Articles

 

04.02.2006

Swisscom – Haltung des Bundesrates

Referat von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz vom 4. Februar 2006 in Stans (NW) 04.02.2006, Stans Stans, 4. Februar 2006. Christoph Blocher erläuterte anlässlich der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz die Gründe und Auswirkungen des Bundesratsbeschlusses betreffend der Swisscom. Dabei ging er auf deren Auslandstrategie und das Risiko für den Bund ein, welches sich durch den grossen Bundesanteil ergäbe. Er thematisierte den Rücktritt des CEO’s, die verschiedenen Varianten des Verkaufs sowie die Sicherung der Grundversorgung. Es gilt das gesprochene und das geschriebene Wort Herr Parteipräsident Meine Damen und Herren Der Bundesrat hat in den vergangenen Monaten wegweisende Entscheide zur Zukunft der Swisscom gefällt. Er hat dies getan, nachdem er sich in den zwei vergangenen Jahren wiederholt mit der Beteiligung des Bundes an dieser Unternehmung befasst hatte. Ich werde Ihnen in meinem Referat darlegen, welche Beschlüsse der Bundesrat gefasst hat und welches die Gründe und Auswirkungen sind. 1. Ausgangslage Die Swisscom ist seit 1998 eine börsenkotierte Unternehmung. Der Bund hat seither stets einen Anteil von rund zwei Dritteln gehalten. Auf ihrem Höchststand war die Swisscom-Aktie im März 2000 über 750 Franken wert. Zu diesem Zeitpunkt entsprach der Bundesanteil mehr als 35 Milliarden Franken. Unterdessen – und bereits vor dem Beschluss des Bundesrates, die Swisscom zu verkaufen – ist dieser stolze Betrag auf rund die Hälfte geschmolzen. Die Aktienkurse der grossen Schweizer Unternehmungen sind im vergangenen Jahr um rund einen Drittel gestiegen. Der Kurs der Swisscom fiel um 7 %. Der Bund hat mit seinem Swisscom-Engagement massiv Vermögen verloren. Die Swisscom, welche aus einer Monopolsituation gekommen ist, ist vermehrt dem freien Markt und damit der Konkurrenz ausgesetzt. Darum kämpft sie gegen stagnierende Umsätze. Die Unternehmensleitung sah ihr Heil im Zukauf von grossen ausländischen Unternehmungen. Offenbar hatte man nichts gelernt aus den zahlreichen gescheiterten Auslandengagements: In Indien, Malaysia, Österreich, Deutschland, Tschechien und Ungarn. Dort hat die Swisscom Milliarden mit einer aggressiven und abenteuerlichen Auslandstrategie verloren. Der Bund als Eigentümer musste mit dieser Strategie ein gigantisches Risiko eingehen. Mit Sicherheit würde der Bund weit mehr haften als ein privater Aktionär. Zudem kommen alle Telekommunikationsunternehmen, so auch die Swisscom, in zunehmend schwierige Verhältnisse, da immer mehr leitungsunabhängige Technologien benützt werden. 2. Was hat der Bundesrat beschlossen? Im November 2005 standen die Verhandlungen zur Übernahme der irischen Gesellschaft Eircom durch die Swisscom kurz vor dem Abschluss. Auch für die dänische Gesellschaft TDC zeigte die Swisscom Interesse. Der Bundesrat – als Vertreter des Mehrheitsaktionärs Bund – musste rasch handeln, wenn er diese abenteuerliche Strategie verhindern wollte. Er wies nach gründlichen Diskussionen die Swisscom an, Investitionen in ausländische Telekommunikationsunternehmen zu unterlassen, was er später spezifizierte in „Telekommunikationsunternehmen mit Grundversorgungsauftrag“. Im Weiteren beschloss er, die Ausschüttungen zu erhöhen, um ein vernünftiges Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital zu erhalten. Gleichzeitig erkannte der Bundesrat, dass der Bund nicht der richtige Eigentümer einer Unternehmung ist, die international in grossem Umfang tätig sein will. Der Staat darf kein derart grosses unternehmerisches Risiko tragen. Er muss das Unternehmertum den Privaten überlassen. An einem Unternehmen, das im freien Markt steht, sollte es daher überhaupt keine Bundesbeteiligung geben. Deshalb beschloss der Bundesrat, die gesetzliche Verpflichtung abzuschaffen, wonach der Bund eine Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom halten muss. 3. Wo stehen wir heute? Erfreulicherweise hat in der Zwischenzeit selbst der Verwaltungsrat der Swisscom eingesehen, dass der eingeschlagene Weg der Auslandexpansion ein zu risikoreicher Weg ist. Er hat die geplanten Akquisitionen darum annulliert. Er wird eine andere Strategie innerhalb der vom Bund festgesetzten Eckwerte ausarbeiten! Der Verwaltungsrat und der CEO haben sich konsequenterweise getrennt. Für die Ausschüttung der überschüssigen flüssigen Mittel kann der Bund – als Mehrheitsaktionär – sorgen. Damit steht von den Beschlüssen des Bundesrates einzig noch die Aufhebung der gesetzlichen Verpflichtung zur Mehrheitsbeteiligung zur Umsetzung an. Vor 10 Tagen hat der Bundesrat seine Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben. Bis Anfang März haben alle Parteien, Verbände, Behörden und weitere Kreise die Möglichkeit, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Die SVP tut gut daran, dieses Geschäft eingehend zu prüfen und ihre Vorschläge einzubringen! In dieser Vernehmlassung stellt der Bundesrat neben der Grundsatzfrage des Verkaufs Varianten zur Diskussion, wie sich der Bund von seinen Swisscom-Aktien trennen soll. Eine Möglichkeit besteht darin, nur die Hälfte der Aktien des Bundes zu verkaufen und die andere Hälfte dem Volk gratis zu verteilen und eine gewisse Zeit lang zu sperren. So würde das Bundesvermögen an diejenigen zurückbezahlt, welche diese durch die überhöhten Gebühren zur Monopolzeit der Swisscom geschaffen haben. Das Vermögen würde damit auch dem Einfluss der Politik entzogen. Es käme in den privaten Umlauf. Denn es darf nicht vergessen werden, dass diese Milliarden bei einer Verteilung ans Volk nicht einfach verloren gehen, sondern wieder in den privaten Sektor zurückfliessen. Dort sorgen sie für Konsum, für Arbeitsplätze, für Wirtschaftswachstum. 4. Sicherung der Grundversorgung Der Bundesrat hat sich auch die Frage gestellt, ob seine Beschlüsse Auswirkungen auf die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit Dienstleistungen der Telekommunikation haben. Der Bundesrat ist klar zum Schluss gekommen, dass die Grundversorgung auch ohne Bundesbeteiligung an der Swisscom vollumfänglich gewährleistet bleibt. Im Gesetz, in der Verordnung und in der Konzession ist die Grundversorgung im Detail geregelt und damit gewährleistet. An diesen Bestimmungen wird mit dem Verkauf der Swisscom kein Komma geändert. Zur Grundversorgung gehört demnach der Telefondienst genauso wie der Zugang zum Internet. Weiter ist sichergestellt, dass der Umfang der Grundversorgung regelmässig den Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft und dem Stand der Technik angepasst wird. Die Grundversorgung wird heute bekanntlich durch die Swisscom erbracht. Die entsprechende Konzession ist bis Ende 2007 befristet und wird anschliessend neu ausgeschrieben. Auch andere, private Unternehmungen sind sehr interessiert, die Grundversorgung erbringen zu können. Das Interesse der Privaten beweist, dass auch die Erbringung von Grundversorgungsdienstleistungen wirtschaftlich attraktiv und daher gesichert ist. 5. Auswirkungen des Beschlusses Für die Swisscom bedeuten die Beschlüsse des Bundesrates vorerst eine Einschränkung, weil sie im Ausland nicht so tätig werden kann wie sie es wünscht. Diese Einschränkung gilt selbstverständlich nur so lange, als der Bund Eigentümer ist. Nachher ist es Sache der neuen Eigentümer, eine Strategie festzulegen. Es ist daher wichtig, dass sich der Bund schnell von der Swisscom trennt. Für den Bund bedeutet der Entscheid, dass er das unternehmerische Risiko nicht mehr tragen muss. Wir haben bei der Swissair gesehen, was es heisst, wenn man im Ausland Gesellschaften kauft, die unter der gleichen Schwäche leiden wie die eigene Gesellschaft. Ein Fall Swissair genügt. Dort besass der Bund nur 6%, bei der Swisscom sind es über 60%. 6. Schluss Der Bundesrat hat seine Beschlüsse zur Verselbständigung der Swisscom nach reiflicher Überlegung gefasst. Er entspricht bewährten unternehmerischen Grundsätzen und der politischen Haltung, welche die SVP seit Jahren konsequent verfolgt. Nun gilt es, den Kampf im Parlament und im Hinblick auf die Volksabstimmung weiterzuführen.

26.01.2006

Gedanken über das Verhältnis von Bürger und Staat am Vorabend von Mozarts 250. Geburtstag

