Testi

Economia

14.02.2012

Für die Schweiz ein Verbrechen – aber für die USA eine Tugend

Leserbrief von Nationalrat Christoph Blocher vom 14. Febuar 2012 Die amerikanischen Steuerbehörden IRS verlangen von den Schweizer Banken, dass sie flächendeckend Informationen über amerikanische Steuerpflichtige und deren Vermögensverhältnisse in der Schweiz liefern. Dass die Situation betreffend Datenoffenlegung auf dem amerikanischen Finanzplatz selbst eine völlig andere ist, wird in den Schweizer Medien und von Schweizer Politikern nicht zur Kenntnis genommen. Dabei kennt Amerika eine der schärfsten Geheimhaltungsregeln was ausländische Kunden betrifft. Mit Ausnahme von Kanada, wo ein gegenseitiges Abkommen zum Datenaustausch besteht, werden keine Daten ausländischer Bankkunden erfasst, geschweige denn an andere Staaten weitergeleitet. Die amerikanische Steuerbehörde stellt sich auf den Standpunkt, dass ausländische Kunden, die in Amerika keinen Wohnsitz haben, in den USA nicht steuerpflichtig sind und somit keine Notwendigkeit zur Erfassung von Daten besteht. Mexiko versucht seit mehreren Jahren erfolglos, die amerikanischen Behörden dazu zu bewegen, Informationen zu Vermögen und Transaktionen von mexikanischen Staatsangehörigen, insbesondere bei Verdacht auf Waffen- und Drogenhandel, herauszugeben. Amerika wehrt sich dagegen. So haben sich Parlamentarier des Staates Florida am 2. März 2011 mit einem Brief an Präsident Obama erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt. Sie machen geltend, eine Änderung der Praxis, d.h. die Sammlung und Weitergabe von Informationen zu Transaktionen von Ausländern, würde zu einem Abfluss von Kapital an andere Finanzplätze führen. Dadurch gingen Arbeitsplätze und Investitionskapital in den USA verloren. Der Grund, warum Ausländer ihr Vermögen nicht in ihren Heimatstaaten versteuern, sei, dass deren Regierungen nicht vertrauenswürdig seien. Eine offizielle Deklaration der tatsächlichen Vermögensverhältnisse berge eine Gefahr für die persönliche Sicherheit der Betroffenen. Auf Grund dieser Argumente werden in den USA weiterhin keine Daten zu den von Ausländern deponierten Geldern erfasst. Zinsen auf diesen Guthaben sind steuerfrei und die Heimstaaten von diesen Kontoinhabern erhalten auch keine Information über die Höhe der ausbezahlten Zinsen. Bei Verhandlungen mit den Amerikanern sollten unsere Politiker so weit informiert sein, dass sie den Amerikanern den Spiegel vorhalten können, und sie damit konfrontieren, dass sie von der Schweiz Informationen verlangen, welche sie an ihrem eigenen Finanzplatz nicht einmal erfassen, geschweige denn an andere Staaten weiterleiten.

