Die Einflüsse des Asyl- und des Ausländergesetzes auf die Schweizer Gastronomie

Rede von Bundesrat Christoph Blocher an der Delegiertenversammlung der GastroSuisse vom 30. Mai 2006, in Zürich

30.05.2006, Zürich

Zürich. An der Delegiertenversammlung der GastroSuisse informierte Bundesrat Christoph Blocher Vertreterinnen und Vertreter der Branche über die beiden Referenden zum neuen Ausländergesetz und zur grossen Asylgesetz-Revision. Er erläuterte die Hauptstossrichtung der beiden neuen Gesetze und ging auf die spezifischen Punkte ein, die das Gastronomie- und das Tourismusgewerbe besonders interessierten. Er sei sich der Bedeutung des Gastgewerbes für die schweizerische Volkswirtschaft und der Wichtigkeit der ausländischen Arbeitskräfte für die Branche bewusst.

Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen.


1. Aufschwung spürbar

Man sagt nicht ohne Grund in der Schweiz: Wenn es der Bauwirtschaft gut geht, geht es der ganzen Volkswirtschaft gut. Die Umkehrung des Satzes ist allerdings genauso wahr: Sobald die Baubranche kriselt, ist Krise, möglicherweise sogar eine Rezession angesagt.

Man könnte diese Formel anpassen und auf Ihren Bereich anwenden: Wenn es dem schweizerischen Tourismus gut geht – dann geht es nicht nur der Schweiz gut, sondern der ganzen Welt. Schliesslich ist der Tourismus aus dem Ausland nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und die Menschen reisen dann, wenn sie in ihren Heimatländern über sichere Arbeitsplätze, gute Löhne und positive Aussichten verfügen.

Die Weltwirtschaft zeigt zur Zeit tatsächlich gute bis erfreuliche Kennzahlen. Für etwas trübere Stimmung sorgen bloss der hohe Ölpreis und der schwache Dollar. Der allgemeine Aufschwung hat auch die Schweizer Gastronomie erfasst. Erstmals seit 2001 legt die Zahl der Übernachtungen wieder kräftig zu. Nach einer guten Wintersaison 2005/2006 soll nun auch im Sommer vor allem das Geschäft mit ausländischen Touristen nochmals anziehen. Es werden vermehrt deutsche Gäste erwartet, aber auch die Amerikaner reisen nach dem Einbruch rund um den Terroranschlag 2001 wieder verstärkt nach Europa.

Bei der Zusammensetzung der ausländischen Gästezahlen zeigt sich der rasante Wandel in der Welt sehr deutlich. Wer hätte vor fünfzehn Jahren gedacht, dass heute Russland und die Volksrepublik China zu den stärksten Wachstumsmärkten zählen? Die Russen gehören sogar zu jenen Touristen, die pro Person und Tag am meisten Geld ausgeben. Umgekehrt blieb in den letzten Jahren vor allem die Kundschaft aus Deutschland aus. Die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung schlugen sich auf die deutsche Volkswirtschaft nieder und die Ferienbudgets gehören nun mal zu den ersten Posten, wo die Bürger sparen. Bei den eigentlich reisefreudigen Deutschen wirkte sich das besonders stark auf die Schweiz aus, zumal unser Land als teuer gilt und der preisbewusste Tourist möglicherweise in ein anderes Land ausweicht.

