Übernahme des Schweizerischen ZGB

Begrüssung von Bundesrat Christoph Blocher an der Eröffnung des Symposium anlässlich des 80-jährigen Inkrafttretens des türkischen Zivilgesetzbuches vom 4. Oktober 2006 an der Universität Ankara

04.10.2006, Ankara

Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort.

Anrede

Schon früh in der Schule habe ich gelernt, dass die Türkei das Schweizerische Zivilgesetzbuch, das so genannte „ZGB“, übernommen hat. Ich habe das schnell und gerne gelernt, bevor ich wusste, was ein Zivilgesetzbuch überhaupt ist! Aber stolz waren wir Schüler auf jeden Fall, dass die mächtige Türkei von der kleinen Schweiz so etwas – wie uns schien – Wichtiges übernommen hatte.

Es erfüllt mich auch heute mit Freude – sehr geehrter Herr Rektor, sehr geehrter Justizminister, Frau Dekanin, meine Damen und Herren – mit Ihnen den 80. Geburtstag der Übernahme des schweizerischen Zivilgesetzbuches an der Ankara-Universität feierlich begehen zu können. Als ich in den Vierzigerjahren des letzten Jahrhunderts den schweizerischen Bubenstolz spürte, wusste ich natürlich noch nicht, dass mir einmal diese hohe Ehre zufallen würde.
Meinem türkischen Amtskollegen, Herrn Justizminister Cemil Cicek, danke ich für seine freundliche Einladung. Zuhanden der türkischen Regierung möchte ich Ihnen auch gleich die besten Grüsse und Glückwünsche des Schweizerischen Bundesrates übermitteln. In der Schweiz ist das Kollegium der 7 Bundesräte zugleich das „Staatsoberhaupt“. Über einen Premierminister oder Präsidenten verfügen wir nicht.

Herr Rektor Professor Nusret Aras, ich danke Ihnen für das heute gewährte Gastrecht an der so wichtigen Ankara-Universität in der Geschichte der Türkischen Republik und auch Ihnen und Ihren geschätzten Kolleginnen und Kollegen, Frau Dekanin Lale Sirmen, gratuliere ich zur Initiative, in der Hauptstadt der Republik ein mehrtägiges Symposium durchzuführen.

Dass eine solche Übernahme eines Gesetzbuches wie es die Türkei im Falle des schweizerischen Zivilgesetzbuches vollzogen hat, auch eine ganz andere Bedeutung haben kann, sehen Sie aus folgender kleiner Gegebenheit: Als ich als junger juristischer Mitarbeiter desjenigen Unternehmens, das ich dann später erwarb, einmal eine Anfrage eines türkischen Unternehmers für den Bau einer Fabrikanlage in der Türkei entgegennehmen musste, fragte ich den Gründungspräsidenten unserer Firma, ob wir diesen Auftrag in der fernen Türkei ausführen sollten, obwohl uns die Türkei doch etwas fremd sei. Andere Länder, andere Sitten würden dort gelten. Der Präsident antwortete kurz: „Die Türken sind rechte Leute, sie haben schliesslich das schweizerische Zivilgesetzbuch übernommen. Da werden sie auch gute Geschäftsleute sein!“ Darauf haben wir das Geschäft abgeschlossen und daraus entwickelte sich eine langjährige gute Geschäftsbeziehung, die von grossem gegenseitigem Vertrauen geprägt war, bis auf den heutigen Tag. Mittlerweile haben sich aus dieser geschäftlichen Bekanntschaft verschiedene Projekte in der ganzen Türkei entwickelt z.B. in Izmit, in Bursa und in Adapazari, um nur einige Beispiele zu nennen. Dieses Beispiel zeigt, dass sich hier nicht nur geschäftliche Beziehungen aufgetan, sondern auch langjährige menschliche Kontakte ergeben haben.

So ist es kein Zufall, dass eine grössere Zahl namhafter schweizerischer Rechtsprofessoren, aus drei verschiedenen Universitätsstädten der Schweiz (Bern, Freiburg, Lausanne), als Mitwirkende angereist sind, u.a. mit Herrn Prof. Eugen Bucher einer meiner ehemaligen Professoren, was mich beeindruckt. Meine Landsleute sind der lebendige Beweis für die nach 1923 eingesetzten Fach-Kontakte, aber auch wiederum vor allem Ausdruck freundschaftlicher Verbindungen.