11.02.2012

Staatsschutz

Interview mit dem Tages-Anzeiger vom 11. Februar 2012 mit Herrn Daniel Foppa Der Bundesrat will dem Staatsschutz die Möglichkeit geben, Computer zu hacken und Wanzen zu verlegen. Sind Sie damit einverstanden? Mehr Mittel für den Staatsschutz sind stets heikel. Denn Regierungen neigen dazu, diese Instrumente nicht nur gegen mutmassliche Verbrecher, sondern auch gegen unliebsame politische Gegner missbräuchlich einzusetzen. Im kalten Krieg war das eher die Linke: heute, nachdem die Linke zum Regierungsfilz gehört, wohl eher gegen die SVP. Die SVP soll im Visier des Staatsschutzes sein? Die Versuchung ist jedenfalls da. Im Fall Hildebrand wurde der SVP vorgeworfen, sie würde einen Kampf gegen die Institutionen an sich führen und das Land destabilisieren, nur weil man in der Führung der Nationalbank keine schwerwiegenden Interessenskonflikte duldet. Der FDP-Strafrechtsprofessor René Rhinow sah die Demokratie gefährdet. Die Forderung wurde laut, Bundesanwaltschaft und Nachrichtendienst müssten sich mit dem Fall befassen – mit der SVP wohlgemerkt, und nicht mit den Vergehen des Nationalbankpräsidenten! Ich sagte mir: "Pass auf, jetzt werden wir bald abgehört und wie Staatsfeinde behandelt!" Der Staatsschutz soll nur in Fällen von Terrorismus, Spionage und Proliferation abhören können. Das sind nicht unbedingt Kernkompetenzen der SVP. Weil die Versuchung besteht, solche Mittel auch in unangemessenen Fällen einzusetzen, ist die Kontrolle entscheidend. Ich finde es nicht problematisch, wenn der Staatsschutz mehr Kompetenzen erhält, aber nur mit besserer Kontrolle. Als Justizminister habe ich das seiner Zeit selber vorgeschlagen. Das Geschäft ging dann jedoch an Verteidigungsminister Samuel Schmid über, und dort wurden auf Druck des Auslandgeheimdienstes die Kontrollmechanismen geschwächt. Die Vorlage scheiterte denn auch im Parlament. Wie müssten die Kontrollmechanismen aussehen? Es braucht nicht nur einen richterlichen Entscheid, um das Abhören zu bewilligen, sondern auch eine Information des Betroffenen, sobald die Aktion abgeschlossen ist und keine Strafverfolgung resultiert. Dies hat grundsätzlich von Amtes wegen zu erfolgen. Ist es sinnvoll, Terrorverdächtige darüber zu informieren, sie seien überwacht worden. Ausnahmefälle kann es geben. Wenn der Staatsschutz eine Person ohne konkretes Ergebnis überwacht hat, aber der Ansicht ist, aus Sicherheitsgründen dürfe keine nachträgliche Information erfolgen, dann soll dies wiederum ein Richter entscheiden. Die grundsätzliche Pflicht zur nachträglichen Information ist die entscheidende Präventionsmassnahme. Dadurch überlegt sich der Nachrichtendienst sehr gut, wen er überwacht. Er muss damit rechnen, dass Unfug später auskommt. Weshalb kann man solche Überwachungen nicht einfach den Strafverfolgungsbehörden überlassen? Die Strafverfolgungsbehörden dürfen nicht wie der Staatsschutz präventiv tätig werden. Offenbar plant der Bundesrat, Bürger nur auf deren Ersuchen hin zu informieren, ob sie überwacht worden sind oder nicht. Wie soll denn ein unbescholtener Bürger von sich aus auf die Idee kommen, beim Datenschützer nachzufragen, ob er überwacht worden sei oder nicht? Wie wird sich die SVP im Parlament bei der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes verhalten? Das hängt davon ab, ob die Vorlage mit den erwähnten Kontrollmechanismen ausgestattet wird. Die SVP wird diese Forderung in ihrer Vernehmlassungsantwort einbringen. Verzichtet der Bundesrat darauf, lehne ich das Gesetz ab. Die Vorlage wird in der SVP ohnehin einen schweren Stand haben. Es gibt Stimmen, die grundsätzlich gegen mehr Kompetenzen für den Staatsschutz sind. Wird SVP-Bundesrat Ueli Maurer die Kritik der eigenen Partei berücksichtigen, oder die Wünsche des Staatsschutzes höher gewichten? Man wird sehen: Es geht um eine Gratwanderung, es geht um Freiheit und Sicherheit. Wenn sich ein Anschlag ereignet, dreht die öffentliche Meinung sehr schnell zu mehr Sicherheit. Ich habe das als