Article

 

27.11.2005

Ähnliche Weichenstellung wie damals bei der Swissair

Justizminister Christoph Blocher über die Swisscom, Trusts und Reformen 27.11.2005, Sonntagszeitung, Reto Gerber, Arthur Rutishauser In einem Interview mit der Sonntagszeitung äusserte sich Bundesrat Christoph Blocher über die Gründe für den Verkauf der Bundesbeteiligung an der Swisscom. Zur Sprache kamen auch andere Betriebe, an denen der Bund ebenfalls beteiligt ist, wie Post, SBB und Ruag, sowie deren allfällige Privatisierung. Zusätzlich beantwortete Bundesrat Christoph Blocher Fragen zur Führung des Justizdepartements sowie zu der grossen Anzahl von Vorlagen im Dienste der Wirtschaft, die das Departement erarbeitet hat. Herr Blocher, der Bund will seine Beteiligung an der Swisscom verkaufen. Weshalb? Die Swisscom will expandieren, eine internationale Grossfirma werden. Da kann der Bund nicht Eigentümer sein. Warum? Stellen Sie sich vor, die Swisscom hätte Telekom Austria gekauft und wäre in Schwierigkeiten geraten; die Schweiz hätte bezahlt. Die kleinste Sanierung in Österreich hätte zu einer Krise nicht für die Swisscom, sondern zwischen der Schweiz und Österreich geführt. Das Gleiche gilt für jede andere Grossakquisition. Das Risiko für die Schweiz ist viel zu gross. Es kann nicht der Sinn sein, dass die schweizerische Eidgenossenschaft in fremden Ländern den Service public auch noch sicherstellt. In welchem Zeitrahmen soll der Bund aussteigen? Wenn bis Ende 2005 eine Vorlage erarbeitet ist, dann könnte diese – wie die bilateralen Verträge – im Schnellverfahren beschlossen werden. Das dürfte inklusive Referendum in einem Jahr zu machen sein – wenn man will. Solange der Bund die Mehrheit hat, darf die Swisscom keine Ausland-Akquisitionen tätigen. Sind denn solche Akquisitionen nicht sinnvoll? Die Swisscom steht an einer ähnlichen Weichenstellung wie damals die Swissair in guten Zeiten: Auch die Swisscom ist heute – wie damals die Swissair – eine gute, florierende Gesellschaft, auch dank früherer geordneter Märkte mit Monopolen, Kartellen und Absprachen. Nun ändert sich das, und wie damals die Swissair hat die Swisscom viel Geld und gute Erträge. Also will man grösser werden und expandiert ins Ausland und kauft Firmen. Bei der Swissair führte dies zum Zusammenbruch. Wo ist das Bundesrisiko? Stellen Sie sich vor, der Bund wäre an der Swissair mit 66 Prozent beteiligt gewesen wie heute bei der Swisscom! Natürlich kann dies auch gelingen. Aber das Risiko ist sehr hoch – für die Swisscom, aber noch viel mehr für die Schweiz. Denn sie steht in einer politischen «Garantenstellung» als Grossaktionär! Sie haftet – nicht rechtlich, aber politisch – praktisch unbeschränkt. Was halten Sie persönlich davon, dass die Swisscom ins Ausland expandieren und dazu über 20 Milliarden Franken Schulden machen will? Es stimmt: Die Swisscom hat zu viele Eigenmittel. Ein Verhältnis Eigenmittel zu Fremdmitteln von maximal 60 zu 40 ist anzustreben und wäre immer noch sehr komfortabel. Die Swisscom sagt, sie könnte 22 Milliarden Franken Fremdmittel aufnehmen. Aber statt 20 Milliarden im Ausland zu investieren, soll sie diese Mittel zurückzahlen. Sie könnte zum Beispiel vom Bund die Beteiligung von heute 17 Milliarden zurückkaufen oder auch ausschütten, dann löst sich ihr Eigenmittelproblem ohne gewaltige Risiken. Kann der Bund eine Expansionsstrategie verhindern, wenn der Verwaltungsrat das Gegenteil tut? Ein Verwaltungsrat, der gegen den Willen des Mehrheitsaktionärs handelt und dessen ernsthafte Beweggründe kennt, muss sich das gut überlegen. Das Gesetz sieht Massnahmen vor, zum Beispiel eine ausserordentliche Generalversammlung. Im negativen Fall sieht das Gesetz die Verantwortlichkeitsklage vor. Aber im Vordergrund steht das Gespräch. Ich glaube nicht, dass ein verantwortungsvoller Verwaltungsrat dies beiseite schiebt. Was geschieht, wenn der Swisscom-Verwaltungsrat oder das Management zurücktreten? Meinungsverschiedenheiten zwischen Eigentümern – also Unternehmern und dem Management – sind nichts Ausserordentliches. Wenn das Management zurücktritt, muss es ersetzt werden. Hat der Vorschlag, sämtliche Swisscom-Aktien abzustossen, politisch eine Chance? Jens Alder glaubt nicht daran. Ich bin überzeugt, dass das Schweizervolk diese hohen Risiken nicht tragen will. Die Grundversorgung der Schweiz ist so oder so gewährleistet. Aber Grosskonzerne im Ausland mit Milliarden auf Kosten der Bürger zu kaufen, das will die Volksmehrheit kaum. Das Schweizervolk will doch nicht, dass die Eidgenossenschaft im Ausland den Service public gewährleistet, Arbeitsplätze schafft und Milliardenrisiken eingeht. Kann sich der Bund im Sinne eines Kompromisses auch die Beteiligung mit einer Sperrminorität vorstellen? Solche Details sind zu diskutieren. Eine Sperrminorität – das heisst wohl 331/3 Prozent – mildert die politische Garantenstellung nicht. Was auch die Swisscom täte, vor allem im Ausland, würde der Schweiz angelastet. Wie wird, auch mit Blick auf ein mögliches Referendum, dem Volk die Angst vor einer Übernahme der Swisscom durch einen ausländischen Grosskonzern genommen? Natürlich kann man in den Statuten vorsorgen. Aber der Bund behält das Recht der Grundkonzession. Das ist massgebend. Aber die Schweizer müssten sich entscheiden, ob sie eine sichere Versorgung mit Milliardenrisiken im Ausland oder eine sichere Versorgung durch Unternehmen im Wettbewerb wollen. Neben der Swisscom ist der Bund noch an der Post, den SBB und der Ruag beteiligt. Soll dies alles privatisiert werden? Die Trennung von der Swisscom passiert nicht aus «Privatisierungsgründen». Die Beteiligung ist für den Bund und die Swisscom ein zu hohes Risiko. Und für die Versorgung ist die Beteiligung unnötig. Bei den SBB dagegen kann man das Schienennetz nicht privatisieren. Schienen haben Monopolcharakter. Dort muss man aber die Defizite runterbringen. Immerhin beträgt das Defizit des öffentlichen Verkehrs jährlich 7,6 Milliarden – mehr als doppelt so viel, wie der Bund für die ganze Landwirtschaft bezahlt. Bei der Post fängt der Konkurrenzdruck an zu spielen. Ein Bundesbesitz ist hier weniger fragwürdig, sofern die Post im Inland bleibt. Das Ziel ist es, eines Tages die Ruag zu privatisieren, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Auch die Elektrizität ist weit gehend in staatlicher Hand. Bei der Elektrizitätswirtschaft ist eine staatliche Netzwerkgesellschaft mit freiem privatem Zugang oder eine gemeinsame private Gesellschaft mit klaren Zugangsregeln das Richtige. Dies