2. Qualitätstourismus

Allerdings kann der Massentourismus oder Billigtourismus ohnehin nie eine brauchbare Strategie für die Schweiz abgeben. Qualität ist unser Markenzeichen. Nicht nur in der Entwicklung und Ausarbeitung von Gütern. Qualität soll auch die Massgabe in der Hotellerie und Restauration sein. Qualität ist immer gefragt. Sie ist weit weniger konjunkturabhängig, denn kaufkräftige Kunden, die Wert auf exzellenten Service und Top-Infrastruktur legen, gibt es immer. Dazu kommt unsere einmalig schöne Landschaft. Wer das Matterhorn sehen will, muss in die Schweiz kommen. Wo gibt es ein vergleichbares Hochtal wie das Engadin zu besuchen? Welches Land bietet auf so wenig Raum eine derart vielfältige Landschaft und Vegetation? Der deutsche Komponist Felix Mendelssohn-Bartholdy (1809-1847) besuchte im 19. Jahrhundert die Innerschweiz und schrieb begeistert: „Ich bin auf dem Rigi, weiter braucht’ ich nichts zu sagen, denn Ihr kennt den Berg. Wenn es nur nicht alles so unbegreiflich schön wäre!“ Wer dieses „unbegreiflich Schöne“ sehen will, wird in die Schweiz kommen müssen – oder in der Schweiz bleiben. Ich persönlich gehöre ja zu jenen, die ihre Ferien am liebsten im eigenen Land verbringen. Und ich bin offensichtlich nicht der einzige. Die Schweiz ist ein beliebtes Ferienziel. Für alle. Für Schweizerinnen und Schweizer wie auch für die ausländischen Gäste. Und diese kommen nach wie vor, Jahr für Jahr, Generation für Generation in unser Land. Sogar die Pioniere des schweizerischen Tourismus, die Engländer, kehren zurück. Die Zahl der britischen Gäste ist in letzter Zeit wieder markant gestiegen.

Ich kann Ihnen also nur viel Erfolg wünschen und gute Geschäfte. Setzen Sie auf Ihre Stärken und der Erfolg wird Ihnen treu bleiben.

3. Zwei Vorlagen von Bedeutung

Ich bin heute jedoch hier, um Sie in meiner Funktion als Justizminister über zwei wichtige Vorlagen zu informieren. Im September stehen zwei Referenden zur Abstimmung. Nämlich das Referendum zum neuen Ausländergesetz und ein zweites zur grossen Asylgesetz-Revision. Beide Geschäfte sind für Sie als Vertreterinnen und Vertreter der Gastronomie von Bedeutung. Aus naheliegenden Gründen: Wie bereits oben erwähnt, kommt eine Vielzahl der Touristen aus dem Ausland. Hier haben wir ein grosses Interesse, dass deren Einreise und deren Aufenthalt aus gesetzlicher Sicht so reibungslos wie möglich vonstatten geht. Der Tourist definiert sich – um es einmal salopp zu definieren – dadurch, dass er in ein Land einreist und später – hoffentlich zufrieden – wieder ausreist. Das Ausländergesetz befasst sich in seinem Kern mit einer anderen Frage: mit der Zuwanderung. Wir haben als Staat ein Interesse an einem möglichst freien Personenverkehr. Andererseits braucht es Regeln und Kontrollen, wenn es um die Immigration geht. Die politische Herausforderung besteht darin, diese beiden legitimen Bedürfnisse – freier Personenverkehr und kontrollierte Zuwanderung – miteinander auszubalancieren.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle kurz die Hauptstossrichtung der beiden neuen Gesetze erläutern, um dann noch auf die spezifischen Punkte einzugehen, die Sie von der Gastronomie und dem Tourismus her interessieren.

4. Geregelte Zuwanderung

Die Ausländer-, aber insbesondere die Asylpolitik, beschäftigt die Schweizerinnen und Schweizer seit Jahren. Nicht die Aufnahme von Flüchtlingen, nicht die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, welche in der Schweiz ordnungsgemäss eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, sind Stein des Anstosses: Nein, all jene, die sich über den Asylantrag oder auf andere Weise einen illegalen Aufenthalt erschlichen haben. Diese Zahl ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Und hier wollen die beiden Gesetzesvorlagen entgegen wirken.

Es ist das Anliegen jedes Staates, für seine Bürger zu sorgen. Darum bestimmt heute auch jede Regierung auf dieser Welt, wann Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und wann nicht. Mit Ausländern, welche eine Aufenthaltsbewilligung korrekt beantragten und eine solche Bewilligung auch erhielten, hat die Schweiz im Grossen und Ganzen keine Probleme. Wir stehen mit einem Ausländeranteil von rund 22 Prozent an der Spitze der europäischen Staaten! Trotzdem kennt unser Land keine gettoähnlichen Banlieues mit schwerwiegenden Ausschreitungen und fremdenfeindlichen Übergriffen. Das verdanken wir vor allem einer funktionierenden Wirtschaftsordnung, die es fertig bringt, überhaupt so viele Menschen zu beschäftigen. Trotz des hohen Ausländeranteils blieb die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren eine der niedrigsten in Europa. Aber – und auch das gilt es in diesem Zusammenhang zu erwähnen – die Arbeitslosigkeit unter Ausländern ist konstant etwa drei Mal so hoch wie diejenige von Schweizerinnen und Schweizern.

