Testi
15.09.2005
10.09.2005
Referat von Bundesrat Christoph Blocher zum 100-jährigen Bestehen des Aargauischen Anwaltsverbandes
Gehalten am Samstag, 10. September 2005 auf Schloss Lenzburg 10.09.2005, Lenzburg Lenzburg, 10.09.2005. Anlässlich des 100. Geburtstags des Aargauischen Anwaltsverbandes sprach Bundesrat Christoph Blocher über verschiedene Gesetzgebungsänderungen, welche den Anwaltsberuf betreffen. Thema war unter anderem die laufende Justizreform mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege sowie der Vereinheitlichung des Strafprozess- und des Zivilprozessrechts. Weiter ging der Justizminister auch auf andere bedeutende Totalrevisionen wie die Bologna-Revision des eidgenössichen Anwaltsgesetzes ein. Es gilt das gesprochene Wort Herr Präsident, Frau Grossratspräsidentin, Herren Bundesrichter, Herr Obergerichtspräsident, Meine Damen und Herren Gerichtspräsidenten, Geschätzte Mitglieder des Anwaltsverbandes, Sehr geehrte Damen und Herren, Sie feiern heute den 100. Geburtstag Ihres Verbandes auf Schloss Lenzburg, welches zu den ältesten und bedeutendsten Höhenburgen der Schweiz gehört. Dass Sie mich als Festredner an diesen geschichtsträchtigen Ort eingeladen haben, trifft sich gut, denn ich habe bekanntlich keine Berührungsängste zu Schlössern und schon gar nicht zu Schlössern im Kanton Aargau, wo die Wiege der Habsburger liegt, deren Reichsadler unser eigenes Schloss im Bündnerland ziert. Vor hundert Jahren gab es in der ganzen Schweiz kaum mehr als 200 Anwälte. Heute zählt der Schweizerische Anwaltsverband rund 7'300 Anwälte und Anwältinnen. Mit knapp 300 Aktivmitgliedern ist der Aargauische Anwaltsverband zwar nicht einer der grössten kantonalen Verbände, befindet sich aber nach seiner Mitgliederzahl auf Platz 7, was bedeutet, dass der Anwaltsverband im Vergleich zur Bevölkerung des Kantons relativ viele Mitglieder hat. Entweder sind die Aargauer überdurchschnittlich streitsüchtig oder überdurchschnittlich gesetzestreu. Tatsache ist, dass der Anwaltsberuf in allen Lebensbereichen immer unersetzlicher wird. Wer ein Haus baut, weiss heute nicht, ob der Architekt oder der Anwalt wichtiger ist. Wer eine Firma kauft, kann u.U. mit dem Steueranwalt mehr verdienen als mit der Firma. Das ist an sich nicht gerade Ausdruck eines freiheitlichen Rechtsstaates. Der Umfang des Rechts und damit auch die Zahl der Gesetzeslücken nehmen kontinuierlich zu und die Fälle, mit denen Sie konfrontiert werden, werden komplexer. Zudem ändert sich die die Gesetzgebung immer schneller. Die hohe Zahl der Rechtsfälle, der Wandel, die Regelungsdichte und die internationale Verflechtung tragen dazu bei, dass Sie sich immer mehr spezialisieren müssen. Justizreform Ich weiss nicht, ob Sie sich bewusst sind, dass Sie sich mitten in einer umfassenden Justizreform befinden. So in einer Totalrevision der Bundesrechtspflege mit dem Ziel : - eines entlasteten und einheitlichen Bundesgerichts in Lausanne und Luzern - eines neuen Bundesstrafgerichts in Bellinzona - eines neuen Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen. - eines für die Kantone obligatorisch vorgeschrie-benen zweistufigen Instanzenzugs Zudem stehen wir vor einem vereinheitlichten: - Strafprozessrecht - und Zivilprozessrecht Neben diesen die Justiz betreffenden Erlasse stehen wir in bedeutenden Totalrevisionen – ich erinnere an: - das GmbH Recht - das Revisionsaufsichtsrecht - die Transparenzvorlage - dazu wird das OR in Bezug auf das Aktienrecht revidiert - das Haager Trustübereinkommen ist umzusetzen - und schliesslich – für Sie von besonderem Interesse - steht eine Revision des Anwaltsgesetzes bevor. Sie werden verstehen, dass ich hier weder überall Neues, noch für Sie besonders Interessantes zu sagen habe. Doch das Anwaltsgesetz dürfte die meisten von Ihnen interessieren. Sie sehen daraus auch die Interdependenzen zu ausländischen Regelungen. Jede Bindung hat ihre Folgen. Ihnen als Anwalt sollte es ja bekannt sein: „Darum prüfe, wer sich ewig bindet…“ A. Bologna-Revision des eidg. Anwaltsgesetzes 1999 