ist in Vorbereitung. All das fällt nicht in Ihre Zuständigkeit. Was machen Sie als Mann der Wirtschaft im Justizdepartement für die Wirtschaft? Ich bin im Gesamtbundesrat für alle Geschäfte mitverantwortlich. In den vergangenen zwei Jahren haben wir zudem im Departement eine grosse Zahl von Vorlagen erarbeitet, die unserer Wirtschaft dienen. Beispielsweise die umfassende Revision des Aktienrechts mit der gesamten Corporate Governance, die noch im Dezember in den Bundesrat kommt. Was ist denn da neu? Zum Beispiel die Transparenz der Entschädigungen. Für die börsenkotierten Firmen ist das bereits beschlossen. Die Revisionsgesellschaft muss diese Angaben prüfen. Neu kann auch der Aktionär einer privaten Gesellschaft Auskunft darüber verlangen, wie viel der Verwaltungsrat und der Konzernchef verdienen. Das ist bei vielen Familiengesellschaften von Bedeutung. Nicht die Öffentlichkeit, sondern der einzelne Aktionär muss dies wissen können. Was ändert sich in der Rechnungslegung? Wir unterscheiden nicht mehr zwischen Aktiengesellschaft, GmbH, Gesellschaft oder Einzelfirma. Die Grösse ist massgebend, nicht mehr die Gesellschaftsform. Für die grossen Gesellschaften gibt es erhöhte Publizitätsanforderungen, verlangt werden eine Geldflussrechnung und ein Lagebericht. Es werden aber nur Mindestanforderungen gestellt. Darüber hinaus gilt die Autonomie der Gesellschaft. Konkret? Grossunternehmen müssen wie bis anhin verschärfte Anforderungen erfüllen. Zu den «Grossen» gehören alle börsenkotierten Firmen und Unternehmen mit mehr als 20 Millionen Franken Umsatz, 10 Millionen Bilanzsumme und 50 Mitarbeitern. Die kleineren Gesellschaften geniessen mehr Freiheiten als Grossunternehmen. Bei KMU können Minderheitsgesellschafter einen Abschluss gemäss dem Prinzip «True and Fair View» fordern. Tun sie das nicht, gelten einfachere Vorschriften. Welche Neuerungen haben Sie noch in der Hinterhand? Wir unterschreiben voraussichtlich das Haager Trust-Abkommen. Der Trust ist eine ausländische Gesellschaftsform, deren Absicherung in der Schweiz vernachlässigt ist. Auf die Anerkennung von Trusts warten die Banken schon lange. Weshalb sind Trusts wichtig? Bislang anerkennt die Schweizer Gesetzgebung die Trusts nicht ausdrücklich. Wer solche Geschäfte machen und eine klare und sichere rechtliche Basis haben wollte, musste beispielsweise nach London ausweichen. Das ist ein weiteres Instrument der Steuerumgehung. Was versprechen Sie sich davon? Das Geld bleibt in der Schweiz. Es ist eine Dienstleistung mehr, die der Bankenplatz anbieten kann. Wir gehen in der Trust-Gesetzgebung nicht so weit wie gewisse Länder in Asien, eben um der Steuerproblematik auszuweichen. Ein Kostenfaktor für die Wirtschaft ist das kantonal unterschiedliche Recht. Wann kommt die Vereinheitlichung der Strafprozessordnung? Der Rechtsschutz in der Schweiz ist ein Problem. Unternehmen müssen sich mit 26 verschiedenen kantonalen Zivil- und Strafprozessordnungen herumschlagen. Das ist im internationalen Verkehr äusserst kompliziert. Die neue Strafprozessordnung kommt noch vor Ende Jahr in den Bundesrat. Schaffen Sie auch das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt ab? Ja. Mit der neuen Strafprozessordnung gibt es nur noch eine Staatsanwaltschaft des Bundes. Die wem unterstellt ist? Dem Bundesrat. Die Vorlage geht demnächst ins Parlament. Heute agiert die Bundesanwaltschaft unter geteilter Verantwortung, und mehr oder weniger operiert sie im «luftleeren» Raum. Das ist nicht gut. Es braucht eine ungeteilte Aufsicht. Die Erfahrung im In- und Ausland zeigt, dass es die Exekutive sein muss. Ein guter Chef wird von seinen Angestellten geschätzt. Bei Ihnen im Departement sind die Angestellten laut Umfragen unzufrieden. Warum? Wer Musse hat, solche Umfragen auszufüllen, hat offenbar noch zu viel Zeit. Zugegeben, in meinem Departement geht es schnell vorwärts. In den zentralen Diensten habe ich in einem halben Jahr 22 Prozent jährliche Kostensenkung beschlossen. Da klatschen nicht alle Beteiligten. Von einem negativen Betriebsklima zu sprechen ist aber abwegig. Was ist Ihre nächste Baustelle? Das Bundesamt für Migration ist ein grosser Brocken. Die konsequente Asylpraxis trägt Früchte, die Zahlen gehen zurück. Da müssen die zu umfangreichen Asylstrukturen reduziert werden. Wie viele Stellen gehen weg? Wir sprechen nicht von Stellen. Die Kostenreduktion beträgt 200 bis 300 Millionen Franken bis 2008. Zusätzlich werden in den Kantonen Kapazitäten abgebaut. Dies ist führungsmässig sehr anspruchsvoll. Wie viele Personen trifft es in Ihrem Departement? Wir haben in diesem Bereich den Stellenbestand von rund 800 auf 650 gesenkt. Bis 2008 werden es zirka 600 sein. Das löst sich weit gehend über natürliche Abgänge. Sie denken an eine Kandidatur für den Nationalrat, damit Sie - falls sie als BR abgewählt würden - wenigsten noch diesen Sitz hätten. Wie kommen Sie dazu? Die SVP weiss von einer Vereinbarung. Unter Führung der SP und der Grünen, zusammen mit einigen Freisinnigen und CVPlern, will man mich 2007 aus dem Bundesrat werfen, um meinen Einfluss in der Politik zu eliminieren. Es gibt in der SVP eine Gegenstrategie, dass ich wieder für den Nationalrat kandidiere. Aber nur wenn dieses Komplott wirklich besteht. Ich hoffe, dass dies Gedankenspiele bleiben. Wir sehen dann in ein bis anderthalb Jahren weiter. Ich bin bereit, auch nach 2007 als Bundesrat zu amten. Wie soll der Plan, sich in den Nationalrat wählen zu lassen, konkret realisiert werden. Werden Sie nach einer allfälligen Wahl aus dem Bundesrat zurücktreten, um sich dann als Nationalrat neu in die Regierung wählen zu lassen? Über solche Details mache ich mir jetzt keine Gedanken. Es ist nicht mein Ziel, wieder als Nationalrat zu kandidieren, sondern die Arbeit im Bundesrat fortzusetzen. Auf Ränkespiele muss dann zu gegebener Zeit reagiert werden. Was wollen die denn? Seit Sie im Bundesrat sind, hat die SVP weniger Schwung als mit Ihnen als Nationalrat. Sagen Sie das meinen politischen Gegnern. Würden Sie gerne das Departement wechseln? Ich habe im EJPD noch viel zu tun. Aber es geht vorwärts. Doch nach den nächsten Wahlen ist ein Departementwechsel zu überlegen, wenn ein solcher ansteht. Natürlich interessiert mich als Finanz- und Wirtschaftspolitiker vor allem das Finanzdepartement, aber auch das EDI mit der Lösung der Probleme im Bereich Soziales, auch das UVEK mit seinen vielen Baustellen. Aber auch das VBS und so weiter. Sie sehen: Arbeit gäbe es überall. Doch der Bundesrat entscheidet.