Mit dem Ja zu den Bilateralen II haben die Stimmbürger auch der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten zugestimmt. Das neue Ausländergesetz regelt im Wesentlichen noch, unter welchen Voraussetzungen die aussereuropäischen Bürger eine Arbeitsbewilligung und unter welchen Voraussetzungen sie Familiennachzug geltend machen können. Ebenso soll geregelt werden, was gegen illegal Anwesende zu tun ist, damit sie das Land verlassen und die Schweiz für diese Personen grundsätzlich an Attraktivität verliert.

Bei der grosszügigen Lösung gegenüber den EU-Bürgern – sie werden in Zukunft der einheimischen Bevölkerung rechtlich praktisch gleichgestellt – versteht es sich doch von selbst, dass völlig offene Grenzen gegenüber allen Staaten der Welt nicht in Frage kommen kann. Leider war es nicht möglich, die Linken und Grünen ins Boot zu holen. Sie sind für eine andere Ausländerpolitik: Sie plädieren die totale Personenfreizügigkeit. Eine solche globale Öffnung würde aber unser ganzes Sozialsystem kollabieren lassen. Das muss in dieser Deutlichkeit gesagt sein.

5. Wider den Missbrauch im Asylwesen

Die Schweiz hat nie nur jenen Menschen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, nach denen unser Arbeitsmarkt verlangte. Wir haben auch stets Leute aufgenommen, die in ihrem eigenen Land an Leib und Leben verfolgt waren. Die Schweiz versteht sich als grosszügiges Flüchtlingsland für die wirklich Verfolgten. Denken Sie an alle die Glaubensflüchtlinge in der Reformationszeit. Es waren tüchtige Leute. Auf sie gehen ganze Industriezweige der Schweiz zurück. So die Uhrenherstellung, aber auch grosse Anteile der schweizerischen Chemie- und Pharmaindustrie.

Später fanden auch politisch Verfolgte im Zweiten Weltkrieg Schutz in der Schweiz. Trotz aller Unzulänglichkeit der Behörden: Kein Staat der Welt hat pro Kopf mehr Flüchtlinge aufgenommen als unser Land. Später kamen die Menschen aus den kommunistischen Staaten. Ich verweise auf die Ungarn, die vor genau 50 Jahren in der Schweiz Zuflucht fanden. Nein, die humanitäre Tradition gegenüber Flüchtlingen bestreitet keiner. Niemand will einer verfolgten Person die Aufnahme verweigern.

Aber was wir nicht gelöst haben, sind die enormen Missbräuche, die im Bereich Asylwesen wuchern.

Bis vor zwei Jahren wurden diese Missbräuche von den Politikern stets bestritten – und noch heute gibt es Kreise, die diese unschöne Wirklichkeit leugnen. Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass bloss etwa 10 Prozent der Asylsuchenden als echte Flüchtlinge anerkannt werden. Der Asylrechtsmissbrauch steht nicht isoliert da. Er ist oft auch der Ausgangsort zum Erschleichen von Sozialhilfe, um zumindest eine vorläufige Aufnahme zu erwirken, dahinter verbergen sich auch einträgliche Schleppergeschäfte und organisierte Kriminalität namentlich im Drogenhandel. Was aber den einzelnen Bürger ganz tief verärgert, ist das schamlose Ausnützen der Gastfreundschaft.

Das neue Asylgesetz gewährleistet und garantiert Schutz für echte Flüchtlinge in unserem Land, aber eben so die Beseitigung der eklatanten Missstände im Asylwesen. Hier geht es vor allem um die vorsätzliche Vernichtung der Reisepapiere. Die meisten haben ihre Pässe versteckt oder vernichtet. Warum? Weil derjenige, der seine Papiere nicht vorweist gegenüber den anderen im Vorteil ist, weil die Abklärung der Identität sehr viel Zeit beansprucht. Das Verfahren wird verzögert, der Aufenthalt verlängert und die Schweiz zahlt darüber hinaus Sozialhilfe. Selbst wenn das Gesuch negativ entschieden wird, kann die Person das Land noch lange nicht verlassen, da ihr die Dokumente fehlen oder weil sie sich schlicht weigert, freiwillig zurückzureisen. Dumm sind nicht diejenigen, die dieses System ausnützen, sondern diejenigen, die dieses System zur Verfügung stellen. Darum ändern wir die gesetzlichen Grundlagen.