Rede von Bundesrat Christoph Blocher bei der Schaffhauser Vortragsgemeinschaft am 26. Januar 2006 in der Rathauslaube, Schaffhausen Schaffhausen, 26.01.2006. In seiner Rede bei der Schaffhauser Vortragsgemeinschaft rühmte Bundesrat Christoph Blocher Mozart für seine positive Art, zu fühlen und zu denken, und nannte Mozart einen Menschen, der bedingungslos dem Leben zugewandt gewesen sei. Letzteres sei das Ziel – auch und gerade in der Politik. 26.01.2006, Schaffhausen Es gilt das gesprochene und das geschriebene Wort Sehr geehrte Damen und Herren I. Von Grundsätzen Ihr Schaffhauser Vortragszyklus hat sich viel vorgenommen: Die Veranstalter wollen grundsätzliche Gedanken hören und fragen nach dem Verhältnis von Bürger und Staat. Dies vorneweg: Ich bin ein Freund von Grundsätzen. Denn wer das Grundsätzliche nicht geklärt hat, kann im praktischen Fall nicht reüssieren. Er reagiert wie ein Fähnchen auf den kleinsten Windstoss und folglich nach allen Seiten. Das gilt übrigens nicht nur in der Politik, sondern überall: in der Unternehmensführung, im täglichen Leben, in der Erziehung von Kindern, bis hin zu den eigenen Sorgen und Schwierigkeiten. Ich verehre nicht viele Menschen über alle Massen. Aber Mozart gehört dazu. Zufälligerweise fiel die heutige Veranstaltung auf den Vorabend seines 250. Geburtstages. Diese Terminierung hat niemand so beabsichtigt. Darum nehme ich sie besonders ernst. Denn gerade diese Konstellation könnte Ausgangspunkt von ein paar – im besten Sinne – „abwegigen“ Gedanken sein. II. Was hat dies mit Mozart zu tun? Der Vortragszyklus fragt nach dem Verhältnis von Bürger und Staat: Was hat dies mit Mozart zu tun? Der Salzburger Musiker – so denken Sie wohl – ist doch ein völlig unpolitischer Mensch. Immerhin: Auch Mozart ist Bürger. Auch Mozart musste sich mit den staatlichen Gegebenheiten seiner Zeit abfinden. Schliesslich befanden sich sowohl der Bürger Mozart wie der Staat, in dem er damals lebte, in einem Spannungsverhältnis. Und in welchem Spannungsverhältnis! Viele der adeligen Regenten hielten sich ein paar begabte Menschen, die mit ihren Kunstwerken vor allem für eines sorgen sollten: den Glanz mehren; den Glanz der Fürsten und Bischöfe, den Glanz der Repräsentanten des Staates und der Macht. Nun, Sie sind ja nicht hierher gekommen, um über das Verhältnis von Bürger und Staat im 18. Jahrhundert belehrt zu werden. Doch Mozart ist eben Mozart. Seine Bedeutung ist heute noch überragender als damals! Seine Musik birgt auch eine grundsätzliche Botschaft über die Bürger und ihren Staat. Wie könnten wir ihn einfach ignorieren? Mozarts erster, längerer Arbeitgeber war der Erzbischof seiner Geburtsstadt Salzburg. Heute sind Salzburg und Mozart synonym geworden. Die Stadt ist stolz auf ihren berühmten Bürger. Doch trotz der heutigen Schwemme von Mozartkugeln und anderer verkaufbarer Devotionalien muss der Redlichkeit erwähnt werden, dass Mozart Salzburg und seine Bewohner von Herzen hasste! Er war froh, nach Wien entrinnen zu können und entsprechend aufschlussreich beschreibt Mozart in einem Brief am 9. Juni 1781, wie ihn ein Vertreter der Kirche mit einem Fusstritt aus dem Audienzsaal befördert hat, nachdem er um Entlassung aus den Diensten des damaligen Erzbischofs Colloredo gebeten hatte. III. Mozart und der Absolutismus Mozart lebte in einem absolutistischen Staat, insofern war er auch ein Kind des Absolutismus – was ihn für das heutige Vortragsthema so interessant macht. Denn in historischen Kategorien betrachtet, nimmt der moderne Staat seine Anfänge im Zeitalter des Absolutismus. In einer Epoche also, wo sich der Herrscher uneingeschränkte Macht anmasst und losgelöst von allen Gesetzen –„legibus absolutus“ – regiert. Der absolute Monarch verlangt nach einem starken Staat. Dies findet Ausdruck in einer Berufsarmee (die es zuvor nicht gegeben hat) und in den ersten Ansätzen einer modernen Verwaltung, die allerdings schon damals auf ihr – offenbar universales – Ziel ausgerichtet ist: Geldquellen erschliessen, Geld eintreiben, Geld verwalten, Geld umverteilen, Geld ausgeben. Dafür sorgen Beamte und dafür soll auch eine zunehmend dirigistische Wirtschaftsform sorgen. Ein solcher Staat braucht Geld. Viel Geld. Der ganze Apparat verschlingt Unsummen. Die Ausgaben explodieren: Innerhalb von neun Jahren steigt der französische Haushalt von 70 Millionen Livres (1669) auf 129,5 Millionen (1678). Wahrscheinlich denken Sie jetzt, solche Exzesse wären heute nicht mehr möglich. Da täuschen Sie sich: 1970 betrugen die Ausgaben des Bundes niedliche 8 Milliarden Franken. 1980 sind es bereits 17,8 (eine Verdoppelung in zehn Jahren!), 1990 31,6, 2000 47,1 Milliarden. Faktor sechs in nur dreissig Jahren. Der starke Staat kann nie so viel Geld bei den Bürgern holen, wie er ausgeben möchte und letztlich auch ausgibt. Das absolutistische Frankreich wird in Glanz und Gloria und Millionenschulden untergehen. Die Französische Revolution fegt die Monarchie weg. Mozart ist Zeitzeuge dieser Vorgänge. Mehr allerdings nicht. Der scheinbar desinteressierte Bürger Mozart stellt die Monarchie als solche nicht in Frage. Äusserlich! Wer Mozarts Musik hört, weiss: Innerlich – und bei der durch sie ausgelösten Resonanz zwangsläufig auch äusserlich - allerdings schon. Und in einer Wirksamkeit, die stärker und andauernder ist, als die der lautstarken Revolutionäre! Dies geschieht durch sein Leben und sein Talent selbst: In einer ständischen Gesellschaft, wo Ansehen und Stellung sich allein von der Geburt ableiten, verdankt er seinen Ruhm einzig und allein seinem Talent. Darin ist er wahrhaftig revolutionär. Oder um den Begriff Revolution in ein deutsches Worte zu fassen: ein Umwälzer. Mozarts Genie überwindet Standesgrenzen, denn für diese göttlichen Gaben darf es keine weltlichen Schranken geben. Und indem wir uns dem Menschen Mozart annähern, werden wir uns nicht nur der politischen Dimension, seiner Musik, sondern auch seinem Leben annähern - denn trotz der fast überirdischen Fähigkeiten bleibt Mozart Mensch. IV. Das Geheimnis Mozarts Welches ist das Geheimnis der in diesem Jubiläumsjahr so vielberufenen ‚Genialität’ Mozarts? Antwort kann uns nur seine Musik selbst geben. Hören wir zunächst den wohl bedeutendsten Theologen des letzten Jahrhunderts. Ich lesen Ihnen einen Satz vor, den Karl Barth 1956, also 200 Jahre nach dessen Geburt auf Erden – an Mozart im Himmel’ geschrieben hat: „Wenn immer ich Sie, lieber Mozart – höre, sehe ich mich an der Schwelle einer Welt versetzt, die bei Sonnenschein und Gewitter, am Tag und bei Nacht eine gute, geordnete Welt ist, und finde mich jedes Mal mit Mut (nicht mit Hochmut!), mit Tempo (keinem übertriebenen Tempo!), mit Reinheit (keiner langweiligen Reinheit!), mit Frieden (keinem faulen Frieden!) beschenkt. Mit Ihrer musikalischen Dialektik im Ohr kann man jung sein und alt werden, arbeiten und ausruhen, vergnügt und traurig sein, kurz: leben!“ „Kurz: leben!“ Merken Sie, dass uns Mozart jetzt unversehens schon dicht an das vorgegebene Vortragsthema herangeführt hat? Wenn es nicht nur in der Musik Mozarts, sondern auch – vielleicht erst recht? – im Staat und seiner Politik darum geht, dass man als Bürger leben kann? V. Fragen stellen Aber gemach! Ich will Mozart nicht verlassen. Irgendwo habe ich einmal gelesen, die entscheidende Triebfeder Mozarts sei seine ausgesprochene Neugierde gewesen (auch die Neugierde ist ein Impuls des Lebens und des Lebendigen); überall, wo Musik erklang, habe er wissen wollen, was es sei und warum es so sei und was darin noch alles stecken möge. Alles, was in seiner Zeit musikalisch zur Verfügung stand, hat Mozart unablässig in Frage gestellt. Spätestens jetzt merken wir, wie politisch Mozart ist! ‚In Frage stellen’ – ‚alles in Frage stellen’: Das haben Vorgesetzte – vor allem Politiker – normalerweise nicht gerne. Es ist höchst unbequem. Weil das dauernde in Frage stellen auch zur Zerstörung, zur Destruktion führen kann. Doch Mozarts ständige Infragestellung traditioneller Gegebenheiten hat alles andere als einen Trümmerhaufen angerichtet. Warum? Das liegt an seiner durch und durch positiven Art, zu fühlen und zu denken. Das eigentliche Motiv liegt nicht im Zersetzen-Wollen, sondern im genauen Gegenteil: Mozart gräbt die verborgenen Fälle aus und bringt sie zur Entfaltung. Das ist die Triebfeder seines kompositorischen Handelns. Das hat man sich als Politiker hinter die Ohren zu schreiben: Mehr Mut (keinen Missmut und keinen Hochmut), mehr Freude (keine läppische Ausgelassenheit), mehr Kraft (keine Kraftmeierei), mehr Reinheit (kein erstickender Purismus), ein besseres Tempo (kein übertriebenes Tempo) und ein besserer Friede (kein fauler Friede). Das lässt Mozarts Musik erklingen. Darin war seine Infragestellung eine schöpferische Tat! Warum soll das nicht für alle Lebensbereiche gelten können? Warum nicht insbesondere für das Verhältnis von Bürger und Staat? (Es ist wie bei einer Schülerprüfung durch den Lehrer. Die einen Lehrer stellen Prüfungsfragen, um die Schüler zeigen zu lassen, was sie wissen und können – die andern wollen in einer Prüfung sehen, was ihre Schüler nicht wissen und nicht können, also Versager sind. Das sei – so lehrt die biblische Theologie – der Unterschied zwischen der göttlichen Prüfung und der satanischen Versuchung. Es wäre wohl auch und gerade in der Politik auf diesen fundamentalen Unterschied aufmerksam zu machen!) Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang VI. Genau soviel wie nötig! Nochmals sei die Frage nach dem Motiv von Mozarts Tätigkeit gestellt. Nach der Uraufführung des Singspiels ‚Die Entführung aus dem Serail’ soll der Kaiser Joseph ll. bemängelt haben, es habe in dieser Musik ‚etwas gar viele Noten’, worauf Mozart ihm geantwortet habe: ‚Majestät, es sind genau so viele wie nötig.’ Mozart hätte auch die Achseln zucken können und irgend etwas von ‚künstlerischer Freiheit’ oder von modernen Usancen, wohl gar von Anti-Sparprogrammen, von persönlicher Entfaltung und anderem ideologischem Unrat reden können. Er aber sprach von dem, dem er Zeit seines Lebens treu geblieben ist, ‚bis in den Tod’: seinem Auftrag! – Ich meine: Bei Mozart darf man dies heute wohl sagen: seinem göttlichen Auftrag. Da kann keine Note zu viel sein. Diese Bestimmung und Bestimmtheit musste unweigerlich in einem schweren, bitteren Konflikt enden: dem Kampf der sachgemässen Auftragserfüllung gegen alles nur Prestigemässige, das der Auftragserfüllung immer radikal und erbittert im Wege steht. Mozart hat den Kampf verloren. Er ‚reüssierte’ nicht, starb an Überforderung und fand nur ein bald vergessenes Grab. VII. Auf der politischen Bühne Meine Damen und Herren, Was einem da im Blick auf die politische Bühne in den Sinn kommt, ist so massiv, dass sich jetzt der Stau nicht mehr zurückhalten lässt. Bürger und Staat haben mir fast mein ganzes Leben lang zu denken gegeben und ich habe dabei häufig und intensiv Mozart gehört. Jetzt, am Vorabend seines 250. Geburtstags, will ich, was ich politisch denke, im Lichte Mozarts sagen: 1. Der entscheidende Lebensbezug: Auf das Leben (die Wirklichkeit) kommt alles an! Denn nur das Leben selbst ist unser Auftrag! Gleichzeitig heisst dies Absage an alle Ideologien, Visionen und dergleichen mehr! 2. „Prüfet alles, das Gute behaltet“ (1. Thessalonicher 5,21) 3. Mit dem Auftrag anfangen, beim Auftrag bleiben, mit dem Auftrag aufhören. 4. Prestigefragen aller Arten sind ohne jeden Belang. 5. „… und setzt ihr nicht das Leben ein: nie wird euch das Leben gewonnen sein!“ Das, meine Damen und Herren, verkündet uns Mozarts Musik in einer beängstigenden Kraft – auch noch nach 250 Jahren! Nehmen wir Mozarts Botschaft als Bürger und Staat ernst und folgen wir seinem Anspruch. Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang VIII. Das Leben Auf das Leben (die Wirklichkeit) kommt alles an! Denn nur das Leben selbst ist unser Auftrag! Versuche zeigten: In U-Bahnhöfen sank die Verbrechensrate mit der „Kleinen Nachtmusik“! Nachweislich – (solchen Statistiken glaube ich gerne). Man mag zu Mozart nicht stehlen, prügeln oder gar morden. Woher kommt das Lebendige, Sprühende, Überschäumende? Vater Leopold tingelte mit dem kleinen Mozart durch halb Europa und präsentierte ihn als musizierendes Wunderkind. Irgendwann war das Wunder weg und es blieb das Kind. Seine Schwester schrieb: „Ausser Musick war und blieb er fast immer ein Kind; und dies ist ein HauptZug seines Charaktes auf der schattigten Seite.“ Vielleicht gäbe es ohne seine kindliche Sorglosigkeit dieses überwältigende Werk nicht. Mozart erfreut sich am Leben wie ein Kind. Im Kind und im Kindlichen pflanzt sich das Leben fort. IX. Prüfet „Prüfet alles, das Gute behaltet“ (1. Thessalonicher 5,21) Ein Umstürzler – wie gesagt – ist Mozart nicht. Auch kein Traditionsfresser oder Verächter des bereits Geschaffenen, Erhabenen, Schönen. Warum auch? Hätte er Grund gehabt, Bach zu verachten? Was er tat: Er hat das Bestehende erweitert. Die Französische Revolution hat Mozart nie selber kommentiert und wohl auch nicht begrüsst. Dazu widerstrebte ihm die Gottlosigkeit der Revolutionäre zu sehr. Nicht wenige seiner schönsten Werke huldigten keiner weltlichen Macht, sondern dienten einzig der Lobpreisung des Allerhöchsten. Allerdings entsprach ihm der aufklärerische Drang nach Freiheit. Er befreite sich immer wieder. Von Salzburg. Von allzu engen Konventionen der Kompositionslehre. Vom Vater. In seinen letzten Jahren blieb ihm sogar mehr Freiheit, als ihm lieb sein konnte: Aber einer Freiheit, die sich stets aus der Konsequenz seines Auftrages ergab. Es gehört ja zur bewunderten Tragik seines Lebens, dass er als ein in Freiheit verarmter Künstler endete. Als Mozart Salzburg endlich hinter sich lassen konnte, beschimpfte er den Erzbischof wenig zurückhaltend als „unthier“ und „erzlimmel“. Wobei auch der so beleidigte Geistliche durchaus auszuteilen wusste. Mozart sei ein „liederlicher Kerl“, ein „Lump“ und „Lausbub“. Ein „Lump“? Vielleicht. Ein „liederlicher Kerl“? Wahrscheinlich. Ein „Lausbub“? Ganz bestimmt. Noch in späteren Jahren bewahrte sich Mozart etwas Kindliches, manchmal auch Infantiles. Seine oft ins Obszöne kippende Sprache enthüllt diese pubertäre Lust, etwas Verbotenes zu tun oder zu sagen. X. Auftrag oder Prestige Mit dem Auftrag anfangen, beim Auftrag bleiben, mit dem Auftrag aufhören. Prestigefragen aller Arten sind ohne jeden Belang. Wer den Auftrag lebt, folgt eben nicht den Gesetzen der persönlichen Karriereplanung. Laut Mozarts Biographen Wolfgang Hildesheimer forderten Mozart „Amt und Rang und Titel nicht den geringsten Respekt“ ab. Was ihn interessiert, ist allein die Musik – und diese so erklingen zu lassen, wie sie erklingen musste. Soll denn das alles nur für die Musik gelten? Nein: grundsätzlich. Eben auch und vor allem für Bürger und Staat. XI. Und setzt ihr nicht das Leben ein… „… und setzt ihr nicht das Leben ein: nie wird euch das Leben gewonnen sein!“ Ja, Mozart stirbt im 35. Lebensjahr. Er eilte voran, als ob er insgeheim von seinem jungen Tod schon wüsste. In eine Zeit geboren, wo nicht Leistung, Talent und Fähigkeiten zählten, sondern Herrschergunst, Heuchelei und Servilität musste Mozarts Lebensführung scheitern. Er, der so unverstellt war und so vertrauensselig bis zur Naivität sein konnte. Dafür gewann er Unsterblichkeit. Heute ist im Hinblick auf Mozarts Geburtstag Vorabend – also kein „Mozarttag“. Auch das will beachtet sein. Ich will nämlich nicht etwa sagen, Mozart sei unser ‚Vorbild’ – auch nicht, er solle es sein. Dazu ist er zu ‚jenseitig’, als dass er von uns wie ein Vorbild ‚nachgemacht’, abgebildet werden könnte. (Schon gar kein „haushälterisches“ Vorbild. Er hat zwar gutes Geld verdient. In heutigen Massstäben ein Jahreseinkommen von mehreren hunderttausend Franken. Doch Mozart lebte gern und verschwenderisch, so dass er immer in Geldnöten steckte.) Aber das will ich sagen: Er ist unser Ziel – auch und gerade in der Politik! Er ist unser Ziel als Mensch, der bedingungslos dem Leben zugewandt ist. Damit klärt sich das Verhältnis von Bürger und Staat. Mozart ist unser Ziel, meine Damen und Herren! Und niemand tröste sich, es genüge, sich immer strebend zu bemühen – also immer ‚auf dem Wege’ zu sein. Niemand soll glauben, es genüge, sich mit einer reinen Weste stets in Sicherheit zu bringen! Niemand rühme sich, er sei ‚unterwegs’ und also eigentlich schon am Ziel! Denn es heisse doch, der Weg sei das Ziel… Ich sage Ihnen mit Nachdruck: Nicht der „Weg ist das Ziel’ – sondern das Ziel ist das Ziel!