26.11.2005

Das Schweizer Revisionsrecht im Umbruch

Referat von Bundesrat Ch. Blocher vor der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes vom 26. November 2005 im Rathaus Zürich 26.11.2005, Zürich Zürich, 26.11.2005. Vor der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes sprach Bundesrat Christoph Blocher über die umfassende Neuregelung der Revision, die der Gesetzgeber voraussichtlich dieses Jahr zum Abschluss bringe. Ausserdem ging er auf die Aktienrechtsrevision ein, die der Bundesrat ungefähr Ende Jahr in die Vernehmlassung geben wolle. 1. Einleitung Der Gesetzgeber bringt dieses Jahr voraussichtlich eine umfassende Neuregelung der Revision zum Abschluss. Sie alle sind von dieser Vorlage betroffen. Aus Bern kommt aber noch mehr "Post" für Sie. Ungefähr Ende Jahr wird Ihnen der Bundesrat eine grosse Aktienrechtsrevision in die Vernehmlassung geben. Neben zahlreichen anderen Neuerungen enthält dieser Vorentwurf voraussichtlich zwei Regelungen, die für Sie von besonderem Interesse sind: - Zum einen wird ein völlig neues Rechnungslegungsrecht vorgelegt. - Und zum anderen soll die solidarische Haftung der Revisionsstelle mit dem Verwaltungsrat neu geordnet werden. Diese Aktienrechtsrevision ist aber noch Zukunftsmusik, und Sie werden sich im Rahmen der Vernehmlassung eingehend damit auseinander setzen können. Heute will ich daher auf das eintreten, was bereits vom Parlament beschlossen ist: das neue Revisionsrecht. 2. Zum Verhältnis zwischen Verwaltungsrat und Revisionsstelle Ich möchte vorab etwas klarstellen, das mir aus meiner Erfahrung als Unternehmer wichtig scheint: Die Verantwortung für das Unternehmen trägt immer der Verwaltungsrat. Daran wird sich auch mit den Reformen nichts ändern. Insbesondere ist etwa die Revisionsstelle nicht dazu da, die Geschäftsführung zu überprüfen, wie man aus der öffentlichen Diskussion vergangener Jahre fast hätte schliessen können. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich jetzt als Revisoren zurücklehnen können. Weil die Jahresrechnung ein zentraler Bestandteil der Rechenschaftsablage ist, sieht das Gesetz eine unabhängige Prüfung durch die Revisionsstelle vor. Ihre Fachkenntnisse und Ihre Unabhängigkeit sollen der Garant für die Richtigkeit der Rechnungslegung sein. Die Revisionsstelle hat einzuschreiten, wenn die Jahresrechnung nicht korrekt ist. Das ist Ihre Verantwortung. Hiervon kann man Sie nicht entbinden. Wenn die Geschäftszahlen unbefriedigend sind, hat demgegenüber der Verwaltungsrat einzuschreiten. Davon kann man ihn nicht entbinden! Das zeigt sich auch im neuen Revisionsrecht, das ich nun etwas beleuchten will. 3. Das neue Revisionsrecht a. Drei Zielsetzungen Das Parlament hat entschieden, eine umfassende Neuordnung der Revisionsstelle zu schaffen. Neben den zunehmenden Anforderungen an die Rechnungslegung ergab sich auch ein Handlungsbedarf auf Grund des amerikanischen Sarbanes-Oxley Acts. Als wichtiger Finanzplatz sind wir mit den internationalen Kapitalmärkten derart verknüpft, dass wir auf die neuen Anforderungen der USA ? und bald auch der EU ? an die Beaufsichtigung der Revisionsstellen reagieren mussten. Ansonsten hätten die USA die Prüfergebnisse internationaler Revisionsunternehmen nicht mehr anerkannt. Die Neuregelung verfolgt drei Zielsetzungen: - Zum ersten soll eine harmonisierte Revisionspflicht geschaffen werden; - zum zweiten sollen die KMU entlastet werden; und - zum dritten muss das Vertrauen in die Revision wieder gestärkt und die Anerkennung der Schweizer Revision im Ausland sichergestellt werden. Ich komme zum ersten dieser drei Ziele: b. Harmonisierte Regelung der Revisionspflicht Im geltenden Recht ist die Frage der Revisionspflicht primär von der Rechtsform abhängig. Für die AG, die GmbH, die Genossenschaft etc. gelten jeweils andere Bestimmungen. Die Frage der Revision und der damit verbundenen Kosten ist daher vielfach für die Wahl der Rechtsform mitentscheidend. Das ist sachfremd. Die Revisionspflicht muss sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens richten und nicht nach der Rechtsform. Im neuen Recht müssen daher alle Grossunternehmen eine strenge ordentliche Revision durchführen. Demgegenüber können sich KMU mit einer "eingeschränkten" Revision begnügen. Die Grenze zwischen "Gross" und "Klein" liegt bei 10 Millionen Franken Bilanzsumme, 20 Millionen Franken Umsatz und 50 Arbeitnehmern, wobei mindestens zwei dieser drei Erfordernisse gegeben sein müssen. Ich komme zur zweiten Zielsetzung der Vorlage: c. Die Entlastung für KMU Die KMU müssen nur eine eingeschränkte Revision durchführen. Daraus ergibt sich bereits eine gewisse Entlastung, weil die Kosten für eine eingeschränkte Revision tiefer ausfallen dürften als für eine ordentliche Revision. Dennoch rechtfertigt es sich zu fragen, ob diese Kosten tatsächlich in jedem Fall notwendig sind. Wir haben daher eine Regelung geschaffen, die den Verzicht auf eine Revision ermöglicht, wo sie nicht notwendig ist (so genanntes "Opting-out"). Dabei müssen drei Bedingungen erfüllt werden: - Zum ersten können nur Kleinunternehmen auf eine Revision verzichten. Damit begünstigen wir diejenigen Unternehmen, in denen die Revision ? relativ gesehen ? den grössten Kostenfaktor ausmacht. Bei wirtschaftlich bedeutenden Gesellschaften besteht ein öffentliches Interesse an einer Revision. Ein Verzicht ist daher nicht möglich. - Zum zweiten ist ein Verzicht nur mit der Zustimmung aller Gesellschafter möglich. Diese Bedingung dient dem Minderheitenschutz. Ein Verzicht auf die Durchsicht der Jahresrechnung lässt sich nur da vertreten, wo alle beteiligten Personen die Gesellschaft einvernehmlich führen. - Zum Dritten ist nach dem Gläubigerschutz zu fragen. Man darf den Nutzen der Revision für die Gläubiger aber nicht überbewerten: Wer verlangt beim Bestellungseingang schon den Revisionsbericht des Bestellers? Es gibt Stimmen, die sagen, dass das Opting-out keine grosse Bedeutung erlangen wird, weil die Banken auf einer (ordentlichen) Revision bestehen werden. Zum einen haben die Banken natürlich absolut das Recht, zu ihrer Absicherung eine Revision zu verlangen, und sie sollen dies auch, wenn dies nötig ist. Zum anderen muss man aber auch sehen, dass faktisch schon heute oft nur eingeschränkte Revisionen gemacht werden. Warten wir ab. Der Markt wird sich entscheiden, wie und wo auf eine Revision verzichtet werden kann ? und das ist richtig so. Ich komme zur dritten und letzten Zielsetzung der Regelung der Revisionspflicht: d. Die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Revision Die Vorlage setzt zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Revision vor allem bei zwei Punkten an: Zum einen bei der Unabhängigkeit und zum anderen bei der Fachkompetenz. - Zur Unabhängigkeit: Was nützt Ihnen die Revision durch einen Fachmann, wenn dieser vom geprüften Unternehmen beeinflusst wird? ? Nichts, weil sich Dritte nicht auf die Revision verlassen können. Die bisherigen Vorschriften zur Unabhängigkeit werden daher konkretisiert und in vielen Bereichen auch verschärft. - Zur Fachkompetenz: Ich stelle noch eine Frage: Was nützt es, wenn der Revisor zwar unabhängig ist und viel guten Willen hat, aber nichts von der Sache versteht? ? Eine solche Revision nützt ebenfalls nichts. Im geltenden Recht müssen die Revisoren "befähigt sein, ihre Aufgabe bei der zu prüfenden Gesellschaft zu erfüllen" (Zitat aus Art. 727a OR Obligationenrecht). Etwas überspitzt darf also Revisor sein, wer sich befähigt fühlt. Klarere Anforderungen gelten nur für die besonders befähigten Revisoren. Aber auch hier bestehen Probleme: Es fehlt eine Behörde, die verbindlich über die fachliche Befähigung entscheidet. So entstehen für viele Betroffene Zweifel, ob ihre praktische Erfahrung den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Das ändert sich: Jeder Revisor, der eine gesetzliche Revisionsdienstleistung erbringen will, bedarf neu einer formellen Zulassung durch die künftige Revisionsaufsichtsbehörde. Anders als man jetzt Angst haben könnte, ist dies keine grosse Sache. Die Revisionsaufsicht prüft nur, ob eines der verlangten Diplome vorliegt und ob die erforderliche praktische Erfahrung nachgewiesen wird. Neben dieser formalen Zulassung hat die Revisionsaufsicht noch eine zweite Aufgabe: Sie hat die Aufsicht über die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften. Diese Aufsicht ist etwas völlig Neues, betrifft aber nur die Revision von Gesellschaften, die den öffentlichen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Die Revisionsaufsicht wird mit Inspektionen sicherstellen, dass die Revisionsstellen von kotierten Gesellschaften die fachlichen Anforderungen erfüllen, die Unabhängigkeit wahren und eine gute Qualitätssicherung betreiben. Die Aufsichtsbehörde wird zudem Anlaufstelle für die ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden sein. Mit einer zentralisierten Amts- und Rechtshilfe können wir sicherstellen, dass unsere Vorschriften zur Geheimhaltung auch international respektiert werden. e. Weiteres Vorgehen Der Bundesrat wird schon bald über das weitere Vorgehen entscheiden. Insbesondere sind zwei Fragen zu beantworten: - In organisatorischer Hinsicht ist über das Verhältnis zur künftigen Finanzmarktaufsicht zu entscheiden. Ich meine, es ist besser, die Revisionsaufsicht nicht in die Finanzmarktaufsicht zu integrieren. Es würde sonst ein Aufsichtskoloss entstehen, der nicht wirtschaftlich ist und zu viel Macht akkumuliert. Die Aufsichtsbehörden müssen aber zusammenarbeiten, sonst kommt es zu teuren Doppelspurigkeiten. - In personeller Hinsicht ist die Frage der Grösse der Behörde zu entscheiden. Wir werden hier kostenbewusst arbeiten. Dennoch muss sichergestellt werden, dass die Aufsicht mit den beaufsichtigten Revisionsunternehmen fachlich mithalten kann. Es muss auch sichergestellt sein, dass die Arbeit der Revisionsaufsicht von den anderen Finanzplätzen anerkannt wird. Das neue Revisionsrecht ist derzeit noch im Parlament. Wenn alles gut geht, erfolgt die Verabschiedung in der Wintersession. Der Aufbau der Aufsichtsbehörde wird danach zwingend etwas Zeit brauchen. Die Inkraftsetzung wird daher ungefähr ab Mitte 2007 erfolgen. 4. Schluss Ich komme zum Schluss. Sie sehen: Das Revisionswesen ist im Umbruch. Dies stellt für Sie alle eine Herausforderung dar. Insgesamt bin ich aber sicher, dass ein möglichst aktuelles Wirtschaftsrecht einen Standortvorteil darstellt, sofern es liberal konzipiert ist und den Unternehmen den nötigen Handlungsspielraum belässt.

