Wohin geht die Ausländer- und Asylpolitik?

Jahreskonferenz der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörende VKM

08.09.2005, Zürich

Zürich, 08.09.2005. Bundesrat Christoph Blocher sprach heute an der Jahreskonferenz der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden VKM vor zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Bundesbehörden über aktuelle Fragen aus dem Asyl- und Ausländerbereich. Er machte deutlich, dass es in der Verantwortung der Führungskräfte auf allen Ebenen liege, die Ausländer- und Asylpolitik zu steuern und dafür zu sorgen, dass die Ziele dieser Politik erreicht werden. In Bezug auf das Hauptziel des vergangenen Jahres, die Zahl der Gesuchsteller ohne asylrelevante Gründe zu senken, seien bereits Anfangserfolge erzielt worden.

Es gilt das gesprochene Wort

Herr Präsident,
Herr Regierungsrat,
Herr Stadtpräsident,
Meine Damen und Herren,

Einleitende Bemerkungen

«Wohin geht die Ausländer- und Asylpolitik?» Die Antwort ist einfach: Sie geht dorthin, wo die Politik will.
Darum frage ich anders: „Wie ist die Ausländer- und Asylpolitik zu gestalten?» oder einfacher «Was ist in der Ausländer- und Asylpolitik zu tun?»
Mit einer solchen Fragestellung ist von Beginn weg klar, dass eine Entwicklung nicht einfach irgendwohin «geht», sondern dorthin, wo wir – namentlich die Führungskräfte in diesem Bereich – (dazu gehören wir hier wohl alle in diesem Saal!) sie steuern.

Gewisse Entwicklungen werden heute viel zu rasch als zwingend, unabänderlich hingenommen. Die Berufung auf diese Entwicklungen begründet und rechtfertigt den eigenen Misserfolg! Je nachdem sind es etwa «die Globalisierung», die «Mobilität», «die soziokulturellen Faktoren» und vieles mehr, die Grund sind, dass man nichts machen kann. Das sind in der Regel Ausreden, um den Misserfolg zu vertuschen. Dabei geht es einzig und allein darum, die bestehenden Probleme zu lösen. Dies bedingt aber, dass man sich klare Ziele setzt, den besten Weg wählt, diesen – trotz aller Schwierigkeiten – geht und die Beschlüsse durchsetzt.

Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass die Ziele der Asyl- und Ausländerpolitik politisch erreicht werden. Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten – und damit auch Abhängigkeiten – in der Schweizer Asyl- und Ausländerpolitik ist es deshalb wichtig, dass Bund, Kantone und Gemeinden das gleiche Ziel verfolgen. Dabei sind die Verantwortungen klar abzugrenzen, dann aber auch wahrzunehmen.

Erlauben Sie mir zuerst einige Ausführungen zur Asylpolitik, jenem Bereich, in welchem die Probleme am dringendsten sind. Daran anschliessend komme ich auf den Ausländerbereich zu sprechen.
Asylpolitik

1. Rückgang der Gesuche

Hauptziel war im vergangenen Jahr, die Zahl der Gesuchsteller ohne asyl-relevante Gründe zu senken. Hier haben wir Anfangserfolge verzeichnet: So ist die Zahl der Asylgesuche seit dem vergangenen Jahr kontiniuerlich gesunken und der Trend hält an. Im laufenden Jahr haben bis Ende August 6’375 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode bedeutet dies einen Rückgang um 39.7 %.
Erstmals in der Asylgeschichte ist die Schweiz erfolgreicher als ihre europäischen Nachbarn: Im europäischen Mittel betrug der Rückgang lediglich 22 %. Das lässt darauf schliessen, dass die ergriffenen Massnahmen, insbesondere die stark verkürzten Verfahren und der Sozialhilfestopp für Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE), Wirkung zeigen.

2. Höhere Anerkennungsquote für Flüchtlinge

Der Anteil der Asylgewährungen an den erstinstanzlichen Entscheiden hat innerhalb eines Jahres von 7,1 % auf 10,4 % zugenommen. Die gestiegene Anerkennungsquote zeigt, dass die Menschen, die Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes sind, auch tatsächlich den Schutz unseres Landes erhalten. Durch die geschaffenen Massnahmen wurde die humanitäre Tradition der Schweiz nicht gefährdet.
Diese erfreuliche Entwicklung leitet mich aber auch gleich zu den negativen Punkten über, welche aufzeigen werden, dass die Lage im Asylbereich nach wie vor unbefriedigend ist.