Wenn wir die letzten 80 Jahre betrachten, stossen wir auf Schlüsselorte mit besonderem Geschehen: So zum Beispiel

* „Genf“ – dieser Name ist eng verbunden mit den Jungtürken, – rund 22 osmanische Oppositionszeitungen wurden dort gedruckt;
* Der 1923 geschlossene Friedensvertrag von „Lausanne“ gilt noch heute als eigentliche Geburtsurkunde der Republik Türkei, und ist so zu sagen das türkische Pendant zu unserem Freiheitsbrief von 1291;
* Mit den „Montreux-Verträgen“ von 1936 erreichte die Türkei die volle Souveränität über die Dardanellen, das Marmarameer und den Bosporus;
* In „Zürich“ fand 1960 die Aushandlung der Zypern-Verträge statt;
* 1988 war es „Davos“, das als Forum für die türkisch-griechische Annäherung und die so genannte „Davos Declaration“ Pate stand.
* Auf dem „Bürgenstock“ hat im Jahre 2004 die letzte Runde der Zyperngespräche stattgefunden.

Aber auch auf anderen Gebieten haben sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei in vielfältiger Art und Weise, geprägt von gegenseitigem Respekt und Wohlwollen, entwickelt. So zum Beispiel:

* die Übernahme des “ZGB“ von 1926, deshalb sind wir jetzt hier!
* die türkisch-schweizerischen Juristentage, die dank Ihnen seit Jahren in der Türkei oder der Schweiz durchgeführt werden;
* die „türkische Migros“, deren Gründung nach dem Besuch von Gottfried Duttweiler, Vater der Migros, und schweizerisches Urgestein, im Jahre 1954 erfolgte;
* die türkischen Studenten und Doktoranden in der Schweiz sowie ihre Dissertationen: die Schweiz wies bis etwa 1970 die höchste Pro-Kopf Zahl an türkischen Dissertationen in Europa auf; vor allem die Universitäten Genf, Lausanne, Freiburg und Neuchâtel waren beliebt. – Auch Frau Dekanin Lale Sirmen hat ein Jahr in der Schweiz, genauer an der Universität Zürich, verbracht.

Das gigantische Unternehmen das Rechtswesen der Türkei, ja die ganze Gesellschaft, von Grund auf neu zu konstruieren, war 1926 ein historisch gesehen einzigartiges Grossexperiment, das unsere volle Bewunderung und Anerkennung verdient. Dass die Schweiz einen Mosaikstein dabei mit dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch und dem Obligationenrecht hat beisteuern dürfen, erfüllt uns mit Stolz.

Der Umstand, dass der erste türkische Justizminister, Mahmud Esad Bozkurt, in der Schweiz, genauer gesagt in Lausanne und Freiburg, studiert hat, hat die Übernahme des schweizerischen ZGB beschleunigt. Er äusserte sich zu dieser gigantischen Aufgabe damals folgendermassen:

Quote:
…„Man muss eine ganz neue türkische Justizorganisation mit neuem Rechtssystem, neuen Gesetzen und neuen Gerichten ins Leben rufen. Welchen Charakter könnte und würde diese Justizorganisation haben, der sich auch die Ausländer unterwerfen müssten? Die Antwort können wir mit einem Worte geben: <weltlich>…“
Professor Ernst Hirsch hat anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des schweizerischen Juristenvereins diese Aussage in einem Artikel zitiert.

Der Mut der Gründerväter der Türkei, allen voran von Kemal Atatürk, die Reste des osmanischen Reiches in eine moderne Republik umzuwandeln, ist auch heute noch beeindruckend.

Herr Justizminister,
Herr Rektor,
Frau Dekanin,
Meine Damen und Herren

Wir freuen uns heute mit Ihnen, dass die „türkische Geburtsurkunde“ in Lausanne verhandelt wurde und dass Sie das „ZGB“ übernommen haben. Sie haben mit dem ZGB ein von einem Mann namens Eugen Huber in grosser Bescheidenheit geschriebenes Gesetzeswerk übernommen. Das erfüllt uns mit Stolz und Demut und ist ein starkes Band zwischen unseren Ländern.

Ich wünsche Ihnen ein interessantes juristisches, aber auch ein menschen-verbindendes Forum. Ich würdige den Mut Ihrer Gründerväter, die in grosser Verantwortung den Fortschritt mit Bewährtem in eine lebensfähige und zukunftsgerichtete Synthese gossen.

Ich danke Ihnen bestens für Ihr Engagement.

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