Justizminister 2003-2007 - in den Jahren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 - selbst erlebt: Das Parlament warf dem Bundesrat vor, die Schweiz hätte einen zu schwachen Staatsschutz, und es müsse sofort etwas geschehen. Auch die USA warfen der Schweiz vor, sie täte zu wenig für die Bekämpfung des Terrorismus. Sie betonen, wie wichtig ein gut kontrollierter Staatsschutz ist. Zu Ihrer Zeit als Justizminister legte der Ihnen unterstellte Inlandnachrichtendienst jedoch 210 000 Fichen auf Vorrat an, ohne zu kontrollieren, ob diese Daten staatsschutzrelevant sind. Sie stammen zwar nicht alle aus meiner Zeit, aber ich erachte die 210 000 Fichen als unproblematisch. Die meisten sind Einträge illegaler Ausländer, darunter auch Kriminaltouristen und dergleichen. Aber es war ein Fehler, dass man nicht in der gebotenen Zeit überprüft hat, ob diese Daten gelöscht oder ausgewertet werden sollen. Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments sprach von einer illegalen Praxis des Inlandnachrichtendienstes. Die Datenpflege war nicht korrekt und wurde korrigiert. Diese Daten wurden aber vor allem mittels Beobachtung und Auswertung von öffentlichen Quellen erfasst und nicht mit Überwachungsmethoden, wie sie jetzt zur Debatte stehen. Nun diskutieren wir über aktive, geheime staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte. Die Schweiz steht momentan nicht wegen drohender terroristischer Anschläge unter Druck, sondern wegen des Steuerstreits mit den USA. Wie verhält sich Ihrer Ansicht nach der Bundesrat dabei? Schlecht. Die Regierung schützt die schweizerische Rechtsordnung nicht mehr. Falls Schweizer Banken gegen US-Recht verstossen haben sollten, gibt es einen Rechtsweg, den die US-Justiz einzuhalten hat. Der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass Amerika dies befolgt. In der Schweiz soll Schweizer Recht und nicht amerikanische Willkür gelten! Tut das die Regierung nicht? Bisher spricht der Bundesrat vor allem von Fehlverhalten schweizerischer Banken. Johann Schneider-Amman sprach von «Altlasten» der Banken, Doris Leuthard warf diesen vor, sie hätten wissen müssen, was sie tun – lauter solche Banalitäten. Das mag ja alles zutreffen. Aber eine Regierung hat vor seine Bürger hinzustehen, und die Rechtsordnung zu verteidigen, auch wenn jemand Unrecht verübt haben sollte. Die Regierung muss mit allen Mitteln durchsetzen, dass gegen Unrecht mit Rechtsmitteln und nicht mit Erpressungen und willkürlicher Zerstörung des schweizerischen Bankensystems vorgegangen wird. Der Bundesrat hat den Amerikanern codierte Bankkundendaten geliefert und verhandelt mit ihnen über ein Steuerabkommen. Was ist daran falsch? Mit problematischen Datenlieferungen hat der Bundesrat von Beginn weg seine Position geschwächt. Die USA führen einen Wirtschaftskrieg gegen unsere Banken. Da hätte der Bundesrat den Spiess umdrehen und die USA öffentlich bezichtigen müssen. Wer sich nicht für seinen Rechtsstandpunkt wehrt, wird vor allem in USA nicht respektiert. Die USA haben in einigen Staaten ein strikteres Bankgeheimnis als die Schweiz, und dort leisten die USA überhaupt keine Rechtshilfe bei Steuervergehen! Als die US-Justiz gegenüber Mexiko Rechtshilfe und Amtshilfe wenigstens bei hochkriminellen Drogen- und Waffengeldern leisten wollte, wehrten sich amerikanische Politiker dagegen. Mir liegt ein Brief von kalifornischen Abgeordneten vor. Diese schreiben den Justizbehörden, es dürfe auf keinen Fall Amts- und Rechtshilfe geleistet werden. Ausländische Gelder, die in den USA geschützt seien, seien die Ursache für mehr Investitionen, tieferer Zinse etc. Solche Tatsachen muss der Bundesrat öffentlich machen:, sich für die Schweizer Rechtsordnung wehren und nicht willfährig alles preisgeben! Das kann wohl kaum die Verhandlungstaktik des Bundesrats sein. Doch, das muss sie sein. Der Bundesrat versteht die Amerikaner nicht. Wenn die Amerikaner mit einer Forderung auftreten, erwarten Sie, dass das Gegenüber Paroli bietet. Geschieht das