Article

Economy

09.07.2012

Verschärftes Aktienrecht statt «Abzocker-Initiative»

Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung vom 9. Juli 2012 Bei jedem klassischen Unternehmen gilt: Der Unternehmer (Eigentümer) hat die Entschädigungen seiner Mitarbeiter zu genehmigen. Leider gilt dies bei den grössten börsenkotierten Unternehmen nicht. Das führt dazu, dass sich leitende Manager mit sehr hohen, z.T. exorbitanten Entschädigungen und Boni sogar bei Misserfolg selbst bedienen. Abhilfe ist dringend notwendig Dieser Misstand ist dringend zu beseitigen. Das Aktienrecht müsste dafür sorgen, dass die Kontrolle des Managements durch die Aktionäre gewährleistet werden kann, denn der Staat hat das Privateigentum zu schützen. Es ist Thomas Minders Verdienst, dass er mit seiner Volksinitiative enormen Druck auf die abgeschlossene Gesetzgebung machte. Seine Stossrichtung stimmt. Das neue Aktienrecht nimmt denn auch die Forderung seiner Volksinitiative weitgehend auf. Doch leider kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Ausgerechnet seine nicht zurückgezogene "Abzockerinitiative" steht dem entgegen. Das Aktienrecht als Gegenvorschlag Das neue Aktienrecht ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Minderinitiative. Als Gesetz untersteht es nicht dem obligatorischen Referendum. Es gilt auch nur, wenn entweder die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. Hätte Minder die Volksinitiative zurückgezogen, könnte es unverzüglich in Kraft gesetzt werden. Würde die Volksinitiative angenommen, träte es überhaupt nie in Kraft. Was bringt denn dieser Gegenvorschlag? 1. Wie die Initiative sieht das neue Aktienrecht vor, dass jährlich die Generalversammlung über die Gesamtsumme sämtlicher Vergütungen des Verwaltungsrates und über sämtliche Vergütungen der Geschäftsleitung abstimmt. Entgegen der Minderinitiative präzisiert das neue Aktienrecht nicht nur dass "abgestimmt wird", sondern es sagt, dass der Gesamtbetrag für den Verwaltungsrat verbindlich genehmigt werden muss, ebenso der durch den von der Generalversammlung jährlich zu genehmigende Vergütungsbericht mit dem auf jedes Verwaltungsratsmitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitgliedes (neu: OR Art. 731 g, Abs. 2 Ziff 1). 2. Für die Geschäftsleitung ist nicht nur der Gesamtbetrag, sondern auch der höchste auf ein Mitglied entfallende Betrag (neu: OR Art. 731 g Abs. II, Ziff 2) zu genehmigen. Die Statuten können vorsehen, ob dies verbindlich oder konsultativ geschehen soll. Die konsultative Regelung gilt heute z.B. in England und hat sich als wirksam erwiesen. Die Verbindlichkeit hat den Nachteil, dass bei Ablehnung die gesamte Geschäftsleitung ohne Entschädigung dasteht, während die konsultative Regelung bei Ablehnung eine Anpassung ermöglicht. Die Volksinitiative Minder lässt diese Fragen offen. Sie verlangt nur, dass abgestimmt wird. 3. Die Volksinitiative verbietet Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen an Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Das verbietet auch der neue indirekte Gegenvorschlag (neu: OR Art. 731 l Abs.1 Ziff. 1 und 2). Hingegen kann es gerechtfertigte Ausnahmen geben. Wer kennt nicht die Fälle, wo man mit einer Abgangsentschädigung für einen loszuwerdenen Manager billiger davon kommt? Aber über solche Ausnahmen hat neu die Generalversammlung zu beschliessen (neu OR Art. 731 lit.c Abs. 2) und zwar verbindlich. 4. Das neue Gesetz sieht vor, dass vielerlei Einzelheiten (Erfolgs- und Beteiligungspläne, Anzahl VR-Mandate, Rentenregelungen, allfällige Kredite etc.) nicht - wie in der Volksinitiative vorgesehen - in den Statuten sondern im Vergütungsbericht verankert werden. Der Vergütungsbericht muss aber jedes Jahr durch die Generalversammlung genehmigt werden. Das ist sinnvoll. Denn Dinge, die sich laufend ändern, sollten nicht statutarisch festgehalten, aber auch durch die Aktionäre beschlossen werden. 5. Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass Verwaltungsräte jedes Jahr einzeln gewählt, bzw. wieder gewählt werden müssen. Dies insbesondere, weil es nicht angeht, dass sich Verwaltungsräte für drei Jahre wählen lassen, aber sich dann jedes Jahr ohne Einfluss der Eigentümer selbst bedienen. Da nun nach dem neuen Aktienrecht sämtliche Bezüge, Boni, Entschädigungen jährlich von der Generalversammlung beschlossen werden müssen, fällt der Hauptgrund der einjährigen Amtsdauer weg. Aber die einjährige Amtsdauer wird im neuen Aktienrecht für börsenkotierte Firmen zum gesetzlichen Normalfall erklärt. Einzelne Regelungen der Volksinitiative von untergeordneter Bedeutung hat das Gesetz leider nicht aufgenommen. Doch das neue Aktienrecht erfüllt 80 Prozent der Forderungen der Volksinitiative. Der Hauptvorteil aber ist: Es könnte sofort in Kraft treten, und damit könnten die Misstände überrissener Boni und Entschädigungen unverzüglich behoben werden. Unter dem Druck von E-mails Bestimmt sieht dies der Initiant auch. Aber er beruft sich auf "viele Leute aus dem Volk." Er erhalte "viele E-mails." Doch es ist zu bedenken: Wenn die Volksinitiative angenommen werden sollte, dann fällt der brauchbare Gesetzesvorschlag dahin. Das Ganze beginnt wieder von vorne. Bis eine gesetzliche Regelung da ist, dürfte dies noch Jahre dauern. Und ob ein neues Gesetz dann der Initiative näher kommt, als der jetzige Gegenvorschlag, wage ich zu bezweifeln. Absurderweise werden sich die "Abzocker", die Herr Minder bekämpfen will, über die allfällige Annahme seiner "Abzockerinitiative" am meisten freuen.