21.01.2006

Haus bauen, Kind zeugen, Baum pflanzen… (… und tausend Vorschriften beachten)

Rede von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich des SVIT-Immobilien 21.01.2006, Pontresina Pontresina, 21.01.2006. Anlässlich des SVIT-Immobilien Forums referierte Bundesrat Christoph Blocher über Eigentum und Freiheit. Der Staat habe primär den Auftrag, Privateigentum zu schützen, da dieses die Voraussetzung für Wohlstand sei. Die im Referatstitel formulierten Lebensziele eines Mannes seien als generelle Aufforderung zu verstehen, etwas im Leben zu leisten. Eigentum und Freiheit Sie kennen alle die Geschichte von „Wilhelm Tell“. Von jenem rebellischen Bergbauern und Gebirgsjäger, der sich gegen die habsburgische Tyrannei auflehnte, bis er schliesslich den Reichsvogt Gessler ins Jenseits beförderte und damit seinen Landsleuten die Freiheit wieder brachte. Sie werden sich jetzt vielleicht denken, was hat Schillers Drama mit der Immobilienwirtschaft, dem 21. Jahrhundert und dem heutigen Forum zu tun. Mehr, als Sie auf den ersten Blick vermuten würden. Wie alle guten Geschichten kann man den „Tell“ ganz verschieden lesen: Einmal als eine kluge Studie darüber, dass Freiheit sich immer auch über die Eigentumsfrage definiert. Dass Freiheit eben auch den freien Zugang zu Eigentum meint und jeder ohne Einschränkungen über sein Eigentum verfügen kann. Es gibt aber auch Eigentum jenseits des profanen Materiellen. Im ausgehenden 13. Jahrhundert nahmen die neuen Herrscher den Eidgenossen ihre alten Rechte und beraubten sie damit ihrer Selbstbestimmung. Der Rechtsstaat stellt selber so etwas wie ein gemeinsamer Besitz dar, den sich die Bürgerinnen und Bürger eines Staates geben und gegenseitig schützen. Der zweite Diebstahl oder zumindest der zweite versuchte Diebstahl im „Tell“ lautet: Mit dem Gesslerhut, den jeder zu grüssen hat, will man den Eidgenossen noch zusätzlich ihre Würde nehmen. Ein Volk aber, das ohne eigene Rechte (also ohne Selbstbestimmung) und ohne Würde (also ohne Selbstachtung) dasteht, ist kein freies Volk mehr, sondern eine willfährige Masse im Spiel fremder Mächte. Was Sie als Vertreter der Immobilienwirtschaft vielleicht erstaunen mag, es geht im „Tell“ auch um die freiheitliche Garantie des Grundeigentums bzw. des Hauseigentums. Der brutale Herrscher Gessler kann die durch das Hauseigentum geschaffene Unabhängigkeit nicht dulden! Noch im ersten Akt des Stücks erzählt der angesehene Schwyzer Landmann Werner Stauffacher, der zufrieden vor seinem schönen, selbst erbauten Haus sitzt, seiner Frau Gertrud eine kleine Begebenheit: „Vor dieser Linde sass ich jüngst wie heute, Das schön Vollbrachte freudig überdenkend, Da kam daher von Küssnacht, seiner Burg, Der Vogt mit seinen Reisigen geritten. Vor diesem Hause hielt er wundernd an, Doch ich erhub mich schnell, und unterwürfig Wie sich’s gebührt, trat ich dem Herrn entgegen, Der uns des Kaisers richterliche Macht Vorstellt im Lande. ‚Wessen ist dies Haus?’, Fragt’ er bösmeinend, denn er wusst es wohl. Doch schnell besonnen ich entgegn’ ihm: ‚Dies Haus, Herr Vogt, ist meines Herrn des Kaisers und Eures und mein Lehen’ – da versetzt er: ‚Ich bin Regent im Land an Kaisers Statt, Und will nicht, dass der Bauer Häuser baue Auf seine eigne Hand, und also frei Hinleb’, als ob er Herr wär in dem Lande, Ich wird mich unterstehn, euch das zu wehren.’ Dies sagend ritt er trutziglich von dannen, Ich aber blieb mit kummervoller Seele, Das Wort bedenkend, das der Böse sprach.“ Der Vogt will nicht, dass der Bürger ein eigenes Haus errichtet und folglich so lebt, „als ob er Herr wär in dem Lande“. Was uns auffällt an dieser kleinen, scheinbar nebensächlichen Szene: Jede Zwangsherrschaft zu jeder Zeit hat es auf das Eigentum der Bürger abgesehen. Die hier beschriebene Begegnung zwischen Landesherr und Untertan zeigt die feudale Struktur des Hochmittelalters, wo adelige Geschlechter die ehemals freien Bauern in ihre Abhängigkeit brachten. Doch selbst die französischen Revolutionäre, die ja unter dem Banner von Freiheit und Gleichheit ebendiese feudale Gesellschaftsordnung pulverisieren wollten, enteigneten im grossen Stil: Schon gut drei Monate nach dem Sturm auf die Bastille wurde das gesamte Kirchengut zum „Nationalbesitz“ erklärt. Durch den Verkauf dieser Güter wollten die Jakobiner eine Umschichtung des Landbesitzes erreichen – wobei am Ende die Kleinbauern trotzdem leer ausgingen! Halbtax-Sozialismus Das zwanzigste Jahrhundert wird den Totalitarismus auf die Spitze treiben. Wobei dem gesellschaftlichen Umbau immer ein radikaler Verlust von Eigentum und Eigentumsrechten voranging. Die Nationalsozialisten enteigneten die Juden und nannten diesen Raubzug beschönigend „Arisierung“. Der Sozialismus weitete die Enteignung auf sämtlichen Privatbesitz aus. Es ist nicht zufällig, dass Karl Marx in seinem „Kommunistischen Manifest“ die Enteignung des Grundeigentums als oberste und wichtigste „Massregel“ notierte. Sie ist Voraussetzung seiner sozialistischen Utopie – und ihr barbarisches Ziel zugleich. Woher kommt diese fast instinktive Feindseligkeit gegenüber dem Eigentum? Offensichtlich verschafft Eigentum dem Eigentümer ein Mass an Unabhängigkeit, das sich der staatlichen Bevormundung konsequent entziehen kann. Wer über die Bürger folglich uneingeschränkt herrschen will, muss sie in seine Abhängigkeit zwingen – indem er den Einzelnen seiner materiellen Freiheit beraubt. Das geschieht nicht notwendigerweise gewaltsam, sondern – noch viel öfter – schleichend, durch Gewöhnung, durch falsche Anreize, durch den steten Ausbau der staatlichen Tätigkeit, die sich in einer schlichten Zahl – der Staatsquote – ablesen lässt. Der Sozialismus strebt eine Staatsquote von hundert Prozent an. In der perfekten sozialistischen Gesellschaft gibt es keinen Privatbesitz mehr, weil jegliches Eigentum, ja jeder Lebensbereich staatlich organisiert ist. So sähe der Extremfall aus. Das Heimtückische am Sozialismus freilich ist, dass er sich auf leisen Sohlen, in kleinen, stetigen Prozentschrittchen auszubreiten vermag. Darum heisst die korrekte Frage nicht: Leben wir in einem sozialistischen Land? Sondern: Wie viel Sozialismus haben wir bereits verwirklicht? Heute verfügt der schweizerische Staat über fünfzig Prozent Ihres privaten Einkommens. Oder anders ausgedrückt: Wir haben einen Halbtax-Sozialismus. Das ist weniger lustig, als es klingen mag. Die direkten Steuern machen dabei nur einen relativ geringen Anteil aus. Indirekte Steuern, Zwangsabgaben, Prämien, Gebühren – ich nenne als Beispiel die Abgaben für Sozialversicherungen und Krankenkasse – sie bilden die grossen Brocken. Natürlich sind nicht alle indirekten Abgaben zwangsläufig. Sie könnten etwa ihren Konsum einschränken oder aufs Auto verzichten, dann sparen Sie auf alle Güter und Artikel die Mehrwertsteuer oder objektbezogene Sondersteuern. Wohin aber eine konsumkritische bis konsumscheue Haltung führt, sehen wir in Deutschland, wo schon seit Jahren ein Angstsparen die Binnenkonjunktur lähmt. Wenn Söhne zu Kindern werden… „Haus bauen, Sohn zeugen, Baum pflanzen“, so heisst eine alte, aufmunternde Redewendung. Ich habe diese als Titel meinem heutigen Referat vorangestellt. Es ist eine altmodische Aufforderung an den Mann, was er in seinem Leben erschaffen sollte. Doch der ursprüngliche, in dem Sinne auch originale Satz, hat die emanzipatorische Schleuse meines Sekretariats nicht unbeschadet überwunden. Im „Zuge der Gleichberechtigung“ – so der Antrag der Dame, die das Referat überarbeitete, lautet der offizielle Titel: Haus bauen Kind zeugen (statt Sohn) Baum pflanzen… (…und tausend Vorschriften beachten). Wenn schon die zeitgemässe Emanzipation einen zwingt, dieses alte Sprichwort abzuändern, habe ich mir erlaubt, eine ebenfalls zeitgemässe – und leider auch realitätsbezogene – Ergänzung anzubringen: „…und tausend Vorschriften beachten“. Meine Überlegung dazu: Wer auch immer diese Aufforderung beherzigt, merkt in unserer durchreglementierten Zeit sehr schnell, dass es gar nicht mehr so einfach ist, ein Haus zu bauen, selbst wenn man es wollte. Denn die Auflagen und Vorschriften, die dabei zu beachten sind, könnten einem die Lust auf ein Eigenheim gründlich vergällen. Wer schon gebaut hat, fragt sich, wer eigentlich wichtiger ist: der Architekt oder der Anwalt? Über die Vorschriftenwut im Bauwesen brauche ich Sie nicht im Detail aufzuklären. Ich will Ihnen ja nicht die Wochenendlaune und das schöne Engadin verderben. Grundsätzlich aber gilt: Der Ausbau von Regel- und Gesetzeswerken geht notwendigerweise einher mit der Beschränkung des freien Umgangs mit Eigentum. Das Eigentum an einem Grundstück würde ja insbesondere das Recht beinhalten, dieses Grundstück zu bebauen, zu verkaufen, anderen Recht daran teilhaben zu lassen, es zu vererben. Dieses auch vom Staat zugesicherte Recht wird aber gerade durch den Staat selber wieder nahezu marginalisiert: Mit dem offenbar uferlosen Ausbau von Vorschriften und Auflagen. Jedes Gesetz hat die Tendenz Freiheits- und Eigentumsrechte zu beschneiden. Darum ist die politische Grundausrichtung so folgenschwer. Der gute Politiker stellt die Freiheit ins Zentrum und damit das Interesse der Bürger: Denn diese sollen selber so weit wie möglich über ihr Leben verfügen – wovon sich aber auch immer eine Verpflichtung ableiten lässt: Freiheit fordert Eigenverantwortung. So sieht das Fundament einer liberalen Gesellschaft aus. Staat und Politik sind für den Bürger da und nicht umgekehrt. Grundeigentum sichert Grundrechte Eigentum ist wichtig für die Gesellschaft als Ganzes und den Einzelnen im Besonderen. Die Wichtigkeit für den Einzelnen wird auf Anhieb einleuchten. Warum aber auch für den Staat – die Gesellschaft als Ganzes? Weil: je mehr Eigentum vorhanden ist, desto grösser wird der gemeinsame Wunsch nach Stabilität, nach Rechtssicherheit, nach der Verlässlichkeit von Verträgen, nach demokratischen Verhältnissen. Wer etwas hat, kann auch etwas verlieren. Wenn viele besitzen, können auch viele ihren Besitz verlieren. Damit steigt das vereinte Interesse an einer funktionierenden Rechtsordnung. Das biblische „Du sollst nicht stehlen“ muss ergänzt werden: Auch Du, Staat, sollst die Bürger nicht bestehlen. Der Staat hat also primär den Auftrag das Privateigentum zu schützen und nicht, möglichst raffinierte Mittel und Wege zu finden, wie er dem Bürger das Eigentum wieder abluchsen kann. Wo sich jemand nicht an die biblischen Gebote hält – und wir können davon ausgehen, dass dies ab und zu vorkommt… – ist wiederum der Staat bzw. Polizei und Justiz gefordert, das Delikt zu ahnden. Es gibt keine intakte Rechtsordnung ohne Garantie des Eigentums. Je breiter Eigentum möglich ist, desto breiter ist der Konsens, das Eigentum durch einen demokratischen Rechtsstaat zu schützen. Privat-Eigentum ist die Voraussetzung für Wohlstand. Sie können weltweit leicht erkennen, welche Staaten erfolgreiche Volkswirtschaften gebildet und auf diesem Weg Wohlstand für einen grossen Teil ihrer Bevölkerung geschaffen haben und welche nicht. Erfolgreiche Staaten schützen und fördern das Eigentum und die Freiheit aller. Eigentum als Selbstvorsorge Warum ist das Eigentum für den Einzelnen so wichtig? Das Eigentum dient der Selbstvorsorge. Eigentum schafft persönliche Sicherheit. Eigentum führt zum mündigen, weil unabhängigen Handeln der Bürger. Man darf diesen Punkt nicht unterschätzen: Die materielle Unabhängigkeit kann – muss aber nicht – die geistige und politische Unabhängigkeit eines Menschen unterstützen. Das ist übrigens auch der Hauptgrund, warum wir in der Schweiz auf jeden Fall an einem Milizparlament festhalten sollten. Wir gehen doch von einer ganz anderen Voraussetzung aus, wenn Politiker von ihrem Amt nicht existenziell abhängig sind. Ein Politiker wird nur dann ohne Scheu Missstände anprangern, wenn er für die Politik lebt. Ich überlasse es Ihnen, zu untersuchen, wie viele von der Politik leben. Aufbauen – weiterbauen So ganz wörtlich sollte man Redensarten nie nehmen. Die im Referatstitel formulierten Lebensziele eines Mannes (Haus bauen, Kind zeugen, Baum pflanzen) sind als generelle Aufforderung zu verstehen, etwas im Leben zu leisten. Ich persönlich habe sehr spät ein eigenes Haus gebaut. Weil ich zuvor das ganze Eigentum in mein Unternehmen investierte. Was das Kind zeugen betrifft, habe ich die Aufforderung allerdings wörtlich genommen: Wir haben es sogar auf vier Kinder gebracht, die heute alle in der Wirtschaft arbeiten. Jedes wohnt in einer Mietwohnung, weil auch sie unternehmerisch tätig sein müssen. Die Geschäftsleitung meines ehemaligen Chemieunternehmens hat übrigens meine älteste Tochter inne (soviel zum Thema „Emanzipation“). Ein anderes Werk führt mittlerweile mein Sohn. Einen Baum gepflanzt habe ich für mich persönlich nie. Als ehemaliger Bauernlehrling jedoch schon. In meinem Bundesratsbüro hängt dafür das bekannte, monumentale Hodlerbild „Der Holzfäller“. Keineswegs (nur) zur Einschüchterung gedacht. Es zeigt aber, dass Führen und Entscheiden auch Kraft braucht! Wie der Holzfäller, nur in ganz anderen Zusammenhängen. Wer diese Kraftanstrengung scheut, hat noch nie wirkungsvolle Führungsverantwortung wahrgenommen – oder er wird längerfristig in seiner Funktion scheitern. Auch in der Funktion als Beschützer von Privateigentum; wie auch in der Funktion als Erzieher von Kindern, die in Freiheit und Selbstverantwortung aufwachsen sollen. Wohlstand schaffen Ja, ich strebe eine Gesellschaft an, welche wieder Respekt vor Leistung und Erfolg bezeugt. Darum auch mein Bekenntnis zur Freiheit und zum Eigentum. Beide sind Grundlage und Ausdruck einer leistungsorientierten Gesellschaftsordnung. Der Aufbruch der Schweiz zur Freiheit und Selbstverantwortung hat im 19. Jahrhundert aus einem an Ressourcen armen Land einen Staat mit allgemeinem Wohlstand geschaffen. Dass Wohlstand satt macht, dass ererbter Reichtum immer wieder neu erworben werden muss, zeigt ein anderes einfaches, aber nicht minder wahres Sprichwort aus Schottland: „Grossvater kauft. Vater baut. Sohn verkauft. Enkel geht betteln.“ Für die Schweiz sage ich es milder: Die erste Generation erschafft das Vermögen, die zweite Generation verwaltet es und die dritte studiert Kunstgeschichte. Ich hoffe, dass meine Nachkommen wenigstens als Ausnahme die Regel bestätigen. Uns Sie alle hier im Saal auch! Schaffen wir eine Ordnung, die jede Generation neu anspornt, unser Land aufzubauen und weiterzubauen – auf der Grundlage der Freiheit, der Selbstverantwortung, des Schutzes der Privateigentümer und persönlicher Leistung!