nicht, verlieren sie den Respekt. Im Fall des Steuerstreits sehen sie das Nachgeben des Bundesrats als Schuldeingeständnis an. US-Anwälte haben mich gefragt: Was ist los mit der Schweiz? Früher seien schweizerische Verhandlungspartner hoch geschätzt gewesen: Sie galten zwar als "stur" - aber erfolgreich. Persönlichkeiten wie Minister Walter Stucki haben in den Nachkriegsjahren energisch und erfolgreich mit den Amerikanern verhandelt. Natürlich schliesst Konsequenz und Entschiedenheit einen Deal am Schluss nicht aus! Wie verhandelt denn Staatssekretär Michael Ambühl? Er will zu schnell ein Ergebnis vorweisen können. Und ich zweifle daran, dass er den Amerikanern die Zähne zeigt. Das Finanzdepartement ist schlecht vorbereitet. Ich hätte schon lange erwartet, dass eine Delegation des Bundesrats nach Washington gereist wäre und der US-Regierung unseren Standpunkt dargelegt und den Amerikanern den Spiegel vorgehalten hätte. So wie die USA geht man nicht mit einem befreundeten Rechtsstaat um. Da regiert die Macht und nicht das Recht. Das ist auch für Amerikaner unwürdig! Der Bundesrat lässt derzeit einen Bericht zur künftigen Ausrichtung des Finanzplatzes erarbeiten. Darin wird er von den Banken voraussichtlich eine Weissgeldstrategie fordern. Es ist dumm und verheerend, dass man diesen moralistischen Begriff überhaupt verwendet. Daraus folgt ja wohl, dass die Schweiz bisher eine Schwarzgeldstrategie verfolgte. Unsäglich, was diese "Gutmenschen" an schlechtem anrichten. Zudem kann niemand erklären, wie diese Strategie funktionieren soll. Wenn jemand seinen Lohn auf die Bank bringt, wie soll er denn beweisen, dass er dieses Geld versteuert hat? Oder wie soll ein Unternehmen, das Geld anlegt, nachweisen, dass dieses Geld versteuert ist? Das ist doch Blödsinn. Fakt ist, dass die bisherige Bereitschaft von Schweizer Banken, unversteuertes Geld zu akzeptieren, dem Finanzplatz enorm schadet. Die Preisgabe des Bankkundengeheimnisses schadet vor allem. Wenn Schweizer Banken heute Anzeichen haben, dass jemand Geld zum Zwecke der Steuerhinterziehung anlegt, dann sollen sie dieses Geld von sich aus ablehnen. Aber die Verantwortung dafür liegt allein beim Kunden. Die Bank hat die Privatsphäre des Kunden zu schützen, aber nicht für hinterzogene Gelder zu bewerben. Das ist auch in der Schweiz verboten. An der Albisgüetlitagung haben Sie eine Strafanzeige gegen Philipp Hildebrand angekündigt. Wann reichen Sie die ein? Wir bereiten das mit einem Anwalt vor. Das ganze ist komplex. Möglicherweise warten wir aber auch erst das Ergebnis der vom Bankrat angekündigten Untersuchung der Finanztransaktionen seit 2009 ab. Dann würde endlich alles auf dem Tisch liegen. Sie erwarten, dass weitere heikle Finanztransaktionen zum Vorschein kommen? Offengelegt wurde bisher nur ein kleiner Teil, und nur für 2011! Ein Konto einer einzigen Bank und nur soweit die "Weltwoche" dies offengelegt hat. Andere Konti von Hildebrand und der weiteren Familie liegen noch im Dunkeln. Um endlich solche für die Schweiz gefährlichen Interessenskonflikte zu beseitigen, sind nicht nur Hildebrands Transaktionen zu untersuchen, - sondern auch beim Personenkreis, der über die Nationalbankinterventionen im August/September 2011 orientiert wurde. Welche Chefbeamten, welche Bundesräte usw. haben von diesem Entscheid gewusst, und haben nach diesem Datum Dollar- oder Euro- und Aktienkäufe bei sich oder Dritten veranlasst? Sie verdächtigen tatsächlich Bundesräte der Insidergeschäfte? Nachdem sogar der Präsident der Nationalbank Devisen- und Aktiengeschäfte betrieb und dies vom Bundesrat erst noch mit einem Persilschein gedeckt wurde, bin ich sehr misstrauisch. Wenn jemand weiss, dass die Nationalbank in nächster Zeit interveniert, ist die Versuchung gross, solche Käufe zu tätigen. Darum werden solche Interventionen durch die Nationalbanken normalerweise völlig überraschend und geheim beschlossen. Es geht um für das Land ausserordentliche Interessenskonflikte, wenn dies nicht eingehalten wird.