haben die europäischen Bildungsminister in Bologna in einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Schaffung eines europäischen Bildungsraums verabredet. Europa sollte als Bildungsstandort weltweit gestärkt und konkurrenzfähig gemacht werden. Ich glaube nicht, dass dies mit Bologna erreicht wird. Aber es gilt trotzdem. Gemäss Bologna sollen alle Studiengänge bis 2010 auf ein zweistufiges System aus einem berufsqualifizierenden Bachelor- und einem weiter führenden Master-Abschluss umgestellt werden. Dadurch möchte man eine transparente und vergleichbare Ausgestaltung der Studiengänge erreichen. Die Schweiz zählt auch zu diesen Bologna-Staaten und darum hat diese Reform auch Auswirkungen auf das eidgenössische Anwaltsgesetz. Mit der Bologna-Reform soll nämlich das bisher zur Eintragung notwendige Lizentiat durch den Bachelor oder Master ersetzt werden. Wir hatten die Frage zu stellen, ob ein Bachelor für eine Eintragung ins Anwaltsregister genügen oder ob der Master verlangt werden soll. Die Beantwortung dieser Frage ist auch für die Kantone bei der Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen für die Anwaltsprüfung von Bedeutung. Eine Umfrage des Bundesamts für Justiz bei den interessierten Kreisen im Sommer des vergangenen Jahres hat gezeigt, dass die Mehrheit, darunter insbesondere auch der Schweizerische Anwaltsverband, für den Master als Voraussetzung der Registrierung ist. Es versteht sich, dass Sie – die Sie ja schon anerkannte Anwältinnen und Anwälte sind, für die höhere Hürde plädieren. Um jedoch den praktischen Erfordernissen und Verhältnissen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, wonach - für den Registereintrag der Master notwendig ist, - für die Zulassung zum Anwaltspraktikum der Bachelor jedoch genügt. Ende Juni ist das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen worden. Es zeigt sich, dass die grosse Mehrheit der Vernehmlasser den Master als Voraussetzung für den Registereintrag befürwortet. Beim zweiten Punkt, d.h. bei der Zulassung zum Anwaltspraktikum mit einem Bachelor, sind die Meinungen der Vernehmlasser hingegen geteilt. Der Bundesrat wird die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens nun bald zur Kenntnis nehmen und die Botschaft zur Revision des Anwaltsgesetzes wahrscheinlich noch in diesem Herbst an das Parlament weiterleiten. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2007 in Kraft treten. Nun noch ein Wort zu den anderen Vorhaben: B. Totalrevision der Bundesrechtspflege Der Bereich Justiz gleicht schon seit einigen Jahren einer Grossbaustelle. Mehrere Verfassungsvorgaben werden auf Gesetzesstufe im Projekt "Totalrevision der Bundesrechtspflege" umgesetzt. Dieses Projekt umfasst – wie anfänglich erwähnt – drei Bundesgesetze: - das Bundesgerichtsgesetz, - das Verwaltungsgerichtsgesetz und - das Strafgerichtsgesetz. 1. Die neuen Gerichtsgesetze Von diesen drei Gesetzen ist das Strafgerichtsgesetz bereits verabschiedet und in Kraft: Das Bundesstrafgericht hat seine Tätigkeit am 1. April 2004 in Bellinzona aufgenommen. Es dürfte zurzeit wohl eines der wenigen Gerichte unseres Landes sein, das von sich noch nicht sagt, es sei völlig überlastet... Die beiden anderen Gesetze, das Bundesgerichtsgesetz und das Verwaltungsgerichtsgesetz, sind nach langen und intensiven parlamentarischen Beratungen am 17. Juni dieses Jahres verabschiedet worden. Sie werden nach dem derzeitigen Stand der Planung am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Damit sind die Grundlagen geschaffen, damit: - das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht entlastet werden; - das komplizierte und unübersichtliche Rechtsmittelsystem im Interesse der Rechtssuchenden vereinfacht wird; - und die Lücken beim gerichtlichen Rechtsschutz geschlossen werden (Rechtsweggarantie). Das neue Bundesverwaltungsgericht wird die heutigen rund 34 Rekurskommissionen und Beschwerdedienste ersetzen. Es wird seinen Betrieb am 1. Januar 2007 in Bern aufnehmen und voraussichtlich im Jahre 2010 an seinen endgültigen Standort in St.Gallen umziehen. Tragende Säulen und politisch schwere Brocken sind das neue Strafprozessrecht und das neue Zivilprozessrecht. 