1. August-Rede 2007 in Andermatt

Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher, am 1. August 2007, in Andermatt.

01.08.2007, Andermatt

Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen.

Liebe Miteidgenossinnen
Liebe Miteidgenossen
Liebe Geburtstagsgäste

1. Was feiern wir heute?

Wir sind heute hier zusammengekommen, um den 716. Geburtstag unseres Landes zu feiern! Sie haben mich zur Festrede geladen.

Im Kanton Uri, einem Urkanton, am Nationalfeiertag zu reden, ist eine besondere Ehre. Und dies erst noch im Urserental – in Andermatt.

Andermatt hat in den letzten Monaten nationale Schlagzeilen gemacht wegen eines grossen Tourismusprojekts. Ich habe gelesen, wie die Andermatter in langen Debatten das Für und Wider abgewogen haben. Sie haben in urdemokratischer Tradition entschieden und damit auch die Selbstbestimmung gelebt, die wir heute mit dem 1. August feiern.

In solchen Beispielen zeigt sich, wie die Schweiz politisch funktioniert. Von unten nach oben. Die Gemeinden können ihr Geschick und sollen ihr Geschick so weit bestimmen wie nur möglich.

Doch ich bin nicht gekommen, um Ihnen die Selbstbestimmung zu lehren. Selbstbestimmung war für Andermatt immer ein Thema und über Jahrhunderte praktiziert worden.

Erst die neue Urner Kantonsverfassung von 1888 beendete ja die Eigenstaatlichkeit des Urserentals.
Und die Andermatter sollen angeblich noch heute ab und zu das Gesicht verziehen, wenn sie über die „Bürokraten aus dem Unterland“ reden (Bern klammern sie anscheinend aus).

Meine Damen und Herren,

Wir feiern den 1. August auch dieses Jahr hier in Andermatt und unzähligen anderen Orten in gut traditioneller Schweizerart, das heisst:

* Bescheiden
* In Gemeinschaft, stellvertretend für das ganze Land
* Gleichzeitig mit zahlreichen andern Orten in der Schweiz, verbunden durch Höhenfeuer übers ganze Land hinweg

Die Gründungsurkunde ist der Bundesbrief von 1291. Er ist Bekenntnis und Ausdruck des Willens zur Unabhängigkeit und zur Selbstbehauptung.

* Er beginnt mit der Anrufung Gottes: Man stellt sich damit unter Gottes Schutz
* Man beschliesst, das Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen: „ Wir wollen keine fremden Richter haben“. Wobei mit Richter damals auch die Regierenden gemeint waren.
* An diese Richter – also an alle Behördenmitglieder – stellt man hohe charakterliche Voraussetzungen.
* Man verspricht sich gegenseitig Hilfe zu leisten.
* Man weiss, dass das Vorhaben schwierig ist, und schwört, für die Freiheit notfalls das Leben zu opfern.

Am Anfang unseres Landes steht also ein Stück Pergament.

Ein Schriftstück! Nur 20 cm breit und 32 cm hoch. 17 Zeilen umfasst es!

Am Anfang der Schweiz

* steht also nicht ein Herrscherwillen, also kein Beschluss eines Königs oder Kaisers
* steht kein „hochkarätiges Expertengremium“
* stehen keine ausgeklügelten juristischen Verfassungsgrundsätze

Am Anfang steht nur eine Willenserklärung von einfachen Landsleuten, die bereit sind und sich verpflichten, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und sich den Pflichten dieser Selbständigkeit im Interesse von „Land und Lüt“ zu unterziehen!
Die Macht soll in die Hände dieser Landsleute gelegt werden. Kurz ausgedrückt: In die Hand des Volkes.

Dieser Grundgedanke hielt sich im Wesentlichen 716 Jahre, obwohl seither viel geschehen ist.

Eines aber zeigte sich klar: Immer wenn die Schweiz von diesem vorgezeichneten Weg abkam, immer wenn die Schweiz sich mit Grossmächten einliess, immer wenn die Schweiz sich nicht auf sich selbst besann, drohte der Niedergang der Eidgenossenschaft und dies bis auf den heutigen Tag! Doch in der entscheidenden Auseinandersetzung fand die Schweiz immer wieder auf den eigenen Weg zurück. Dankbar sind wir, dass all den Grossmachtsgelüsten immer wieder eine Absage erteilt wurde. Darum ist der 1. August ein Tag der Dankbarkeit. Möge dies so bleiben.

2. Der Kampf für die Freiheit

* Jede Zeit kennt ihre besonderen Gefahren. Jede Zeit hat ihre – oft selbsternannten – Vögte, die die Macht an sich reissen möchten. Obrigkeiten, die zum Nachteil von Volk und Land ihre eigene Macht ausdehnen möchten. Es winken Ansehen, Ruhm, Ämter, Geld und vielerlei mehr!
* Oft nennen sich die modernen Vögte „Visionäre“. Aber sie rauben dem Mensch nur allzu oft seine Selbstbestimmung, seine Freiheit.
* Es ist heute unverkennbar, dass Regierende in der ganzen Welt nach Grösse und Anerkennung streben (und es wäre eine Beschönigung, würde ich die eigene Regierung, der ich angehöre, hier in der Schweiz ausnehmen). Meist geht es dabei auf Kosten der eigenen Bevölkerung. Oh, dieser ewige Drang nach Grösse! Als ob nicht gerade die Schweiz als Kleinstaat gute Erfahrungen gemacht hätte.
* Der Wunsch, überall – wo der Glanz der Macht aufscheint – dabei zu sein, ist eine Dauererscheinung der hohen Politik.
* Dazu gehören auch die imposanten Konferenzen, Symposien, internationalen Vereinbarungen, welche nur allzu oft die Rechte des Volkes schmälern oder gar ausser Kraft setzen.