03.02.2012

Les Américains aiment qu’on leur résiste

Interview, L'AGEFI, 3 février 2012, Pierre Bessard Fausses priorités du Gouvernement Quelle fut votre réaction à l’annonce de la vente de Wegelin? Que Wegelin préparait une telle solution, à savoir le transfert des clients non américains dans une banque séparée, je le savais depuis un certain temps. Je ne savais pas en revanche que ses activités seraient reprises par Raiffeisen. Mais la systématique a été conçue dans l’éventualité d’un chantage des autorités américaines cherchant à obtenir, en violation du droit suisse, des données de clients sous la menace de ruiner la banque. Celle-ci a-t-elle réagi de façon excessive? La menace qui pesait sur elle était extraordinairement dommageable à son activité. C’était une décision de détresse qui était probablement inévitable. C’est pourquoi la scission des activités saines et des activités liées aux Etats-Unis fut finalement décidée, d’autant plus que le soutien politique qui aurait été nécessaire de la part du gouvernement, en faveur de cette banque comme de la place financière dans son ensemble, a fait cruellement défaut. Qu’aurait pu faire le Conseil fédéral? Le gouvernement actuel ne négocie pas avec les Etats-Unis comme il le devrait. Les Américains n’apprécient pas qu’on leur cède et affaiblisse sa propre position en permanence. Les Etats-Unis ont leurs intérêts et attendent que les autres défendent les leurs. L’Etat de droit suisse ne permet pas que l’on menace une banque par ultimatum: le gouvernement devait l’expliquer avec tout la patience requise, les Américains n’étant pas réputés pour leur fine connaissance du reste du monde. La banque n’a-t-elle pas elle-même commis des erreurs? Peut-être, mais le Conseil fédéral doit également soutenir les entreprises suisses qui ont potentiellement fait des erreurs, ce dont nous n’avons pas la certitude. Nous ne savons pas non plus s’il s’agit effectivement de cas d’évasion fiscale. Selon le droit en vigueur, la banque Wegelin ne peut pas transmettre de données hors du cadre d’une procédure d’entraide administrative approuvée, dans des cas individuels et sur la base d’un soupçon fondé. Quelle leçon la place financière doit-elle en tirer? Il me semble que les banques suisses n’ont d’autre choix aujourd’hui que de rompre leurs relations avec les clients américains, du moins jusqu’à ce que la situation légale soit clarifiée. Les risques sont devenus trop élevés. Les Etats-Unis n’agissent plus en Etat de droit, mais en Etat de puissance. A quoi attribuez-vous leur agressivité? Les autorités américaines attaquent les banques suisses dans le but de générer davantage d’affaires pour leurs propres banques. Il appartiendrait au Conseil fédéral de faire mention du secret bancaire qui s’applique dans certains Etats fédérés américains: les Américains pratiquent exactement ce qu’ils reprochent aux Suisses. S’ils ne voulaient pas affaiblir la place financière suisse, jamais ne procéderaient-ils de cette manière. Une stratégie de résistance de la part du Conseil fédéral aurait-elle été crédible vu l’interdépendance des relations? J’en suis convaincu. Le gouvernement ne l’a même pas contemplée. Il se vante partout de représenter un petit pays, un pays faible… La résistance n’est jamais agréable, elle requiert un effort d’explication et de conviction. Comme homme d’affaires, mais aussi comme conseiller fédéral, j’ai pu constater que si on explique aux Américains son point de vue, si on s’efforce de comprendre le leur, il est toujours possible de parvenir à une solution raisonnable. Mais cela ne peut pas se faire en cédant préventivement sur toute