Christoph Blocher zum Bankgeheimnis: Konsequent bleiben

Christoph Blocher zum Druck auf das Bankkundengeheimnis, zu der empfehlenswerten Taktik der Schweiz und den Trümpfen unserer Banken.

Interview in der “Finanz + Wirtschaft” vom 9. Juli 2008

Interview: Peter Schuppli

«Wäre wie die Feuerwehr abschaffen, weil es gerade nicht brennt»

Die Grossbank UBS, ohnehin mit happigen Problemen konfrontiert, sieht sich in den USA zusätzlich wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung, nach amerikanischer Diktion Steuerbetrug, unter Druck. Soll die Bank die Daten von US-Bankkunden herausrücken, um weiteren Schaden abzuwenden, damit aber das Bankkundengeheimnis verletzen? Ist dieses grundsätzlich gefährdet? Christoph Blocher, ehem. Bundesrat und einst SBG-Verwaltungsrat, nimmt Stellung.

Herr Blocher, sehen Sie das Schweizer Bankgeheimnis angesichts des aus den USA stammenden Drucks, Kundendaten von bis zu 20 000 US-Bankkunden offenzulegen, akut gefährdet?

Das Bankgeheimnis ist grundsätzlich immer gefährdet. Neben dem Bankgeheimnis stört sie auch die doppelte Strafbarkeitbedingung.

Was heisst doppelte Strafbarkeit?

Rechts- und Amtshilfe gibt es nur, wenn ein Verhalten für beide Staaten unter Strafe gestellt ist. Das ist insofern wichtig, als die Steuerhinterziehung in der Schweiz ein Vergehen ist und kein Verbrechen. Ich betrachte das Bankkundengeheimnis aber nicht als stärker gefährdet als früher. Es gibt Einzelfälle in den USA, die, so wird dort behauptet, passiert sind, weil gewisse Personen versagt haben.

Haben Sie den Eindruck, der Bundesrat unternehme genug, um das Bankgeheimnis und damit den Finanzplatz Schweiz zu verteidigen?

Es scheint, dass im vorliegenden Fall der Bundesrat überzeugt hinter dem Bankgeheimnis steht. Er hat die Banken darauf hingewiesen, dass die Bank sich strafbar macht, wenn sie das Bankkundengeheimnis verletzt. Der Bundesrat hat richtigerweise die Banken auf die Rechts- und Amtshilfe verwiesen.

Wie soll sich die Schweizer Regierung gegenüber dem Druck aus den USA verhalten – Gesprächsbereitschaft signalisieren oder eine ‹harte Linie› einschlagen?

Es braucht beides: Gesprächsbereitschaft signalisieren, gleichzeitig aber eine konsequente Linie einschlagen. Den Amerikanern ist einerseits klarzumachen, dass die Schweiz respektive die Schweizer Bevölkerung am Bankkundengeheimnis festhält und dass wir von diesen vom Volk grossmehrheitlich befürworteten Grundsätzen nicht abweichen können. Ebenso ist aber auch ausdrücklich festzuhalten, dass die Schweizer Banken – oder sonst jemand – keine Beihilfe zu Steuerbetrug leisten dürfen. Diese Botschaft muss immer wieder überbracht werden.

Kann sich ein Kleinstaat wie die Schweiz überhaupt eine harte Linie erlauben?

Es ist ein konsequenter Kurs. Ein Staat, auch ein Kleinstaat, der sich konsequent ans Recht hält, geniesst Respekt. Das waren auch meine Erfahrungen als Bundesrat in schwierigen Verhandlungen mit den USA.

Können Sie das konkretisieren?

Den USA ist die Staatsordnung der Schweiz, und wie diese funktioniert, eher fremd: die direkte Demokratie, der ausgeprägte Föderalismus, die Pulverisierung der Staatsmacht. Aber wenn man das erklärt, wird es verstanden. Gerade in den USA, wo auf Ebene der Verfassung eine grosse Verwandtschaft zur Schweiz besteht, wurde es sogar bewundernd zur Kenntnis genommen. Dazu kommt: Auch grosse Staaten verderben es sich nicht gerne mit kleinen Staaten, die gesinnungsmässig auf ihrer Seite stehen.

Rechnen Sie damit, dass auch die EU den Druck auf das Bankgeheimnis und den Finanzplatz Schweiz erhöhen wird? Wurde das Bankkundengeheimnis nicht mit dem Schengen-Abkommen gesichert?

Der Druck wird erhöht, um den Schweizer Bankplatz zu schwächen. Das ist ein Dauerzustand. Mit der im Schengen-Abkommen getroffenen Zinsbesteuerung wollte man die Steuerflucht eindämmen, ohne Kundendaten preisgeben zu müssen. Doch es war klar, dass das Ausland den Kampf mit anderen Mitteln fortsetzen würde.