15.06.2012

Senza di noi saremmo nell’UE

Intervista, La Regione, 15 giugno 2012, Edy Bernasconi

07.06.2012

Wir benötigen keine neuen Abkommen

Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vom 7. Juni 2012 mit Herrn Simon Gemperli Herr Blocher, Sie haben sich im Abstimmungskampf über die Staatsvertrags-Initiative der Auns bisher kaum zu Wort gemeldet. Weshalb halten Sie sich zurück? Diesen Abstimmungskampf muss die Auns führen. Wer eine Initiative macht, ist auch für den Abstimmungskampf verantwortlich. Wo ich gefragt werde, spreche ich für diese wichtige Vorlage - zum Beispiel jetzt. Sie stehen aber hinter der Initiative „Staatsverträge vors Volk“? Voll und ganz. Das schweizerische Recht wird zunehmend unter Berufung auf internationales Recht ausgehebelt. Vor allem der Souverän - d.h. die Bürger - werden immer mehr umgangen. Nehmen wir den Internationalen Währungsfonds (IWF) als Beispiel. Das Parlament hat letztes Jahr den Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarung (NKV) beschlossen, und 15 Milliarden bewilligt. Für die Rettung von Griechenland. Weitere 10 Milliarden, für welche die Schweiz bürgt, sind versprochen! Bei Annahme der Initiative "Staatsverträge vors Volk," könnte das Schweizervolk abstimmen. Aber ein IWF-Darlehen ist kein Staatsvertrag. Es würde durch die Initiative gar nicht erfasst. Das bestreite ich! Wer jemandem unter Bedingungen 10 Milliarden bezahlt, oder Bürgschaft leistet, schliesst einen Vertrag. Die Initiative verlangt bei völkerrechtlichen Verträgen ein obligatorisches Referendum bei neuen einmaligen Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder bei neuen wiederkehrenden Ausgaben von mehr als 100 Millionen. Die Schweiz wird immer mehr unter Druck gesetzt. Die Gefahr ist gross, dass auch die Schweiz in die Schuldenkrise gezogen wird. Hier sind Barrieren einzubauen. Die Initiative sieht das obligatorische Referendum für Staatsverträge in «wichtigen Bereichen» vor. Was heisst das? Das geltende Recht sagt, dass der Bundesrat völkerrechtliche Verträge selbständig abschliessen kann, soweit diese von "beschränkter Tragweite" sind. Wie "wichtige Bereiche" ist auch dieser Begriff auslegungsbedürftig. Wenn man z. Bsp. vereinbart, die Signalisation auf Autobahnen mit andern Staaten zu vereinheitlichen, so ist das vermutlich kein wichtiger Bereich. Wenn aber ein Staatsvertrag eine automatische Rechtsübernahme in Zukunft verlangt, so ist dies sicher ein "wichtiger Bereich." Auch andere Kriterien im Verfassungstext sind auslegungsbedürftig. Hätte es keinen prägnanteren Verfassungstext gegeben? Die Verfassung ist das Grundgesetz. Die Konkretisierung basiert im Gesetz. Die Verfassung vertraut dem Gesetzgeber. Heute bin ich zwar nicht mehr sicher, ob das richtig ist. Weshalb? Mein Vertrauen, dass Bundesrat, Verwaltung und Parlament die Verfassung ernst nehmen, ist gesunken. Die deutlich angenommene Ausschaffungsinitiative soll gemäss Bundesrat so angewendet werden, dass 84 Prozent der kriminellen Ausländer, die gemäss Verfassungsbestimmung ausgeschafft werden müssten, im Land bleiben können. Wie sollte der Initiativtext