Bei internationalen Abmachungen werden Volksrechte abgetreten und so dem Volke die Entscheide entzogen.

Es sei – so heisst es dann beschönigend – eben „übergeordnetes Recht“. Als wäre es direkt von Gott erlassen! Auf jeden Fall ist es „dem vom Volk gesetzten Recht übergeordnet“. Das ist aber so ziemlich genau das Gegenteil, von dem, was der Bundesbrief wollte. Man nennt es auch internationales Recht oder noch schöner „Völkerrecht“, als hätten es alle Völker demokratisch gesetzt.

„Übergeordnetes Recht“?
Übergeordnetes Recht bricht Landesrecht! Damit ist ja alles gesagt, aber was ist es dann für ein Recht?

Und – wenn es schon nicht der liebe Gott erlassen hat, welches sind denn die Götter, die dieses so übergeordnete Recht erlassen oder bestimmt haben? Wer genau hinschaut, sieht: Es sind internationale Experten, hochkarätige Juristen, angesehene Professoren, Kongresse, internationale Foren, internationale Organisationen, Regierungen, welche miteinander Verträge abschliessen, die dann über dem Landesrecht stehen.

Sicher sind alles hoch gebildete und ehrenwerte Leute!

Nur eines sind sie sicher nicht: „Landsleute“. Es sind nicht die, welche 1291 auf dem Rütli durch den Schwur auserwählt worden sind, um die Regeln selbst setzen zu können. Sie sind nicht das eigene Volk.
Die heutige Tendenz, die Volksrechte leichtfertig durch übergeordnetes Recht, eben so genanntes „Völkerrecht“, zu ersetzen, nimmt beängstigend zu. Das ist meine kurze Erfahrung in der Zeit, in der mir das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement anvertraut worden ist.
Und dies ist genau das Gegenteil des Freiheitsbriefes von 1291.

Wer leichtfertig versucht, die Entscheidungsmöglichkeit des Volkes und der Stimmbürger auszuschalten oder zu umgehen, bedroht die Freiheit.

Was heisst aber Freiheit?
In der Schweiz heisst Freiheit auch und vor allem Vertrauen in den einzelnen Bürger.
Es darf nicht sein, dass sog. „höheres“ Recht, oder „internationales Recht“, oder „Völkerrecht“ das demokratisch bestimmte Recht der eigenen Staatsbürger leichtfertig beschränkt oder gar ausser Kraft setzt. Man ist schnell bereit, den Willen des Volkes unter Berufung auf höheres Recht, ausser Kraft zu setzen.

Denken wir daran: Der Bundesbrief ist die Absage an unkontrollierte staatliche Macht und eine geradezu rebellische Absage an die Einschränkung des Volkswillens. Darum ist der Kampf gegen „Vögte“, die den Volkswillen einschränken, eine Daueraufgabe. Es ist der dauernde Kampf um die Freiheit.

3. 1. August in Dankbarkeit feiern

In Dankbarkeit begehen wir heute den Geburtstag unseres Landes. Bedenken wir: Die heutige Wohlfahrt des Landes und seine wirtschaftliche Stärke ist nicht zuletzt der Selbstbestimmung des Volkes und der Selbstverantwortung der Bürger zu verdanken.

Darum gilt es, sich gegen ungerechtfertigte Eingriffe zu wehren.

Die Schweiz legt hohen Wert darauf, selbst die Zukunft bestimmen zu können, und zwar durch Regeln, welche das Volk setzt. Die internationalen Gremien haben dies zu respektieren.

Das gilt aber auch für unser eigenes Parlament, für unsere Regierung und unsere Gerichte. Auch sie haben sich nicht über Volksentscheide und über durch das Volk gesetztes Recht hinwegzusetzen!

Dazu gehört aber auch die Pflicht der Verantwortlichen, seien es jene in der Regierung, seien es Richter, seien es Volllzugsbehörden, (beispielsweise die Strafvollzugsbehörden) diese Gesetze auch anzuwenden! Nicht zuletzt infolge der hohen Zahl der Gesetze in unserem Lande werden viele Gesetze gar nicht angewendet oder dann nur in einzelnen Fällen gegenüber Leuten, die man nicht mag und denen man eine Strafe gönnen will. Das ist auch Rechtsmissbrauch.

Mit dieser Botschaft – meine Damen und Herren – wollen wir auch die nächsten 366 Tage, das 717. Lebensjahr unseres Landes, in Angriff nehmen.

Schliessen wir die heutige Geburtstagsrede mit dem dichterischen Gelöbnis – aber durchaus in Übereinstimmung mit dem alten Bundesbrief:

Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern.
In keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
Eher den Tod als in der Knechtschaft leben
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
Und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.“

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