Referat von Bundesrat Christoph Blocher zum neuen Einbürgerungsrecht

Medienkonferenz vom 23. August 2004 über die eidgenössische Volksabstimmung zum neuen Einbürgerungsrecht

23.08.2004

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren

Wer soll unter welchen Voraussetzungen den Schweizer Pass erhalten? Die Einbürgerung ist in der Schweiz zu Recht eine seit langem intensiv diskutierte Frage.

Das Schweizer Bürgerrecht ist wegen der direkten Demokratie mit besonderen Rechten verbunden. Wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, kann nicht nur alle vier Jahre einen Wahlzettel ausfüllen. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können zudem mehrmals pro Jahr an der Urne abstimmen über konkrete Sachgeschäfte in Bund, Kanton und Gemeinde. Dies ist einzigartig auf der Welt. Deshalb muss die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts sorgfältig geregelt werden.

Schauen wir auf frühere Volksabstimmungen zur erleichterten Einbürgerung zurück:

1983 schlugen Bundesrat und Parlament erstmals ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren für ausländische Jugendliche der 2. Generation vor. Damals war zusätzlich eine erleichterte Einbürgerung für anerkannte Flüchtlinge vorgesehen. Die Vorlage wurde mit 55 Prozent Nein-Stimmen und der klaren Mehrheit der Kantone abgelehnt.

Gut zehn Jahre später, am 12. Juni 1994, folgte der zweite Versuch. Wieder wollten Bundesrat und Parlament Jugendliche, die hier aufgewachsen sind, erleichtert einbürgern. Anders als heute lag das Ausführungsgesetz zum Zeitpunkt der Verfassungsabstimmung noch nicht vor, doch hatte der Bundesrat im Parlament und in den Abstimmungserläuterungen angekündigt, dass die Erleichterungen für gut integrierte Jugendliche gelten sollten, die mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht hatten. Diese Vorlage erreichte zwar 53 Prozent Ja-Anteil, doch die knappe Mehrheit der Kantone sagte Nein.

Seither haben zahlreiche Kantone von sich aus Einbürgerungserleichterungen für Jugendliche eingeführt. Heute kennen 14 Kantone spezielle Verfahren für Jugendliche – allerdings mit grossen Unterschieden von Kanton zu Kanton.

Deshalb nehmen Bundesrat und Parlament einen neuen Anlauf und schlagen erneut ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren für ausländische Jugendliche der 2. Generation vor. Im Gegensatz zu 1994 wurde das Ausführungsgesetz bereits im Voraus verabschiedet, sodass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genau wissen, wie die Vereinfachungen konkret ausgestaltet würden. Gegen dieses Gesetz könnte im Falle einer Annahme der Verfassungsabstimmung das Referendum ergriffen werden.

Zusätzlich schlagen Bundesrat und Parlament eine zweite Einbürgerungs-vorlage vor, nämlich den Bürgerrechtserwerb durch Geburt für die dritte Generation. Über die beiden Vorschläge wird getrennt abgestimmt.

Wer soll künftig eingebürgert werden und wie soll das Prozedere aussehen?

Die Definition der Generationen hat im Vorfeld zu einiger Verwirrung geführt. Ich möchte Ihnen deshalb kurz darlegen, wie Bundesrat und Parlament diese Begriffe definiert haben.

Die erste Generation sind Personen, die als Erwachsene in die Schweiz eingewandert sind oder Jugendliche, die weniger als fünf Schuljahre in der Schweiz verbracht haben.

Die zweite Generation sind die Kinder der Eingewanderten, die entweder hier geboren sind oder wenigstens die Mehrheit ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht haben. Die also hier geboren sind oder als Kinder einwanderten und ihre Jugend in der Schweiz erlebt haben.

Die dritte Generation ist in der Schweiz geboren und hat mindestens einen Elternteil, welcher der zweiten Ausländergeneration angehört.

Diese Definitionen finden Sie auch in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates.

Eine spezielle Problematik der Einbürgerung besteht im Doppelbürgerrecht. Dieses ist in der Schweiz seit 1992 erlaubt. Aus dem Doppelbürgerrecht ergeben sich Rechte und Pflichten gegenüber mehreren Staaten. Diese sind allerdings mit internationalen Verträgen weitgehend geregelt, zum Beispiel was den Militärdienst betrifft. Seit der Einführung 1992 sind in der Schweiz keine Probleme mit dem Doppelbürgerrecht aufgetreten. Vorstellbar ist allerdings, dass sich im Konfliktfall zwischen zwei Staaten Probleme ergeben könnten, weil Doppelbürger zwei Staaten gegenüber verpflichtet sind. Bundesrat und Parlament werden sich mit dieser Frage noch zu beschäftigen haben.

Wie wirkt sich die vorgeschlagene Revision des Einbürgerungsrechts zahlenmässig aus?

Heute leben in der Schweiz rund 116’000 ausländische Jugendliche zwischen 14 und 24 Jahren, die in der Schweiz geboren sind oder zumindest fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit hier verbracht haben. Diese Jugendlichen hätten mit der neuen Regelung die Möglichkeit, ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung zu stellen, sofern sie gut integriert sind und keine Straftaten begangen haben.Über die Hälfte dieser Jugendlichen lebt in Kantonen, die schon heute ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren kennen. Ingesamt rechnet das IMES damit, dass mit dem neuen Einbürgerungsrecht jährlich rund 5000 – 10’000 zusätzliche Einbürgerungen erfolgen könnten.

Dazu kommen jährlich rund 2500 bis 5000 Kinder in dritter Ausländergeneration, die das Schweizer Bürgerrecht durch Geburt erhalten würden.

Insgesamt hätte die Revision des Einbürgerungsrechts also zur Folge, dass jährlich bis zu 15’000 Personen zusätzlich das Schweizer Bürgerrecht erhalten würden. Im vergangenen Jahr wurden rund 37’000 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Insgesamt leben heute rund 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.

Die Berner Regierungsrätin Dora Andres wird Ihnen nun erläutern, welche Erfahrungen der Kanton Bern mit Einbürgerungserleichterungen für Jugendliche gemacht hat. Anschliessend wird IMES-Direktor Eduard Gnesa die beiden Abstimmungsvorlagen vom 26. September näher erläutern.

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