6. Tourismus und Personalbedarf

Über die Bedeutung des Gastgewerbes für die schweizerische Volkswirtschaft braucht man vor diesem Publikum keine Worte zu verlieren. Die Wichtigkeit der ausländischen Arbeitskräfte kann für die Branche auf der anderen Seite gar nicht überschätzt werden: Über die Hälfte aller in den Bereichen Hotellerie und Restauration geleisteten Arbeitsstunden werden von Personen mit einem ausländischen Pass erbracht.

Um seine Personalbedürfnisse abdecken zu können, hat das Gastgewerbe bei den Vorbereitungen zum neuen Ausländergesetz stets die Möglichkeit für Bewilligungen an Hilfskräften aus Ländern von ausserhalb der EU-EFTA gefordert. Ein Grund dafür war, dass Personen aus Drittstaaten – im Gegensatz zu EU-Bürgern – weniger berufliche und geographische Mobilität geniessen. Sie können so bei besseren konjunkturellen Bedingungen nicht einfach aus den Randgebieten in die Zentren wechseln oder gar in einer anderen Branche eine Stelle suchen. Lohnvergleiche mit anderen Wirtschaftszweigen zeigen aber auch das Gastgewerbe in den hinteren Rängen. Dabei drückt der hohe Anteil an Personal mit tieferen Qualifikationen den Durchschnittslohn nach unten. Um im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt mit anderen Branchen bestehen zu können, müssen die Löhne aber konkurrenzfähig sein.

In den letzten Jahren hatten die schweizerische Hotellerie und Restauration keine Schwierigkeiten, das notwendige Personal im eigenen Land oder in der EU/EFTA zu finden. Allein im letzten Jahr sind mehr als 5’900 Personen aus diesen Staaten mit Bewilligungen von über einem Jahr zum Stellenantritt im Gastgewerbe in die Schweiz eingereist. Stellen für die Dauer zwischen vier und zwölf Monaten haben 19’600 Personen aus diesen Ländern angetreten. Dabei stammen die Arbeitskräfte sogar fast ausschliesslich aus den « alten EU-Ländern ».

Vor gut zwei Monaten ist zudem das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt worden. Dies verschafft der schweizerischen Wirtschaft den Zutritt zu einem zusätzlichen riesigen Arbeitskräftereservoir von 75 Mio. Einwohnern.

Sowohl während des Zeitraums vor Inkrafttreten des Protokolls als auch seit dessen Inkrafttreten werden die Höchstzahlen für Kurzaufenthalter stark beansprucht. Es handelt sich dabei in erster Linie um Hilfskräfte in der Landwirtschaft, aber auch der Tourismus und das Gastgewerbe (in erster Linie saisonale Tätigkeiten) verzeichnen eine steigende Nachfrage nach Hilfskräften. Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes gegenüber Mittel- und Osteuropa gibt den inländischen Unternehmen zudem die Möglichkeit, auf ein stark erweitertes Arbeitskräfteangebot zurückzugreifen. Dies umfasst sowohl den qualifizierten als auch den Hilfskräftebereich. Die Schweizer Unternehmen sind somit gegenüber den Europäischen Konkurrenten nicht mehr benachteiligt.

7. Konkrete Massnahmen

Die nächste EU-Erweiterung um Rumänien und Bulgarien wird diesen Rekrutierungsraum in absehbarer Zeit womöglich noch einmal vergrössern. So kann weit in die Zukunft hinein auch der Bedarf an Hilfskräften, den insbesondere die Landwirtschaft und das Gastgewerbe aufweisen, abgedeckt werden.

Bei genauer Betrachtung stellt man fest, dass das neue Ausländergesetz – als ein Teil des dualen Zulassungssystems – für Ihre Branche grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen bringen wird. Im Rahmen der Personenfreizügigkeit können die Personalbedürfnisse abgedeckt werden. Bei besonderen Anliegen haben die Behörden mit den Branchenverbänden stets nach Lösungen gesucht und werden dies auch weiterhin tun. So sind z. B. im letzten Jahr 250 Spezialitätenköche aus verschiedenen, teilweise weit entfernten Ländern zugelassen worden. Sie setzen mit ihren Kenntnissen und Fertigkeiten in der schweizerischen Gastronomielandschaft exotische Farbtupfer. Solche Fachkräfte werden auch unter dem neuen Ausländergesetz in die Schweiz einreisen können. Damit kann das kulinarische Angebot auch für Touristen aus fernen Ländern ergänzt werden.

