproportional. Dabei handelt sich vor allem um Jugendliche mit Identitätsproblemen. Das führt zu Unsicherheit und Minderwertigkeitsgefühlen. Vielleicht, weil diese Jugendliche zwei Kulturen in sich tragen. Die Unsicherheit wird dann durch Gewaltanwendung kompensiert. Wenn wir die Probleme lösen wollen, muss man sie ansprechen dürfen, ohne dass einem Rassismus vorgeworfen wird. Durch Verdrängen löst man keine Probleme. Wo sieht der Justizminister Lösungsmöglichkeiten? Warten wir damit noch etwas zu. Ein Missstand ist, dass die Strafverfolgung nicht immer effizient funktioniert. Es scheint nicht in erster Linie ein Problem der Gesetze zu sein, sondern des Vollzugs. Die Verfahren dauern zu lange, die angeordneten Sanktionen greifen oft zu kurz, die Koordination staatlicher Tätigkeiten ist mangelhaft. Die Folgen sind gravierend: Polizisten und andere Vollzugsleute sind frustriert, weil sie sehen, dass nichts passiert. Das lähmt die Arbeit. Resignation ist weit verbreitet. Auch bei Lehrern. Vielleicht sind die Strafverfolgungsbehörden überlastet. Wenn es so wäre, müsste man sie unterstützen. Tatsache ist aber, dass die Behörden zu wenig gut vernetzt sind; oft weiss die eine Behörde nicht, was die andere tut. Migrations-, Einbürgerungs- und Polizei-, Zivilstands- und Schulämter müssen besser zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele haben. Beginnen die Probleme nicht schon viel früher? In der Kindheit? Damit schneiden Sie die Erziehung an. Es beginnt schon damit, dass nicht mehr feststeht, wer verantwortlich für die Erziehung ist. Ist es die Schule? Sind es die Eltern? Eltern haben begonnen, einen Teil der Erziehung an die Schule auszulagern – das überfordert die Lehrer. Man kann nicht verlangen, dass die Schule allein für die Erziehung verantwortlich ist. Fachleute sprechen von einer eigentlichen „Erziehungsverweigerung“ der Eltern. Bei aller Idealisierung der externen Kinderbetreuung: Die Eltern sind verantwortlich für das, was ihre Kinder tun. Sie sind auch in die Pflicht zu nehmen. Wenn ein Jugendlicher prügelt und zerstört, sollen also die Eltern büssen? Ja, denn sie haben die Verantwortung! Wie jeder Obhutspflichtige sollen auch Eltern zur Rechenschaft gezogen werden können: Mit Schadenersatzzahlungen, bei ausländischen Kindern bis hin zur Ausweisung der ganzen Familie. Die Schule bleibt aber wichtiger Wertevermittler. Was kann sie tun? Natürlich kann sich auch die Schule nicht aus der Erziehungsaufgabe abmelden. Die Lehrpersonen brauchen darin aber Unterstützung, was oft fehlt. In schweren Fällen hat die Schule mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Lange Zeit hatten die Lehrer ein gestörtes Verhältnis zur Polizei; sie duldeten keine Polizei im Schulumfeld. Erste Versuche zeigen, dass wir Gewaltprävention auch in den Schulen brauchen: Erziehung zum gewaltfreien Zusammenleben auch an Schulen durch dafür ausgebildete Personen wie etwa Polizisten, ähnlich der Verkehrserziehung. Sollen Lehrer vermehrt auch die Polizei rufen, wenn sie überfordert sind? Ja. Passieren Straftaten auf den Pausenplätzen, muss die Schule die Polizei rufen: Verletzung von Regeln ist zu sanktionieren. Dort wo die Situation sehr problematisch ist, sind regelmässige Polizeipatrouillen sinnvoll. Sie geben viele Empfehlungen, aber eigentlich haben Sie als Justizminister keine Kompetenzen; die haben die Richter und Kantone. Das mag sein. Zunächst ist wichtig, dass die Probleme offen gelegt werden, das ist der Anfang der Problemlösung. Wir leiden heute unter den Spätfolgen antiautoritärer Erziehungsformen. Die Kinder spüren Grenzen und Schranken zu spät. Oft erst wenn sie am Rand der Kriminalität stehen.