11.11.2005

1 Jahr und 11 Monate im Bundesrat

Landwirtschaft gestern, heute und morgen 11.11.2005, Montreux Montreux, 11.11.2005. Am Rencontre national nahm Bundesrat Christoph Blocher eine kleine Standortbestimmung vor. Er nannte die Mitgliedschaft in der EU eine Gefahr für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in der Schweiz. Zum Thema «Landwirtschaft gestern, heute und morgen» legte er dar, dass jetzt für die Zukunft eine neue Landwirtschaftspolitik entworfen werden müsse, die den Bauern das Überleben und der Schweiz eine gute Landwirtschaftspolitik ermögliche. Rede von Bundesrat Christoph Blocher, anlässlich des Rencontre national 2005, am 11. November 2005, in Montreux Mesdames et Messieurs Chers amis de la Suisse romande Cari amici della Svizzera italiana Chars amis da la Svizra rumantscha Meine Damen und Herren aus der alemannischen Schweiz Chers Compatriotes Liebe Miteidgenossen Nach einem Jahr und elf Monaten im Bundesrat möchten Sie von mir eine kleine Standortbestimmung hören. Im Besonderen wünschen Sie meine Gedanken zur „Landwirtschaft gestern, heute und morgen“ zu erfahren. Ich bin ein Landwirt von gestern (vielleicht sogar von vorgestern). Ich habe vor fünfzig Jahren Landwirt gelernt und den Beruf auch an der landwirtschaftlichen Schule abgeschlossen. Noch mit Pferdefuhrwerk, Pflug und Sense. Während sechs Monaten habe ich auch im waadtländischen Pampagny die Pferde und Schweine betreut. Als mich mein Vater zwei Monate nach Arbeitsbeginn fragte, ob ich nun endlich französisch könne, sagte ich ihm: Die Schweine und Pferde verstehen mich auf jeden Fall. Diese schönen Zeiten sind vorbei. Was ich heute als Bauer tun würde, wenn ich damals die Möglichkeit bekommen hätte, einen Betrieb zu übernehmen, weiss ich nicht. Eines aber, weiss ich bestimmt: Wenn ich heute diesen Beruf ausübte, möchte ich selber entscheiden können, was ich pflanze, wie ich arbeite und wie viel ich produziere. Diese Freiheit habe ich schon vor fünfzig Jahren so gewollt. Ich bin überzeugt, dass die Bauern Unternehmer sein müssen, wenn Sie erfolgreich sein wollen und wenn Sie für unser Land die beste aller möglichen Landwirtschaften betreiben wollen. Das gilt für gestern, das gilt für heute und auch für morgen. Warum will ich unternehmerische Bauern? Weil ich weiss, dass die hohen Ziele der Landwirtschaftspolitik nur auf diese Weise kostengünstig und erfolgreich umgesetzt werden können. Selbstverständlich – das ist unbestritten – braucht es Naturschutz- und Tierschutzauflagen. Für alle, die mit dem Boden und mit Tieren zu tun haben, gelten diese Bestimmungen. Für den Weinbauern Bugnon im Waadtland, für den Bergbauern Brunner im Toggenburg, für den Biobauern Hassler im Bündnerland. So wie diese Gesetze auch für alle andern, nämlich für den Chemieunternehmer Blocher, gegolten haben und für jeden Bürger in diesem Land gelten. Dafür braucht es keine spezielle Bürokratie, die den Bauern gängelt, seine Arbeit erschwert und die Produkte verteuert. Worin bestehen denn die hohen Ziele der Landwirtschaftspolitik? Der Staat hat dem Bauern eine Reihe Aufgaben übertragen. Er will, dass die Bauern - das Land bewirtschaften, damit der Boden nicht vergandet. Damit gewähr-leisten sie den Schutz unseres Lebensraumes. - die dezentrale Besiedlung aufrechterhalten. - eine minimale Nahrungsmittelversorgung aus eigener Produktion gewähr-leistet wird. Der Schutz des Lebensraumes und die dezentrale Besiedlung des Landes kann der Bauer auf dem freien Markt nicht absetzen. Darum muss der Staat vom Bauern diese Leistung kaufen, mit einem Beitrag pro Fläche. Als Entgelt für eine minimale Bewirtschaftung. Gleichgültig, ob der Bauer einen grossen oder kleinen Betrieb besitzt, ob er arm oder reich ist: Wer immer diese Leistung erbringt, muss abgegolten werden. Der Bauer erbringt eine Leistung, auf die man nicht verzichten will, dafür ist er zu bezahlen, sonst wird sie nicht mehr erbracht! Und ich will an dieser Stelle einmal festhalten: Der öffentliche Verkehr kostet uns mittlerweile 7,6 Milliarden Franken im Jahr. Doppelt so viel wie die ganze Landwirtschaft. Diese riesigen Flächen in den Gebieten der Alpen, des Juras, des Flachlandes werden erhalten für den halben Betrag der Bahndefizite! Diese marktfremden Aufgaben sollen also entschädigt werden, die Nahrungsmittelproduktion dagegen ist Sache des Bauern. Hier soll er sein eigenes Risiko, sein unternehmerisches Risiko tragen. Er produziert für die Konsumentinnen und Konsumenten. An diesen Bedürfnissen soll der Bauer sich orientieren. Hier soll der Markt über den Erfolg entscheiden. Hier zahlen die Konsumentinnen und Konsumenten den Bauern für seine erbrachten Leistungen. Die Situation für die künftige Landwirtschaft spitzt sich dramatisch zu: Im schlimmsten Fall setzt die WTO einen Zollabbau in der Höhe von drei Milliarden Franken durch. Das heisst konkret drei Milliarden Franken weniger für die Landwirtschaft – was dem gesamten Arbeitsverdienst der Schweizer Bauern entspricht! Bei zehn Milliarden Rohertrag ergäbe dies etwa dreissig Prozent Ausfall. So kann der Bauernstand nicht überleben. Darum muss jetzt für die Zukunft eine neue Landwirtschaftspolitik entworfen werden, die den Bauern das Überleben und der Schweiz eine gute Landwirtschaftspolitik ermöglicht. Wie diese aussieht, ist jetzt nicht zu befinden. Aber sie ist jetzt zu entwerfen und dann zu beschliessen. Damit wir die Landwirtschaftspolitik überhaupt frei gestalten können; damit