Einweihung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona

Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher

16.09.2004, Bellinzona

Es gilt das gesprochene Wort

Herr Gerichtspräsident,
Herr Regierungsrat
Herr Ständerat,
Sehr geehrte Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts,
Meine sehr verehrten Damen und Herren

Die Justiz ist ein kostbares Gut. Ein Land, in dem die Gerichte rasch, unabhängig, unparteiisch und sorgfältig urteilen, hat einen unschätzbaren Vorteil gegenüber Ländern, in denen die Justiz schlecht funktioniert. Je mehr Gesetze ein Land kennt, umso wichtiger ist, dass den Rechts-unterworfenen eine korrekte und rechtsgleiche Anwendung des Rechtes garantiert ist. Dies schafft bei den Bürgern und Bürgerinnen, aber auch bei der Wirtschaft des In- und Auslands, Vertrauen. Vertrauen in die Gerichte erhöht die Verlässlichkeit der Rechts- und Geschäfts-beziehungen des Wirtschaftslebens. Darum: Es ist alles daran zu setzen, dass die Schweizer Justiz ihre Aufgabe effizient, unbeeinflusst und nur dem Recht verpflichtet erfüllt. Denn damit leistet die Justiz einen wesentlichen Beitrag für den Wohlstand unseres Landes.

Kann unsere Justiz diese Ansprüche erfüllen? Unser bisheriges Justizsystem stammt aus einer Zeit der lokalen Verhältnisse. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und Bürgerinnen spielten sich zur Zeit der Gründung unseres Bundesstaats bis weit ins 20. Jahrhundert hinein mehrheitlich in den jeweiligen Regionen ab. Grenzüberschreitende Geschäfte waren selten, ebenso die grenzüberschreitende Kriminalität.

Das hat sich grundlegend geändert. Die rasant wachsende Mobilität hat die Welt in den letzten Jahrzehnten kleiner gemacht. Globalisiert wurden Gesellschaft und Wirtschaft – aber auch die Kriminalität. Die im Jahre 2000 von Volk und Kantonen beschlossene Neu-Organisation der dritten Staatsgewalt ist Antwort auf diese Entwicklung. Sie will den Anforderungen unserer heutigen Gesellschaft an die Justiz Rechnung tragen.

Zu diesen Anforderungen gehört im Bereich der Straf-Justiz, dass bestimmte grenzüberschreitende Delikte, also Straftaten mit interkantonalem und internationalem Bezug, auch vom Bund verfolgt und beurteilt werden. Mit der Schaffung des Bundesstrafgerichts – das wir heute einweihen dürfen – wurde dieser Internationalisierung der Kriminalität Rechnung getragen.

Neben der Neu-Organisation der Strafgerichtsbarkeit bringt die Justizreform zudem eine Vereinheitlichung der Prozessverfahren: Sowohl im Bereich des Zivilrechts als auch im Bereich des Strafrechts sollen die heutigen 26 kantonalen Prozessordnungen bereits in wenigen Jahren durch ein einheitliches eidgenössisches Verfahrensgesetz abgelöst werden. Es ist geplant, dass der Bundesrat dem Parlament bereits im nächsten Jahr die Botschaft zu einer vereinheitlichten Strafprozess-ordnung unterbreiten wird. Der Entwurf für die gesamtschweizerische Zivilprozessordnung soll dann ein weiteres Jahr später folgen.

Vereinfachung

Auf höchster Gerichtsebene des Landes zeichnet sich ferner eine Vereinfachung der Rechtsmittel ans Bundesgericht ab. Damit einher geht die Schaffung eines Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung von Streitigkeiten des öffentlichen Rechts. Mit diesen Neuerungen, die zur Zeit vom Nationalrat behandelt werden, soll die in der Verfassung verankerte Rechtsweggarantie eingelöst werden.

Wir feiern mit der heutigen Einweihung des Bundesstrafgerichts ein erstes konkretes Ergebnis der Justizreform. Das neue Gericht, welches sich als dritte Justizbehörde neben – oder wenn Sie wollen „unter“ – die beiden bereits bestehenden obersten Gerichte in Lausanne und Luzern reiht, stellt eine erste Säule des neu gebauten – oder zumindest grundlegend renovierten – Justizgebildes dar, zu dem Volk und Stände mit ihrem JA vom 12. März 2000 den Grundstein gelegt haben.

Was ist nun von diesem neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona zu erwarten?

– Das Bundesstrafgericht Bellinzona leistet bei neuen Erscheinungsformen der Kriminalität und bei der Bekämpfung dieser neuen Delikte einen wichtigen Beitrag. Es kann dies aus mehreren Gründen besser tun als seine Vorgängerinstitutionen, die Anklagekammer des Bundesgerichts und die kantonalen Gerichte.