04.02.2007

15 Jahre sind zu lang

Bundesrat Christoph Blocher über neue AKW und Bewilligungsverfahren 04.02.2007, Sonntagszeitung, Denis von Burg und Christoph Lauener Herr Blocher, Sie waren dafür verantwortlich, dass das AKW Kaiseraugst nicht gebaut wurde. Soll jetzt wieder ein Atomkraftwerk gebaut werden? Das soll nicht der Staat entscheiden. Strom wird von der Privatwirtschaft geliefert. Also soll die Wirtschaft auf der Basis der Marktsituation entscheiden, ob sie Gas- oder Atomkraftwerke oder beides bauen will. Aber der Staat soll ihnen die Möglichkeit geben. Obwohl die Energieversorgung von strategischer Bedeutung für das Land ist ? Vieles ist von strategischer Bedeutung! Die Lebensmittelversorgung, die Wohnungen, die Kreditversorgung etc. So auch die Energieversorgung. Dafür ist überall die Privatwirtschaft zuständig. Darum funktioniert es. Aber der Staat gibt die Rahmenbedingungen. Und die stimmen für die Atomkraft? Nein, es kann nicht sein, dass die Planung eines Atomkraftwerks wegen der Bewilligungsverfahren 15 Jahre oder mehr dauert. Das verhindert den Bau neuer AKWs zum vornherein. Das können wir uns nicht leisten. Wir müssen der Energiewirtschaft die Möglichkeiten geben, Stromerzeugungsanlagen bauen zu können, das gilt auch für die Kernenergie. Klar ist: Wir brauchen in Zukunft mehr Strom. Wir müssen es der Energiewirtschaft ermöglichen, neue Kraftwerke unter Einhaltung der Umweltvorschriften zu bauen. Sollen auch die CO2-Vorschriften für Gaskraftwerke gelockert werden ? Sie müssen gleich behandelt werden wie andere energieintensive Betriebe. Weiter möchte ich nicht darauf eingehen, bevor der Bundesrat beschlossen hat.

30.01.2007

Der Kampf gegen Fälschung und Piraterie: Geteilte Herausforderungen – gemeinsame Ziele