3. Immer noch zu viel Missbrauch

Die grosse Mehrzahl der Personen, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen, sind keine Flüchtlinge. Rechnet man die Zahl der vorläufig aufgenommenen Personen zu jener der anerkannten Flüchtlinge hinzu, so macht diese zusammen doch nur rund 39 % aller Asylentscheide aus.
Somit werden rund 60 % aller Asylgesuche unbegründet oder gar missbräuchlich gestellt, was in Zukunft nicht mehr möglich sein darf!

4. Fehlende Integration

Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, von denen letztlich die grosse Mehrheit in der Schweiz bleibt, sind mangelhaft integriert. Die Erwerbstätigkeit, neben der Sprache das wichtigste Integrationsinstrument, ist bei diesen Gruppen viel zu tief. So arbeiten bei den erwerbsfähigen vorläufig Aufgenommenen nur 34 %, bei den anerkannten Flüchtlingen sind es gar nur 24,2 %. Das zeigt: Die Integrationsbestrebungen haben ihr Ziel nicht erreicht. Die Integrationsarbeit ist ungenügend. Das muss sich ändern!

5. Zu wenig Anreize

Weiterer Missstand: Die Anreize zur Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen sind ungenügend. In zahlreichen Fällen ist die Sozialhilfe höher als der im Falle einer Erwerbstätigkeit ausbezahlte Lohn.
Entsprechend besteht für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zuwenig Anreiz, eine Arbeit anzunehmen.

6. Vollzugsprobleme

Das bedeutendste Problem besteht aber nach wie vor im Vollzug. Zahlreiche abgewiesene Asylsuchende wie im Übrigen auch andere illegal anwesende Personen verlassen das Land nicht. Die Gründe hierfür sind Ihnen bekannt: Die meisten Asylsuchenden legen ihre Identität nicht offen und weisen keine Ausweispapiere vor. Kann aber dem Herkunftsland die Identität nicht belegt werden, ist dieses Land auch nicht verpflichtet, einen abgewiesenen Asylsuchenden wieder zurückzunehmen. Trotzdem erhalten die Abgewiesenen, welche verpflichtet wären Heim zu gehen, nicht etwa nur Überlebenshilfe, sondern Sozialhilfe.

7. Schlussfolgerung: zu attraktiv

Die Schlussfolgerung daraus ist und bleibt: Die Schweiz ist für Asylsuchende, die keine oder ungenügende Asylgründe haben, nach wie vor ein zu attraktives Land. Das gilt auch für Personen, die trotz negativem Entscheid illegal in der Schweiz bleiben.

8. Was ist zu tun?

Um die bestehenden Missstände zu beheben, müssen somit Massnahmen ergriffen werden, welche einerseits

– ungerechtfertigte Asylgesuche von Beginn weg als aussichtslos erscheinen lassen, sowie
– Personen mit einem rechtskräftig negativen Entscheid dazu anhalten, unser Land umgehend wieder zu verlassen.

8.1. Ausdehnung des Sozialhilfestopps

Der auf den 1. April 2004 eingeführte Sozialhilfestopp für Personen mit Nichteintretensentscheid hat die Situation verbessert. Der am 23. August veröffentlichte Monitoring-Jahresbericht hat klar aufgezeigt, dass die mit dieser Massnahme verbundene gewünschte Wirkung auch tatsächlich eingetroffen ist. Ich will an dieser Stelle nur die wichtigsten Punkte wiederholen:

– Die abschreckende Wirkung dieser Massnahme hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Zahl der ungerechtfertigen Asylgesuche gesunken ist. Dies überproportional zu anderen Ländern und in Koppelung mit kürzeren Behandlungsfristen.
– Die im Vorfeld geäusserte Befürchtung, Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) würden in die Kriminalität gedrängt, sind nicht eingetroffen. Die Delinquentenquote ist ein Bruchteil derjenigen im Asylbereich.
– Die pro NEE (Nichteintretensentscheid) an die Kantone ausbezahlte Pauschale von Fr. 600.– hat über das gesamte Berichtsjahr (April 04 – März 05) gesehen – ausgereicht. Den Kantonen wurde gesamthaft Fr. 200’000.– zu viel ausbezahlt, ohne Berücksichtigung der sg. Investitionen in neue Strukturen. Gleichzeitig ist aber nicht zu verkennen, dass die Kostenvergütungen im 4. Quartal des Berichtsjahres (Januar-März) allein nicht mehr ausgereicht haben. Es scheint somit richtig zu sein, die Pauschalentschädigung von Fr. 600.– anzuheben. Wir haben den Kantonen mitgeteilt, dass wir noch die Halbjahreszahlen 2005 abwarten wollen und dann rückwirkend auf den 1.1.2005 eine Anpassung vornehmen und in diesem Zusammenhang auch allfällige Strukturkosten anschauen.

