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Economy
24.09.2008
21.09.2008
Man müsste die Tätigkeit im Ausland beschränken
Interview in der „SonntagsZeitung“ vom 21. September 2008 Mit Beat Schmid und Niklaus Vontobel Fürchten Sie nicht mehr um die Existenz der UBS? Nichts ist ausgeschlossen. Aber ich glaube, dass die UBS durchkommt. Aber die Ereignisse der letzten Tage zeigen, dass auch grösste und gute Firmen nicht vor dem Untergang gefeit sind. Deshalb muss der Staat wissen, was das für die ganze Volkswirtschaft heisst, und ob er in Zukunft für solche Fälle gewappnet ist. Haben der Bundesrat und die Nationalbank nicht schon längst einen solchen Plan? Ich glaube nicht. Der schlimmste Fall ist nicht geplant. Und vor allem: Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die untragbare Risiken ausschliessen. Haben Sie das Thema im Bundesrat besprochen? Als die Rentenanstalt (heute Swiss Life) damals in Schieflage geriet, wurde es diskutiert. Weil sich die Situation dann besserte, sah man von Entschlüssen für den «Worst Case» ab. Das ist ein Fehler. Es gilt, Brandmauern zu errichten, damit es nicht zu einem Flächenbrand kommen kann! Das kann man nicht erst tun, wenn es schon brennt. Wie sieht Ihr Notfallplan aus? Im Detail habe ich ihn nicht. Aber die realistische Fragestellung wäre ein Erfolg. Ich glaube, dass wir in der Schweiz Rahmenbedingungen schaffen müssen, die Flächenbrände mit untragbaren Risiken verhindern. Die Risiken im schlimmsten Fall sind bei der heutigen Grösse von Banken und Versicherungen wohl untragbar. In der heutigen Organisation und im Verständnis der Marktteil-nehmer muss das Stammhaus in der Schweiz auch für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens im Ausland geradestehen, zum Beispiel bei der UBS die Risiken des USA-Geschäftes tragen. Das sind enorme Risiken. Wäre die Schweiz dazu überhaupt in der Lage? Ich glaube nicht. Wie soll der Notfallplan konkret funktionieren? Man könnte sich eine Holdingstruktur vorstellen, wobei das Geschäft in der Schweiz durch eine eigene Tochtergesellschaft betrieben würde. Die Tätigkeit der Holding im Ausland müsste auf ein bestimmtes Verhältnis zum Inlandgeschäft beschränkt werden, sodass die Existenz der Schweizer Bank nie gefährdet werden könnte oder - im schlimmsten Fall - in Krisen der Volkswirtschaft durch unser Land aufgefangen werden könnte. Die übrigen Tochtergesellschaften müssten weitgehend autonom geführt werden. Mit einer solchen Struktur würde das Wachstumspotenzial des Konzerns nicht eingeschränkt, das Risiko aber wesentlich transparenter. Das Vermögensverwaltungsgeschäft würde durch diese Organisation noch gestärkt. Wie hoch wollen Sie dieses Verhältnis ansetzen? Das ist zu eruieren. Es ist jetzt politisch zu fordern, dass eine Spezialistengruppe die Risiken und ihre Folgen auf die Schweiz untersucht und Vorschläge unterbreitet. Diese Arbeitsgruppe müsste dann auch die Frage beantworten, für welche Branchen, Geschäfte und Unternehmen diese Obergrenzen gelten sollten. Alles muss sich am für das Land tragbaren Risiko im schlimmsten Fall orientieren. EBK und Nationalbank wollen als Sicherungsmassnahme eine Verschuldungsobergrenze einführen. Dies dürfte wenig nützen, aber die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Finanzinstitute schwächen. Ziel muss sein, die Konkur-renzfähigkeit des Finanzplatzes nicht zu schwächen. Eine gewisse Gewinnschmälerung in guten Zeiten müsste jedoch in Kauf genommen werden. Also auch weniger konkurrenzfähig nein. Das würde für alle Konkurrenten gleich sein. Aber die Konkurrenzfähigkeit könnte man schnell stärken, indem wir endlich die Emissionsabgaben (Stempelsteuer) abschaffen! Haben Sie Ihre Ideen bereits mit Vertretern der Banken diskutiert? Ja. Natürlich sind diese - aus der Sicht der Banken - nicht erfreut, weil sie dies etwas einschränkt. Aber es geht hier nicht um die Banken allein. Es geht um die Risiken für die schweizerische Volkswirtschaft. Ihr Vorschlag