denn besser lauten? Wenn man dem Gesetzgeber nicht mehr trauen kann, müsste das detaillierte Gesetz in die Verfassung aufgenommen werden. Das ist widerlich. Es gibt ein fakultatives Staatsvertragsreferendum. Wie bei Gesetzesvorlagen sind 50 000 Unterschriften zu sammeln. So wird nur über das abgestimmt, was auch wirklich wichtig ist. Ist das nicht eine sinnvolle Lösung? Nein. Wichtige Dinge sollte man nicht dem Zufall überlassen. Referenden sind zudem mühsam und teuer. Schikanen sind viele: Nehmen wir die Verträge mit Deutschland und Grossbritannien über die Abgeltungssteuer. Nach der Schlussabstimmung nächste Woche bleiben 100 Tage Zeit, um die Unterschriften zu sammeln. Mitten in den Sommerferien. Kaum sind die Unterschriften abgeliefert, kommen schon die Abstimmungscouverts. Wann findet ein seriöser Abstimmungskampf statt? Auns-Präsident Pirmin Schwander hat bereits das Referendum angekündigt. Ich weiss nicht, ob die Auns das Referendum ergreift. Wenn sie es tut, muss sie sich überlegen, ob sie Zeit, Kraft und Geld hat, dann auch den Abstimmungskampf zu führen. Die SVP und die Auns wären doch ein schlagkräftiges Duo. Die Sache ist verzwickt. Der SVP geht es darum, den inländischen Finanzplatz Schweiz zu retten, während die Bankmanager sich vor möglichen Strafverfolgung in Sicherheit bringen wollen. Darum sind sie für die Vorlage. Im Abstimmungskampf würde die SVP und die AUNS für den Finanzplatz Schweiz und die Grossbanken - wohl mit Millionen - gegen uns kämpfen. Ein solche Kampf ist kaum zu gewinnen. Das wäre aber bei einem obligatorischen Referendum nicht anders. Doch. Es wird nicht eine Sache von Abstimmungslagern. Man redet über eine Vorlage und nicht über die Referendumsführer. Sie haben 1992 den EWR erfolgreich bekämpft – allein gegen die Wirtschaft. Und jetzt, beim Bankgeheimnis, soll es nicht reichen? Damals ging es um die Unabhängigkeit der Schweiz - letztlich um den EU-Beitritt. Die Abstimmung war obligatorisch. Heute würde das Parlament wahrscheinlich solche Verträge nicht einmal dem Referendum unterstellen. Zudem waren damals auch einzelne FDP und CVP-Parlamentarier dabei. Jetzt haben Sie die SP auf Ihrer Seite. Kaum. Die Opposition der SP ist l'art pour l'art. Die SP will das Gegenteil der SVP. Sie will den Bankenplatz Schweiz schwächen oder sogar zerstören. Was passiert, wenn die Steuerabkommen abgelehnt werden? Zunächst nichts. Es geht weiter wie bisher. Man droht uns ja immer mit der OECD, die dann den automatischen Datenaustausch verlangen würde. Aber dies wird nie geschehen. Die USA z. Bsp. werden niemals in einen automatischen Datenaustausch einwilligen. Und ohne die schweizerische Stimme kann die OECD nicht beschliessen. Aber es werden wieder die Steinbrücks kommen, und es wird CDs mit gestohlenen Kundendaten geben. Das müssen wir aushalten. Und dafür sorgen, dass keine CD's gestohlen werden. Die EU schliesst seit fast fünf Jahren keine Abkommen mit der Schweiz ab und pocht auf die Übernahme des EU-Rechts in vertraglich geregelten Bereichen. Kommission, Parlament und Rat in Brüssel verschärfen laufend den Ton. Beunruhigt Sie das