Ein NEIN hilft der Schweiz

Beitrag für das « Bündner Tagblatt » vom 8. Januar 2009



Rumänien und Bulgarien sind die ärmsten Staaten Europas. Das schweizerische Lohnniveau ist in der Schweiz um 10-20 mal höher als in diesen Staaten. Beide Länder haben eine hohe Arbeitslosigkeit, eine hohe Kriminalität und Korruption. Mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit wird diese Mentalität in die Schweiz importiert werden!
Die Parlamentarier in Bern wussten, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien auf die Schweiz ein Abenteuer ist, das für die Schweiz teuer zu stehen kommt. Deshalb liess man sich einen hinterhältigen und undemokratischen Trick einfallen. Statt dass man die beiden Fragen, d.h. die Verlängerung der bereits bestehenden Personenfreizügigkeit einerseits und die Neuausdehnung auf die beiden Staaten Rumänien und Bulgarien andererseits dem Schweizer Volk zur Abstimmung vorlegt, haben die Politiker die beiden Fragen zu einem Päckli zusammengeschnürt, so dass der Stimmbürger am 8. Februar 2009 keine unverfälschte Antwort mehr geben kann.

NEIN zum Personenfreizügigkeitspäckli

Nach einem NEIN kann der Bundesrat das Freizügigkeitspäckli aufschnüren, so dass wieder die beiden ursprünglichen Gesetze zum Vorschein kommen: Die Verlängerung der heutigen Personenfreizügigkeit müsste bei einem NEIN unverzüglich separat beschlossen werden. Es würde dagegen kaum ein Referendum ergriffen. Die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien könnte dagegen nicht vollzogen werden, sie ist neu zu behandeln.

Das Ammenmärchen von der Guillotine-Klausel

Es wird behauptet, dass bei einer Ablehnung des Personenfreizügigkeit-Päckli alle bilateralen Verträge automatisch ausser Kraft treten würden. Das ist ein Ammenmärchen – eine bewusste Irreführung der Stimmbürger. Eine solche Vertragklausel gibt es nirgends – im Gegenteil: Es steht im Vertrag ausdrücklich, dass das nur dann passieren würde, wenn der Bundesrat gegenüber der EU die Weiterführung der bilateralen Verträge kündigen würde. Eine solche Erklärung (Notifikation) wird der Bundesrat nicht vornehmen. Auch mit einem Nein zum Freizügigkeitspäckli hätte er keinen solchen Auftrag. Denn der Stimmbürger konnte darüber gar nicht abstimmen.

Aber auch die EU-Staaten würden diese Verträge nicht von sich aus kündigen. Das läge nicht in ihrem Interesse.

Hat sich die Personenfreizügigkeit bewährt?

Es wird behauptet, die bisherige Personenfreizügigkeit hab sich bewährt. Leider ist dies falsch. Diese Personenfreizügigkeit konnte sich noch gar nicht bewähren. Sie besteht heute lediglich mit den 15 ersten EU-Staaten und erst seit dem 1.1.2007. Diese 18 Monate waren für die Schweiz die stärksten Hochkonjunkturjahre, die wir in den letzten Jahrzehnten erlebt haben. Viele Ausländer kamen daher aus der EU in die Schweiz. 40% mehr als im Vorjahr! Ein Problem konnten sie noch gar nicht schaffen, die Bewährung folgt erst, wenn die Konjunktur schlechter wird. Dann wird die Schweiz aber diese Personenfreizügigkeit massiv spüren.

Arbeitslosigkeit noch verschärfen?

Die Schweiz wird die kommenden Jahre in eine tiefe Rezession geraten. Die Rezession wird Ausmasse annehmen, wie sie unser Land seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt hat. Die Folgen davon werden Kurzarbeit und Entlassungen, sowie eine massiv steigende Arbeitslosigkeit sein. Dies nicht zuletzt auch schon in Folge der bestehenden Personenfreizügigkeit. Die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien wird dieses Problem noch verschärfen. Die Folge davon ist die Aushöhlung der Arbeitslosenkasse, Defizite der Invalidenversicherung, bei der AHV und der Mutterschaftsversicherung sowie hohe Belastungen der Fürsorgeeinrichtungen. Als Folge davon werden die Lohnabzüge und die Mehrwertsteuern erhöht, Arbeitsplätze gehen verloren und die Auslandskriminalität nimmt zu. Ein NEIN hilft diese Folgen zu vermeiden.

Ein NEIN  liegt daher im Interesse der schweizer Wirtschaft, der schweizerischen Arbeitsplätze und im Interesse des ganzen Landes. Ein Ja schwächt die Schweiz!

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