Man wird ein Verbot prüfen müssen
Interview mit der SonntagsZeitung vom 18. September 2011 mit Denis von Burg
Die SVP ist gegen diesen Zusatzbericht zum DBA mit den USA. Beschränkt sich diese Opposition auf das Parlament?
Der Zusatzbericht hebt das rechtsstaatlich wichtige Verbot der rückwirkenden Gesetzgebung auf und erledigt faktisch das Bankkundengeheimnis. Wird dies vom Parlament gutgeheissen, muss die SVP das Referendum ergreifen.
Der Bericht betrifft ja nur das Verhältnis mit den USA. Warum ist denn das Bankgeheimnis aufgehoben?
Hebt man das Bankkundengeheimnis mit USA auf, folgen auch andere Staaten. Der Bundesrat sagt ja selbst, man nehme etwas vorweg, dass via die OECD sowieso komme! Die Schweiz ist Mitglied der OECD. Ohne die Schweiz kann dies gar nicht beschlossen werden. Mindestens hat man dem Schweizer Volk versprochen, in der OECD müsse Einstimmigkeit herrschen!
Zudem hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf – gesetzeswidrig – den Kantonen für später die gleichen Informationen wie ausländischen Behörden versprochen. Damit wäre das Bankkundengeheimnis auch in der Schweiz erledigt. Das lassen wir nicht zu.
Sie unterstellen, der Bundesrat wolle schrittweise das Bankgeheimnis aufgeben.
Zumindest Frau Widmer-Schlumpf. Aber – wie der Zusatzbericht zeigt – offenbar auch die Mehrheit des Bundesrates.
Wie soll man denn das Problem mit den USA lösen?
Primär: Sollten die Banken wirklich kriminelle Geschäfte gemacht haben, müssen diese die Folgen tragen, und die Verantwortlichen müssen gerade stehen. Der Staat hilft im Rahmen der Rechtsordnung. Aber um gewisse Banker zu schützen, setzt doch die Schweiz nicht fundamentale Rechtsgüter aufs Spiel!
Nun wird behauptet, die USA drohe den Banken willkürlich mit massiven Gegenmassnahmen, welche die ganze Schweiz treffen könnten. Wenn dem so wäre, dann hat der Bundesrat rechtliche Mittel zur Hand. (z. Bsp. das Notrecht). Weil er dann aber selbst die Verantwortung tragen muss, will der Bundesrat mit diesem Zusatzbericht seine Verantwortung auf das Parlament und schliesslich auf das Volk abschieben, indem ein Gesetz nun das Bankkundengeheimnis quasi aufhebt und das Rückwirkungsverbot verletzt. Das ist unhaltbar.
Würden Sie einem zweiten Staatsvertrag zustimmen?
Nein, die SVP hat schon dem UBS-Vertrag nicht zugestimmt.
Was dachten Sie, als Sie hörten, dass ein UBS-Banker 2 Milliarden verzockt hat?
Meine erste Reaktion: „Schon wieder im riskanten Investmentbanking das sich in London und USA befindet!“
Jetzt müsste eigentlich doch endgültig klar sein, dass Grossbanken wegen der Too-big-to-fail-Problematik aufgeteilt werden müssen. Die riskanten Investmentbanken in USA und London müssen aus den Geschäftsbanken als unabhängige, selbständige Gesellschaften ausgegliedert werden. Diese reissen sonst die Grossbanken und damit die Schweiz mit und die Steuerzahler haften faktisch. Diese Forderung vertritt die SVP seit jeher. Ursprünglich war auch die Linke auf unserer Seite. Ich bin sogar mit Vater Hayek und SP-Nationalrat Levrat öffentlich aufgetreten um dies zu bekräftigen. Und jetzt verschwindet sie SP im Nebel!
Im Parlament fiel das Trennbankensystem aber durch
Eben, weil auch die Linke mit CVP und FDP dagegen stimmte. Die SP machte rechtsumkehrt. Wenn die Too-big-too-fail–Vorlage auf Druck von Managern ohne diese Verpflichtung durchgeht, muss sogar ernsthaft geprüft werden, ob man nicht den Geschäftsbanken das Investmentbanking verbieten sollte. Wer so gross ist, dass ihn der Staat retten muss, darf das Investmentbanking nicht im Verbund betreiben.
Die Kontrolle des Investmentbanking Geschäftes – und erst noch weit ab von der Schweiz, wo andere Mentalitäten herrschen – ist sehr schwierig. Das zeigt auch wieder der neueste Fall. Zudem steht den Investmentbankern, die in den Geschäftsbanken integriert sind, viel zu billiges Geld für ihre Risikogeschäfte zur Verfügung. Ausgliederung ist darum zwingend. Wenn das Parlament unter Druck der Grossbanken blockt, muss sogar ein Verbot für systemrelevante Banken geprüft werden.