würde eine Gesetzesänderung bedingen. Die SVP wird voraussichtlich noch in dieser Session einen Vorstoss einreichen, der die Prüfung dieser Fragen und Lösungsvorschläge verlangt. Ebenso muss das Problem der Wertpapierleihe - das sogenannte Securities Lending - für Finanzgesellschaften neu geregelt werden. Welche Änderungen wollen Sie dort durchsetzen? Es kann einfach nicht sein, dass Banken Aktien ausleihen an Marktteilnehmer, die dann die Kurse von Unternehmen - auch mit fragwürdigen Mitteln - nach unten treiben. Mit Leerverkäufen oder Shortsellings wird auf diese Art Kursmanipulation betrieben. Wie die jüngsten Ereignisse gezeigt haben, kann auf diese Art das Vertrauen in die gesamte Bankenbranche untergraben werden. Hier ist Handlungsbedarf gegeben. Ein Verbot müsste allerdings international koordiniert sein. Eben höre ich, dass die Amerikaner und die Engländer jetzt Massnahmen in dieser Richtung ergriffen haben. Die Engländer sollen Securities Lendings ab sofort verboten haben, und die USA ermitteln sogar strafrechtlich. Die Notenbank hat die grosse Versicherung AIG de facto verstaatlicht und Verluste aus der Krise dem Steuerzahler aufgebürdet. Missfällt Ihnen dies nicht? Doch. Aber jetzt ist es wie im Krieg: Zum Schutze einer Volkswirtschaft sind in solchen Fällen ausserordentliche Massnahmen notwendig. Welche Folgen hat die Krise für die Schweiz, schlittern wir in eine Rezession? Auf jeden Fall dürfte es wirtschaftlich schlechter gehen. Die weltweite Finanzkrise wird diesen Trend etwas verstärken. Ob es gerade eine eigentliche Rezession geben wird, muss man abwarten. Aber es ist klar: Nach der Überhitzung der letzten Jahre folgt zwangsläufig wieder eine Abkühlung. Volkswirtschaftsdirektorin Doris Leuthard sieht noch keine Anzeichen für eine Verschlechterung Das ist wohl auch von Wunschdenken geprägt. Sie will öffentlich nicht auf Panik machen. Das ist sogar verständlich. Hoffentlich denken aber der Bundesrat und die Unternehmer weiter. Kommt es zu einer Kreditklemme in der Schweiz? Banken und Kredite leben vom Vertrauen. Dieses ist angeschlagen, darum sind Kredite erschwert, obwohl viel Geld vorhanden ist. Jeder misstraut dem anderen. Das ist auch in der Schweiz so.
08.09.2008
Diritto delle società anonime: la società anonima diventa un self-service?
SERVIZIO STAMPA UDC, 8 settembre del 2008 Alla fine del 20° secolo l’economia ha subìto delle profonde trasformazioni: l’internazionalizzazione dei mercati, i mercati dei capitali globalizzati, l’informatizzazione e le nuove possibilità commerciali internazionali che ne derivano, hanno accresciuto non solo il dinamismo degli affari, ma anche i rischi. Il diritto svizzero delle società anonime non è più all’altezza di questo dinamismo. I punti principali della revisione Il nuovo diritto delle società anonime tiene perciò conto dei bisogni concernenti la flessibilità delle strutture del capitale, della modernizzazione dell’assemblea generale e del regime che definisce la presentazione dei conti. Inoltre, le norme sulla “Corporate governance” (equilibrio funzionale fra i diversi organi della società) sono stati rivisti. La trasparenza dei processi interni alla società, il controllo del management e i diritti degli azionisti sono stati chiarificati e migliorati. Protezione della proprietà È certamente incontestabile che il controllo del management non basta più oggi, in particolare nelle società pubbliche. Si può rispondere che non è compito del legislatore bensì degli azionisti risolvere questo problema. Questa risposta non è tuttavia sufficiente, nemmeno per degli anti-statalisti convinti. Nelle società pubbliche, soprattutto, la forte dispersione della proprietà e le insufficienti prescrizioni sulla trasparenza impediscono il controllo del management e la protezione della proprietà. La protezione della proprietà privata è un compito dello Stato. La garanzia della proprietà privata è indispensabile al buon funzionamento dell’economia. Ci si permetta di