– Das neue Gericht kann die Beurteilung der zur Anklage gebrachten Sachverhalte rascher, zielgerichteter und konsequenter vornehmen, als dies mit den alten Strukturen der Fall gewesen wäre.

– Der Rechtsschutz ist für die von einem Strafverfahren betroffenen Personen deutlich besser: Wer der Bundesstrafgerichtsbarkeit untersteht, hat neu die Möglichkeit, das erstinstanzliche Urteil an eine zweite Instanz, weiterzuziehen. Das war bis Ende März dieses Jahres nicht der Fall.

– Der Ersatz der Anklagekammer des Bundesgerichts durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bringt eine willkommene Entlastung unseres obersten Gerichts.

– Und es bringt – das nur nebenbei gesagt – auch eine Entlastung der Bundeskasse.

Dezentrale Lage im Zentrum

Das Bundesstrafgericht liegt in Bellinzona. Die Berner Verwaltung sagt dem dezentral. Sie hat die Schweiz nicht begriffen. Die Schweiz hat kein Zentrum. Das Bundesgericht liegt zwar fernab von der Verwaltungs-betriebsamkeit Bern, dafür im Zentrum der Alpensüdseite. Dieser Umstand ist positiv nicht nur für den Kanton Tessin, der sich ja in der Standortdebatte mit grossem Engagement dafür eingesetzt hatte, den Zuschlag für eine der neuen Justizbehörden zu erhalten. Nein, diese Lage ist auch positiv für das Gericht selbst. Die Justiz als dritte Staatsgewalt tut nämlich gut daran, ein wenig Distanz zu Bern zu haben. Das hat sich beim Bundesgericht in Lausanne und beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern bewährt, und es wird sich auch beim Bundesstrafgericht in Bellinzona und beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen bewähren. Die Dezentralisierung entspricht dem Wesen unseres föderalistischen Landes, das kein Zentrum hat und auch kein Zentrum haben will.

Welche positiven Auswirkungen hat die Distanz zu Bern nun für Sie, sehr geehrte Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts? Ganz einfach: Die (strenge) Fuchtel von Regierung und Parlament in Bern ist weit entfernt! Und auch die Fuchtel des grossen Bruders in Lausanne wird weit entfernt sein. Diese Vorteile sind für Ihre Tätigkeit nicht unwesentlich, auch wenn sie vielleicht «nur» psychologischer Natur sein mögen. Sie geben Ihnen nämlich die Möglichkeit, Ihren Beruf noch unbeeinflusster und freier auszuüben. Ergreifen Sie daher diese Chance! Nutzen Sie Ihre Unabhängigkeit «ännet dem Gotthard» – diesem Schutzwall richterlicher Unabhängigkeit.

Grösse und Auslastung

Mein Grusswort an das neue Gericht wäre aber unvollständig, wenn ich mich nicht zuletzt auch noch zu seiner Zukunft äussern würde. Dies umso mehr, als ja in letzter Zeit viel über die Auslastung des Gerichts geredet und geschrieben wurde.

Das neue Gericht ist zur Zeit ein relativ kleines Gericht und wird möglicherweise auch in Zukunft ein relativ kleines Gericht bleiben. Denn es gilt halt auch heute noch, was der Chronist Johannes Meyer schon im Jahre 1875 in seiner Geschichte des Schweizerischen Bundesrechts geschrieben hat. Ich zitiere:

«Während die Legislative und die Exekutive auch dann noch, wenn ihnen nichts vorliegt, eine Art von geschäftigem Müßiggange sich hingeben und sich Traktanden schaffen können, falls solche fehlen: ist dies bei der Justiz unmöglich. Der Richter spricht nur in streitigen Fällen; er urtheilt nur, wenn man bei ihm klagt.»

Sie werden daher Verständnis haben, dass ein Ausbau des Gerichts, sei es in räumlicher oder personeller Hinsicht, sich einzig und allein nach der künftigen Geschäftslast richten kann. Wie sich diese entwickelt, ist im Moment schwer abzuschätzen. Ich bin aber überzeugt, dass wir bereits im nächsten Jahr etwas mehr Klarheit haben werden, um dann gestützt auf die neuesten Schätzungen die nötigen Entscheide über die Entwicklung des Gerichts treffen zu können. Bis dahin müssen Sie mit der derzeitigen Infrastruktur Vorlieb nehmen.

Und im Übrigen hat ein kleines Gericht ja auch vielerlei Vorteile: Es ist überblickbar, einfacher zu führen, und auch wirtschaftlicher als ein grosses Gericht. Ich hüte mich daher davor, Ihnen möglichst viele Fälle zu wünschen.

Stattdessen wünsche ich Ihnen und Ihrem Gericht, dass Sie die Ihnen zur Beurteilung vorgelegten Fälle – seien es nun viele oder wenige – unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen werden.

Es lebe die Justitia!

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