wir überhaupt in der Lage sind zu entscheiden, was wir in Zukunft wollen und was nicht, ist es wichtig, dass wir über den Handlungsspielraum verfügen, frei entscheiden zu können. Damit – meine Damen und Herren – bin ich mitten drin in der grossen Politik! Hauptgefahr EU – Beitritt Meine Damen und Herren Die grösste Gefahr für die schweizerische Wirtschaft, die grösste Gefahr unserer Arbeitsplätze, die grösste Gefahr unserer Freiheit, die grösste Gefahr unserer direkten Demokratie und der Neutralität sind nicht Billiglohnländer in Asien. Nein, die grösste Gefahr lauert im eigenen Land: Dass wir die politischen Weichen falsch stellen. Damit, meine Damen und Herren, sind all jene gemeint, die offen, leise oder sogar geheim den EU-Beitritt anstreben. Eine Mitgliedschaft in der EU würde unsere Freiheit, Sicherheit und unseren Wohlstand gefährden. Meine Damen und Herren. Immerhin ist es uns nach Jahren gelungen, dass die Schweiz heute wenigstens den EU–Beitritt als „strategisches Ziel“ aufgegeben hat. Der EU–Beitritt wird lediglich noch als Option, als eine Möglichkeit unter vielen, bezeichnet. Ja, der Beitritt ist eine Möglichkeit, aber auf jeden Fall eine schlechte, möchte ich beifügen. Meine Damen und Herren, bleiben wir uns selbst. Wofür müssten wir uns eigentlich schämen, Schweizer bleiben zu wollen? Für unsere friedvolle Geschichte? Dass wir ein neutraler Kleinstaat sind? Für unsere Wohlfahrt? Schauen Sie doch die Schweiz an. Sie bildet eine Identität. Sie hat ihren Weg selbst gefunden. Schauen Sie, wie weltoffen unser Land ist, ohne sich deswegen je politisch zu verleugnen oder seine Selbstbestimmung aufzugeben. Schauen Sie, wie erfolgreich die Schweiz schon in der Geschichte war. In der Wirtschaft finden Sie Zuhauf solcher Beispiele: Den Aargauer Strohfabrikanten Den Neuenburger Uhrenmacher Den Genfer Privatbankier Den Basler Chemieunternehmer Den Ostschweizer Maschinenindustriellen Die Zürcher Versicherungsgesellschaft Den Innerschweizer Bergbauern Den Tessiner Dienstleister Den Bündner Hotelier Alle diese Branchen produzierten in der Schweiz, für die Schweiz und für die Welt. Das gilt auch heute. Unsere Verbundenheit mit der Welt ist Realität – aber immer auf der Grundlage der eigenen Souveränität. Die Souveränität ist das Fundament unseres Erfolges. Trotz aller Weltoffenheit: Wir sollten uns nie institutionell einbinden lassen. Denn beides gehört zusammen: Weltoffenheit und Unabhängigkeit. Meine Damen und Herren, das Gesagte gilt nicht nur für die Wirtschaft und Politik. Schauen Sie das Leben an. Es besteht doch nicht nur aus der Wirtschaft, nicht nur aus der Politik. Das Leben ist mehr. Das Leben hat auch eine Seele, ein Herz, Gefühl und eine geschichtliche Vergangenheit. In unserem Land sind alle drei grossen europäischen Kulturen vereinigt. Trotzdem: Wir identifizieren uns nicht mit einer dieser Kulturen, sondern wir identifizieren uns mit den schweizerischen Werten, die entstanden sind aus dem Zusammenleben dieser Kulturen. Das Gemeinsame hat die Vielfalt ermöglicht: Gemeinsam ist uns der Freiheitswille, der Wille zur Neutralität, der Wille zum Föderalismus und zur direkten Demokratie. Politik ist mehr als nur eine Sache von Sitzungen, Programmen, Kompromissen, Finanzen und Beschlüssen. Die Schweiz ist bereits eine verwirklichte Vision, die sich zudem schon Jahrhunderte lang bewährt hat. Das Wesentliche ist, dass diese Schweiz ohne Regierungs- Verwaltungs- oder Parlamentsbeschluss entstanden ist – genau dies macht ihren Wert aus. Am besten lässt sich das an ihrer Kultur erleben. Die Kultur verbindet die Regionen, sie verbindet die Kantone, die Landesteile. Ohne staatlichen Kulturförderungsapparat! Diese Verbundenheit ist gewachsen. Machen wir doch die Probe aufs Exempel. Singen wir zusammen auf Deutsch und Französisch einen alten Kuhreihen. Kuhreihen gibt es in den Alpen, im Mittelland und im Jura. So wie das „Lioba“ der Freiburger in ihren Bergen erklingt oder im Jura der französische Kuhreihen, so erklingt anderenorts das Sennela hoha. Wir singen die erste Strophe auf Schweizerdeutsch, dann die zweite und dritte Strophe auf Französisch und zum Schluss nochmals eine Strophe auf Schweizerdeutsch. Gang rüef de Bruune Gang rüef de Gèèle Sie sölid allsam Sie sölid allsam Gang rüef de Bruune Ganz rüef de Gèèle Sie sölid allsam In Stall ie cho Appelle les grandes Appelle les petites Il faut qu'elles rentrent Il faut qu'elles rentrent Appelle les grandes Appelle les petites Il faut qu'elles rentrent de l'alpage Appelle les Simmental Appelle les vaches d'Hérens Il faut qu'elles rentrent Il faut qu'elles rentrent Appelle les Simmental Appelle les vaches d'Hérens Il faut qu'elles rentrent de l'alpage Gang rüef de Gflekkete Gang rüef de Gschekkete Sie sölid allsam Sie sölid allsam Gang rüef de Gflekkete Gang rüef de Gschekkete Sie sölid allsam In Stall ie cho Auch in der Kultur war und ist und bleibt unser Land offen. In der Malerei, in der Kunst, in der Literatur, im Gesang, in der Musik. Sie hat sich an allen Kulturen beteiligt. Auch dank der vier Landessprachen. Aber bestimmen über unsere Zukunft, über unser Schicksal – das wollen wir Schweizer selbst. So hören wir jetzt Beiträge aus dem Bündneroberland, aus dem rätoromanischen Teil, aber auch viel Italienisches: Verdi, Rossini, Donizetti und andere Kompositionen. Die europäische Kultur kennt keine Grenzen. Sie steht über der Politik. Ich darf Sie um Aufmerksamkeit bitten für die Compagnia Rossini

