Lässt sich die Konkordanz wiederbeleben?
Mein Artikel in der NZZ über Konkordanz vom 22. März 2011
Im schweizerischen Vielparteiensystem hat eine Partei nie allein die Mehrheit hinter sich, deshalb ist die Konkordanz – d.h. die Regierungsbildung aus mehreren nicht gleichgesinnten Parteien – die typisch schweizerische Regierungsform. Sie gilt im Bund, in Kantonen und Gemeinden. So bildeten 1959 bis 1999 je zwei Vertreter der drei grössten Parteien (damals CVP, FDP, SP) und ein Vertreter der viertgrössten Partei (damals SVP) den Bundesrat, womit über Jahrzehnte etwa 80 Prozent der Wähler in der Regierung vertreten waren.
Lange bewährte politische Praxis
Auch wenn die Konkordanz heute geradezu ideologisch verklärt und etwas heuchlerisch gar als Geisteshaltung hochstilisiert wird, so steht hinter der Konkordanz eine einfache praktische Logik: Sind 80 Prozent der Wähler in der Regierung vertreten, so geht man davon aus, dass die zahlreichen divergierenden Meinungen der Wähler in die Regierung eingebracht werden. Und es ist einfacher, in einem Gremium von sieben Personen vertiefte Diskussionen zu führen und sinnvolle Mehrheitskompromisse zu erreichen als im Parlament mit 246 Vertretern. Zudem ist die Chance gross, dass diese auch vor dem Parlament und der Opposition – in der Schweiz ist dies das Volk – bestehen können. Die konkordante Regierungstätigkeit mit der direkten Mitbestimmungsmöglichkeit des Volkes bildet die Grundlage für die sprichwörtliche schweizerische Rechtssicherheit. Und diese ist mit ein Grund für die einzigartige politische Stabilität und – damit einhergehend – das bemerkenswert hohe Niveau des Wohlstandes.
Wie gross in früheren Jahren die Übereinstimmung von Volk, Parlament und Regierung war, zeigt allein die Tatsache, dass zwischen 1950 und 1980 keine einzige Volksinitiative vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde.
Pervertierung der Konkordanz
Im Gegensatz zur Koalitionsregierung regieren bei der Konkordanzregierung Vertreter verschiedener Parteien miteinander, nicht weil sie gleicher Meinung wären, sondern gerade obwohl sie verschiedener Auffassung sind. Sie regieren allein deshalb zusammen, weil sie ein möglichst breites Spektrum der Wähler bzw. der politischen Haltung der Parlamentarier abdecken. Das heisst nun aber auch: Es muss um den Kompromiss gestritten und gerungen werden, um schliesslich zu einem Entscheid zu kommen. Es ist wohl unbestritten, dass in den vergangenen zwanzig Jahren die Regierungsvertreter weder in erster Linie klare, standhafte, voneinander divergierende Auffassungen vertreten noch mit der erforderlichen Robustheit intensiv um Kompromisse gerungen haben. Die Meinungsbildung ist und war eher oberflächlich, stark von der Verwaltung gesteuert, und wegen des unsinnig ausgedehnten Amtsgeheimnisses wird die Beschaffenheit des Kompromisses nicht transparent. Oft wird im Bundesrat – “zur Förderung der Kollegialität” – gar nicht abgestimmt, damit “niemand zu den Verlierern” gehört. So weiss das Gremium am Schluss oft nicht recht, was eigentlich beschlossen worden ist und wer wofür war. Die Information der Öffentlichkeit ist entsprechend zwiespältig und vernebelt. Allein schon die Verpflichtung zu klaren Entscheiden und etwas mehr Transparenz würden die Regierungsfähigkeit und das Vertrauen in die Regierung merklich verbessern.
