Zum Aktienrecht: Eigentümer stärken?

Blocher zur Revision des Aktienrechts

Interview mit der „NZZ“ vom 31. Oktober 2008

Mit Martin Senti

Als Folge der Finanzkrise wird in der Politik hitzig über Boni, allfällige Lohn-Rückforderungen und die Mitwirkung von Aktionären bei der Festlegung solcher Bezüge diskutiert. Damit steht auch die laufende, noch von alt Bundesrat Christoph Blocher verabschiedete Aktienrechtsrevision auf dem Prüfstand. Blocher greift im Interview in diese Debatte ein.

Eine unübersehbare Folge der Finanzkrise ist es, dass Debatten über gesetzliche Maximalbezüge und Boni-Rückforderungen mittlerweile auch in bürgerlichen Kreisen salonfähig geworden sind. Die Empörung ist gross und dürfte die laufende Aktienrechtsrevision noch beeinflussen. Alt Bundesrat Christoph Blocher, in dessen Amtszeit die Vorlage verabschiedet wurde, mischt sich in die Debatte ein. Im Interview warnt er vor Überregulierungen, wonach Verantwortlichkeiten von Verwaltungsräten auf die Generalversammlung oder den Gesetzgeber abgewälzt würden: «Es wäre Unsinn, Maximalbezüge im Gesetz zu verankern», sagt Blocher.

Herr Blocher, Wirtschaft und Politik stehen zurzeit kopf. Sie sind in beiden Welten zu Hause: Wie konnte es zu dieser Finanzkrise kommen?

Christoph Blocher: Das Ganze ist eine Reaktion auf die lang dauernde Hochkonjunktur, da grassieren Übermut, Grössenrausch und ein Verlust an Realitätssinn, und dies nicht nur in der Wirtschaft. Ich möchte mich in diesem Interview aber nicht im Detail über die Hintergründe und Folgen der Finanzkrise äussern, das werde ich am Samstag mit einem Vortrag in Zürich tun.

Sie haben aber doch bereits zu erkennen gegeben, dass Sie das Rettungspaket des Bundes grundsätzlich als sinnvoll und ausgewogen erachten.

Es ist primäre Aufgabe des Staates, für ein funktionierendes Finanzsystem und einen funktionierenden Geldfluss zu sorgen. Darum haben wir eine Nationalbank, eine Bankenaufsicht (die EBK), Bankengesetze und sehr viele Regelungen. Um das angeschlagene Vertrauen und das Finanzsystem wiederherzustellen, haben die führenden Bankplätze der Welt innert weniger Tage faktische Staatsgarantien erlassen. Hier war die Schweiz gezwungen, der Welt zu zeigen, dass auch das Land Schweiz hinter den Banken steht.

Es geht allerdings um unglaubliche Summen. Glauben Sie daran, dass der Schweizer Steuerzahler zum Schluss ungeschoren davonkommt?

Das schweizerische Notpaket umfasst Darlehen und Investitionen. Das Ziel ist, dass für die Nationalbank und den Bund ein erklecklicher Gewinn herausschaut. Wenn alles in richtige Bahnen kommt, ist das sehr gut möglich. Anders sieht es im schlimmsten Fall aus. Dann ist es möglich, dass es zu Verlusten kommt. Es ist aber klar festzuhalten: Das Hilfspaket umfasst zurzeit keine eigentlichen Staatsausgaben und belastet darum den Steuerzahler nicht!

Mit der Krise kam politischer Druck für mehr staatliche Regulierung auf. Es geht um den Einlegerschutz, um Eigenmittel der Banken, Bonussysteme und Aktionärsrechte. Wo besteht Ihrer Meinung nach Handlungsbedarf, wo besteht die Gefahr einer Überreglementierung?

Ich warne davor, nun unter dem Druck einer Panik vorschnell zu handeln. Das kommt in der Regel nicht gut. Ob man einen umfassenden Einlegerschutz verlangen soll, ist tatsächlich zu prüfen. Eigenmittelerhöhungen, wenn dies etwas nützt und die Konkurrenzfähigkeit gewährleistet ist – warum nicht. Zum Bonus: Nur weil plötzlich alle über die Boni schimpfen, tue ich es nicht. Aber ich habe die Bonushöhe und insbesondere das Bonussystem seit Jahren kritisiert.

Sie finden es also berechtigt, dass der Gesetzgeber nun regulierend eingreift?

In den grossen Unternehmen ist infolge der starken «Pulverisierung des Eigentums» das Privateigentum mit der heutigen Gesetzgebung nicht gewährleistet. Es ist aber eine zentrale Aufgabe des Staates, das Privateigentum zu gewährleisten. Darum sind Vorschriften notwendig.

Mit der laufenden Revision des Aktienrechts sollen die Eigentümer gestärkt werden. Welches sind die wesentlichen Punkte dieser Vorlage?

