Christoph Blocher zu den Vorwürfen im Fall Hildebrand

Interview mit dem Tages-Anzeiger vom 30. März 2012 mit Herrn Rutishauser

Im Fall Hildebrand wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten sich am 3. Dezember, also vor ihrer Vereidigung, mit dem Sarasin-Informanten T. und seinem Anwalt Lei getroffen und seien Gehilfe zur Bankgeheimnisverletzung. Für diese Treffen hätten Sie noch keine Immunität beanspruchen können.
Ich wurde von den Informanten als gewählter Nationalrat angegangen und habe dann als solcher gehandelt.

T.s Anwalt behauptet, sie hätten T zur Preisgabe von Informationen bringen wollen in dem Sie Ihm Geld und einen Job angeboten haben.
Das ist aus der Luft gegriffen. Die beiden Herren kamen zu mir, um mich zu informieren, weil sie überzeugt waren, dass die Nationalbankspitze spekuliert, was sie zu Recht für völlig unhaltbar hielten. Sie erwarteten, dass ich als Nationalrat bei der Lösung mithelfe.

Rechnen Sie damit, dass Ihre Immunität aufgehoben wird?
Das weiss ich nicht. Wird sie aufgehoben, so ist die Tätigkeit eines Nationalrates bei der Ausübung des Amtes- vor allem wenn es Misstände aufzudecken gilt – sehr erschwert. Die Aufhebung der Immunität ist natürlich ein politischer Entscheid. Wird sie aufgehoben, erfolgt der Ablauf der Strafuntersuchung. Das ist zwar sehr zeitaufwendig, kann aber auch den Vorteil bringen, dass dann die Fakten auf den Tisch kommen und jedermann kann sehen, wie das ganze abgelaufen ist.

Also stimmen die SVP-Vertreter in der Kommission für die Aufhebung ihrer Immunität?
Ich glaube nicht. Die SVP weiss um die Notwendigkeit der Immunität. Man kann auch nicht darauf verzichten. Aber selbstverständlich muss man auch mit der Aufhebung seine Arbeit tun. Wer Misstände aufdeckt, der muss auch solche Nachteile in Kauf nehmen – leider.

Zu der Partei
Werden Sie weiter SVP-Vizepräsident und Strategiechef bleiben?
Ich hänge nicht an diesen Ämtern. Aber die Frage ist noch offen. Wir werden zunächst über die künftige Führungsstruktur der Partei entscheiden müssen. So oder so tue ich meine Pflicht als Nationalrat.

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