20.01.2006

Agenda 2006

Discorso del consigliere federale Christoph Blocher in occasione della 18esima Assemblea dell’Albisgüetli dell’UDC zurighese, il 20 gennaio 2006 nella Schützenhaus Albisgüetli, Zurigo 20.01.2006, Zurigo Zurigo, 20.01.2006. All’Assemblea dell’Albisgüetli di quest’anno, il consigliere federale Christoph Blocher parlò di tre oggetti che concernono intimamente la nostra concezione statale: la nuova legge sugli stranieri, la riveduta legge sull’asilo e la Swisscom. Rivolse inoltre agli astanti l’appello di sostenere gli oggetti con tre sì nell’interesse del Paese e del popolo, ma anche nell’interesse di una politica responsabile. Dichiarazione del Consigliere federale Christoph Blocher dal 29 marzo 2006 in merito al clamore suscitato dal discorso dell'Albisgüetli 2006 : «Vorrei fare una precisazione in merito a un breve passaggio del mio discorso dell’Albisgüetli 2006. Il testo scritto definisce correttamente due cittadini albanesi come imputati di gravi reati. Nella versione orale, in un solo punto, ho parlato di criminali anziché di presunti criminali. È un errore di cui mi rammarico. Si è trattato di un puro e semplice lapsus. Non è mai stata mia intenzione dare a intendere che gli albanesi in questione fossero criminali condannati.» I. L’Assemblea dell’Albisgüetli Quasi vent’anni fa, quando fu inaugurata la prima Assemblea dell’Albisgüetli, i fondatori non pensarono certo che questa manifestazione politica avrebbe raggiunto una tale risonanza in Svizzera. Molti furono gli scettici: si immaginarono con ribrezzo manifestazioni elettorali dove a volte i politici che salgono sul podio sono più numerosi delle persone che ascoltano. Ma le cose sono andate diversamente: oggi l’Assemblea dell’Albisgüetli è un’istituzione politica nel senso migliore del termine, conosciuta in tutta la Svizzera. Anche quest’anno può vantarsi, secondo quanto mi hanno comunicato gli organizzatori, di aver venduto tutti i 1’400 posti a sedere già il primo giorno, nonostante il prezzo d’entrata di settanta franchi. II. Gli auspici del popolo e del Paese al centro dell’interesse Cosa serve al Paese e al popolo? Cosa preoccupa le cittadine e i cittadini? Cosa si aspettano a buon diritto le persone dalla politica? Dobbiamo continuamente porci queste domande. Dopo il crollo degli Stati socialisti oggi sappiamo che la politica socialista distrugge il benessere e l’occupazione. Ma sappiamo anche che il socialismo è un dolce veleno e che si sta diffondendo di nuovo in modo strisciante. Anche negli Stati industriali occidentali. Anche in Svizzera. Il socialismo è il contrario della responsabilità privata e dell’iniziativa privata. È d’impedimento all’economia e distrugge posti di lavoro. Ecco perché la politica regolamentare è così importante: meno regolamenti, meno imposte, meno tasse ed emolumenti! Questo deve essere sempre al centro dell’attenzione. Lottate fermamente contro il bilancio statale strabordante e le sue conseguenze. Gli interventi statali significano sempre maggiori imposte e tasse e dunque sono la causa principale dello smantellamento di posti di lavoro. Cosa desiderano le Svizzere e gli Svizzeri dalla politica? Ad esempio la sicurezza. In strada. A scuola. Chiedono anche la fine dell’immigrazione illegale e degli abusi onnipresenti nella nostra politica d’asilo iperburocratizzata. Vogliono essere protetti contro la criminalità che ne consegue. Le aziende, le piccole e medie imprese, scricchiolano sotto il peso degli oneri statali, dei regolamenti, delle imposte e delle tasse. Abbiamo posto tutti questi problemi e preoccupazioni al centro della nostra politica. Che si tratti di noi Consiglieri federali, di altri politici o di voi come partito politico, ognuno, al suo posto e a modo suo, ha l’obbligo di servire il popolo e il Paese. Poiché l’Albisgüetli è una manifestazione che si svolge sempre all’inizio dell’anno, siamo obbligati a guardare al futuro. Signore e Signori, rispettando la tradizione, voglio anch’io chiedere: in questo nuovo anno cosa ci occuperà più di tutto? Al centro della discussione politica dovrebbero esserci essenzialmente due grandi temi: il primo riguarda la nuova legge sugli stranieri e la riveduta legge sull’asilo, il secondo la privatizzazione di Swisscom. Per tutti gli oggetti è annunciato un referendum. Tutti gli oggetti scateneranno grandi discussioni di principio. III. La nuova legge sugli stranieri Da anni, la politica dell’asilo e degli stranieri preoccupa le Svizzere e gli Svizzeri. La pietra dello scandalo non è costituita né dai numerosi lavoratori stranieri che hanno ottenuto regolarmente un permesso di dimora in Svizzera né dall’ammissione dei rifugiati veri: No, è costituita da tutti coloro che soggiornano ingiustificatamente o addirittura illegalmente nel nostro Paese, con gravi oneri per Confederazione, Cantoni e Comuni. Tempo, forza e denaro vengono sprecati. Autorità, tribunali, servizi sociali sono inutilmente oberati. Questo deve cambiare. È compito di ciascuno Stato provvedere ai propri cittadini. Per questo oggi ogni Governo su questa terra decide quando gli stranieri ricevono un permesso di dimora – e anche quando no. Con un‘aliquota di stranieri del 21,7 per cento (fine 2004) la Svizzera presenta una delle maggiori aliquote di stranieri fra gli Stati dell’Europa occidentale! Ciononostante il nostro Paese non conosce periferie simili a ghetti con eccessi di violenza e interventi xenofobi. Lo dobbiamo soprattutto a un’economia funzionante che riesce a dare occupazione a così tante persone e quindi anche a integrarle. Nonostante l’elevata aliquota di stranieri, negli ultimi anni la disoccupazione in Svizzera è rimasta una delle più basse a livello europeo. D’altro canto il livello salariale e il potere d’acquisto si mantengono fra i più elevati al mondo. A questo eccezionale bilancio ha contribuito la severa normativa riguardante gli stranieri, collaudata sin dagli anni 70, che dava la preferenza alla manodopera indigena e, segnatamente in periodo di surriscaldamento economico, limitava il numero massimo delle nuove forze lavorative straniere. Dopo l’accettazione della libera circolazione delle persone con gli Stati UE, e una volta scaduta la speciale clausola protettiva, i cittadini UE saranno ampiamente parificati agli Svizzeri per quanto concerne il mercato del lavoro. Le conseguenze di questa libera circolazione delle persone sono ancora incerte. Le opportunità e i rischi sono stati esposti durante la lotta elettorale. Quest’anno voteremo su una nuova legge sugli stranieri. In sostanza la legge disciplinerà le condizioni alle quali i cittadini non europei possono chiedere un permesso di lavoro e i presupposti per far valere il ricongiungimento familiare. Inoltre, con nuovi disciplinamenti si lotterà contro l’entrata illegale e la dimora illegale degli stranieri. Ovviamente a ciascuno dovrebbe essere comprensibile che la Svizzera non può aprire le frontiere alle persone di tutto il mondo. Con la generosissima soluzione nei confronti dei cittadini dell’UE (in teoria hanno la possibilità di vivere e lavorare da noi 450 milioni di persone) risulta evidente che una totale apertura delle frontiere a tutti gli Stati del mondo non è possibile, anche se il partito socialista e i Verdi lo vogliono. Ecco perché respingono la nuova legge sugli stranieri. Auspicano una libera circolazione totale delle persone, ma una siffatta apertura globale farebbe collassare il nostro intero sistema sociale. L’UDC, insieme con la maggioranza del PRL e del PPD, ha elaborato in proposito una soluzione responsabile: il permesso di lavoro ai cittadini dei Paesi extraeuropei deve essere estremamente restrittivo e limitato soprattutto alle persone altamente qualificate e agli specialisti. IV. La riveduta legge sull’asilo Vi è un altro settore disciplinato dalla riveduta legge sull’asilo che sarà parimenti sottoposta in votazione. La Svizzera non ha mai rilasciato un permesso di dimora soltanto alle persone di cui il nostro mercato del lavoro aveva bisogno. Abbiamo sempre accettato anche coloro che erano perseguitati nel loro Paese. Ovviamente per questa gente non esistevano ancora prestazioni sociali o altri aiuti elargiti dallo Stato. Hanno comunque potuto entrare in Svizzera, farsi ospitare da privati per poi divenire rapidamente autonomi. Cito ad esempio tutti i rifugiati religiosi del periodo della Riforma come gli Ugonotti. Si trattava di gente intraprendente. Ad essi si devono interi settori industriali della Svizzera. Un altro esempio: nel 1871 trovarono ospitalità in Svizzera 87'000 soldati dello sconfitto esercito di Bourbaki. In tre giorni il numero degli abitanti della Svizzera è cresciuto del tre per cento! Anche durante la Seconda guerra mondiale la Svizzera ha offerto protezione ai perseguitati. Nonostante l’insufficienza delle autorità, durante la guerra nessuno Stato al mondo ha ospitato pro capite più rifugiati della Svizzera. Più tardi arrivarono anche quelli provenienti dagli Stati comunisti. Mi riferisco agli Ungheresi che trovarono rifugio in Svizzera 50 anni fa. Anche oggi la Svizzera ammette annualmente circa 1'500 rifugiati perseguitati e concede l’ammissione provvisoria a circa 4'000 persone realmente minacciate. Nessuno mette in discussione la nostra tradizione umanitaria nei confronti dei rifugiati. E così deve continuare. Ma, Signore e Signori, ciò che non abbiamo ancora risolto sono gli enormi abusi perpetrati nel settore dell’asilo. Oltre l’85 per cento di tutti i richiedenti l’asilo non sono rifugiati politici. Numerosi di essi desiderano semplicemente approfittare dell’elevato standard di vita svizzero. Vivono di aiuti sociali e non raramente sono coinvolti in remunerativi affari di passatori, nella criminalità organizzata e in particolare nel traffico di stupefacenti. Questo non è nient’altro che abuso del diritto d’asilo. Fino a due anni fa, questi abusi sono stati semplicemente messi in discussione da numerosi politici – e ancora oggi esistono delle cerchie che cercano di negare o respingere questa scomoda realtà. Questi problemi vanno tuttavia affrontati seriamente se vogliamo salvaguardare la nostra tradizione umanitaria nei confronti dei rifugiati. I primi successi sono già stati ottenuti grazie a una prassi conseguente. Il numero delle nuove domande d’asilo nello scorso anno è calato di oltre il 29 per cento, quindi in misura maggiore rispetto ad altri Stati equiparabili dell’UE. Ma nella procedura d’esecuzione l’effettivo è ancora troppo elevato. La riduzione già raggiunta, anch’essa più o meno pari al 29 per cento, non è ancora sufficiente. Il problema principale è che il maggior numero dei richiedenti l’asilo si presenta senza documenti di viaggio validi. Nella maggioranza dei casi, a essere senza documenti non sono i rifugiati veri, la cui vita è effettivamente in pericolo, ma sono soprattutto quelli che non hanno validi motivi per chiedere l’asilo. Spesso hanno nascosto, gettato o distrutto il loro passaporto. Perché? Perché con la procedura vigente per l’ottenimento dell’asilo chi nasconde o distrugge i propri documenti è avvantaggiato nei confronti di chi si comporta correttamente e li presenta. Se non si entra nel merito di una domanda d’asilo o questa viene respinta dopo un esame materiale, l’interessato rimane spesso nel nostro Paese poiché di regola non rientra in Patria volontariamente e le autorità non lo possono rimpatriare per mancanza dei documenti. La colpa non è di quelli che sfruttano questo sistema, bensì di quelli che lo mettono a disposizione! Signore e Signori, senza modificare la legge non è possibile rendere credibile l’esigenza politica “Protezione dei rifugiati – diminuzione degli abusi”. Per questo dobbiamo modificare le basi legali. Per questo la nuova legge recita: Art. 32 cpv. 2 lett. a nonché cpv. 3 LAsi 2 Non si entra nel merito di una domanda d’asilo se il richiedente: 1. non consegna alle autorità alcun documento di viaggio o d’identità entro 48 ore dalla presentazione della domanda; 3 Il capoverso 2 lettera a non si applica se: 1. il richiedente può rendere verosimile di non essere in grado, per motivi scusabili, di consegnare documenti di viaggio o d’identità entro 48 ore dalla presentazione della domanda; 2. la qualità di rifugiato è accertata in base all’audizione, nonché in base agli arti coli 3 e 7; o 3. l’audizione rileva che sono necessari ulteriori chiarimenti per accertare la qualità di rifugiato o l’esistenza di un impedimento all’esecuzione dell’allontanamento. Come vedete: anche i richiedenti l’asilo che non posseggono documenti possono, anche in futuro, essere ammessi come rifugiati. Ma la distruzione dei documenti non deve più permettere di conseguire un vantaggio! È veramente pretendere troppo che qualcuno – rifugiato o no – dica come si chiama e da dove viene? In che modo questo dovrebbe infrangere la „tradizione umanitaria“? Non si tratta di andare contro i rifugiati veri, ma contro i richiedenti che giungono nel nostro Paese senza validi motivi per chiedere l’asilo e che, su consiglio dei passatori, distruggono, nascondono o non presentano intenzionalmente i propri documenti. Di persone che falsificano o occultano il loro nome, il loro domicilio, la loro Patria o la loro età. Gentili Signore, egregi Signori, anche la legge sull’asilo riveduta salvaguarda e garantisce ovviamente la protezione dei rifugiati veri nel nostro Paese, ma altrettanto decisamente intende eliminare gli abusi eclatanti nel settore dell’asilo. Solamente con questa combinazione otteniamo una politica sostenibile e credibile in materia di rifugiati. Tutti voi conoscete esempi particolarmente eloquenti riferiti dai massmedia. Come il caso della famiglia rom di Rüschlikon. Ripetuti gravi atti di violenza, costi per milioni di franchi, decisione negativa in merito all’asilo – e ciononostante la famiglia vive sempre qui. Ma perché? Questo caso è stato pendente per anni presso la Commissione di ricorso in materia d’asilo. L’avete sentito; questa settimana si è finalmente deciso. Il capofamiglia e il figlio maggiorenne devono lasciare la Svizzera, gli altri possono, per il momento, restare. La Commissione di ricorso in materia d’asilo è una così detta commissione “autonoma”. Significa che decide „in modo indipendente“ e pertanto è impossibile gettare un’occhiata fra le carte. È bene che adesso vi sia una sentenza, ma è naturalmente meno bene che ci sia voluto così tanto tempo. Dal 2007 la Commissione di ricorso in materia d’asilo farà parte del Tribunale amministrativo federale. Speriamo che questo nuovo tribunale pensi, oltre che alla responsabilità giuridica, anche alle conseguenze per il nostro Paese di decisioni continuamente rinviate. V. Sul luogo del non evento Come imprenditore, mi sono abituato a seguire le faccende della vita quotidiana. Ogni tanto faccio visita anche agli uffici distaccati e ai centri di registrazione, a quei luoghi insomma dove arrivano i richiedenti l’asilo e vengono fatti i primi chiarimenti. Ogni volta mi preoccupo di spuntare inatteso. Un anno fa mi recai all’alloggio per richiedenti l’asilo dell’aeroporto di Zurigo. La direttrice mi guardò visibilmente sorpresa perché lì non è usuale la visita di un consigliere federale. Normalmente non vi si reca nessun ministro di giustizia. Chiesi alla signora come andava. Inizialmente mi diede una risposta vaga e io insistetti nel chiedere se avesse troppo da fare. La donna riteneva di no: „Negli ultimi giorni abbiamo registrato effettivamente poche nuove entrate.