Europapolitik als Wendepunkt
Bis Ende der achtziger Jahre funktionierte das System der Konkordanz ganz ordentlich. Die zentralen Werte wie Unabhängigkeit, Freiheit, Volksrechte, direkte Demokratie, Neutralität, galten bis zu diesem Zeitpunkt – zumindest bei den nicht sozialistischen Politikern – als selbstverständlich. Ab Ende der achtziger Jahre wurden sie plötzlich in Frage gestellt, was dann in der Europafrage unter anderem bei der EWR-Abstimmung 1992 klar zu Tage trat. Die SVP konnte nicht nur diese Vorlage nicht mittragen, sondern lehnte als einzige Regierungspartei das strategische Ziel des EU-Beitritts konsequent ab. Gerade weil sie das Volksmehr in dieser Frage hinter sich wusste, wurde sie durch die Classe politique zunehmend isoliert. So wurde ihr schon 1999 als weitaus stärkste Partei den ihr gemäss Konkordanz zustehenden zweiten Sitz im Bundesrat nicht zugestanden.
Aushöhlung der Konkordanz
Nach aussen versuchte man die Konkordanz zwar dem Schein nach bestmöglich zu wahren, womit man sie aber entwertete: So wählte man quasi SVP nur noch als Etikette, d.h. man wählte Vertreter, die zwar Mitglied der SVP waren, aber deren Meinung im Widerspruch zur eigenen Partei standen. So bestimmte das Parlament im Jahre 2000 gegen den Willen der SVP mit Samuel Schmid einen SVP-Mann, der in wesentlichen Fragen den Kurs seiner Partei nicht mittrug. Als 2003 der Schreibende als zweiter Vertreter in den Bundesrat gewählt wurde, war das verbreitete Motiv dahinter leider nicht die Wiederherstellung der Konkordanz, sondern die Einbindung zur Schwächung der SVP.
Weil dies nicht gelang und die SVP 2007 mit einem historisch hohen Wähleranteil die Wahlen erneut gewann, wurde ich als deren Vertreter 2007 abgewählt und durch eine Kandidatin ersetzt, die zwar damals das gleiche Parteibuch trug, aber in allen wesentlichen politischen – vor allem aussenpolitischen –Fragen die gegenteilige Meinung der SVP vertrat. Damit errichtete man erneut eine Scheinkonkordanz. Zwar waren auch in der Vergangenheit zuweilen inoffizielle Kandidaten in den Bundesrat gewählt worden. Immer aber wurden diese entweder – wie im Falle von Francis Matthey – zum Verzicht gezwungen und durch einen parteigenehmen Kandidaten ersetzt oder aber stillschweigend – im Fall von Otto Stich sogar ausdrücklich – im nachhinein von der Partei anerkannt. Dies auch deshalb, weil bei den inoffiziellen Kandidaten mindestens ein Teil der eigenen Partei hinter diesem stand, was bei der letzten Bundesratswahl 2007 nicht mehr der Fall war.
Wiederbelebung der Konkordanz
Eine echte Konkordanz, die nicht die bröckelnde Fassade, sondern die Substanz wieder in den Vordergrund stellt, wäre ein grosser Fortschritt zur Glaubwürdigkeit der schweizerischen Politik. Wo die Konkordanz mehr zelebriert als gelebt und damit in Wirklichkeit umgangen wird, macht sich die unterdrückte Meinung auf andere Weise bemerkbar. Etwa in der Annahme einer zunehmenden Anzahl von Initiativen, die dem politischen Kurs der von der Regierung bewusst ferngehaltenen Meinung entsprechen. Zu erinnern ist an die Annahme der Verwahrungs-initiative, der Unverjährbarkeitsinitiative, der Minarettinitiative und der Ausschaffungs-initiative. In all diesen Fällen vertrat die SVP als einzige Regierungspartei die Volksmehrheit.
Aber natürlich besteht keine Verpflichtung zur echten Konkordanz. Eine Alternative wäre, dass sich die Mitteparteien zu einer Koalitionsregierung ohne SVP entschliessen würden. Die SVP wäre dann darauf angewiesen, die Mehrheiten für Sachfragen noch vermehrt in der Bevölkerung zu suchen, was in der Aussen- und Ausländerpolitik leider schon heute der Fall ist.
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