2. Vereinheitlichung des Strafprozessrechts Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts ist ein Anliegen, das älter ist als der Aargauische Anwaltsverband. Nun sollen die 26 kantonalen Strafprozessordnungen, die kantonalen Bestimmungen über das Jugendstrafverfahren und der Bundesstrafprozess noch in diesem Jahrzehnt durch eine einheitliche schweizerische Strafprozessordnung und eine schweizerische Jugendstrafprozessordnung abgelöst werden. Es ist geplant, dass der Bundesrat die Botschaft im Herbst dieses Jahres verabschieden wird, so dass im nächsten Jahr mit dem Beginn der parlamentarischen Beratungen gerechnet werden kann. 3. Die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts Die dritte Säule, die ich hier erwähnen möchte, ist die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Der Bundesrat wird seine Botschaft dem Parlament voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres (2006) vorlegen. C. Entwicklungen im Gesellschaftsrecht Abgesehen von der Aktienrechtsrevision von 1991 wurde das Gesellschaftsrecht seit 1936 praktisch nicht mehr überarbeitet. Die Wirtschaft ist jedoch in den letzten Jahrzehnten viel dynamischer geworden. Auch die bekannten Unternehmensskandale am Anfang dieses Jahrtausends (ich erinnere an Enron, Swissair etc.) haben einen Reformstau aufgezeigt. Das Gesellschaftsrecht wird daher in den nächsten Jahren modernisiert. Einige Projekte haben wir bereits zum Abschluss gebracht: Das Fusionsgesetz beispielsweise ist seit 2004 in Kraft und hat sich in der Praxis gut eingespielt. Andere Vorhaben stehen vor ihrer Verwirklichung. 1. Das neue GmbH-Recht Das geltende GmbH-Recht stammt wie gesagt aus dem Jahr 1936 und entspricht den heutigen wirtschaftlichen Bedürfnissen nicht mehr. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Rechtsform hat erheblich, ja fast explosionsartig zugenommen: waren es im Jahre 1992 noch ca. 3'000 GmbH, gab es im Jahre 2004 bereits annährend 77'000. Mit dem neuen GmbH-Recht wird die GmbH als "personenbezogene Kapitalgesellschaft" ausgestaltet. Die GmbH ist für Betriebe gedacht, in denen die persönlichen Qualitäten der Gesellschafter im Vordergrund stehen – dies im Unterschied zur AG, wo in erster Linie die rein finanzielle Beteiligung der Aktionäre massgebend ist. Die GmbH ist also insbesondere auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtet. Das neue GmbH-Recht wird zahlreiche Instrumente dispositiver Natur zur Verfügung stellen. Damit sollen sich die Gesellschafter ihr Unternehmen "mass-schneidern" können. Durch die Aufhebung unnötiger Hürden – zum Beispiel durch die Ermöglichung der "Einmann-GmbH" – erleichtert und fördert der Entwurf die Gründung von Jungunternehmen. Die Vorlage befindet sich momentan in der Differenzbereinigung und wird voraussichtlich 2007 in Kraft treten. 2. Das neue Revisionsrecht Der Entwurf für ein neues Revisionsrecht stellt zusammen mit den Regeln zur Offenlegung der Kaderlöhne ein erstes wichtiges Paket zur Verbesserung der Corporate Governance dar. Die Vorlage bringt vor allem zwei Neuerungen: Für die Revisionspflicht ist neu nicht mehr die Rechtsform, sondern die wirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens entscheidend. Künftig wird auf die Grösse eines Unternehmens abgestellt. Dann wird die Schaffung einer staatlichen Aufsichtsbehörde vorgesehen, die über die Zulassung von Revisoren entscheidet und gewährleistet, dass Revisionsdienstleistungen nur von qualifizierten Personen erbracht werden. Auch diese Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung und dürfte voraussichtlich 2007 in Kraft treten. 3. Die anstehende Aktienrechtsrevision Ein weiteres Grossprojekt im Bereich des Gesellschaftsrechts ist die erneute Revision des Aktienrechts. Sie soll namentlich die Corporate Governance und die Rechnungslegung verbessern. Auch hier besteht Revisionsbedarf: Die Vorlage wird diverse Vorschriften enthalten, die insbesondere die Stellung der Aktionäre stärken und die gesellschaftsinterne Transparenz verbessern. Neu geregelt wird zudem auch die institutionelle Stimmrechtsvertretung. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Reform des Aktienrechts ist für Ende 2005 geplant. D. Haager Trust-Übereinkommen Zum Schluss möchte ich Sie noch kurz über das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht informieren. Dieses Abkommen soll nach dem Willen des Bundesrates ratifiziert werden. Der Trust ist insbesondere in Staaten angelsächsischer Rechtstradition verbreitet. Der Begriff bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem bestimmte Vermögenswerte treuhänderisch auf eine oder mehrere Personen (trustees) übertragen werden, welche diese zu verwalten und für einen vom Treugeber (settlor) vorgegebenen Zweck zu verwenden haben. Auch in der Schweiz liegen zahlreiche zu Trusts gehörende, beziehungsweise im Namen von Trusts verwaltete Vermögenswerte. Immer mehr Banken haben eigene Trust-Abteilungen. Daneben spezialisieren sich immer mehr in der Schweiz niedergelassene Firmen auf die Verwaltung von Trusts. Auch Treuhandgesellschaften sowie Anwältinnen und Anwälte sind zunehmend im Bereich der Trust-Planung und –Administration tätig. Auch die Trust-Gesetzgebung trägt also dazu bei, die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz zu verbessern. Das EJPD ist nun dabei, die Vorlage unter Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten und einen Entwurf für eine bundesrätliche Botschaft zu erstellen. Mit dieser ist bis zum Ende des Jahres zu rechnen. Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Gesetzgebungsbaustellen in meinem Departements sind derer viele. Ich hoffe, dass Sie nun nicht völlig erschöpft, sondern für die weiteren Teile des Festakts gestärkt sind. Ich jedenfalls bin froh, für den Rest des Abends meinen Kopf aus den gesetzgeberischen Schlingen zu ziehen und hier in Freiheit und gesellschaftlichem Freiraum mit Ihnen einen Jubiläumsabend verbringen zu dürfen.
08.09.2005
Wohin geht die Ausländer- und Asylpolitik?
Jahreskonferenz der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörende VKM 08.09.2005, Zürich Zürich, 08.09.2005. Bundesrat Christoph Blocher sprach heute an der Jahreskonferenz der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden VKM vor zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Bundesbehörden über aktuelle Fragen aus dem Asyl- und Ausländerbereich. Er machte deutlich, dass es in der Verantwortung der Führungskräfte auf allen Ebenen liege, die Ausländer- und Asylpolitik zu steuern und dafür zu sorgen, dass die Ziele dieser Politik erreicht werden. In Bezug auf das Hauptziel des vergangenen Jahres, die Zahl der Gesuchsteller ohne asylrelevante Gründe zu senken, seien bereits Anfangserfolge erzielt worden. Es gilt das gesprochene Wort Herr Präsident, Herr Regierungsrat, Herr Stadtpräsident, Meine Damen und Herren, Einleitende Bemerkungen «Wohin geht die Ausländer- und Asylpolitik?» Die Antwort ist einfach: Sie geht dorthin, wo die Politik will. Darum frage ich anders: „Wie ist die Ausländer- und Asylpolitik zu gestalten?» oder einfacher «Was ist in der Ausländer- und Asylpolitik zu tun?» Mit einer solchen Fragestellung ist von Beginn weg klar, dass eine Entwicklung nicht einfach irgendwohin «geht», sondern dorthin, wo wir – namentlich die Führungskräfte in diesem Bereich – (dazu gehören wir hier wohl alle in diesem Saal!) sie steuern. Gewisse Entwicklungen werden heute viel zu rasch als zwingend, unabänderlich hingenommen. Die Berufung auf diese Entwicklungen begründet und rechtfertigt den eigenen Misserfolg! Je nachdem sind es etwa «die Globalisierung», die «Mobilität», «die soziokulturellen Faktoren» und vieles mehr, die Grund sind, dass man nichts machen kann. Das sind in der Regel Ausreden, um den Misserfolg zu vertuschen. Dabei geht es einzig und allein darum, die bestehenden Probleme zu lösen. Dies bedingt aber, dass man sich klare Ziele setzt, den besten Weg wählt, diesen – trotz aller Schwierigkeiten – geht und die Beschlüsse durchsetzt. Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass die Ziele der Asyl- und Ausländerpolitik politisch erreicht werden. Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten – und damit auch Abhängigkeiten – in der Schweizer Asyl- und Ausländerpolitik ist es deshalb wichtig, dass Bund, Kantone und Gemeinden das gleiche Ziel verfolgen. Dabei sind die Verantwortungen klar abzugrenzen, dann aber auch wahrzunehmen. Erlauben Sie mir zuerst einige Ausführungen zur Asylpolitik, jenem Bereich, in welchem die Probleme am dringendsten sind. Daran anschliessend komme ich auf den Ausländerbereich zu sprechen. Asylpolitik 1. Rückgang der Gesuche Hauptziel war im vergangenen Jahr, die Zahl der Gesuchsteller ohne asyl-relevante Gründe zu senken. Hier haben wir Anfangserfolge verzeichnet: So ist die Zahl der Asylgesuche seit dem vergangenen Jahr kontiniuerlich gesunken und der Trend hält an. Im laufenden Jahr haben bis Ende August 6'375 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode bedeutet dies einen Rückgang um 39.7 %. Erstmals in der Asylgeschichte ist die Schweiz erfolgreicher als ihre europäischen Nachbarn: Im europäischen Mittel betrug der Rückgang lediglich 22 %. Das lässt darauf schliessen, dass die ergriffenen Massnahmen, insbesondere die stark verkürzten Verfahren und der Sozialhilfestopp für Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE), Wirkung zeigen. 2. Höhere Anerkennungsquote für Flüchtlinge Der Anteil der Asylgewährungen an den erstinstanzlichen Entscheiden hat innerhalb eines Jahres von 7,1 % auf 10,4 % zugenommen. Die gestiegene Anerkennungsquote zeigt, dass die Menschen, die Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes sind, auch tatsächlich den Schutz unseres Landes erhalten. Durch die geschaffenen Massnahmen wurde die humanitäre Tradition der Schweiz nicht gefährdet. Diese erfreuliche Entwicklung leitet mich aber auch gleich zu den negativen Punkten über, welche aufzeigen werden, dass die Lage im Asylbereich nach wie vor unbefriedigend ist. 3. Immer noch zu viel Missbrauch Die grosse Mehrzahl der Personen, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen, sind keine Flüchtlinge. Rechnet man die Zahl der vorläufig aufgenommenen Personen zu jener der anerkannten Flüchtlinge hinzu, so macht diese zusammen doch nur rund 39 % aller Asylentscheide aus. Somit werden rund 60 % aller Asylgesuche unbegründet oder gar missbräuchlich gestellt, was in Zukunft nicht mehr möglich sein darf! 4. Fehlende Integration Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, von denen letztlich die grosse Mehrheit in der Schweiz bleibt, sind mangelhaft integriert. Die Erwerbstätigkeit, neben der Sprache das wichtigste Integrationsinstrument, ist bei diesen Gruppen viel zu tief. So arbeiten bei den erwerbsfähigen vorläufig Aufgenommenen nur 34 %, bei den anerkannten Flüchtlingen sind es gar nur 24,2 %. Das zeigt: Die Integrationsbestrebungen haben ihr Ziel nicht erreicht. Die Integrationsarbeit ist ungenügend. Das muss sich ändern! 5. Zu wenig Anreize Weiterer Missstand: Die Anreize zur Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen sind ungenügend. In zahlreichen Fällen ist die Sozialhilfe höher als der im Falle einer Erwerbstätigkeit ausbezahlte Lohn. Entsprechend besteht für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zuwenig Anreiz, eine Arbeit anzunehmen. 6. Vollzugsprobleme Das bedeutendste Problem besteht aber nach wie vor im Vollzug. Zahlreiche abgewiesene Asylsuchende wie im Übrigen auch andere illegal anwesende Personen verlassen das Land nicht. Die Gründe hierfür sind Ihnen bekannt: Die meisten Asylsuchenden legen ihre Identität nicht offen und weisen keine Ausweispapiere vor. Kann aber dem Herkunftsland die Identität nicht belegt werden, ist dieses Land auch nicht verpflichtet, einen abgewiesenen Asylsuchenden wieder zurückzunehmen. Trotzdem erhalten die Abgewiesenen, welche verpflichtet wären Heim zu gehen, nicht etwa nur Überlebenshilfe, sondern Sozialhilfe. 