stabilire un parallelo con il comunismo per le società anonime quotate in borsa. Anche qui, la proprietà appartiene a molti, ossia a tutti. Ma ciò significa anche che finalmente nessuno ne è proprietario. Si forma allora una nomenklatura che gestisce la proprietà, ma che ne usa ed abusa senza rischi. Succede che, a causa della mancanza di norme salvaguardanti la proprietà, nelle società pubbliche il management della società può liberamente fissare le sue rimunerazioni. È così che certi dirigenti si sono offerti delle rimunerazioni esorbitanti, dei bonus su operazioni controproducenti e indennità di cui nessuno sapeva niente – e questo anche quando le prestazioni dei beneficiari erano insufficienti. In questo modo delle intere imprese sono state spinte sull’orlo abisso, al punto che i loro proprietari vi hanno perso il loro patrimonio e un sacco d’impieghi è stato soppresso. Questo problema non può essere risolto senza garantire agli azionisti dei diritti di sorveglianza e di controllo più ampi. Il nuovo diritto delle società anonime fissa delle regole chiare su questo oggetto, ma senza peraltro restringere il margine di manovra della società, tanto che questo testo costituisce anche un controprogetto credibile all’iniziativa popolare contro le rimunerazioni eccessive dei dirigenti d’impresa. Oggetto controverso: la Corporate Governance Sono innanzitutto le associazioni economiche a combattere la revisione della Corporate Governance. Nella fattispecie, queste associazioni non rappresentano tuttavia gli interessi dell’economia, bensì gli interessi personali dei manager. Ecco perché questi ambienti vogliono tornare alla vecchia regolamentazione. Bisogna impedirlo nell’interesse dell’economia. L’opposizione verte in particolare sull’obbligo di menzionare tutte le rimunerazioni nel rapporto d’attività delle società pubbliche. Questi stessi ambienti contestano anche la maggiore facilità accordata agli azionisti ad esercitare i loro diritti (per esempio l’apertura di inchieste speciali, la convocazione di un’assemblea generale, le trattande da mettere all’ordine del giorno). Autentica elezione dei membri del Consiglio d’amministrazione Non sorprende che le nuove disposizioni più combattute siano quelle concernenti le indennità dei membri del Consiglio d’amministrazione. Il progetto di legge dà all’assemblea generale il diritto di fissare negli statuti le norme concernenti il compenso dei membri del consiglio d’amministrazione, come pure i piani azionari o opzionari. Inoltre, il nuovo diritto prevede l’elezione individuale e annuale dei membri dei consigli d’amministrazione. Anche gli azionisti hanno la loro parola da dire sulle rimunerazioni e sui bonus, tenendo conto delle prestazioni dei beneficiari, e possono pure, in casi gravi, rifiutare un’elezione. I proprietari possono dunque influenzare le indennità dei membri dei CdA. Inoltre, il nuovo diritto delle società anonime impedisce ai membri di fissare mutualmente le proprie indennità (per esempio tramite partecipazioni incrociate). Per non falsare il diritto di voto degli azionisti, il diritto di voto per delega delle banche e degli organi di rappresentanza – che votano sempre per il consiglio d’amministrazione – è soppresso e la posizione dei rappresentanti indipendenti di azionisti è rafforzata. Le associazioni economiche – e purtroppo anche il PLR e il PPD – combattono queste disposizioni con motivazioni inconsistenti. Tuttavia osiamo sperare che il nuovo diritto delle società anonime, che difende gli interessi dell’economia e che salvaguarda l’impiego e la proprietà privata, sia approvato nella sua forma attuale e che questa riforma resista ai tentativi di piegarlo agli interessi dei grandi manager. Qualsiasi altro atteggiamento non sarebbe credibile. Articolo apparso nel settimanale "Weltwoche" del 4 settembre 2008. Quale ministro della giustizia, Christoph Blocher ha avuto un ruolo decisivo nell’elaborazione del nuovo diritto delle società anonime.