Die Gesamtbilanz des Ausschlusses von Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) von der Sozialhilfe ist im Gesamten positiv. Die Katastrophenszenarien, die in Zusammenhang mit dieser Massnahme an die Wand gemalt wurden, sind nicht eingetroffen. Damit allein sind die Probleme aber nicht gelöst.

8.2. Ausdehnung des Sozialhilfestopps aufnegative Asylentscheide

Die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle rechtskräftig negativen Asylentscheide ist unerlässlich. Denn die Botschaft an diese Leute muss klar sein: Sie sind ebenso wie Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) dazu verpflichtet, unser Land wieder zu verlassen. Es darf nicht sein, dass sie besser behandelt werden als alle anderen illegal Anwesenden.

Damit Härtefälle vermieden werden können, ist neben dem Sozialhilfestopp der Verkürzung der Verfahrensdauer weiterhin grösste Beachtung zu schenken.

8.3. Kürzere Verfahren

Die Dauer der Verfahren konnte erheblich verkürzt werde. So werden heute 2/3 der Verfahren innerhalb von 2 Monaten entschieden. Doch die Gesamtdauer der Verfahren ist immer noch zu lang! Das Monitoring hat gezeigt, dass gerade jene Personen, die einen raschen Entscheid erhalten, sich eher mit ihrer Situation abfinden, den Asylbereich verlassen und auch weniger um Nothilfe nachfragen.

Die Verkürzung der Verfahren ist daher weiter voranzutreiben. Die Entscheide sollen wenn immer möglich in den Empfangszentren des Bundes gefällt werden, so dass bei Abweisung die Heimreise gerade von dort aus direkt erfolgen kann.
In der Berichtsperiode des Monitoring (April 04 – März 05) wurden bereits rund 40 % der Entscheide in den Empfangszentren gefällt. In der Vergleichsperiode des Vorjahres waren es erst 29 %. Fortschritte, aber ungenügende. Das BFM ist angehalten, hier das Ziel rascher zu erreichen.

Entscheidend ist, dass auch auf zweitinstanzlicher Ebene, also bei der Asylrekurskommission (ARK), die Verfahrensdauer verkürzt wird. Die Behandlungsfristen sind hier nach wie vor deutlich zu lang. Da die ARK eine unabhängige Rechtsbehörde ist, sind die Einflussmöglichkeiten gering. Ich habe aber mit der ARK die unbefriedigende Situation besprochen und ihr auf Anfang Jahr 10 zusätzliche Stellen bewilligt. Ich erwarte im Gegenzug, dass die ARK die nötigen Reorganisationsmassnahmen ergreift, damit die Gesuchsbehandlung beschleunigt erfolgen kann. Andernfalls ist es Aufgabe des Parlaments einzugreifen.

8.4. Förderung der Ausreise

Die Mittel zur Förderung der freiwilligen Rückkehr sind klar zu priorisieren, denn zwangsweise Rückführungen sind immer mit grossem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Die freiwillige Rückkehr kann auf der einen Seite durch positive Anreize wie Rückkehrberatung und –hilfe gefördert werden. Diese wird neu auch in den Empfangszentren angeboten und soll aufgrund der Erfahrungen auf die Nichteintretensentscheide ausgedehnt werden. Für eine Erfolgskontrolle ist es aber noch zu früh.

Auf der anderen Seite müssen die Aufenthaltsbedingungen von ausreisepflichtigen Personen in der Schweiz so gestaltet sein, dass sie an einem weiteren Verbleiben in unserem Land das Interesse verlieren. Deswegen darf die Nothilfe für Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) – und hoffentlich auch bald für jene mit einem rechtskräftig negativen Entscheid – nicht attraktiv ausgestaltet sein.