7. Schlussfolgerung: zu attraktiv Die Schlussfolgerung daraus ist und bleibt: Die Schweiz ist für Asylsuchende, die keine oder ungenügende Asylgründe haben, nach wie vor ein zu attraktives Land. Das gilt auch für Personen, die trotz negativem Entscheid illegal in der Schweiz bleiben. 8. Was ist zu tun? Um die bestehenden Missstände zu beheben, müssen somit Massnahmen ergriffen werden, welche einerseits - ungerechtfertigte Asylgesuche von Beginn weg als aussichtslos erscheinen lassen, sowie - Personen mit einem rechtskräftig negativen Entscheid dazu anhalten, unser Land umgehend wieder zu verlassen. 8.1. Ausdehnung des Sozialhilfestopps Der auf den 1. April 2004 eingeführte Sozialhilfestopp für Personen mit Nichteintretensentscheid hat die Situation verbessert. Der am 23. August veröffentlichte Monitoring-Jahresbericht hat klar aufgezeigt, dass die mit dieser Massnahme verbundene gewünschte Wirkung auch tatsächlich eingetroffen ist. Ich will an dieser Stelle nur die wichtigsten Punkte wiederholen: - Die abschreckende Wirkung dieser Massnahme hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Zahl der ungerechtfertigen Asylgesuche gesunken ist. Dies überproportional zu anderen Ländern und in Koppelung mit kürzeren Behandlungsfristen. - Die im Vorfeld geäusserte Befürchtung, Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) würden in die Kriminalität gedrängt, sind nicht eingetroffen. Die Delinquentenquote ist ein Bruchteil derjenigen im Asylbereich. - Die pro NEE (Nichteintretensentscheid) an die Kantone ausbezahlte Pauschale von Fr. 600.– hat über das gesamte Berichtsjahr (April 04 – März 05) gesehen – ausgereicht. Den Kantonen wurde gesamthaft Fr. 200'000.– zu viel ausbezahlt, ohne Berücksichtigung der sg. Investitionen in neue Strukturen. Gleichzeitig ist aber nicht zu verkennen, dass die Kostenvergütungen im 4. Quartal des Berichtsjahres (Januar-März) allein nicht mehr ausgereicht haben. Es scheint somit richtig zu sein, die Pauschalentschädigung von Fr. 600.– anzuheben. Wir haben den Kantonen mitgeteilt, dass wir noch die Halbjahreszahlen 2005 abwarten wollen und dann rückwirkend auf den 1.1.2005 eine Anpassung vornehmen und in diesem Zusammenhang auch allfällige Strukturkosten anschauen. Die Gesamtbilanz des Ausschlusses von Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) von der Sozialhilfe ist im Gesamten positiv. Die Katastrophenszenarien, die in Zusammenhang mit dieser Massnahme an die Wand gemalt wurden, sind nicht eingetroffen. Damit allein sind die Probleme aber nicht gelöst. 8.2. Ausdehnung des Sozialhilfestopps aufnegative Asylentscheide Die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle rechtskräftig negativen Asylentscheide ist unerlässlich. Denn die Botschaft an diese Leute muss klar sein: Sie sind ebenso wie Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) dazu verpflichtet, unser Land wieder zu verlassen. Es darf nicht sein, dass sie besser behandelt werden als alle anderen illegal Anwesenden. Damit Härtefälle vermieden werden können, ist neben dem Sozialhilfestopp der Verkürzung der Verfahrensdauer weiterhin grösste Beachtung zu schenken. 8.3. Kürzere Verfahren Die Dauer der Verfahren konnte erheblich verkürzt werde. So werden heute 2/3 der Verfahren innerhalb von 2 Monaten entschieden. Doch die Gesamtdauer der Verfahren ist immer noch zu lang! Das Monitoring hat gezeigt, dass gerade jene Personen, die einen raschen Entscheid erhalten, sich eher mit ihrer Situation abfinden, den Asylbereich verlassen und auch weniger um Nothilfe nachfragen. Die Verkürzung der Verfahren ist daher weiter voranzutreiben. Die Entscheide sollen wenn immer möglich in den Empfangszentren des Bundes gefällt werden, so dass bei Abweisung die Heimreise gerade von dort aus direkt erfolgen kann. In der Berichtsperiode des Monitoring (April 04 – März 05) wurden bereits rund 40 % der Entscheide in den Empfangszentren gefällt. In der Vergleichsperiode des Vorjahres waren es erst 29 %. Fortschritte, aber ungenügende. Das BFM