09.07.2008
Christoph Blocher zum Bankgeheimnis: Konsequent bleiben
Christoph Blocher zum Druck auf das Bankkundengeheimnis, zu der empfehlenswerten Taktik der Schweiz und den Trümpfen unserer Banken. Interview in der "Finanz + Wirtschaft" vom 9. Juli 2008 Interview: Peter Schuppli «Wäre wie die Feuerwehr abschaffen, weil es gerade nicht brennt» Die Grossbank UBS, ohnehin mit happigen Problemen konfrontiert, sieht sich in den USA zusätzlich wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung, nach amerikanischer Diktion Steuerbetrug, unter Druck. Soll die Bank die Daten von US-Bankkunden herausrücken, um weiteren Schaden abzuwenden, damit aber das Bankkundengeheimnis verletzen? Ist dieses grundsätzlich gefährdet? Christoph Blocher, ehem. Bundesrat und einst SBG-Verwaltungsrat, nimmt Stellung. Herr Blocher, sehen Sie das Schweizer Bankgeheimnis angesichts des aus den USA stammenden Drucks, Kundendaten von bis zu 20 000 US-Bankkunden offenzulegen, akut gefährdet? Das Bankgeheimnis ist grundsätzlich immer gefährdet. Neben dem Bankgeheimnis stört sie auch die doppelte Strafbarkeitbedingung. Was heisst doppelte Strafbarkeit? Rechts- und Amtshilfe gibt es nur, wenn ein Verhalten für beide Staaten unter Strafe gestellt ist. Das ist insofern wichtig, als die Steuerhinterziehung in der Schweiz ein Vergehen ist und kein Verbrechen. Ich betrachte das Bankkundengeheimnis aber nicht als stärker gefährdet als früher. Es gibt Einzelfälle in den USA, die, so wird dort behauptet, passiert sind, weil gewisse Personen versagt haben. Haben Sie den Eindruck, der Bundesrat unternehme genug, um das Bankgeheimnis und damit den Finanzplatz Schweiz zu verteidigen? Es scheint, dass im vorliegenden Fall der Bundesrat überzeugt hinter dem Bankgeheimnis steht. Er hat die Banken darauf hingewiesen, dass die Bank sich strafbar macht, wenn sie das Bankkundengeheimnis verletzt. Der Bundesrat hat richtigerweise die Banken auf die Rechts- und Amtshilfe verwiesen. Wie soll sich die Schweizer Regierung gegenüber dem Druck aus den USA verhalten – Gesprächsbereitschaft signalisieren oder eine ‹harte Linie› einschlagen? Es braucht beides: Gesprächsbereitschaft signalisieren, gleichzeitig aber eine konsequente Linie einschlagen. Den Amerikanern ist einerseits klarzumachen, dass die Schweiz respektive die Schweizer Bevölkerung am Bankkundengeheimnis festhält und dass wir von diesen vom Volk grossmehrheitlich befürworteten Grundsätzen nicht abweichen können. Ebenso ist aber auch ausdrücklich festzuhalten, dass die Schweizer Banken – oder sonst jemand – keine Beihilfe zu Steuerbetrug leisten dürfen. Diese Botschaft muss immer wieder überbracht werden. Kann sich ein Kleinstaat wie die Schweiz überhaupt eine harte Linie erlauben? Es ist ein konsequenter Kurs. Ein Staat, auch ein Kleinstaat, der sich konsequent ans Recht hält, geniesst Respekt. Das waren auch meine Erfahrungen als Bundesrat in schwierigen Verhandlungen mit den USA. Können Sie das konkretisieren? Den USA ist die Staatsordnung der Schweiz, und wie diese funktioniert, eher fremd: die direkte Demokratie, der ausgeprägte Föderalismus, die Pulverisierung der Staatsmacht. Aber wenn man das erklärt, wird es verstanden. Gerade in den USA, wo auf Ebene der Verfassung eine grosse Verwandtschaft zur Schweiz besteht, wurde es sogar bewundernd zur Kenntnis genommen. Dazu kommt: Auch grosse Staaten verderben es sich nicht gerne mit kleinen Staaten, die gesinnungsmässig auf ihrer Seite stehen. Rechnen Sie damit, dass auch die EU den Druck auf das Bankgeheimnis und den Finanzplatz Schweiz erhöhen wird? Wurde das Bankkundengeheimnis nicht mit dem Schengen-Abkommen gesichert? Der Druck wird erhöht, um den Schweizer Bankplatz zu schwächen. Das ist ein Dauerzustand. Mit der im Schengen-Abkommen getroffenen Zinsbesteuerung wollte man die Steuerflucht eindämmen, ohne Kundendaten preisgeben zu müssen. Doch es war klar, dass das Ausland den Kampf mit anderen Mitteln fortsetzen würde. Wie soll die Schweiz diesem Druck aus dem Ausland begegnen? Leider ist die Schweiz gegenüber