“ – „Non ha bisogno di essere così afflitta“, le risposi, „non sono affatto cattive notizie.“ Ma poi aggiunse che proprio quella mattina erano arrivati sette Tamil che ne avevano annunciati altri sei per il lunedì successivo. „Sì, ma arrivano ancora Tamil? E perché?“ Per quanto ne so, attualmente nello Sri Lanka non vi sono persecuzioni politiche. La donna disse che anche lei non ne conosceva le ragioni esatte. In ogni caso i sette richiedenti l’asilo si trovavano insieme al primo piano per un interrogatorio. Era un po’ prima di mezzogiorno, salii le scale e mi recai inatteso nell’apposita stanza. I sette uomini avevano già lasciato la stanza, ma i collaboratori erano ancora lì. Parlai con loro e chiesi da dove venivano esattamente i sette uomini. „Con un volo da Colombo a Varsavia e oggi sono atterrati in Svizzera con la Swiss. Tutti e sette senza documenti.“ – „Senza documenti? Ma come hanno potuto volare? In Polonia avranno ben avuto i documenti per cambiare aereo.“ Entrò in quel momento un uomo dalla stanza accanto e mostrò una ciotola piena di passaporti ridotti in pezzetti. Chiesi: „Come ha avuto questi documenti?“ – „Ce li ha portati una donna della pulizia dei gabinetti in aeroporto“. Ritenevano ragionevolmente che i giovani dovessero senza indugio ritornare con un volo a Colombo. Il responsabile della polizia che mi stava accanto disse che non era una faccenda di cui preoccuparsi, anche le autorità avrebbero senz’altro riammesso le persone, sebbene senza passaporti; ma l’Alto Commissariato ONU per i rifugiati non avrebbe mai approvato un rimpatrio immediato. Ciascun richiedente deve dapprima essere trasferito in un centro di registrazione dove si svolge la procedura ordinaria per l’ottenimento dell’asilo. Uno dei presenti aggiunse che questa prassi avrebbe fatto sì che i sette uomini sarebbero rimasti lì per mesi, benché non fossero rifugiati. Chiesi dove soggiornavano in quel momento i Tamil. Si erano appena recati in dormitorio. „Posso vederli?“ Mi risposero di sì e, accompagnato dal mio usciere nella sua regolare uniforme verde, salii al dormitorio. Non appena aprimmo la porta, tutti e sette si alzarono immediatamente dal loro giaciglio per mettersi in rango come giovani soldati poiché supponevano che l’usciere fosse un poliziotto. Giovani aitanti, probabilmente anche diligenti. Chiesi se parlassero un po’ l’inglese. Il primo annuì. Gli chiesi da dove venissero e mi rispose da Colombo. Volli poi informarmi sul perché si fossero rifugiati in Svizzera. Tutti e sette si misero a gridare: "Tsunami, Tsunami, Tsunami". Interessante, pensai, ma lo Tsunami ha investito la costa orientale dello Sri Lanka e Colombo si trova esattamente dall’altra parte. Se gente proveniente da Colombo chiede asilo a causa dello Tsunami è altrettanto assurdo come se dopo un’inondazione nel Canton Ticino, un abitante dell’Altipiano zurighese annuncia un sinistro alla propria assicurazione. Quando spiegai al gruppo l’assurdità della risposta, nessuno di loro sapeva più l’inglese… Nel corso dell’anno ho seguito l’evoluzione di questa domanda d’asilo in quanto ero interessato a vedere i risultati concreti di un sì evidente abuso: per sei di questi richiedenti l’asilo le procedure sono chiuse. La domanda d’asilo è stata respinta. Per il settimo è ancora pendente un ricorso presso la CRA. Di per sé la rapidità procedurale sarebbe da ritenere un successo. Quelli che hanno ricevuto risposta negativa nel frattempo si sono però dileguati, per cui non abbiamo potuto rimpatriarli nello Sri Lanka. Signore e Signori, questi e analoghi fatti succedono quotidianamente. Migliaia all’anno. Circa 50'000 persone hanno la procedura d’asilo in corso. L’anno scorso oltre 10'000 persone hanno presentato una nuova domanda d’asilo. 1'497 di loro, ovvero il 13,6 per cento hanno ottenuto lo statuto di rifugiato, altre 4'436 sono state ammesse provvisoriamente. Tutte le altre devono lasciare il nostro Paese. E il più presto possibile. Oggi non ci sono basi legali sufficienti per impedire siffatti giri a vuoto e per consentire in avvenire interventi più efficaci. Tuttavia il nostro ordinamento giuridico non deve offrire nessuna piattaforma a tali abusi e inconvenienti sistematici. Oltre a una burocrazia insensata, la legislazione vigente comporta anche un enorme onere finanziario a carico della Confederazione, dei Cantoni e dei Comuni e quindi della popolazione. Se rapportiamo i costi totali nel settore dell’asilo al numero dei rifugiati riconosciuti, ogni rifugiato legale costa circa un milione di franchi. È „umanitario“? È intelligente? La popolazione è ancora disposta a sopportarlo? Anche i più recenti casi dettagliatamente illustrati dalla stampa devono condurre ad altre soluzioni. Ecco un ultimo esempio: due Albanesi ricercati sul piano internazionale presentarono nel 2004 una domanda d’asilo. A uno si imputavano quindici aggressioni, l’assassinio di due persone e il rapimento di un bambino. Inoltre avrebbe partecipato a diversi attentati mortali. L’altro era sospettato di aver partecipato comunque a cinque rapine. L’Ufficio federale dei rifugiati decise senza indugio di respingere le domande d’asilo. L’Ufficio federale di giustizia decise – dopo regolare riesame delle accuse – l’estradizione dei due Albanesi. Un caso chiaro? Sì. Ma non per la Commissione di ricorso in materia d’asilo che accoglie il ricorso dei due Albanesi: ad entrambi è accordato l’asilo. In tal modo due imputati per gravi crimini diventano due rifugiati. Per completare la storia, aggiungo che la decisione era di ultima istanza in quanto anche il Tribunale federale decise la loro liberazione risarcendo loro i costi per avvocati, interpreti e traduttori e riconoscendo loro anche un risarcimento per la detenzione. Anche se la riveduta legge sull’asilo è approvata dal popolo, il nostro lavoro continua in quanto permangono ancora alcune lacune nel diritto d’asilo, come evidenziato da questo esempio. VI. Date allo Stato quel che è dello Stato Nel 2006, oltre che delle leggi sull’asilo e sugli stranieri, ci occuperemo anche di un oggetto di tutt’altro tipo. Si tratta di sapere fino a che punto un’impresa dell’economia di mercato è in grado di sopportare l’intervento statale o meglio se lo Stato, quale imprenditore nell’economia di mercato, è in grado di recepire la propria responsabilità. Parlo in particolare di Swisscom e quindi di un’azienda apparentemente privatizzata che appartiene per due terzi alla Confederazione. Nel mese di novembre, la Swisscom stava per rilevare una società Telecom irlandese, cosa che indusse il Consiglio federale a prendere alcune decisioni fondamentali. Esso era del parere che un impegno estero di questa portata comportava troppi rischi ed inoltre seguiva una strategia errata. Inoltre ha imposto alla Swisscom di versare agli azionisti il capitale eccedentario. Con ciò sarebbero venuti a mancare i capitali per tentare siffatte avventure. Infine, terzo passo, il Consiglio federale presenterà tosto al Parlamento un progetto inteso a promuovere la dissociazione fra lo Stato e la Swisscom. Come impresa privata o privatizzata, Swisscom può agire liberamente. Il servizio universale è garantito per legge. Qui i parallelismi con la ex-SWISSAIR sono evidenti. Anche Swisscom, come la ex-SWISSAIR, proviene da un mercato più o meno regolato. Questo mercato indigeno sinora protetto incomincia a cedere e non cresce più. I ricavi ci sono ancora. Il successo appare ancora sicuro. Ma la ditta ristagna nel proprio territorio ormai saturo. E arriva la tentazione di acquisire imprese all’estero. La ditta diventa sì più grande, ma i problemi rimangono i medesimi. Anzi, i rischi aumentano poiché le imprese di telecomunicazione estere soffrono degli stessi mali: anch’esse non possono più crescere, anch’esse sono messe in difficoltà dalle nuove tecnologie di comunicazione e da altri concorrenti. Se acquistate un’impresa con problemi uguali a quelli della vostra impresa e pensate di aver così trovato la soluzione equivale, vi sbagliate di grosso: è come credere nei miracoli. Meno moltiplicato per meno dà più soltanto nel mondo astratto della matematica. Nel mondo degli affari significa il tracollo. Già dieci anni fa la Swisscom cercò di stabilirsi all’estero, fallendo però ogni volta: in India, Malaysia, Cechia, Ungheria e Austria. Con la tedesca Debitel, la direzione dell’impresa perse addirittura 3,3 miliardi di franchi. Invece di mutare strategia si cercò di mirare a una fusione con la Tele Austria austriaca. Per fortuna tutto naufragò già prima della firma. Ora dovrebbe improvvisamente essere la volta dell’iperindebitata Eircom, rispettivamente della società danese TDC. Il 23 novembre 2005 il Consiglio federale ha preso un’importante decisione vietando di seguire questa via. Fin quando lo Stato è proprietario di maggioranza, la Swisscom non potrà più assumere siffatti rischi. La responsabilità verso il popolo non lo permette! Decisioni sbagliate e insuccessi all’estero non soltanto provocherebbero una crisi dell’impresa, ma anche dello Stato. Infatti la Svizzera non dovrebbe soltanto rispondere come azionista normale, ma come azionista maggioritaria e come Stato sarebbe tenuta a una ben maggiore responsabilità. VII. Le imprese dell’economia di mercato non devono essere di proprietà dello Stato Nella libera concorrenza, lo Stato non può essere presente come impresa. Fondamentalmente sarebbe il proprietario sbagliato. Questo a maggior ragione quando il tutto è vincolato a un’attività internazionale e quindi comportante maggiori rischi. Non può essere compito dello Stato svizzero garantire il servizio pubblico in Cechia, Ungheria, Austria, Malaysia, India e poi anche in Irlanda e Danimarca. Sarebbe come se la Televisione svizzera tedesca si espandesse all’estero e programmasse „Samschtig Jass“ in Irlanda e Malaysia per poi sopportare siffatto fallimento ricorrendo alle vostre tasse. Il Consiglio federale è un’autorità politica e non è eletto per guidare un’impresa. Ciononostante è responsabile delle imprese che appartengono allo Stato. Tale responsabilità non può essere disattesa, nemmeno per incapacità, timore o trascuratezza. Perciò il Consiglio federale ha deciso, invero tardi, ma ancora in tempo e a ragione. Non vi è più alcun motivo che imponga allo Stato svizzero di essere proprietario di Swisscom. Sarebbe ancora stato sensato e giusto all’epoca delle PTT che coprivano tutto il settore delle telecomunicazioni. Oggi non è più così. Il servizio universale è in ogni caso garantito per legge anche se Swisscom divenisse autonoma. Le imprese di telecomunicazione competono in Svizzera per accaparrarsi il permesso di gestire questo servizio universale. Fino al 2007 questo privilegio è stato assegnato a Swisscom. Successivamente il „mandato per il servizio universale“ – come è ancora chiamato erroneamente l’ultimo miglio – sarà nuovamente messo a concorso. Che cosa ci insegna questa vicenda Swisscom? Diversamente dai filosofi, i politici non devono annunciare belle teorie e seguire visioni, bensì risolvere problemi concreti. Il Consiglio federale ha riconosciuto i pericoli e ha agito prontamente e con efficacia. VIII. Conclusione Gentili Signore, egregi Signori, siamo agli inizi dell’anno politico 2006. I tre oggetti menzionati – la nuova legge sugli stranieri, la riveduta legge sull’asilo e la Swisscom – vanno oltre le semplici questioni giuridiche. Tutti e tre gli oggetti concernono intimamente la nostra concezione statale. All’Assemblea dell’Albisgüetli 2006 vi rivolgo l’appello di sostenere gli oggetti con tre sì nell’interesse del Paese e del popolo, ma anche nell’interesse di una politica responsabile. Avete sentito perfettamente. Vi esorto a dire tre volte sì! Negli anni passati l’UDC ha dovuto spesso dire NO nell’interesse del Paese e del popolo perché venivano proposte soluzioni inaccettabili per l’UDC. Per lungo tempo siamo stati chiamati il “partito del no”. Ho sempre risposto: purtroppo ci pongono sempre le domande sbagliate. Oggi, nel 2006 le domande sono quelle giuste: volete una legge sull’asilo efficace che si opponga ai costosi e irritanti abusi del diritto d’asilo? Volete una legge sugli stranieri che disciplini in modo sensato l’immigrazione e consenta di contenere il numero degli illegali? Volete che la Swisscom mantenga la propria libertà imprenditoriale senza che qualcuno debba rinunciare alla propria linea telefonica oppure che il popolo svizzero sperperi miliardi? Nella mia qualità di consigliere federale vi chiedo oggi di dire sì alle tre proposte del Governo e di battervi per questo sì. Infatti le proposte contengono buone soluzioni! Ciò ovviamente non significa che anche in avvenire dobbiate dire sì e amen ad ogni proposta del Consiglio federale…  