Auf keinen Fall sind neue Infrastrukturen zu schaffen. Die Nothilfe ist eine Überlebenshilfe bis die Leute ausreisen, nicht Sozialhilfeersatz. Dies ist nicht Sinn und Zweck. Es ist ein auf wenige Tage angelegtes Instrument, welches allein das Überleben sichern soll. Die Kantone haben aber in der Monitoring-Berichtszeit die Bezüger von Nothilfe während durchschnittlich 68 Tagen unterstützt – das ist viel zu lang! Die Leute müssen vorher das Land verlassen. Einige Kantone liegen aber deutlich unter dieser Zahl und haben somit ein gutes Resultat erzielt.

Der Monitoring-Bericht hat klar aufgezeigt, dass neue Infrastrukturen nur neue Anreize zum Bezug von Nothilfe und damit eines andauernden Aufenthaltes in der Schweiz schaffen. Grundsätzlich können keine Dauereinrichtungen begründet werden.

8.5. Zwangsmassnahmen

Ein weiteres Instrument, den ausreisepflichtigen Personen den längeren Aufenthalt in unserem Land unattraktiv zu gestalten, sind die Zwangsmassnahmen, die bei renitenten Personen zur Anwendung kommen können.

Die in der laufenden Asylgesetzrevision vorgeschlagenen Massnahmen werden den Handlungsspielraum der kantonalen Behörden noch erweitern. Natürlich ist die Anwendung der Zwangsmassnahmen immer unangenehm und mit Aufwand und Kosten verbunden; auf längere Sicht aber werden sie durch ihren Abschreckungseffekt dazu beitragen, dass die Gesamtkosten im Asylbereich sinken.

8.6. Papierlosigkeit

Auf Bundesseite schliesslich wird nach wie vor viel Energie in die Beschaffung von Identitäts- und Reisepapier gesteckt. Derzeit sind rund 7’500 Personen im Papierbeschaffungsprozess.
Es wird geltend gemacht, die Papierbeschaffung durch den Bund sei nicht genügend. Solche Pauschalvorwürfe sind aber für die Behebung allfälliger Probleme nicht sehr hilfreich. Ich bitte die kantonalen Ämter diesen Vorwurf zu belegen und zu spezifizieren, damit er behoben werden kann.

Das gilt allgemein: Ich bitte Sie, bei Unzufriedenheit mit der Arbeit des Bundes diese konkret, klar und detailliert zu benennen. Dann wird abgeklärt und wenn nötig Massnahmen getroffen.

8.7. Rückübernahmeabkommen

Der Abschluss von Rückübernahmeabkommen wird vorangetrieben, damit verbindliche Mittel zur Rückübernahme geschaffen werden. Oft scheitert dies leider an nicht erfüllbaren Gegenforderungen.

Wo solche Abkommen nicht abgeschlossen werden können, zum Beispiel weil ein Staat unerfüllbare Gegenforderungen stellt, versuchen wir, die nötigen Grundlagen auf operationeller Ebene zu schaffen. Dass dies auch eine erfolgreiche Strategie sein kann zeigt der Fall Nigeria. Zwar besteht hier ein Rückübernahmeabkommen, doch ist dieses vom nigerianischen Parlament nicht ratifiziert und somit nicht in Kraft. Doch die Zusammenarbeit verläuft derzeit trotzdem befriedigend.

9. Welche Asylstrukturen?

Mit all diesen Massnahmen soll die Zahl der missbräuchlichen Asylgesuche in der Schweiz weiter gesenkt, die Abreise erhöht und zugleich die Integration der Aufgenommenen verbessert werden. Ziel muss sein, dass nur noch Verfolgte, die Anrecht auf Verbleib haben, ein Gesuch in unserem Land stellen.

Das Bundesamt für Migration richtet seine Planung für das nächste Jahr deshalb auf eine reduzierte Zahl von Gesuchen aus, nämlich auf 10’000. Die heutige Kapazität bei Bund und Kantonen reicht für ca. 20’000 -25’000 Gesuche. Dieser Apparat ist zu gross und zu teuer.

Sollte die Anzahl Neugesuche höher ausfallen, beispielsweise aufgrund eines Zustroms von Flüchtlingen aufgrund eines kriegerischen Konfliktes, muss ein Notfallkonzept zur Verfügung stehen, welches derzeit ausgearbeitet wird. Ende Jahr werden die entsprechenden Arbeiten beendet und die entsprechenden Beschlüsse gefasst sein.

