Die Neutralität des Gutachtens ist zu prüfen
Interview mit der «Basler Zeitung» vom 29. April mit Herrn Thomas Lüthi
BaZ: Die zuständige Kommission des Nationalrates gewährt Ihnen die Immunität für die Zeit nach Ihrer Vereidigung am 5. Dezember 2011. Sind Sie damit zufrieden?
Christoph Blocher: Soweit schon, aber die Kommission hat auch entschieden, dass die Immunität erst mit der Vereidigung gilt. Das ist eine Abkehr der bisherigen Auffassung. Diese sagt, dass die Immunität mit der rechtsgültigen Wahl eintritt.
Wer sagt das?
Es gibt niemanden in der gesamten Literatur, der das Gegenteil vertritt. Neben anderen Wissenschaftlern, die ich ab heute Sonntag auf www. blocher.ch aufführe, hat auch Staatsrechtsprofessor Thomas Fleiner gerade kürzlich erklärt, dass die Immunität ab der rechtsgültigen Wahl gelten soll. Ab diesem Zeitpunkt ist der Gewählte ein Ratsmitglied.
Das würde bedeuten, dass abgewählte oder nicht mehr zur Wahl antretende Parlamentarier gleich nach der Wahl nicht mehr Ratsmitglied sind. Der Amtswechsel träte also nicht mit Beginn der Legislatur ein, sondern mit dem Wahltag.
Das folgt daraus nicht. Aber warum wurde ich als neues Ratsmitglied bereits vor dem 5. Dezember entschädigt, z. Bsp. für die Teilnahme an der Fraktionssitzung? Dies neben den bisherigen Mitgliedern, die noch bis zum 4. Dezember auch entschädigt werden.
Ein Rechtsgutachten der Parlamentsdienste kommt zum Schluss, die Immunität beginnt erst mit der Vereidigung, also am 5. Dezember 2011.
Ich kenne dieses Gutachten nicht. Ich werde es noch anfordern und m.E. sollte es auch veröffentlicht werden. Die Immunität bedeutet ein Schutz für den Parlamentarier, damit er seine Aufgabe wahrnehmen kann. Wenn ein gewählter Nationalrat sich aber nicht mehr – wie im aktuellen Fall – durch Bürger orientieren lassen kann, um dann als Nationalrat zu handeln ohne befürchten zu müssen, mit Strafklagen eingedeckt zu werden, hindert dies die Parlamentarier ihre Pflicht zu tun.
Sie geniessen Immunität für ihre Zeit nach der Vereidigung am 5. Dezember 2011. Die Immunitätskommission des Nationalrates hat dies mit 5:4 Stimmen ziemlich knapp entschieden.
Ich kenne die Stimmenden nicht. Aber dass die SP-Mitglieder gegen mich stimmen werden, wusste ich von Anfang an. Das sind schon drei.
Warum sollten Ihre politischen Gegner Sie schonen? Sie gehen ja auch nicht zimperlich mit ihnen um.
Es geht doch nicht um den Schutz von mir.
Wie bitte?
Sie verkennen: Bei der Immunität geht es um eine Institution, die dafür sorgt, dass Parlamentarier –gerade solche, die Misstände auf-decken – nicht mit Strafanzeigen eingedeckt werden. Darum kann man ja auch nicht auf die Immunität verzichten.
Keine Immunität gewährte Ihnen die Kommission für die Zeit vor der Vereidigung. Das Treffen vom 3. Dezember 2011 mit dem Thurgauer Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei und dem Datendieb Reto T. bei Ihnen in Herrliberg kann die Staatsanwaltschaft weiter untersuchen. Was heisst das jetzt?
Auch dieses Treffen stand in unmittelbarem Zusammenhang mit meinem Nationalratsmandat. Nur weil die Informanten glaubten, dass ich als Nationalrat helfen könne, die schwerwiegenden Misstände zu beseitigen, waren sie bei mir.
Und wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht schon Nationalrat gewesen wären? Was hätten Lei und T. dann gemacht?
Sie wären gar nicht zu mir gekommen. Ich fragte die beiden, weshalb sie ausgerechnet zu mir gekommen sind. Sie sagten: Wir wollten zu einem Nationalrat, weil ein solcher etwas tun könne, wenn er seine Pflicht wahr nimmt.
Und warum sind die beiden nicht zu einem anderen Nationalrat gegangen?
Man geht zu jemanden, den man kennt. Hermann Lei ist SVP-Kantonsrat im Kanton Thurgau und kennt mich. Hätte ich etwa sagen sollen, ich empfange dich nicht? Oder ich unternehme nichts?
Das wäre eine Variante gewesen.
Ach ja? Stellen Sie sich vor, es wäre erst Jahre später ausgekommen, dass der Nationalbank-Präsident mit Devisen spekuliert und ich hätte das Jahre vorher als gewählter Nationalrat gewusst. Verheerend! Nein, keine Variante!
Die Ständeratskommission wird Ende Mai über Ihre Immunität befinden. Deren Grundlage ist auch das Rechtsgutachten der Parlamentsdienste.
Dazu kann ich nicht Stellung nehmen, denn ich kenne dieses Gutachten nicht. Die Qualität und die Neutralität des Gutachtens ist zu überprüfen. Insbesondere gilt es abzuklären, ob die Staatsanwaltschaft Zürich vor der Hausdurchsuchung mit den Parlamentsdiensten Kontakt hatte.
Woher wollen Sie wissen, dass die Parlamentsdienste der Staatsanwalt gesagt haben, sie könne die Hausdruchsuchungen machen?
Richtigerweise hätte es für die Hausdurchsuchung eine Bewilligung durch den National- und den Ständeratspräsidenten gebraucht. Ein entsprechendes Gesuch ist aber den beiden weder gestellt, noch durch diese bewilligt worden. Aber der leitende Staatsanwalt erklärte, dass man dies in Bern abgeklärt hätte. Bei wem?
Was erwarten Sie, wie sich die Ständeratskommission entscheiden wird?
Ich gehe immer vom schlimmsten Fall aus, dass sie meine Immunität aufheben oder sie entscheiden wie die Immunitätskommission des Nationalrates.
Im letzteren Fall könnte die Staatsanwaltschaft nur noch wegen des Verdachts ermitteln, Sie hätten am 3. Dezember 2012 geholfen, das Bankgeheimnis zu verletzen. Welche Strafe droht Ihnen?
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr klein, dass ich verurteilt werde. Aber, ob es eine Geldstrafe gibt, für etwas das ich nicht kenne, weiss ich nicht. Meine Schuld wäre aber grösser, hätte ich nichts unternommen und Hildebrand würde weiter mit Devisen spekulieren. Denn wichtig ist: Heute ist die Führung der SNB wieder glaubwürdig.