«Ich würde die Erbschaft vollziehen»

Interview in der « Finanz und Wirtschaft » vom 22. Oktober 2003

von Manfred Rösch

Herr Blocher, sollten Sie am 10. Dezember in den Bundesrat gewählt werden,
so müssten Sie aus allen Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsgremien,
denen Sie angehören, zurücktreten. Wie haben Sie Ihre allenfalls
erforderliche Nachfolge in der Ems-Gruppe geregelt?

Blocher: Selbstverständlich würde ich aus sämtlichen Verwaltungsräten zurücktreten. Das ist ohnehin seit etwa einem Jahr vorbereitet. Damals erklärte ich, wie wir das lösen wollen. meine Tochter Magdalena Martullo ist als
Vizepräsidentin des Verwaltungsrats seit Anfang dieses Jahres zuständig für
alle strategischen Arbeiten, also die Ein- und Zweijahres- sowie die
Langfristplanung, die Marketingkonzepte und die Führung der operativen
Bereiche. Wie die Nachfolgeregelung konkret aussähe, würde ich erst nach dem
10. Dezember bekanntgeben.

Die Publikumsaktionäre von Ems-Chemie wären daran jetzt schon interessiert.

Blocher: Sollte mich die Bundesversammlung nicht wählen, würde ich mit diesen
Schritten noch vielleicht ein Jahr zuwarten. In diesem Fall wäre es
ungeschickt, wenn ich bereits jetzt bekannt gäbe, welche Person künftig was
macht, um dann nach einer möglichen Nichtwahl zu sagen: Jetzt machen wir es
eben noch nicht. Die Chancen, dass ich nicht gewählt werde, stehen natürlich
bei 50%. Aber vorbereitet ist alles. Das habe ich schon vor zwei Jahren
eingeleitet, denn es kann, abgesehen von einer Bundesratswahl, schliesslich
etwas auf einen zukommen, das solche Vorkehren nötig macht.

Als Bundesrat wären Sie frei, Ihre Aktien zu behalten.

Blocher: Im Prinzip könnte ich das Unternehmen behalten. Es gibt keine
Interessenkonflikte. Ems-Chemie hat keine Geschäftsbeziehungen mit der
Eidgenossenschaft. Das hätte immerhin den Vorteil, dass bekannt wäre, wo das
Vermögen wenigstens eines Bundesratsmitglieds angelegt ist. Dennoch würde
ich im Fall einer Wahl eine Trennung von mindestens dem Hauptteil meines
Vermögens, der Ems-Chemie, als notwendig erachten, auch wenn das gesetzlich nicht zwingend wäre. In einem Unternehmen können Schwierigkeiten auftreten. Ich möchte nicht als Mitglied der Landesregierung nebenher dafür sorgen müssen, dass in Ems-Chemie nichts schief läuft. Daher würde ich im Fall
einer Wahl die Erbschaft vollziehen, so dass meine Kinder die Mehrheit, also
68%, an der Ems-Gruppe besitzen würden.

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