03.11.2005

Freiheit braucht Mobilität

Zürich, 03.11.2005. Anlässlich der Eröffnung der «Auto Zürich» sprach sich Bundesrat Christoph Blocher angesichts der finanziellen Belastung der Autofahrer durch Benzinzoll, Autobahnvignette, LSVA und Fahrzeugsteuern gegen eine Senkung des Toleranzwertes bei Geschwindigkeitsübertretungen und «Road-Pricing» aus. Er setzte das Gesamtdefizit der Bahnbetriebe von 7598 Millionen Franken den 800 Millionen Franken gegenüber, die der Privatverkehr in die öffentlichen Kassen spüle, und lobte das Auto, das eine individuelle, effiziente und kostendeckende Mobilität ermögliche. 03.11.2005, Zürich Es gilt das gesprochene Wort Wie viel Toleranz braucht ein «Toleranzwert»? Wenn Sie heute Nacht das Licht löschen werden, hat die Stadt Zürich 1'600 Ordnungsbussen verteilt. 1’600 Bussen in vierundzwanzig Stunden! Dabei kassiert die Stadt Zürich 220'000 Franken von den Bürgerinnen und Bürgern. Täglich. Das ergäbe ein schönes Auto. Oder auch zwei. 1'600 Bussen am Tag ergeben 50'000 Bussen im Monat beziehungsweise 600'000 Bussen im Jahr. Ich habe jetzt nur von der Stadt Zürich gesprochen. Der Stadtrat budgetiert jährlich 79,5 Millionen Franken Einnahmen aus Ordnungsbussen. Da Politiker, wenigstens wenn es um Einnahmen geht, ziemlich kreativ sein können, wundert es wenig, dass man auch bei diesem Posten versucht, noch mehr aus den Bürgern herauszuholen. Das soll mit einer neuen Technik geschehen, den Lasermessgeräten. Was ja an sich eine wunderbare Erfindung ist: Die Metallindustrie etwa profitiert von den hochpräzisen Laserschneidern. Oder auch die Chirurgie, wo die Ärzte komplizierteste Eingriffe am Auge vornehmen können. Nun hat auch die Polizeidirektorin der Stadt Zürich diese Lasertechnologie entdeckt. Zum Wohl der Bürger? Nein, zum Wohl der Staatskasse. Die Geräte messen genauer, also kann man auch viel genauer büssen. Viel genauer heisst in diesem Fall: mehr büssen. Denn «dank» der neuen Technologie wurde der «Toleranzwert» von heute fünf auf drei Stundenkilometer reduziert. Aus purer Vorfreude hat der Stadtrat die budgetierte Bussensumme schon mal vorsorglich um drei Millionen erhöht… auf 82,5 Millionen Franken. Künftig flattert also schon ab 53 Stundenkilometer innerorts ein Bussenzettel ins Haus. Noch drei Stundenkilometer «Toleranzwert». Diese mickrigen drei Stundenkilometer sind Ausdruck einer schädlichen Grundhaltung: Im Zweifel geht offenbar das Interesse des Staates vor. Meine Devise dagegen lautet: Im Zweifelsfall für den Bürger. So sähe doch der Massstab eines freiheitlichen Staates aus. Begründet wird dieser neue Toleranzwert – wie immer – mit einer Erhöhung der Sicherheit. Ich weiss nicht: Gilt jemand, dessen Tacho 54 km/h anzeigt, bereits als gefährlicher Raser? Das Sicherheitsargument scheint mir bloss ein moralistisches Pseudoargument, um von den versteckten Fiskalgelüsten abzulenken. Wir sind uns ja alle einig: Niemand will mehr Verkehrsunfälle. Aber ob dieser reduzierte Toleranzwert tatsächlich der Sicherheit dient, wage ich zu bezweifeln. Sie wissen selber, wie leicht man ein paar Stundenkilometer zu schnell fährt. Vor allem dann, wenn man nicht nur den Tacho, sondern auch den Verkehr beobachtet. Und schliesslich wollen wir Gesetze, die auch im Alltag bestehen können. Ich weiss, auf der Strasse möchte mancher schneller unterwegs sein und gefährdet damit seine Mitmenschen. Genau hier muss der Sicherheitsgedanke Grenzen setzen. Nur darf dieses wichtige Ziel nicht für jeden Akt gegen den Bürger herangezogen werden, nur um jede Kritik sofort abblocken zu können und um die Lust an mehr Staatsabgaben zu verstecken! Freiheit braucht Mobilität Wer frei ist, will sich auch frei bewegen. Freiheit ohne Mobilität ist nichts wert. Wer in eine Zelle eingesperrt wird, dem nützt es auch nichts, wenn er nur in diesen paar Quadratmetern frei herumturnen kann. Freiheiten muss man sich stets erkämpfen. Nicht nur die Bewegungsfreiheit. Auch die anderen Freiheiten, die uns die Verfassung garantiert. Oder garantieren sollte. Die Meinungsfreiheit zum Beispiel. Oder die Freiheit der Wissenschaft und Lehre, welche uns beispielsweise viele Errungenschaften beschert hat, die wir auch an der heutigen Ausstellung bewundern können. Das Auto ist ja an und für sich ein technisches Wunderding. Denken Sie nur an die Sicherheit! Vom Airbag über das Antiblockierbremssystem bis zu den stabiler konstruierten Fahrzeugen: Hier sind die grossen Fortschritte erzielt worden. Dank der Freiheit der Forschung und Entwicklung im Bereich der Sicherheit. Wie sieht es aber mit der Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger aus? Wir können uns in der Schweiz ja weitgehend frei bewegen. Sie werden einwenden, Freiheit hat aber immer auch ihre Grenzen. Sicher. Das muss man heute nicht besonders betonen. Wir leben in einer eher freiheitsfeindlichen Epoche. Jedes Gesetz, jede Verordnung, jede Vorschrift ist ein Stück Freiheit weniger. Und jeder neue Gesetzesartikel kann übertreten werden. Es ist relativ einfach, eine Volksgruppe zu kriminalisieren. Ein neues Verbot genügt. Wenn wir das Tragen von Krawatten verbieten würden, hätten wir in diesem Saal schon ein paar Hundert Kleinkriminelle sitzen. Mit einer kleinen Veränderung des Gesetzes. Wer den Toleranzwert von fünf auf drei Stundenkilometer senkt, schafft auch mit einem Federstrich und ohne grosse Umstände ein paar Zehntausend Gesetzesübertreter mehr. Ohne, dass sich irgendjemand in seinem Verhalten geändert hätte. Dasselbe geschah mit der Senkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5. 