Die weltweit zu beobachtenden Fehlentscheide in den Banken sind durch das Bonussystem und dessen falsche Anreize und dieses wiederum durch die unbefriedigende Stellung der Eigentümer, das heisst, der Aktionäre, in den Grossgesellschaften zustande gekommen. Darum verstärkt der neue Aktienrechtsentwurf die Stellung der Aktionäre erheblich: Die Generalversammlung wählt jedes Jahr die Verwaltungsräte einzeln unter Angabe aller Bezüge. Die Aktionäre haben also nicht nur Mitsprache, sondern sie bestimmen über das Salär im Vergleich zur Leistung und zum Auftrag. Ebenso ist vorgesehen, dass die Statuten auch ein Salärsystem aufnehmen können. Zudem wird eine Rückforderungsmöglichkeit für Entschädigungen, die im Missverhältnis zur Leistung stehen, ausgeweitet.

Nun kamen als Folge der Finanzkrise politische Forderungen auf, auch Maximalbezüge gesetzlich zu verankern. Was halten Sie davon?

Man muss aufpassen, dass man nicht durch Überregulierung dem Verwaltungsrat die Verantwortung entzieht, sonst wälzt er diese auf die Generalversammlung oder gar den Gesetzgeber ab. In diesem Sinne wäre es Unsinn, Maximalbezüge im Gesetz zu verankern, wie dies von bundesrätlicher Seite kürzlich angetönt wurde.

Der Bundesrat scheint auch darüber nachzudenken, die Rückforderung von Boni stärker zu erleichtern, als es die Revisionsvorlage vorsieht. Wäre das Ihrer Meinung nach sinnvoll?

Ich würde das nicht empfehlen. Man will anscheinend die Rückforderungsklage auch den Gläubigern gestatten. Diese kann zum Gegenteil führen. Stellen Sie sich vor, ein Gläubiger verlangt einen Betrag von beispielsweise 100 000 Franken von einer Firma, und die Firma muss diesen als nicht gerechtfertigt abweisen. Nun droht der Gläubiger dem Manager, dass er eine Rückforderungsklage gegen ihn – den Manager – anstrebe. Der Manager wird versucht sein, die 100 000 Franken durch die Firma zahlen zu lassen, was zum Schaden der Firma wäre. Ferner will man die Frist für Rückforderungen von fünf Jahren im neuen Entwurf auf neu zehn Jahre erstrecken. Das ist eine Ermessenssache. Ich finde es problematisch, heute etwas zurückzufordern, das 1998 rechtmässig bezogen wurde.

Besteht denn gar kein Handlungsbedarf beim Gläubigerschutz?

Nein, auch Gläubiger tragen Verantwortung. Forderungen sind zudem privat versicherbar.

In der berechtigten Empörung stehen nun auch die Bezüge des Managements zur Debatte. Sollen die Aktionäre über Saläre mitbestimmen können, und soll der Gesetzgeber gar Bandbreiten vorgeben?

Die Festsetzung von Einzelsalären im Detail in einer Versammlung mit einigen tausend Aktionären ist unpraktikabel. Greift man in die Saläre der zweiten und dritten Stufe ein, wird der Verwaltungsrat vor seiner Verantwortung entlastet, das ist nicht gut. Und würden Bandbreiten für Bezüge gesetzlich festgelegt, dann würde das dazu führen, dass in allen Betrieben von den Managern die obere Zahl angestrebt würde.

In grossen Gesellschaften stärken Depotstimmrecht und Organstimmrecht den Verwaltungsrat. Besteht diesbezüglich Handlungsbedarf?

Auch das soll geändert werden: Das Depot- und Organstimmrecht sowie die Aktienausleihe («securities lending») durch die Firma zum Zwecke der Stimmabgabe werden ausgeschlossen. Leider wurden bisher all diese Vorschriften, die wirkungsvoll eine Stärkung der Aktionäre vorsehen, von den Wirtschaftsverbänden – und leider auch von der CVP und der FDP – abgelehnt. Ich hoffe, dass die Bankenkrise jetzt einen Gesinnungswandel herbeiführt.

Wenn Sie Parteipositionen ansprechen: Vor der Finanzkrise wurde argumentiert, man müsse den Einfluss aggressiver Investoren – sogenannter Heuschrecken – begrenzen, und nun redet alles von «Abzockern» in Verwaltungsräten und im Management. Müssen Firmen nicht vor aktivistischen Investoren geschützt werden?

Gesetzesrevisionen finden immer im Wettstreit von Interessen statt. Verwaltungsräte und Manager haben nicht gerne starke Aktionäre. Darum werden starke Aktionäre oft als «Heuschrecken» verunglimpft. Natürlich können auch Aktionäre den Firmen schaden. In der Schweiz kenne ich wenige Beispiele, bei denen der Niedergang einer Firma auf solche Aktionäre zurückgeführt werden könnte. Die meisten Fälle sind vielmehr auf das Versagen des Verwaltungsrates zurückzuführen. Darum muss man mit dem Aktienrecht die Eigentümer stärken und nicht ihre Einflussnahme verhindern!

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