Mit all den ausgeführten Massnahmen wird die humanitäre Tradition der Schweiz in keiner Weise tangiert. Unser Land gewährt auch weiterhin allen Personen Schutz, die diesen gemäss Flüchtlingskonvention nötig haben.
Was wir aber mit aller Konsequenz bekämpfen, ist der Missbrauch des Asylwesens.
Ausländerpolitik

10. Gesamtwertung

Angesichts der Tatsache, dass 20,2 % der Schweizer Bevölkerung ausländischer Nationalität sind, kann gesagt werden, dass die Ausländerpolitik im Grossen und Ganzen gut funktioniert. Die Schweiz hat eine der höchsten Ausländeranteile aller Länder der Welt und trotzdem gibt es keine grösseren Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Völkergruppen in unserem Lande. Es sind aber Einzelprobleme anzugehen.

11. Probleme

11.1 Fehlende Integration

Nicht nur bei den Flüchtlingen, auch bei den Ausländerinnen und Ausländern ist die Integration häufig mangelhaft. Zwar kennen wir in der Schweiz Zustände, wie sie beispielsweise in den Vororten der englischen Vorstädte oder der französischen Banlieus herrschen, kaum. Dennoch müssen wir achtsam sein, dass nicht auch hier Parallelgesellschaften entstehen, die wenig Berührungspunkte zur Schweizer Gesellschaftsordnung haben und unser liberales Gedankengut ablehnen. Es geht somit darum, diese Personen in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Das wichtigste Integrationsmittel ist neben der Sprache die Arbeit. Hier ist aber zu beobachten, dass die Arbeitslosigkeit bei der ausländischen Bevölkerung besonders ausgeprägt ist.
So sind heute rund 40 % aller Arbeitslosen ausländischer Nationalität.

11.2 Kriminalität

Weiter sind einzelne Ausländergruppen in überdurchschnittlichem Masse an kriminellen Taten beteiligt. Die Kriminalitätsstatistik für 2004 weist bei den Verzeigungen einen Ausländeranteil von 53,9 % aus. Die grosse Mehrheit hiervon, nämlich 81,2 %, hatte ihren Wohnsitz in der Schweiz.

11.3. Illegale Einwanderer

Schliesslich hält sich eine bedeutende Zahl von Personen illegal in unserem Land auf. Gemäss der jüngsten Studie des GfS dürfte sich ihre Zahl um rund 90’000 Personen bewegen. Diese sind mehrheitlich im Schwarzmarkt tätig, was wiederum mit erheblichen negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen verbunden ist.

Verschiedene Städte glauben, das Problem damit zu lösen, indem man die Illegalen legalisiert, bzw. naturalisiert. Dies ist keine Lösung – was wir wohl noch in der anschliessenden Diskussion behandeln können.

12. Was ist zu tun?

12.1 Bessere Integration

Ich habe die Frage der Integration für nächstes Jahr zu einem Schwerpunktthema erklärt. Das Bundesamt für Migration ist beauftragt, einen entsprechenden Bericht und ein Konzept zu erstellen. Ich will den Resultaten dieser Arbeit hier nicht vorgreifen. Es kann aber bereits jetzt gesagt werden, dass der wichtigste Punkt – neben der Beherrschung einer Landessprache – die Integration in den Arbeitsmarkt ist. Dabei soll es nicht darum gehen, in den Arbeitsmarkt einzugreifen und künstliche Strukturen zu schaffen. Vielmehr müssen vermehrt Anreize geschaffen werden, um erwerbslose und sozialhilfeabhängige Flüchtlinge verstärkt in die Berufswelt zu integrieren.

12.2 Bekämpfung der Kriminalität

Ich verspreche mir von einer besseren Integration insgesamt einen Rückgang der Kriminalität. Für diejenigen Ausländer aber, welche sich in unserem Land strafbar machen, müssen die entsprechenden Gesetze in voller Konsequenz zur Anwendung kommen.
Schlusswort

Asyl- und Ausländerpolitik wird auf Bundesebene gelegentlich abstrakt und ohne Blick auf die konkreten Probleme diskutiert. Sie aber sind direkt an der Front mit den bestehenden Problemen konfrontiert, Sie spüren die Auswirkungen der politischen Entscheide in Ihrer Arbeit unmittelbar.
Deshalb ist es mir wichtig, dass Ihre Erfahrungen und Meinungen auf Bundesebene gehört werden.

Ich fordere Sie dazu auf, Vorschläge einzubringen, wie wir die bestehenden Probleme lösen können. Nicht lösen können wir uns dabei von den Schwierigkeiten diese müssen wir wohl tragen! Für Ihre bedeutungsvolle Arbeit danke ich Ihnen – als Migrationsverantwortliche in den Kantonen!

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