Sie gehen sehr weit
Wer so gross ist, dass ihn der Staat retten muss, darf das Investmentbanking nicht im Verbund betreiben. Die Kontrolle des Investmentbanking Geschäftes – und erst noch weit ab von der Schweiz, wo andere Mentalitäten herrschen – ist sehr schwierig. Das zeigt auch wieder der neueste Fall. Zudem steht den Investmentbankern, die in den Geschäftsbanken integriert sind, viel zu billiges Geld für ihre Risikogeschäfte zur Verfügung. Ausgliederung ist darum zwingend.
Wie stellen Sie sich das Verbot konkret vor?
Sowohl bei einem Verbot wie auch bei der Aufteilung darf es keine direkten rechtlichen und finanziellen Verbindungen geben. Die ausgegliederten Banken müssen selbständig und unabhängig sein. Geschäftliche Beziehungen wie mit Drittbanken sind möglich. Die Bank könnte aber auch das Investmentbanking verkaufen. Im Vordergrund steht für mich aber immer noch eine Aufteilung.
Weil die weniger weit ginge?
Nein, aber weil die Vorlage jetzt im Parlament ist. Bei einer Aufteilung erhielten heutige Bankaktionäre zwei Aktien – eine für die Geschäftsbank und eine für die Investmentbank. Diese beiden Gesellschaften sind unabhängig und haften nicht füreinander. Geht zum Beispiel die amerikanische Investmentbank in Konkurs, wird die schweizerische Geschäfts- und Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht mitgerissen und die Schweiz ist unversehrt. Es kann aber auch durch eine Holdingstruktur gelöst werden mit voneinander unabhängigen Töchtern.
Funktioniert das Bankensystem noch, wenn die grossen Banken selbst kein Investmentbanking mehr betreiben dürfen?
Ohne weiteres. Sie wären einfach kleiner und risikoärmer.
Wie stellen Sie sich das Verbot konkret vor? (Darf es gar keine rechtlichen oder finanziellen Verbindungen zwischen Investmentbanken und Geschäftsbanken mehr geben)
Im Vordergrund steht jetzt nicht das Verbot, sondern die gesetzliche Verpflichtung zur Aufspaltung. So oder so! Es darf keine direkten rechtlichen und finanziellen Verbindungen geben. Die ausgegliederten Banken müssen selbständig und unabhängig sein. Geschäftliche Beziehungen wie mit Drittbanken sind möglich. Also z.Bsp.: Die heutigen Bankaktionäre erhalten zwei Aktien – eine für die Geschäftsbank und eine für die Investmentbank. Diese beiden Gesellschaften sind unabhängig und haften nicht füreinander. Geht z.Bsp. die amerikanische Investmentbank in Konkurs, wird die schweizerische Geschäfts- und Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht mitgerissen und die Schweiz ist unversehrt. Es kann aber auch durch eine Holdingstruktur gelöst werden mit voneinander unabhängigen Töchtern. Die Bank könnte aber auch das Investmentbanking verkaufen.
Funktioniert das Bankensystem noch, wenn die grossen Banken selbst kein Investmentbanking mehr betreiben dürfen?
Ohne weiteres. Sie wären einfach kleiner und risikoärmer.
Wären Sie bereit, mit der SP zusammen nochmals das Verbot anzugehen? Die SP will den systemrelevanten Banken das Investmentbanking schon im Rahmen der Too-big-to-fail-Vorlage verbieten.
Jetzt plötzlich? Sie hat bei der Too-big-too-fail Vorlage für das Gegenteil gestimmt. Die SVP verlangte, die systemrelevanten Banken aufzuteilen. Die SP hat dies zu unserem Erstaunen still und leise im Verbund mit CVP und FDP abgelehnt! Wenn die SP darauf zurückkommen will, freut es uns. Das Vorgehen bei einem absoluten Verbot ist nicht geklärt. Und es wäre bei einer Aufteilung auch nicht nötig. Wenn die Aufteilung aber politisch nicht durchkommt. wird man den Bundesrat beauftragen müssen, ein Verbot zu prüfen.
Inzwischen haben die USA offenbar angeboten, in einem zweiten Schritt eine Globallösung für den ganzen Schweizer Finanzplatz zu treffen. In einem Vergleich würde auf alle weiteren Ansprüche aus der Vergangenheit verzichtet. Im Gegenzug müssten (wohl die Banken) eine Busse bezahlen. Ändert diese Entwicklung etwas an Ihrem Nein zum Zusatz zum DBA?
Das kommt darauf an, wie diese Globallösung aussieht. Die Aufhebung des Bankkundengeheimnisses und die Verletzung des Rückwirkungsverbotes der Gesetzgebung kommen nicht in Frage.