Eröffnungsrede von Bundesrat Christoph Blocher am Third Global Congress on Combating Counterfeiting and Piracy vom 30. Januar 2007, in Genf 30.01.2007, Genf Am Third Global Congress on Combating Counterfeiting and Piracy machte Bundesrat Christoph Blocher deutlich, wie wichtig internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Fälschung und Piraterie ist. Diese stellten ein weltweites Problem dar und beträfen jeden Wirtschaftssektor. 1. Begrüssung Herr Generaldirektor, meine Damen und Herren, Sie haben als Tagungsort Genf gewählt. Genf ist nicht nur eine schweizerische Stadt mit internationaler Ausstrahlung, sondern auch der Sitz der Weltorganisation für Geistiges Eigentum. Es ist mir eine grosse Ehre, Sie im Namen der Schweizer Regierung zum Third Global Congress on Combating Counterfeiting and Piracy willkommen heissen zu dürfen. Das Interesse und die Teilnahme von Entscheidungsträgern aus allen Bereichen und allen Regionen der Welt zeigen: 2. Fälschung und Piraterie heute Fälschung und Piraterie sind ein Verbrechen mit Opfern. Die Opfer sind zahlreich: Unternehmen und Arbeitsplätze sind davon betroffen. Fälschungen und Piraterie sind Betrug und Diebstahl von Eigentum. Sie schaden! Aber auch die Volkswirtschaften sind betroffen. Nicht zuletzt aber die Konsumenten auf der ganzen Welt. Die Konsumenten erhalten ein qualitativ minderwertiges Produkt, das sogar ihre Sicherheit und Gesundheit gefährden kann. Betroffen ist heute jeder Sektor der Wirtschaft: Das bekommen nicht mehr nur die grossen Unternehmen zu spüren, denn auch die Produkte von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen werden kopiert. Es gibt aber auch kaum mehr ein Land, das von dem Problem verschont bleibt. Fälschung und Piraterie kennt keine Landesgrenzen. Weite Teile des Handels mit Piraterieprodukten sind in den Händen gut organisierter Banden. Sie sind weltweit tätig und nutzen geschickt Handelswege und Kommunikationsmittel einer globalisierten Wirtschaft. Länder sind betroffen als Ursprungsland, als Absatzmarkt oder als Transitland. 3. Erfolg braucht Zusammenarbeit Meine Damen und Herren: Dieser Kongress steht unter dem Thema "Geteilte Herausforderungen, gemeinsame Ziele". Fälschung und Piraterie ist in der Tat eine Herausforderung für alle: Für die betroffenen Unternehmen, für Polizei- und Zollbehörden, für die Konsumenten, für die internationale Staatengemeinschaft. Dieser Herausforderung können wir nur gemeinsam begegnen. Ein wirksamer Kampf braucht deshalb Zusammenarbeit: * Zusammenarbeit zunächst unter den betroffenen Unternehmen und Branchen der Wirtschaft. * Zusammenarbeit ist aber auch nötig zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor. * Schliesslich braucht es aber auch eine Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg. Gefordert sind dabei zuerst die Gesetzgeber. * Es braucht weltweit einen hohen Standard für den Schutz von Geistigem Eigentum. Fälschungen sind Diebstahl Geistigen Eigentums. Dieser verursacht enorme Schäden – Schäden, die bei weitem nicht nur wirtschaftlicher Natur sind. Wenn Medikamente, Maschinen und Ersatzteile gefälscht werden, wird allzu oft auch die Gesundheit und Sicherheit von Menschen gefährdet. Doch die besten Gesetze nützen nichts, wenn die Durchsetzung des Rechts mangelhaft ist. Nötig ist deshalb auch eine internationale Zusammenarbeit zwischen den Rechtsverfolgungsbehörden. 4. Massnahmen in der Schweiz: Revision der Immaterialgüterrechtsgesetze Die Schweiz ist bestrebt, national wie international einen hohen Standard zum Schutz des Geistigen Eigentums vorzusehen. Zurzeit berät das Schweizer Parlament Vorschläge für eine Revision der Immaterialgüterrechtsgesetze. * Erstmals werden nicht nur Ein- und Ausfuhr von Piraterieprodukten, sondern auch der Transit erfasst. * Sodann werden die Kompetenzen des Zolls ausgeweitet. * Schliesslich sollen in der Schweiz auch die Strafen für eine gewerbsmässige Verletzung von Rechten des Geistigen Eigentums deutlich erhöht werden. 5. Massnahmen in der Schweiz: Public Private Partnership "STOP PIRACY" Ich habe es erwähnt: Gesetze allein genügen nicht. Deshalb haben sich Behörden und private Unternehmen in der Schweiz zu einer Public Private Partnership zusammengeschlossen. Ziel dieser Partnerschaft ist eine verbesserte Kooperation und Koordination zwischen Polizei, Zoll und anderen Behörden einerseits und den privaten Unternehmen anderseits. Vor zwei Wochen lancierten Staat und Privatwirtschaft auch eine Öffentlichkeitskampagne mit dem Titel "STOP PIRACY". 6. Schlusswort "Geteilte Herausforderungen, gemeinsame Ziele", weil Fälschung und Piraterie zu einem gemeinsamen Problem geworden sind. Deshalb sind internationale Foren wie der Global Congress on Combating Counterfeiting and Piracy wichtig. Nur wenn wir die Herausforderungen annehmen und sie gemeinsam beantworten, können wir auch die gemeinsamen Ziele erreichen. Für Ihr Engagement zugunsten der Bekämpfung von Fälschung und Piraterie danke ich Ihnen bestens!

19.01.2007

Pour le bien du peuple et du pays

Discours prononcé par le conseiller fédéral Christoph Blocher à l’occasion de la 19e réunion de l’UDC zurichoise à l’Albisgüetli, le 19 janvier 2007, à la Schützenhaus de l’Albisgüetli, Zurich 19.01.2007, Zurich   A l'occasion de la réunion annuelle de l'UDC zurichoise à l'Albisgüetli, le conseiller fédéral Christoph Blocher s'est notamment exprimé sur la question de savoir si les conseillers fédéraux devaient, ou non, se préoccuper des élections. Il a expliqué que ce n'était pas le cas si l'unique motivation conduisant à briguer une élection au Conseil fédéral était l'avancement d'une carrière personnelle et les privilèges de la fonction, mais qu'en revanche, lorsque le mandat de conseiller fédéral sert à promouvoir au gouvernement une politique visant à garantir aux Suisses la sécurité, la liberté et la prospérité, l'issue des élections ne saurait être indifférente