ist angehalten, hier das Ziel rascher zu erreichen. Entscheidend ist, dass auch auf zweitinstanzlicher Ebene, also bei der Asylrekurskommission (ARK), die Verfahrensdauer verkürzt wird. Die Behandlungsfristen sind hier nach wie vor deutlich zu lang. Da die ARK eine unabhängige Rechtsbehörde ist, sind die Einflussmöglichkeiten gering. Ich habe aber mit der ARK die unbefriedigende Situation besprochen und ihr auf Anfang Jahr 10 zusätzliche Stellen bewilligt. Ich erwarte im Gegenzug, dass die ARK die nötigen Reorganisationsmassnahmen ergreift, damit die Gesuchsbehandlung beschleunigt erfolgen kann. Andernfalls ist es Aufgabe des Parlaments einzugreifen. 8.4. Förderung der Ausreise Die Mittel zur Förderung der freiwilligen Rückkehr sind klar zu priorisieren, denn zwangsweise Rückführungen sind immer mit grossem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Die freiwillige Rückkehr kann auf der einen Seite durch positive Anreize wie Rückkehrberatung und –hilfe gefördert werden. Diese wird neu auch in den Empfangszentren angeboten und soll aufgrund der Erfahrungen auf die Nichteintretensentscheide ausgedehnt werden. Für eine Erfolgskontrolle ist es aber noch zu früh. Auf der anderen Seite müssen die Aufenthaltsbedingungen von ausreisepflichtigen Personen in der Schweiz so gestaltet sein, dass sie an einem weiteren Verbleiben in unserem Land das Interesse verlieren. Deswegen darf die Nothilfe für Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) - und hoffentlich auch bald für jene mit einem rechtskräftig negativen Entscheid - nicht attraktiv ausgestaltet sein. Auf keinen Fall sind neue Infrastrukturen zu schaffen. Die Nothilfe ist eine Überlebenshilfe bis die Leute ausreisen, nicht Sozialhilfeersatz. Dies ist nicht Sinn und Zweck. Es ist ein auf wenige Tage angelegtes Instrument, welches allein das Überleben sichern soll. Die Kantone haben aber in der Monitoring-Berichtszeit die Bezüger von Nothilfe während durchschnittlich 68 Tagen unterstützt – das ist viel zu lang! Die Leute müssen vorher das Land verlassen. Einige Kantone liegen aber deutlich unter dieser Zahl und haben somit ein gutes Resultat erzielt. Der Monitoring-Bericht hat klar aufgezeigt, dass neue Infrastrukturen nur neue Anreize zum Bezug von Nothilfe und damit eines andauernden Aufenthaltes in der Schweiz schaffen. Grundsätzlich können keine Dauereinrichtungen begründet werden. 8.5. Zwangsmassnahmen Ein weiteres Instrument, den ausreisepflichtigen Personen den längeren Aufenthalt in unserem Land unattraktiv zu gestalten, sind die Zwangsmassnahmen, die bei renitenten Personen zur Anwendung kommen können. Die in der laufenden Asylgesetzrevision vorgeschlagenen Massnahmen werden den Handlungsspielraum der kantonalen Behörden noch erweitern. Natürlich ist die Anwendung der Zwangsmassnahmen immer unangenehm und mit Aufwand und Kosten verbunden; auf längere Sicht aber werden sie durch ihren Abschreckungseffekt dazu beitragen, dass die Gesamtkosten im Asylbereich sinken. 8.6. Papierlosigkeit Auf Bundesseite schliesslich wird nach wie vor viel Energie in die Beschaffung von Identitäts- und Reisepapier gesteckt. Derzeit sind rund 7’500 Personen im Papierbeschaffungsprozess. Es wird geltend gemacht, die Papierbeschaffung durch den Bund sei nicht genügend. Solche Pauschalvorwürfe sind aber für die Behebung allfälliger Probleme nicht sehr hilfreich. Ich bitte die kantonalen Ämter diesen Vorwurf zu belegen und zu spezifizieren, damit er behoben werden kann. Das gilt allgemein: Ich bitte Sie, bei Unzufriedenheit mit der Arbeit des Bundes diese konkret, klar und detailliert zu benennen. Dann wird abgeklärt und wenn nötig Massnahmen getroffen. 8.7. Rückübernahmeabkommen Der Abschluss von Rückübernahmeabkommen wird vorangetrieben, damit verbindliche Mittel zur Rückübernahme geschaffen werden. Oft scheitert dies leider an nicht erfüllbaren Gegenforderungen. Wo solche Abkommen nicht abgeschlossen werden können, zum Beispiel weil ein Staat unerfüllbare Gegenforderungen stellt, versuchen wir, die nötigen Grundlagen auf operationeller Ebene zu schaffen. Dass dies auch eine erfolgreiche Strategie sein kann zeigt der Fall Nigeria. Zwar besteht hier ein Rückübernahmeabkommen, doch ist dieses vom nigerianischen Parlament nicht ratifiziert und somit nicht in Kraft. Doch die Zusammenarbeit verläuft derzeit trotzdem befriedigend. 