der EU sehr willfährig. Der von der EU verlangten Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien hätte die Schweiz unbedingt Gegenforderungen stellen müssen in Bezug auf die Achtung des eigenen Steuerregimes. Diese Chance ist verpasst worden. Wie wichtig ist das Bankkundengeheimnis grundsätzlich noch für die Schweiz und die Bankbranche? Es ist von grosser Bedeutung und eine Besonderheit. Dem Kunden wird klargemacht, dass man die Rechtsordnung respektiert und die Privatsphäre achtet. Welchen Einfluss auf den Finanzplatz Schweiz und damit auf unsere Volkswirtschaft insgesamt hätte eine weitere Aufweichung des Bankkundengeheimnisses? Der Einfluss wäre nicht zu unterschätzen. Das Bankkundengeheimnis kann und darf aber nicht die einzige Stärke unseres Finanzplatzes sein, und das ist es auch nicht. Zuverlässigkeit und Seriosität des Bankgeschäfts sind mindestens ebenso wichtige Aspekte. Es ist vielleicht typisch, dass unsere Banken die grossen Verluste ausgerechnet in den USA erlitten haben. Die Mentalität in den USA ist eine andere. Sehen Sie Auswirkungen auf andere Wirtschaftssektoren für den Fall, dass das Bankkundengeheimnis fällt? Das wäre für die Schweiz sicher eine Schwächung, weil Werk- und Finanzplatz zusammenhängen. Aber dank den anderen Stärken unserer Banken – Seriosität, Professionalität, Zuverlässigkeit – sähe ich für andere Bereiche keine Katastrophe. Das Bankkundengeheimnis hat einen historischen Hintergrund. Ist er obsolet geworden? Das Bankgeheimnis geht zurück auf die Judenverfolgung im Dritten Reich. Jemanden zu schützen bei Geldanlagen – solche Situationen können jederzeit wieder auftreten. Etwas abzuschaffen, weil es im jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist, erscheint mir der falsche Ansatz. Das ist wie die Feuerwehr abschaffen, weil es im Moment nicht brennt. Ist es Zufall, dass der Druck auf das Bankgeheimnis ausgerechnet in einem Zeitpunkt steigt, in dem die UBS grosse Probleme mit sich bekundet? Druck auf das Bankgeheimnis wird immer wieder ausgeübt, und zwar immer dann, wenn jemand im Bankbereich versagt. Zudem erachte ich die Kronzeugenregelung in den USA als ein sehr problematisches Instrument. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Medien dieser Geschichte nie diese Bedeutung beimessen würden, wenn die UBS glänzend dastünde. In einer Situation der Schwäche wird aber jeder Missstand aufgebauscht. Ich gehe davon aus, dass der Fall UBS in den USA rechtlich und nicht politisch erledigt wird. Welche Zukunft räumen Sie dem Schweizer Bankgeheimnis ein? Wenn die Schweiz will, werden wir das Bankkundengeheimnis halten können. Die Frage ist nur, will die Schweiz, und sind unsere Politiker dem Druck gewachsen. Sind es die Bürgerlichen? Es gibt auch bürgerliche Politiker, die nichts gegen eine Aufweichung des Bankkundengeheimnisses haben. Da weder von linker noch von grüner Seite Unterstützung für das Bankkundengeheimnis zu erwarten ist, müssten die Bürgerlichen zusammenstehen. Was wäre im Falle einer weiteren Aufweichung des Bankgeheimnisses zu tun, um einen spürbaren Abfluss von Kundengeldern zu verhindern? In erster Linie müsste die Leistung gegenüber derjenigen der ausländischen Konkurrenz wesentlich besser sein. Zudem darf die Regulierungsdichte unter keinen Umständen zunehmen, wie das gewisse Kreise fordern. Denn wenn unsere Banken stärker reguliert würden als beispielsweise die englischen Institute, würde die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt. Aber die Banken selbst haben ihre Anreizsysteme für Bonuszahlungen zu ändern, damit sie nicht in solche Risiken laufen. Wo sehen Sie die Chancen des Finanzplatzes Schweiz? Wenn die Wettbewerbsfähigkeit unserer Banken nicht durch zusätzliche Regulierungen geschmälert wird, hat unser Finanzplatz grosse Chancen. Erstens, weil die Schweiz ein Kleinstaat ist, und zweitens, weil die Schweiz nicht der EU angehört. Aber die Schweizer Banken, vor allem sie, müssen die traditionellen, soliden Eigenschaften pflegen und dürfen sie auf keinen Fall preisgeben.
05.07.2008