20.01.2006

Agenda 2006

Rede von Bundesrat Christoph Blocher, anlässlich der 18. Albisgüetli-Tagung der Zürcher SVP am 20. Januar 2006 im Schützenhaus Albisgüetli, Zürich 20.01.2006, Zürich Zürich, 20.01.2006. An der diesjährigen Albisgüetli-Tagung sprach Bundesrat Christoph Blocher über drei Vorlagen, die das Innerste unseres Staatsverständnisses beträfen: das revidierte Ausländergesetz, das Asylgesetz und die Swisscom. Er rief die Zuhörer auf, für alle drei Vorlagen die Ja-Parole im Interesse von Land und Volk und im Interesse einer verantwortungsvollen Politik zu vertreten. Statement von Bundesrat Christoph Blocher vom 29. März 2006 zur Aufregung um die Abligsgüetlirede 2006 (s. unten schriftliche Fassung): "Es geht um eine kurze Passage in meiner Albisgüetlirede 2006. In der schriftlichen Fassung wurden zwei Albaner korrekterweise als schwerer Verbrechen Angeklagte bezeichnet. In der mündlichen Fasssung habe ich an einer einzigen Stelle statt von mutmasslichen Kriminellen von Kriminellen gesprochen. Das war ein Fehler, der mir leid tut. Es war ein sprachliches Versehen. Nie war es meine Absicht, die Albaner als verurteilte Kriminelle hinzustellen." I. Die Albisgüetli Tagung Als vor bald zwanzig Jahren die Albisgüetli-Tagung geschaffen wurde, dachten die Gründer nie daran, dass diese politische Veranstaltung in der Schweiz eine solche Bedeutung bekommen würde. Der Skeptiker waren viele: Man dachte schaudernd an Wahlveranstaltungen mit Politikern, an denen manchmal mehr Podiumsteilnehmer als Zuhörer zugegen waren. Doch alles kam anders: Die Albisgüetli-Tagung ist heute eine landesweit bekannte, politische Institution im besten Sinne des Wortes. Sie darf sich auch dieses Jahr wieder rühmen, wie mir die Organisatoren mitteilten, bereits am ersten Tag sämtliche 1’400 Sitzplätze ausverkauft zu haben. Trotz eines stolzen Eintrittspreises von siebzig Franken. II. Die Anliegen von Volk und Land im Mittelpunkt Was dient dem Land und Volk? Was beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger? Was erwarten die Menschen zu Recht von der Politik? Diesen Fragen haben wir uns stets neu zu stellen. Wir wissen heute aus dem Zusammenbruch der sozialistischen Staaten, dass die sozialistische Politik Wohlstand und Beschäftigung zerstört. Wir wissen aber auch, dass der Sozialismus ein süsses Gift ist und sich schleichend wieder breit macht. Auch in den westlichen Industriestaaten. Auch in der Schweiz. Der Sozialismus ist das Gegenteil von Eigenverantwortung und Eigeninitiative. Er behindert die Wirtschaft und zerstört damit Arbeitsplätze. Darum ist die Ordnungspolitik so wichtig: Weniger Regulierungen, weniger Steuern, weniger Abgaben und Gebühren! Das muss im Mittelpunkt stehen. Kämpfen Sie standhaft gegen den überbordenden Staatshaushalt und dessen Folgen. Staatseingriffe führen immer zu höheren Steuern und Abgaben, und darin liegt der Hauptgrund, wenn Arbeitsplätze vernichtet werden. Was wünschen sich die Schweizerinnen und Schweizer von der Politik? Zum Beispiel Sicherheit. Auf der Strasse. In der Schule. Sie fordern auch ein Ende der illegalen Einwanderung und der allgegenwärtigen Missstände in unserer verbürokratisierten Asylpolitik. Sie wollen Schutz vor der daraus resultierenden Kriminalität. Die Unternehmen, die Klein- und Mittelbetriebe, ächzen unter den staatlichen Auflagen, unter den Regulierungen, unter den Gebühren und Steuern. All diese Sorgen und Probleme haben wir in den Mittelpunkt unserer Politik zu stellen. Seien es wir Bundesräte, seien es andere Politiker, oder seien es Sie als Partei. Jeder ist an seinem Ort und auf seine Weise verpflichtet, Volk und Land zu dienen. Da das Albisgüetli immer eine Veranstaltung zum Jahresauftakt ist, sind wir jeweils aufgefordert, in die Zukunft zu schauen. So will ich denn, meine Damen und Herren, auch heute wieder fragen: Was wird uns in diesem neuen Jahr vor allem beschäftigen? Im Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung dürften im Wesentlichen zwei grosse Themen stehen: Zum einen das neue Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz, zum andern die Verselbständigung der Swisscom. Für alle Vorlagen sind Referenden angekündigt. Alle Vorhaben werden grosse, grundsätzliche Auseinandersetzungen auslösen. III. Das neue Ausländergesetz Die Ausländer- und Asylpolitik beschäftigt die Schweizerinnen und Schweizer seit Jahren. Nicht die zahlreichen ausländischen Arbeitskräfte, welche in der Schweiz ordnungsgemäss eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, nicht die Aufnahme von echten Flüchtlingen sind Stein des Anstosses: Nein, all jene, die sich ungerechtfertigt oder gar illegal in unserem Land aufhalten, mit schlimmen Belastungen für Bund, Kantone und Gemeinden. Zeit, Kraft, Geld werden verbraucht. Behörden, Gerichte, soziale Dienste unnötig stark belastet. Das soll sich ändern. Es ist das Anliegen jedes Staates, für seine Bürger zu sorgen. Darum bestimmt heute auch jede Regierung auf dieser Welt, wann Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten – und wann eben nicht. Die Schweiz hat mit einem Ausländeranteil von 21,7 Prozent (Ende 2004) einen der höchsten Ausländeranteile unter den westeuropäischen Staaten! Trotzdem kennt unser Land keine gettoähnlichen Vorstädte mit schwerwiegenden Ausschreitungen und fremdenfeindlichen Übergriffen. Das verdanken wir vor allem einer funktionierenden Wirtschaft, welche es fertig bringt, überhaupt so viele Menschen zu beschäftigen und damit auch zu integrieren. Trotz des hohen Ausländeranteils blieb die Arbeitslosigkeit in der Schweiz in den letzten Jahren eine der niedrigsten in Europa. Daneben gehören das Lohnniveau und die Kaufkraft zu den höchsten weltweit. Zu dieser hervorragenden Bilanz beigetragen hat die seit den 70er Jahren bewährte restriktive Ausländerbestimmung, die einerseits den Inländern Vorrang zugestand und – namentlich in Zeiten wirtschaftlicher Überhitzung – die Höchstzahl neuer ausländischer Arbeitskräfte beschränkte. Nach dem Ja zum freien Personenverkehr mit den EU-Staaten werden nach Ablauf einer besonderen Schutzklausel die EU-Bürger bezüglich des Arbeitsmarktes weitgehend den Schweizer gleichgestellt. Die Folgen dieser Personenfreizügigkeit sind noch ungewiss. Die Chancen und Risiken wurden im Abstimmungskampf dargelegt. Dieses Jahr stimmen wir nun über ein neues Ausländergesetz ab. Dieses regelt im Wesentlichen, unter welchen Voraussetzungen die nichteuropäischen Bürger eine Arbeitsbewilligung beantragen und unter welchen Voraussetzungen sie den Familiennachzug geltend machen können. Ebenso soll mit neuen Regelungen die illegale Einreise wie auch der illegale Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern bekämpft werden. Eigentlich ist es doch für jedermann verständlich, dass die Schweiz ihre Grenzen nicht für alle Menschen aus der ganzen Welt offen halten kann. Nach der sehr grosszügigen Lösung gegenüber den EU-Bürgern (450 Mio. haben theoretisch die Möglichkeit hier zu wohnen und zu arbeiten) versteht es sich doch von selbst, dass völlig offene Grenzen gegenüber allen Staaten der Welt nicht in Frage kommen können, wie dies die SP und die grünen Parteien wollen. Sie bekämpfen deshalb das neue Ausländergesetz. Sie plädieren somit für eine totale Personenfreizügigkeit. Eine solche globale Öffnung würde unser ganzes Sozialsystem kollabieren lassen. Die SVP hat zusammen mit einer Mehrheit von FDP und CVP hier eine verantwortungsvolle Lösung gefunden: Die Bewilligung soll sich bei den aussereuropäischen Ländern vor allem auf Hochqualifizierte und Spezialisten beschränken und äusserst restriktiv gehandhabt werden. IV. Zum revidierten Asylgesetz Einen anderen Bereich regelt das ebenfalls zur Abstimmung kommende revidierte Asylgesetz. Die Schweiz hat nie nur jenen Menschen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, nach denen unser Arbeitsmarkt verlangte. Wir haben stets auch Leute aufgenommen, die in ihrem eigenen Land an Leib und Leben verfolgt waren. Natürlich gab es früher für diese Menschen keine Sozialleistungen oder andere Unterstützungen durch den Staat. Aber man liess sie einreisen und sie wurden von Privaten beherbergt und haben sich dann schnell selbst zu helfen gewusst. Denken Sie an alle die Glaubensflüchtlinge in der Reformationszeit, etwa die Hugenotten. Es waren tüchtige Leute. Auf sie gehen ganze Industriezweige der Schweiz zurück. Ein weiteres Beispiel: 1871 fanden 87'000 Soldaten der geschlagenen Bourbaki-Armee Zuflucht in der Schweiz, womit die Einwohnerzahl unseres Landes innerhalb von drei Tagen um drei Prozent anstieg! Auch im Zweiten Weltkrieg gewährte die Schweiz Verfolgten Schutz. Trotz Unzulänglichkeit der Behörden hat kein Staat der Welt im Krieg mehr Flüchtlinge pro Kopf aufgenommen als unser Land. Später kamen Menschen aus den kommunistischen Staaten. Ich verweise auf die Ungarn, die vor 50 Jahren in der Schweiz Zuflucht fanden. Auch heute nimmt die Schweiz jährlich etwa 1'500 an Leib und Leben verfolgte Flüchtlinge aus der ganzen Welt auf und gewährt rund 4'000 konkret gefährdeten Personen eine vorläufige Aufnahme. Unsere humanitäre Tradition gegenüber Flüchtlingen bestreitet keiner. Und das soll und wird auch so bleiben. Aber, meine Damen und Herren, was wir nicht gelöst haben, sind die enormen Missbräuche, die im Bereich Asylwesen wuchern. Über 85 Prozent aller Asylsuchenden sind keine politischen Flüchtlinge. Viele davon möchten vom hohen Lebensstandard in der Schweiz profitieren. Sie leben von der Sozialhilfe und sind nicht selten in einträgliche Schleppergeschäfte und die organisierte Kriminalität, namentlich in den Drogenhandel, verwickelt. Das ist Asylrechtsmissbrauch. Nichts anderes. Bis vor zwei Jahren wurden diese Missbräuche von vielen Politikern rundweg bestritten – und noch heute gibt es Kreise, die diese unschöne Wirklichkeit leugnen oder verdrängen. Doch diese Probleme müssen ernsthaft angegangen werden, wenn man die Flüchtlingstradition wahrnehmen will. Erste Erfolge konnten bereits durch eine konsequente Praxis erzielt werden. So ist die Zahl der neuen Asylgesuche im vergangenen Jahr um mehr als 29 Prozent zurückgegangen; ein stärkerer Rückgang als in vergleichbaren Staaten der EU. Viel zu hoch ist der Bestand allerdings im Vollzugsprozess. Die bereits erreichte Reduktion um ebenfalls rund 29 Prozent reicht nicht. Das Hauptproblem ist nach wie vor: Der Grossteil der Asylsuchenden kommt ohne gültige Reisepapiere. Es sind nicht in erster Linie die echten Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht sind, die keine Papiere auf sich tragen, sondern vor allem diejenigen, die keine echten Asylgründe haben. Sie haben ihre Pässe oft versteckt, weggeworfen oder vernichtet. Warum? Weil im heutigen Asylverfahren derjenige, der seine Papiere versteckt oder vernichtet, gegenüber demjenigen, der sich korrekt verhält und seine Papiere vorweist, im Vorteil ist. Wird auf das Gesuch nämlich nicht eingetreten oder nach einer materiellen Prüfung abgelehnt, bleibt die Person häufig doch im Land, da sie in der Regel nicht freiwillig zurückreist und die Behörden sie wegen der fehlenden Dokumente nicht in ihr Heimatland zurückführen können. Dumm sind nicht diejenigen, die dieses System ausnützen, sondern diejenigen, die dieses System zur Verfügung stellen! Meine Damen und Herren, ohne Gesetzesänderung kann der politischen Forderung „Schutz den Flüchtlingen – Verminderung von Missbräuchen“ nicht Nachachtung verschaffen werden. Darum müssen wir die gesetzlichen Grundlagen ändern. Darum sagt das neue Gesetz: Art. 32 Abs. 2 Bst. a sowie Abs. 3 AsylG 2 Auf Asylgesuche wird nicht eingetreten, wenn Asylsuchende: 1. den Behörden nicht innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung des Gesuchs Reise- oder Identitätspapiere abgeben; 3 Absatz 2 Buchstabe a findet keine Anwendung, wenn: 1. Asylsuchende glaubhaft machen können, dass sie aus entschuldbaren Gründen nicht in der Lage sind, innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung des Gesuchs Reise- oder Identitätspapiere abzugeben; 2. auf Grund der Anhörung sowie gestützt auf die Artikel 3 und 7 die Flüchtlingseigenschaft festgestellt wird; oder 3. sich auf Grund der Anhörung erweist, dass zusätzliche Abklärungen zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft oder eines Wegweisungsvollzugshindernisses nötig sind. Sie sehen: Auch Asylsuchende, die keine Papiere auf sich tragen, können in Zukunft als Flüchtlinge angenommen werden. Aber Papiervernichtung darf nicht mehr zur Belohnung führen! Ist es denn zu viel verlangt, dass jemand – sei er Flüchtling oder nicht – sagt, wie er heisst und woher er kommt? Was soll da gegen die „humanitäre Tradition“ verstossen? Es geht nicht gegen echte Flüchtlinge, aber gegen Asylsuchende, die keine Asylgründe in unser Land führen, vielmehr unter Anleitung von Schleppern ihre Papiere vernichten, verstecken oder absichtlich nicht vorweisen. Um Leute, die ihren Namen, ihren Wohnort, ihr Heimatland und ihr Alter fälschen oder verheimlichen. Meine Damen und Herren, auch das geänderte Asylgesetz gewährleistet und garantiert selbstverständlich den Schutz für echte Flüchtlinge in unserem Land, aber ebenso entschieden sollen damit die eklatanten Missstände im Asylwesen beseitigt werden. Nur diese Kombination verschafft uns eine glaubwürdige und vertretbare Flüchtlingspolitik. Sie alle kennen aus den Medien Berichte von besonders krassen Beispielen. Etwa der Fall der Roma-Familie aus Rüschlikon. Mehrfache schwere Gewalttaten, Kosten in Millionenhöhe, negativer Asylentscheid – und trotzdem lebt die Familie noch immer hier. Warum? Dieser Fall lag jahrelang bei der Asylrekurskommission. Sie haben es gehört, diese Woche wurde endlich entschieden. Der Vater und der volljährige Sohn müssen gehen, die anderen dürfen einstweilen bleiben. Die Asylrekurskommission ist eine so genannt „selbständige“ Kommission. Das heisst, sie entscheidet „unabhängig“ und lässt sich dabei nicht in die Karten blicken. Es ist gut, dass jetzt ein Urteil vorliegt, aber es ist natürlich schlecht, dass dies so lange gedauert hat. Die Asylrekurskommission gehört ab 2007 zum Bundesverwaltungsgericht. Hoffen wir, dass dieses neue Gericht neben der rechtlichen Verantwortung auch an die Folgen denkt, welche immer wieder hinausgeschobene Entscheide für unser Land bedeuten. V. Am Ort des Nichtgeschehens Ich bin es mir als Unternehmer gewohnt, den Sachen im Alltag nachzugehen. So besuche ich ab und zu auch Aussenstellen und Empfangszentren; jene Orte also, wo die Asylsuchenden eintreffen und erste Abklärungen getroffen werden. Ich pflege dort jeweils unangemeldet aufzutauchen. So begab ich mich vor einem Jahr zur Asylunterkunft am Flughafen Zürich. Die dort anwesende Leiterin schaute mich mit ziemlich grossen Augen an, weil der Besuch eines Bundesrates doch eher ungewöhnlich ist. Normalerweise erscheint dort kein Justizminister. Ich fragte die Frau, wie es so gehe. Sie gab mir zunächst ausweichend Antwort, und ich hakte nach, ob sie sehr viel zu tun hätte. Die Frau meinte, eben nicht: „Wir verzeichneten in den letzten Tagen eigentlich wenig Neueingänge.