Wie soll die Schweiz diesem Druck aus dem Ausland begegnen?

Leider ist die Schweiz gegenüber der EU sehr willfährig. Der von der EU verlangten Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien hätte die Schweiz unbedingt Gegenforderungen stellen müssen in Bezug auf die Achtung des eigenen Steuerregimes. Diese Chance ist verpasst worden.

Wie wichtig ist das Bankkundengeheimnis grundsätzlich noch für die Schweiz und die Bankbranche?

Es ist von grosser Bedeutung und eine Besonderheit. Dem Kunden wird klargemacht, dass man die Rechtsordnung respektiert und die Privatsphäre achtet.

Welchen Einfluss auf den Finanzplatz Schweiz und damit auf unsere Volkswirtschaft insgesamt hätte eine weitere Aufweichung des Bankkundengeheimnisses?

Der Einfluss wäre nicht zu unterschätzen. Das Bankkundengeheimnis kann und darf aber nicht die einzige Stärke unseres Finanzplatzes sein, und das ist es auch nicht. Zuverlässigkeit und Seriosität des Bankgeschäfts sind mindestens ebenso wichtige Aspekte. Es ist vielleicht typisch, dass unsere Banken die grossen Verluste ausgerechnet in den USA erlitten haben. Die Mentalität in den USA ist eine andere.

Sehen Sie Auswirkungen auf andere Wirtschaftssektoren für den Fall, dass das Bankkundengeheimnis fällt?

Das wäre für die Schweiz sicher eine Schwächung, weil Werk- und Finanzplatz zusammenhängen. Aber dank den anderen Stärken unserer Banken – Seriosität, Professionalität, Zuverlässigkeit – sähe ich für andere Bereiche keine Katastrophe.

Das Bankkundengeheimnis hat einen historischen Hintergrund. Ist er obsolet geworden?

Das Bankgeheimnis geht zurück auf die Judenverfolgung im Dritten Reich. Jemanden zu schützen bei Geldanlagen – solche Situationen können jederzeit wieder auftreten. Etwas abzuschaffen, weil es im jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist, erscheint mir der falsche Ansatz. Das ist wie die Feuerwehr abschaffen, weil es im Moment nicht brennt.

Ist es Zufall, dass der Druck auf das Bankgeheimnis ausgerechnet in einem Zeitpunkt steigt, in dem die UBS grosse Probleme mit sich bekundet?

Druck auf das Bankgeheimnis wird immer wieder ausgeübt, und zwar immer dann, wenn jemand im Bankbereich versagt. Zudem erachte ich die Kronzeugenregelung in den USA als ein sehr problematisches Instrument. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Medien dieser Geschichte nie diese Bedeutung beimessen würden, wenn die UBS glänzend dastünde. In einer Situation der Schwäche wird aber jeder Missstand aufgebauscht. Ich gehe davon aus, dass der Fall UBS in den USA rechtlich und nicht politisch erledigt wird.

Welche Zukunft räumen Sie dem Schweizer Bankgeheimnis ein?

Wenn die Schweiz will, werden wir das Bankkundengeheimnis halten können. Die Frage ist nur, will die Schweiz, und sind unsere Politiker dem Druck gewachsen.

Sind es die Bürgerlichen?

Es gibt auch bürgerliche Politiker, die nichts gegen eine Aufweichung des Bankkundengeheimnisses haben. Da weder von linker noch von grüner Seite Unterstützung für das Bankkundengeheimnis zu erwarten ist, müssten die Bürgerlichen zusammenstehen.

Was wäre im Falle einer weiteren Aufweichung des Bankgeheimnisses zu tun, um einen spürbaren Abfluss von Kundengeldern zu verhindern?

In erster Linie müsste die Leistung gegenüber derjenigen der ausländischen Konkurrenz wesentlich besser sein. Zudem darf die Regulierungsdichte unter keinen Umständen zunehmen, wie das gewisse Kreise fordern. Denn wenn unsere Banken stärker reguliert würden als beispielsweise die englischen Institute, würde die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt. Aber die Banken selbst haben ihre Anreizsysteme für Bonuszahlungen zu ändern, damit sie nicht in solche Risiken laufen.

Wo sehen Sie die Chancen des Finanzplatzes Schweiz?

Wenn die Wettbewerbsfähigkeit unserer Banken nicht durch zusätzliche Regulierungen geschmälert wird, hat unser Finanzplatz grosse Chancen. Erstens, weil die Schweiz ein Kleinstaat ist, und zweitens, weil die Schweiz nicht der EU angehört. Aber die Schweizer Banken, vor allem sie, müssen die traditionellen, soliden Eigenschaften pflegen und dürfen sie auf keinen Fall preisgeben.

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