Die berufliche und sprachliche Integration ausländischer Personen stellt einen wichtigen Teil des neuen Ausländergesetzes dar. Das Gastgewerbe kann von diesen Massnahmen bei Arbeitskräften im unteren Qualifikationsbereich profitieren.

Auch für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene stellt das Gastgewerbe mit rund 40 % aller Erwerbsverhältnisse (ca. 3000 Stellen) die wichtigste Branche dar. In den letzten Jahren wurden daher in verschiedenen Kantonen Ausbildungsprojekte im Gastrobereich für diese Personengruppen aufgebaut.

Weil der Bund die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen erhöhen will, wird das Bundesamt für Migration ab 1. September 2006 verschiedene Pilotprojekte mit Berufs- und Branchenverbänden durchführen. So werden 15 Flüchtlinge während neun Monate eine Fachausbildung in den Bereichen Küche, Service und Hauswirtschaft absolvieren.

Mit der seit 1. April 2006 in Kraft getretenen revidierten Begrenzungsverordnung wurden die vorläufig Aufgenommenen im Bezug auf die Arbeitsmarktzulassung Ausländern mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung gleichgestellt. Dadurch verbessern sich die Chancen dieser Personengruppe auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden.

8. Ziel: Weniger Missbrauch, bessere Integration

Trotzdem gilt es festzuhalten: Die bisherige Ausländerpolitik bereitet auch Probleme:

* Die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung ist teilweise mangelhaft.
* Die Arbeitslosigkeit unter den Ausländerinnen und Ausländern ist mit 7,4 Prozent (Stand Januar 2006) zu hoch. Besonders problematisch ist die teilweise noch höhere Arbeitslosigkeit bei ausländischen Jugendlichen aus gewissen Staaten.
* Die Straffälligkeit von Ausländern ist nach wie vor hoch.
* Die Zahl der ausländischen IV-Bezüger ist mit rund 35 Prozent überproportional hoch.

Die Hauptgründe hierfür sind:

* Viele illegal Anwesende
* Viele Asylsuchende, die keine Asylgründe haben
* Schlecht qualifizierte ehemalige Saisonniers aus früheren Jahren
* Schlecht integrierte ausländische Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten insbesondere wegen mangelhaften Sprachkenntnissen
* lückenhafte Grenzkontrolle
* Kriminaltouristen

Hier setzt die Revision des Ausländergesetzes an. Unter anderem: Mit einer beschränkten Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften, die von der Wirtschaft benötigt werden. Mit Massnahmen gegen Illegalität, wie generell erhöhten Strafandrohungen und der Verweigerung der Eheschliessung bei Scheinehen. Aber auch mit einem früherem Familiennachzug und damit besserer Integration. Nach der Zulassung wird der Berufs-, Stellen- und Kantonswechsel vereinfacht; bürokratische Bewilligungsverfahren werden abgebaut.

Ich habe eingangs der spezifischen Ausführungen festgehalten: Wir haben verschiedene Bedürfnisse und Sorgen aufeinander abzustimmen. Wir wollen gute und qualifizierte Arbeitskräfte. Wir wollen möglichst einfache Reisebedingungen. Wir wollen gute Gastgeber sein. Wir wünschen uns einen liberalen, wenig regulierten Arbeitsmarkt. Wir wollen echten Flüchtlingen Zuflucht bieten. Gleichzeitig dürfen wir gegenüber den realen Problemen nicht die Augen verschliessen. Mit Blauäugigkeit schaffen wir keine Lösungen. Das neue Ausländergesetz und die Asylgesetzrevision sind Vorlagen, die den genannten Bedürfnissen Rechnung tragen, sich aber auch nicht scheuen, entsprechende Massnahmen zur Behebung von Missbräuchen und Problemen einzuleiten. Beide Vorlagen verdienen Ihre Unterstützung.

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