nicht? Nein, wir benötigen auch keine zusätzlichen Abkommen. Wo ich in der EU hinkomme, beglückt man die Schweiz für ihre Selbständigkeit. Aber die Schweiz will etwas von der EU, sie braucht Zutritt zum Binnenmarkt. Den Zutritt haben wir. Gegenseitig! Beamte suchen aber mit der Lupe nach Möglichkeiten, ein neues Abkommen zu schliessen. Nicht die Schweiz, sondern die EU ist der "demandeur." Da und dort muss man ihr vielleicht etwas entgegenkommen; aber dann muss sie auch uns etwas geben. So will z. Bsp. die EU, dass wir unsere Steuergesetze ändern. Sie behauptet, dass unsere Holdingbesteuerung nicht mit dem Freihandelsabkommen zu vereinbaren sei und eine indirekte Wettbewerbsverzerrung darstelle. Das ist zwar etwas gesucht. Aber diskutieren muss man es wohl. Aber sollte die Schweiz darauf eingehen? Es geht um Gesellschaften, deren Erträge aus dem Ausland bevorzugt besteuert werden. Die Kantone suchen hier von sich aus eine Lösung. Der Bundesrat möchte mit der EU ein Stromabkommen aushandeln, das die Übername des EU-Rechts regelt und als Referenz für weitere Abkommen dienen soll. Werden Sie in diesem Fall das Referendum ergreifen? Sicher. Das wird die wichtigste Volksabstimmung dieser Legislatur. Dieser Mustervertrag, der eine automatische Rechtsübernahme und eine fremde Gerichtsbarkeit enthalten soll, wäre ein Mustervertrag werden für alle kommenden bildenden Verträge. Das wäre ein Kolonialvertrag. Ein EWR plus! Aber die Schweiz übernimmt ja heute schon laufend EU-Recht. Leider. Und oft auf verschlungenen Wegen. Darum sollen Verträge vermehrt vor's Volk! Schon Schengen hätte man dem obligatorischen Referendum unterstellen sollen. Auch dort sind wir jetzt eingeklemmt. Das sehen sie in der Ausländer- und Asylpolitik, sowie in der Zunahme der Kriminalität. Ob Schengen oder Energieabkommen, die Schweiz übernimmt das EU-Recht nur, wenn sie zustimmt. Nein. Es ist wieder der EWR-Mechanismus. Wir haben zwar ein Mitspracherecht. Und theoretisch können wir nein sagen, aber dann fällt der ganze Vertrag dahin. Man ist in der Willensäusserung nicht mehr frei. Das haben wir bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die osteuropäischen Staaten gesehen. Das bedeutet, dass Sie lieber auf neue Verträge mit der EU verzichten? Manövriert sich die Schweiz nicht ins Abseits? Ich habe nichts gegen Verträge. Aber die Staatssäulen - Unabhängigkeit, Neutralität, direkte Demokratie, die eigene Gerichtsbarkeit, - kurz die Selbstbestimmung darf nicht angetastet werden. Denen verdankt die Schweiz ihre Freiheit und Wohlfahrt! Ein Stromabkommen ist nicht unerlässlich. Die Stromwirtschaft sieht das anders. Interessenvertretern muss man klar sagen, dass wir nicht die Grundpfeiler der Eidgenossenschaft auf den Kopf stellen können, um etwas leichter mit Strom zu handeln. Die schweizerische Stromwirtschaft hat einen grossen Standortvorteil: Die Schweiz ist das Wasserschloss Europas, und die EU hat ein Interesse an Pumpspeicherwerken. Die Branchen können untereinander Stromverträge abschliessen. Aber ein Abkommen zur Übernahme des künftigen Energierechts der EU brauchen und wollen wir nicht.