2004 wurden rund 63'400 Ausweise entzogen. 2003 noch gut 60'000. Was einer Zunahme von fast fünf Prozent entspricht. Solche Wachstumsraten wünschte ich mir eigentlich in der Volkswirtschaft. Wie frei sind die Schweizerinnen und Schweizer noch? Wie mobil ist unser Land? Wo beschneidet der Staat mit seiner Verkehrspolitik die freie Mobilität der Bürger. Die neueste Idee heisst «Road-Pricing». Klingt wahnsinnig chic. Aber was ist damit gemeint? Politische Kreise – auch Bürgerliche – wollen den Zutritt zu den städtischen Strassennetzen mit zusätzlichen Gebühren verrechnen. Da «Road-Pricing» so hübsch klingt, will ich es mit einer Übersetzung versuchen: Strassenzoll. Was also so modern daherkommt, ist nichts anderes als ein Rückfall ins Mittelalter. Die Überwindung solcher Wegzölle wurde vor nicht allzu langer Zeit als fortschrittliche Befreiung gefeiert. Dabei möchte ich – nicht nur als Justizminister – darauf verweisen, dass selbst in unserer Verfassung die Benützung öffentlicher Strassen für gebührenfrei erklärt wird. (Art. 82) Bewegungsfreiheit sollte jedem Bürger zustehen. Und nicht zum Privileg für jene werden, die sich diese Mobilität im wahrsten Sinne noch leisten können. Die beste Kuh im Stall Angesichts dieser verzweifelten Versuche, noch mehr Geld beim privaten Verkehr herauszuholen, könnte man meinen, die Autofahrer würden den Staat zu viel kosten. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Die beste Kuh im schweizerischen Bundesstall hat nicht vier Beine, sondern vier Räder. Ob Benzinzoll, Autobahnvignette, LSVA, Fahrzeugsteuern: Lastwagen und PWs zahlen über zehn Prozent mehr Steuern, Zölle und Abgaben (nämlich 7,6 Milliarden Franken), als ihre gesamte Infrastruktur pro Jahr kostet (6,8 Milliarden). Mit anderen Worten: Der Privatverkehr spült sogar ca. 800 Millionen Franken in die öffentlichen Kassen. Es wäre insofern nicht mehr als Anstand, die beste Milchkuh nicht dauernd als Feindbild zu behandeln. Wie sieht es denn bei anderen Kühen aus? Etwa bei den heiligen Kühen? Der Bahn zum Beispiel? Die Schweizerische Eisenbahnrechnung sieht im Vergleich zum Strassennetz einiges deprimierender aus: Die 41 erfassten Bahnbetriebe erwirtschaften lediglich 41,7 Prozent ihrer Kosten und fahren pro Jahr ein Gesamtdefizit von 7598 Millionen Franken ein. Und mit jedem Ausbau der Schieneninfrastruktur (Bahn 2000, Neat, internationale Anschlüsse) verschlechtert sich die Bahnrechnung nochmals massiv. Ein nicht unwesentlicher Grund für diese miserable Bilanz liegt darin: Zu wenig Bürger wollen überhaupt von diesem Angebot Gebrauch machen. Die Wahlfreiheit des Bürgers endet weit öfter beim Auto als beim öffentlichen Verkehr. Offensichtlich stimmen mehr Leute an den Urnen für die Verlagerungspolitik, als dass sie sich tatsächlich selber in die Züge und Busse verlagern würden. Die Entlastung findet weniger auf den Strassen statt, sondern beim schlechten Gewissen. Man stimmt für den öffentlichen Verkehr und hat damit seinen Beitrag geleistet. So wie es Leute gibt, die ein Fitnessabonnement kaufen und dann glauben, etwas für die Gesundheit getan zu haben. Freiheit und Freude Sie sind mehrheitlich alles Branchenvertreter, die sich hier heute zur Eröffnung eingefunden haben. Automobilimporteure, Garagisten, Verbandsvertreter, Aussteller. Ihnen muss ich die volkswirtschaftliche Bedeutung der Automobilindustrie eigentlich nicht erklären. Aber angesichts der zahlreichen «Freiheiten», die Ihnen ins Gesicht schlagen, soll Ihnen auch einmal jemand aus dem Bundesrat ein Lob spenden. Wir dürfen durchaus festhalten: Das Auto ermöglicht eine individuelle, effiziente und kostendeckende Mobilität. Und diese Ausstellung zeigt, dass das Auto mehr sein kann als ein reines Fortbewegungsmittel, nämlich ein ästhetisches Vergnügen, das Spass macht. Der Käufer soll die Freiheit haben, sich nicht nur ein funktionales Auto auszusuchen, sondern möglicherweise auch ein besonders schönes, extravagantes Fahrzeug. Der Erfolg Ihrer Messe beweist, dass dieses Bedürfnis besteht. Als Vertreter des Staates sage ich Ihnen: Wenn der Staat nicht nur für die Verkehrspolitik zuständig wäre, sondern auch noch für die Herstellung von Autos, müssten wir heute keine Ausstellung veranstalten. Die letzten Staatskarossen konnten wir in der DDR bewundern: hässliche, stinkige, graue Trabis. Bei Bezugsfristen von mehreren Jahren… Also: Sie dürfen mit einer guten Portion Selbstbewusstsein Ihre Produkte präsentieren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Und kommen Sie heil, das heisst ohne Bussen, wieder nach Hause. Vor allem dann, wenn Sie durch die Stadt Zürich müssen.

28.10.2005

Finanzzentren in einer globalisierten Wettbewerbswirtschaft: Möglichkeiten und Grenzen der Regulierung