“ – „Sie brauchen gar nicht so betrübt zu schauen“, antwortete ich, „das sind keine schlechten Nachrichten.“ Aber, schob sie dann nach, gerade heute morgen seien sieben Tamilen angekommen und die hätten gleich sechs weitere für den kommenden Montag angekündigt. „Ja, kommen denn jetzt wieder Tamilen? Aber warum denn?“ So weit ich wisse, gäbe es zurzeit in Sri Lanka keine politischen Verfolgungen mehr. Sie kenne die genauen Gründe auch nicht, meinte die Dame. Jedenfalls befänden sich die sieben Gesuchsteller gleich im ersten Stock in einer Befragung. Es war kurz vor Mittag, ich stieg die Treppe empor und ging unangemeldet in das betreffende Zimmer. Die sieben Männer hatten den Raum bereits verlassen, doch die Sachbearbeiter waren noch da. Ich sprach mit ihnen und fragte, woher die sieben Männer denn genau herkämen. „Sie sind von Colombo nach Warschau geflogen und heute mit der Swiss in der Schweiz gelandet. Alle ohne Papiere.“ – „Keine Papiere? Wie konnten sie dann fliegen? In Polen werden sie wohl noch mit Dokumenten umgestiegen sein.“ Da trat ein Herr vom Nebenraum hinzu und zeigte eine Schale voller verschnitzelter, zerfetzter Pässe. Ich fragte: „Woher haben Sie denn diese Papiere?“ – „Die hat uns eben eine Putzfrau aus den Toiletten des Flughafens gebracht.“ Sie denken vernünftigerweise, die jungen Männer müssten folglich unverzüglich wieder nach Colombo zurückfliegen. Der neben mir stehende Polizeiverantwortliche sagte, das wäre an sich keine Sache, auch würden die Behörden die Personen ohne Weiteres zurücknehmen, selbst ohne Pässe, nur würde das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge einer sofortigen Rückführung wohl nicht zustimmen. Jeder Gesuchsteller müsse zuerst in ein Empfangszentrum überführt und dort das ordentliche Asylverfahren durchlaufen. Jemand der Anwesenden fügte noch hinzu, dieses Prozedere führe dazu, dass diese sieben Männer wohl monatelang hier bleiben würden, auch wenn sie keine Flüchtlinge sind. Ich fragte, wo sich die Tamilen jetzt aufhalten würden. Sie seien eben in die Schlafräume gegangen. „Kann ich sie mal sehen?“ Man bejahte und ich stieg in den Schlafraum hinauf mitsamt meinem Weibel in seiner ordnungsgemässen grünen Uniform. Kaum öffneten wir die Türe, sprangen alle sieben unverzüglich von ihren Pritschen auf und stellten sich wie eine Gruppe junger Soldaten in Reih und Glied auf, da sie im Weibel wohl einen Polizisten vermuteten. Prächtige Burschen, wahrscheinlich fleissige Kerle. Ich fragte, ob sie etwas Englisch verstünden. Der erste bejahte. Ich fragte, woher sie kämen? Aus Colombo. Dann wollte ich wissen, warum sie in die Schweiz geflohen seien. Da riefen alle sieben gemeinsam: "Tsunami, Tsunami, Tsunami". Interessant, fand ich, nur der Tsunami wütete doch an der Ostküste Sri Lankas. Colombo befindet sich genau auf der gegenüber liegenden Seite. Wenn Leute aus Colombo aufgrund des Tsunami um Asyl fragen, ist das etwa ähnlich absurd, wie wenn nach einer Überschwemmung im Tessin plötzlich die Zürcher Oberländer bei ihrer Versicherung Schadensfälle anmelden. Als ich die Gruppe auf diese Absurdität ansprach, verstand keiner mehr Englisch… Ich bin diesem Asylgesuch im Verlaufe des Jahres systematisch nachgegangen, weil mich interessierte, wie ein solch offensichtlicher Missbrauch konkret abläuft: Bei sechs von diesen sieben Asylsuchenden sind die Verfahren abgeschlossen worden. Das Asylgesuch ist abgelehnt, bei der siebten Person ist noch ein Rekurs bei der ARK hängig. An sich wäre das speditive Verfahren als Erfolg zu werten. Die Gesuchsteller, die den negativen Entscheid erhalten haben, sind in der Zwischenzeit untergetaucht, so dass wir keine geordnete Rückführung nach Sri Lanka vornehmen konnten. Meine Damen und Herren, solche und ähnliche Dinge passieren täglich. Tausende im Jahr. Wir haben heute rund 50'000 Personen im Asylprozess. Letztes Jahr haben rund 10'000 Personen ein neues Asylgesuch gestellt. Von ihnen haben 1'497 Personen oder 13,6 Prozent den Flüchtlingsstatus erhalten, während weitere 4'436 Personen eine vorläufige Aufnahme erhalten haben. Die anderen müssen unser Land wieder verlassen. Und zwar möglichst rasch. Es gibt heute nicht genügend gesetzliche Grundlagen, um solche Leerläufe zu beseitigen und in Zukunft wirkungsvoll zu handeln. Aber unsere Rechtsordnung darf keine Plattform bieten für systematische Missbräuche und Missstände. Neben einer unsinnigen Bürokratie bedeutet die bestehende Gesetzgebung auch eine enorme finanzielle Belastung für den Bund, die Kantone und die Gemeinden und damit für die Bevölkerung. Wenn wir die Gesamtkosten im Asylwesen auf die tatsächliche Zahl der anerkannten Flüchtlinge herunterrechnen, kostet ein rechtmässiger Flüchtling eine Million Franken. Ist das „humanitär“? Ist das intelligent? Ist das der Bevölkerung noch weiter zuzumuten? Auch die letztlich in der Presse eingehend dargestellten Fälle müssen zu anderen Lösungen führen. Hier ein letztes Beispiel: Zwei international gesuchte Albaner stellten 2004 ein Gesuch um Asyl. Der eine wird beschuldigt, fünfzehn Überfälle begangen, zwei Menschen ermordet und ein Kind entführt zu haben. Ausserdem soll er an mehreren tödlichen Attentaten beteiligt gewesen sein. Sein Asylkumpane wird der Beteiligung an immerhin fünf Raubüberfällen verdächtigt. Das Bundesamt für Flüchtlinge entschied umgehend: Die Asylanträge wurden abgelehnt. Das Bundesamt für Justiz verfügte – nach einer ordentlichen Überprüfung der Anschuldigungen – die Auslieferung der beiden Albaner. Ein klarer Fall? Ja. Aber nicht für die Asylrekurskommission: Sie heisst eine Beschwerde der Albaner gut. Beide erhalten Asyl. So wurden aus zwei schwerer Verbrechen Angeklagten zwei Flüchtlinge. Um die Geschichte noch zu vervollständigen: Der Entscheid war letztinstanzlich, auch das Bundesgericht verfügte die Freilassung und liess die Kosten für Anwalt, Dolmetscher, Übersetzung erstatten und sprach zudem eine Haftentschädigung zu. Auch wenn das neue revidierte Asylgesetz durch das Volk bestätigt wird, geht unsere Arbeit weiter. Denn es bleiben noch einige Mängel im Asylrecht, wie dieses Beispiel eindringlich zeigt. VI. Gebt dem Staat nur, was dem Staat gehört Neben dem Asyl- und Ausländergesetz werden wir uns 2006 noch mit einer Vorlage ganz anderer Art zu befassen haben. Es geht um die Frage, wie viel Staat ein Unternehmen im freien Wettbewerb erträgt oder ob der Staat seine Verantwortung als Unternehmer im freien Wettbewerb wahrnehmen kann. Ich rede von der Swisscom und damit von einem scheinbar privatisierten Betrieb, der aber noch immer zu zwei Dritteln dem Bund gehört. Im November stand die Swisscom kurz vor der Übernahme einer irischen Telekomgesellschaft, was den Bundesrat zu einigen grundsätzlichen Entscheiden veranlasste. Der Bundesrat war der Meinung, dass dieses Auslandengagement zu risikoreich sei und darüber hinaus Folge einer falschen Strategie. Zudem forderte der Bundesrat die Swisscom auf, das überschüssige Kapital an die Aktionäre abzuführen. Damit würde künftig das Geld für solche Abenteuer fehlen. Drittens will der Bundesrat dem Parlament möglichst bald eine Vorlage unterbreiten, die die Entflechtung von Staat und Swisscom vorantreibt. Als privatisiertes oder privates Unternehmen kann die Swisscom frei handeln. Die Grundversorgung ist durch das Gesetz gewährleistet. Die Parallelen zur ehemaligen SWISSIAR sind eklatant. Auch die Swisscom kommt wie die frühere SWISSAIR aus einem mehr oder weniger regulierten Markt heraus. Dieser vormals geschützte Heimmarkt beginnt zu bröckeln und wächst nicht mehr. Noch stimmen die Erträge. Noch scheint der Erfolg gesichert. Doch die Firma stagniert auf ihrem gesättigten Heimterrain. Nun kommt die Versuchung, im Ausland Unternehmen hinzuzukaufen. So wird die Firma zwar grösser, doch die Probleme bleiben die gleichen. Im Gegenteil: Die Risiken nehmen zu. Denn die Telekommunikationsunternehmen im Ausland kranken alle am gleichen Problem: Auch sie können nicht wachsen. Auch sie werden bedrängt von neuen Kommunikationstechnologien und anderen Wettbewerbern. Wenn Sie ein Unternehmen mit den gleichen Problemen kaufen, an denen auch Ihr eigenes leidet und meinen, damit die Lösung gefunden zu haben, hat das mit der Hoffnung auf ein Wunder zu tun. Minus mal minus gibt nur in der abstrakten Welt der Mathematik plus. In der Geschäftswelt gehen Sie unter. Die Swisscom versuchte schon vor zehn Jahren sich im Ausland zu etablieren – und scheiterte jedes Mal: In Indien, Malaysia, Tschechien, Ungarn und Österreich. Bei der deutschen Debitel setzte die Unternehmensleitung sogar 3,3 Milliarden Franken in den Sand. Statt die Strategie zu ändern wurde als Nächstes eine Fusion mit der österreichischen Tele Austria angestrebt. Was zum Glück schon vor der Unterschrift scheiterte. Und nun sollte es plötzlich die hoch verschuldete Eircom sein, beziehungsweise die dänische Gesellschaft TDC. Der Bundesrat hat deshalb am 23. November 2005 einen wichtigen Entscheid gefällt und diesen Weg unterbunden. Eine Swisscom kann – so lange der Staat Mehrheitseigentümer ist – solche Risiken nicht eingehen. Das lässt die Verantwortung gegenüber unserem Volk nicht zu! Fehlentscheide, Misserfolge im Ausland würden nicht nur zu einer Krise des Unternehmens selbst führen, sondern eine Staatskrise auslösen. Denn die Schweiz müsste nicht nur wie gewöhnliche Aktionäre haften, sondern wäre als Mehrheitsaktionär und Staat zu einer Haftung weit darüber hinaus verpflichtet. VII. Unternehmen in freiem Wettbewerb gehören nicht dem Staatsbesitz In einem freien Wettbewerb darf der Staat nicht als Unternehmer auftreten. Er ist grundsätzlich der falsche Eigentümer. Erst recht, wenn damit eine internationale und damit zwangsläufig risikoreiche Tätigkeit verbunden ist. Es kann doch nicht Aufgabe des Staates Schweiz sein, in Tschechien, Ungarn, Österreich, Malaysia, Indien und nun neuerdings auch in Irland und Dänemark den Service Public zu garantieren. Oder stellen Sie sich vor, das Schweizer Fernsehen würde plötzlich ins Ausland expandieren und den „Samschtig Jass“ in Irland und Malaysia programmieren. Und Sie würden diesen Flop durch ihre Gebühren finanziell mittragen. Der Bundesrat ist eine politische Behörde und nicht dafür gewählt, Unternehmen zu führen. Trotzdem trägt er die Verantwortung für die dem Staat gehörenden Unternehmen. Diese Verantwortung nicht wahrzunehmen – sei es aus Unfähigkeit, Furcht oder Schlamperei – das geht nicht. Darum hat der Bundesrat entschieden. Spät zwar, aber gerade noch rechtzeitig und richtig. Es gibt keinen Grund mehr, warum die Schweiz Eigentümerin der Swisscom sein soll. Das war zur Zeit der PTT noch sinnvoll und richtig, als diese den ganzen Fernmeldebereich abdeckte. Das ist heute nicht mehr so. Die Grundversorgung ist auf jeden Fall durch das Gesetz gewährleistet, auch wenn die Swisscom verselbstständigt würde. Telekommunikationsunternehmen reissen sich in der Schweiz um die Erlaubnis, diese Grundversorgung übernehmen zu dürfen. Bis 2007 ist dieses Privileg der Swisscom zugesprochen. Dann muss dieser „Grundversorgungsauftrag“ – so heisst die letzte Meile fälschlicherweise noch immer – neu ausgeschrieben werden. Was lehrt uns diese Swisscom-Geschichte? Anders als Philosophen müssen Politiker nicht schöne Theorien verkünden und Visionen verfolgen, sondern konkrete Probleme lösen. Der Bundesrat hat die Gefahren erkannt, schnell und wirksam gehandelt. VIII. Schlusswort Meine Damen und Herren, Wir stehen am Anfang des politischen Jahres 2006. Die drei genannten Vorlagen – das revidierte Ausländergesetz, das Asylgesetz und die Swisscom – gehen weit über simple rechtliche Fragen heraus. Alle drei Vorlagen betreffen das Innerste unseres Staatsverständnisses. An der Albisgüetli-Tagung 2006 rufe ich Sie auf, für alle drei Vorlagen die Ja-Parole im Interesse von Land und Volk und im Interesse einer verantwortungsvollen Politik zu vertreten. Sie haben richtig gehört. Ich habe drei Mal Ja gesagt. In den vergangenen Jahren musste die SVP oft NEIN sagen im Interesse von Land und Volk, weil Lösungen angeboten wurden, welche die SVP nicht mitragen konnte. Man hat uns lange als „Nein-Sager-Partei“ tituliert. Ich habe darauf immer entgegnet: Man stellt uns halt die falschen Fragen. 2006 werden die Fragen richtig gestellt: Wollen Sie ein wirksames Asylgesetz gegen den kostspieligen und ärgerlichen Asylrechtsmissbrauch? Wollen Sie ein Ausländergesetz, das die Zuwanderung auf sinnvolle Weise regelt, damit wir die Zahl der Illegalen eindämmen können? Wollen Sie die Swisscom in die unternehmerische Freiheit entlassen, ohne dass deswegen irgendjemand auf seine Telefonleitung verzichten muss und ohne, dass das Schweizer Volk Milliarden verliert? Heute kann ich Sie als Bundesrat aufrufen, bei drei wichtigen Regierungsvorlagen JA zu sagen und für dieses gemeinsame Ja zu kämpfen! Weil die Vorlagen gute Lösungen beinhalten! Das heisst aber nicht, dass Sie bis in alle Zukunft zu jeder Bundesratsvorlage nur noch Ja und Amen sagen müssen…