11.05.2012

Der schwarze Montag

Zitate von Herr Dr. Blocher für ein Interview mit der Handelszeitung … Im Verlauf des Tages war durch eine Indiskretion bekannt geworden, dass der Bundesrat an einer Sitzung beschlossen hatte, bei der Europäischen Union (EU) ein Gesuch um die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu stellen. Christoph Blocher: «Damit hat die Landesregierung offen ausgesprochen , dass der Beitritt zum EWR nur ein erster Schritt auf dem Weg zur EG-Mitgliedschaft sein könnte. Otto Fischer und ich sahen plötzlich eine geringe Chance, dass Volk und Kantone den EWR-Beitritt ablehnen könnten». …. Unbestritten ist, dass der EWR/EU-Beitritt den Aufstieg der SVP in den 1990er Jahren massiv gefördert hat. «Damit war klar: Man hatte über die Unabhängigkeit unseres Landes abzustimmen », sagt Christoph Blocher. Nur wie ist die Rekordstimmbeteiligung vom 6. Dezember 1992 zu erklären. Mit ihrem Widerstand sei es der SVP gelungen, sich gerade in den konservativen Kantonen der Innerschweiz und der Ostschweiz, wo sie bis dahin praktisch nicht existent war, als die Partei zu profilieren, «welche für die Erhaltung der schweizerischen Souveränität kämpft».

07.05.2012

Die Schweiz als Kolonie der EU

Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vom 7. Mai 2012 mit Herrn Michael Schönenberger Die bürgerliche Zusammenarbeit liegt im Interesse der SVP, sagt Christoph Blocher. Kompromissbereiter will er aber nicht werden. Der Kurs sei zu halten. Herr Blocher, die bürgerliche Zusammenarbeit besteht nur noch auf dem Papier. Dadurch kommt es im Parlament oft zu anderen Mehrheiten. Wann ändert sich das wieder? In Bern regiert jetzt Links! Wir sind an einer Zusammenarbeit mit mehr oder weniger Gleichgesinnten interessiert. In der Asyl- und Ausländerpolitik sieht es momentan etwas besser aus, auch in der Sozialpolitik. Aber in der EU-Politik erkenne ich noch keinen Durchbruch. Vor den Wahlen sprachen sich FDP und CVP zwar gegen den EU-Beitritt, gegen die automatische Rechtsübernahme und gegen eine europäische Gerichtsbarkeit aus. Bei der Legislaturplanung letzte Woche zeigte sich das Gegenteil: Nur die SVP anerkennt noch die Unabhängigkeit der Schweiz und die eigene Gerichtsbarkeit als Schranke in der Aussenpolitik. 
Nicht einmal die Verluste in den Wahlen haben Sie nachdenklich gestimmt? Doch schon. Aber auch wenn die SVP etwas weniger provokativ sein sollte, wird sie die Schweiz nicht opfern. 
Kommen wir also zur Sachpolitik. Die Schweiz ist international unter Druck. Müsste sie nicht den Ausgleich suchen? In untergeordneten Dingen ja, bei den Staatssäulen nein. Dem Druck ist zu widerstehen, denn es geht um Freiheit und Unabhängigkeit: Die Schweiz braucht mehr Selbstbestimmung, und nicht mehr Integration in die EU, so insbesondere bei der Personenfreizügigkeit, Schengen, der Wahrung des Bankgeheimnisses und der Steuersouveränität. Der dauernde Bückling führt dazu, dass die Säulen, die unser Land stark gemacht haben, eingerissen werden. Bereits wollen die inländischen Steuervögte die Privatsphäre der Bürger unterlaufen. Die SVP wird dies alles nicht zulassen können. Die EU will keine weiteren sektoriellen Abkommen schliessen. Die SVP bietet keine Lösung für dieses Problem. Oh doch! Wir brauchen zur Zeit keine neuen Abkommen mit der EU. Auch das Stromabkommen ist nicht überlebenswichtig. Massgebend ist aber eine sichere, kostengünstige, bedarfsgerechte Energieversorgung. Die angesagte „grüne Energiepolitik“ führt die Schweiz wirtschaftlich ins Nichts. Ohne Kernenergie wird es nicht gehen. 
Für die Wirtschaft sind funktionierende Verträge mit der EU zentral. Soweit sie zentral sind, haben wir sie. Sie sind auch in höchstem Interesse für die EU. Leider verteidigen auch die Wirtschaftsverbände die für die Wirtschaft bedeutende Unabhängigkeit und Freiheit nicht mehr. Sie denken wie Manager und nicht wie Unternehmer. Sie sehen nur die nächsten fünf Jahre, nicht die Schweiz als solche. 
Dann lehnt die SVP auch den sogenannten Mustervertrag ab? Musterverträge, die auf die automatische Rechtsübernahme und fremde Richter fixiert sind, sind abzulehnen. Denn de facto machen sie die Schweiz zur Kolonie der EU, d.h. die Schweiz würde sich selbst abschaffen.