Referat von Bundesrat Christoph Blocher zur Finanzmarktregulierung, Liechtenstein Dialog 2005, Freitag, 28. Oktober 2005, in Vaduz 28.10.2005, Vaduz Vaduz, 27.10.2005. Anlässlich des «Liechtenstein Dialog 2005» sprach Bundesrat Christoph Blocher über die Finanzmarktregulierung. Die Regulierungen in diesem Bereich seien in den letzten Jahren rasant angewachsen, nicht nur aufgrund der schweizerischen Bundesgesetzte und Verordnungen des Bundesrats sondern ebenso durch Verordnungen, Rundschreiben und Wegleitungen der Eidg. Bankenkommission. Einhellig werde ein sauberer und integrer Finanzplatz Schweiz und die Bekämpfung der Geldwäscherei begrüsst. Im Einzelfall aber sei die Kritik geballt. Klar sei, dass die Finanzmarktregulierung an sich, der Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit dienen soll und nicht zum Gegenteil führen dürfe. Es gilt das gesprochene Wort Fragt man einen Beamten – gar noch einen Juristen – nach Regulierung im Finanzbereich, wird er Ihnen antworten: „Da ist noch viel zu tun!“ Fragen Sie einen schweizerischen Bankier, so wird er Ihnen antworten: „Wir ersticken bald ob all der Regulierung.“ Obwohl ich als Mitglied des Bundesrates zur Verwaltung gehöre, glaube ich, der Bankier steht in diesem Fall näher bei der Lebenswirklichkeit. Zunahme der Regulierung - Regulierungsquellen Es ist unbestritten: Der Finanzmarkt hat eine äusserst dynamische Entwicklung erlebt. Aber ebenso dynamisch war das Wachstum der Regulierung in diesem Bereich. Das gilt nicht nur für die Regulierung durch schweizerische Bundesgesetze und Verordnungen des Bundesrates. Sondern ebenso für die Regulierung durch Verordnungen, Rundschreiben und Wegleitungen der Eidg. Bankenkommission – sowie durch die sog. Selbstregulierung. Diese bezeichne ich als halbstaatlich, denn auch die Erlasse der Selbstregulierung werden nämlich in engem Kontakt mit der Eidg. Bankenkommissionen erarbeitet. Oft erlangen sie als so genannte Mindeststandards eine verbindliche Wirkung für alle Finanzinstitute. Neben verbindlichen Akten der Selbstregulierung gibt es dann noch die Standesregeln, die als Satzungsrecht von der Schweizerischen Bankiervereinigung durchgesetzt werden, nötigenfalls sogar mit strafrechtsähnlichen Sanktionen. All das - die Erlasse der rechtsetzenden Behörden - die Erlasse der Bankenkommission - sowie die Selbstregulierungserlasse der Bankiervereinigung - der Swiss Funds Association - der SWS Swiss Exchange - und der Treuhandkammer ergibt einen schier unüberblickbaren Regulierungswust, dem höchstens noch das schweizerische Landwirtschaftsrecht das trübe Wasser reichen könnte. Woher kommt dieser Regulierungswust? Ein wesentlicher Teil ist hausgemacht. Aber nur ein Teil. Ein anderer Teil wird vom Ausland und von internationalen Organisationen, die Sie alle bestens kennen, durch ungeheuren Druck auf mehr und dichtere Regulierung des Finanzmarktes aufgebaut. Sei es im Rahmen - des IWF (Internationalen Währungsfonds) in Washington - der IOSCO (International Organization of Securities Commissions) in Madrid - oder im Rahmen der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) in Paris - oder gar im Rahmen der BIZ - bzw. des Basel Comitees on Banking Supervision überall wird eifrig an neuen Regulierungen geschraubt, gehämmert und gefeilt, und alles, was da schliesslich die Produktionsstrasse verlässt, muss dann in die jeweiligen Landesregulierungen implementiert werden. Das belastet den Finanzplatz Schweiz stark. Aus einer Untersuchung des Instituts für schweizerisches Bankwesen der Universität Zürich vom April 2004 ergibt sich, dass sich die gesamten Kosten der Regulierung bei kleinen Banken auf 9,8% des Gesamtaufwands belaufen, bei Grossbanken auf 4,1%. Grenzen der Regulierung Sind wir dem Trend auf fortwährende Erweiterung und Verdichtung der Regulierung im Finanzmarktbereich schutzlos ausgeliefert? Nein! Es gibt Grenzen dieser Regulierung. Man muss sie nur erkennen und respektieren. Vorab setzt die eigene schweizerische Bundesverfassung mit der Garantie der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) einen klaren Grenzpunkt, denn diese gilt selbstverständlich auch für den Finanzmarkt. Ferner gilt es zu beachten, dass das Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre (Art. 13 BV) auch das Bankkundengeheimnis umfasst. Zwar darf ein Gesetz diese Grundrechte beschränken, doch müssen die Beschränkungen im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein (Art. 36 Abs. 2 und 3 BV). Diese Kriterien sind auch bei der Umsetzung internationaler Abkommen und Standards ernst zu nehmen. In dieser Hinsicht gilt es, die Regelungs- und Interpretationsspielräume, die den internationalen Abkommen und Standards eigen sind, zu unsern Gunsten zu nutzen und auf unnötige Perfektionierungen zu verzichten. Dabei ist auch dem Kostenfaktor gebührend Beachtung zu schenken. Auch ist der Wettbewerbsverzerrung durch Regulierung grösste Beachtung zu schenken. Das gilt nicht nur zwischen Ländern, sondern auch zwischen den einzelnen Bankinstituten. Eine Regulierung soll wettbewerbsneutral ausgestaltet sein. Denn jede Bank muss die Regulierungskosten auf irgendeine Weise letztlich ihren Kunden belasten. Bei kleinen Banken fällt dies offensichtlich schwerer ins Gewicht als bei Grossbanken. Derzeitige Revisionsvorhaben Wenden wir uns nun zwei konkreten Themenbereichen zu, bei denen zurzeit Revisionsvorhaben anstehen. 1. Umsetzung GAFI Anfangs dieses Jahres ist der Vorschlag des Bundesrates für die Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen in die Vernehmlassung gegeben worden. Einhellig wird ein sauberer und integrer Finanzplatz Schweiz und die Bekämpfung der Geldwäscherei begrüsst. Aber im Einzelnen ist die Kritik stark. So bereiten der Versuch, die Tätigkeiten ausserhalb des klassischen Finanzsektors in die Bekämpfung der Geldwäscherei einzubeziehen, aber auch die Handelstätigkeiten wie den Immobilienhandel und den Handel mit Edelsteinen grösste Sorgen. Damit laufen auch unbescholtene Bürger Gefahr, als Geldwäscher verdächtigt zu werden, wenn sie teure Juwelen kaufen. Begrüsst wurde hingegen, dass Gewinnwarnungen in die Insider-Strafnorm einbezogen werden sollen. Aufgrund der geballten Kritik hat der Bundesrat einen Marschhalt beschlossen. Die Bundesverwaltung analysiert zurzeit eingehend die Kosten und den Nutzen der neuen Regulierung. Diese Analyse wird die weitere Marschrichtung bestimmen. 2. Integrierte Finma-Aufsicht Ein weiterer aktueller Bereich ist die organisatorische Zusammenlegung der Finanzmarktaufsicht in einer Behörde. Zusammengelegt werden sollen die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Das Ganze folgt dem Grundsatz "same business, same risk, same rules". Verzichten will der Bundesrat jedoch auf eine Unterstellung der unabhängigen Vermögensverwalter unter die Finma. Mit der Integration erhofft man sich, Doppelspurigkeiten zu beheben und die Effizienz zu steigern. Hoffen wir, dass die Hoffnung in Erfüllung geht. Schlussfolgerungen Ziehen wir aus dem Dargelegten einige Folgerungen. Der schweizerische Finanzplatz ist für die gesamte Volkswirtschaft von erstrangiger Bedeutung. Er steht im Wettbewerb mit andern global orientierten Finanzplätzen. Klar ist, dass die Finanzmarktregulierung an sich, der Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit dienen soll und nicht zum Gegenteil führen darf. Im Vordergrund steht der Schutz, - der Anleger und Einleger - die Funktion der Banken - die Stabilität des Bankwesens. Jede Schweizer Regulierung muss sich aber vor dem Hintergrund der Schweizer Gegebenheiten und Besonderheiten wie der Wirtschaftsfreiheit und des Bankkundengeheimnisses rechtfertigen lassen. Dabei ist insbesondere die Verhältnismässigkeit jeder Regulierung ernsthaft und gründlich zu prüfen. Gefahr droht heute nicht so sehr von der fehlenden, als vielmehr von der Überregulierung.