la ligne sans discuter. D’autres juridictions exigent les mêmes avantages… Bien sûr, les gouvernements apprennent vite. Si la Suisse cède envers les Etats-Unis, cela ouvre les appétits. L’Union européenne veut le même traitement, l’Inde veut une convention de double imposition aux mêmes conditions, la Russie y songe également. Le Conseil fédéral a orchestré un chaos complet dans le domaine des conventions de double imposition, en prévoyant des dispositions et des interprétations différentes selon chaque pays. Cela ne peut pas fonctionner. Il aurait fallu une loi d’application selon des principes clairs et s’y tenir. Faut-il dès lors accepter que le secret bancaire soit condamné au niveau international? Ce n’est pas une fatalité. La distinction dans le droit suisse entre la soustraction fiscale, une infraction de droit administratif, et la fraude fiscale, qui relève du droit pénal, est parfois difficile à faire comprendre. Mais en Suisse, un impôt anticipé très élevé décourage en même temps l’évasion fiscale. C’est une solution similaire d’impôt libératoire que nous aurions dû mettre sur la table depuis longtemps au niveau international. Elle est en train de se concrétiser avec l’Allemagne et la Grande-Bretagne. Si les Etats-Unis n’en voulaient pas, ce qui est probable, il aurait fallu avoir la grandeur de se retirer. Renoncer au marché américain est tout de même cher payé… Les Etats-Unis ne seront plus l’économie dominante à l’avenir: songez au dollar, à l’endettement, à la déliquescence de l’Etat de droit. Les puissances économiques futures se trouvent en Extrême-Orient. La Chine, par exemple, est très libérale sur le plan économique. Les entreprises exportatrices suisses tournées vers l’avenir déploient aujourd’hui leur activité de Hong Kong, de Shanghai ou de Singapour, pour livrer dans le monde entier. L’attrait de l’Asie vaut-il aussi pour le secteur bancaire? Les banques suisses sont très bien positionnées en Asie. Contrairement aux banques américaines, elles inspirent confiance: c’est ce que me confirment régulièrement mes interlocuteurs dans la région. Les banques suisses ne dépendent pas du secret bancaire, mais de leur savoir-faire et de la certitude que les fonds qui y sont déposés s’y trouveront encore des générations plus tard. Le Conseil fédéral fixe-t-il au moins les bonnes priorités en politique économique? Je ne comprends pas la lenteur dont fait preuve désormais le Département fédéral de l’économie sur l’accord de libre-échange avec la Chine. Ce serait l’un des atouts les plus importants de l’économie suisse. De plus, le problème de l’agriculture ne se pose pas. Mais le ministre de l’Economie actuel est en route vers la Chine avec le frein à main serré. La Suisse a également un nouveau ministre des Affaires étrangères… Oui, je regrette qu’il s’occupe déjà de l’Union européenne, avec laquelle nous disposons d’un accord de libre-échange depuis longtemps. L’UE est une obsession de ce gouvernement. L’Europe est peut-être mieux structurée que les Etats-Unis, mais ce n’est pas non plus le marché le plus prometteur. Ce que le Conseil fédéral propose, un accord-pilote dans le domaine de l’énergie en y introduisant un lien institutionnel, est tout à fait dangereux. Il s’agit d’une demi-adhésion à l’UE qui pourrait s’avérer lourde de conséquences, étant donné la détresse financière qui prévaut en Europe. Le gouvernement préfère visiblement nous emmener sur le chemin de la Grèce plutôt que sur celui de la Chine…

21.01.2012

Wertezerfall im Schweizerland

Albisgüetli-Rede 2012

20.01.2012

Dégradation des valeurs en Suisse

Discours de l'Albisgüetli du 20 janvier 2012