9. Welche Asylstrukturen? Mit all diesen Massnahmen soll die Zahl der missbräuchlichen Asylgesuche in der Schweiz weiter gesenkt, die Abreise erhöht und zugleich die Integration der Aufgenommenen verbessert werden. Ziel muss sein, dass nur noch Verfolgte, die Anrecht auf Verbleib haben, ein Gesuch in unserem Land stellen. Das Bundesamt für Migration richtet seine Planung für das nächste Jahr deshalb auf eine reduzierte Zahl von Gesuchen aus, nämlich auf 10'000. Die heutige Kapazität bei Bund und Kantonen reicht für ca. 20'000 -25'000 Gesuche. Dieser Apparat ist zu gross und zu teuer. Sollte die Anzahl Neugesuche höher ausfallen, beispielsweise aufgrund eines Zustroms von Flüchtlingen aufgrund eines kriegerischen Konfliktes, muss ein Notfallkonzept zur Verfügung stehen, welches derzeit ausgearbeitet wird. Ende Jahr werden die entsprechenden Arbeiten beendet und die entsprechenden Beschlüsse gefasst sein. Mit all den ausgeführten Massnahmen wird die humanitäre Tradition der Schweiz in keiner Weise tangiert. Unser Land gewährt auch weiterhin allen Personen Schutz, die diesen gemäss Flüchtlingskonvention nötig haben. Was wir aber mit aller Konsequenz bekämpfen, ist der Missbrauch des Asylwesens. Ausländerpolitik 10. Gesamtwertung Angesichts der Tatsache, dass 20,2 % der Schweizer Bevölkerung ausländischer Nationalität sind, kann gesagt werden, dass die Ausländerpolitik im Grossen und Ganzen gut funktioniert. Die Schweiz hat eine der höchsten Ausländeranteile aller Länder der Welt und trotzdem gibt es keine grösseren Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Völkergruppen in unserem Lande. Es sind aber Einzelprobleme anzugehen. 11. Probleme 11.1 Fehlende Integration Nicht nur bei den Flüchtlingen, auch bei den Ausländerinnen und Ausländern ist die Integration häufig mangelhaft. Zwar kennen wir in der Schweiz Zustände, wie sie beispielsweise in den Vororten der englischen Vorstädte oder der französischen Banlieus herrschen, kaum. Dennoch müssen wir achtsam sein, dass nicht auch hier Parallelgesellschaften entstehen, die wenig Berührungspunkte zur Schweizer Gesellschaftsordnung haben und unser liberales Gedankengut ablehnen. Es geht somit darum, diese Personen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das wichtigste Integrationsmittel ist neben der Sprache die Arbeit. Hier ist aber zu beobachten, dass die Arbeitslosigkeit bei der ausländischen Bevölkerung besonders ausgeprägt ist. So sind heute rund 40 % aller Arbeitslosen ausländischer Nationalität. 11.2 Kriminalität Weiter sind einzelne Ausländergruppen in überdurchschnittlichem Masse an kriminellen Taten beteiligt. Die Kriminalitätsstatistik für 2004 weist bei den Verzeigungen einen Ausländeranteil von 53,9 % aus. Die grosse Mehrheit hiervon, nämlich 81,2 %, hatte ihren Wohnsitz in der Schweiz. 11.3. Illegale Einwanderer Schliesslich hält sich eine bedeutende Zahl von Personen illegal in unserem Land auf. Gemäss der jüngsten Studie des GfS dürfte sich ihre Zahl um rund 90'000 Personen bewegen. Diese sind mehrheitlich im Schwarzmarkt tätig, was wiederum mit erheblichen negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen verbunden ist. Verschiedene Städte glauben, das Problem damit zu lösen, indem man die Illegalen legalisiert, bzw. naturalisiert. Dies ist keine Lösung – was wir wohl noch in der anschliessenden Diskussion behandeln können. 12. Was ist zu tun? 12.1 Bessere Integration Ich habe die Frage der Integration für nächstes Jahr zu einem Schwerpunktthema erklärt. Das Bundesamt für Migration ist beauftragt, einen entsprechenden Bericht und ein Konzept zu erstellen. Ich will den Resultaten dieser Arbeit hier nicht vorgreifen. Es kann aber bereits jetzt gesagt werden, dass der wichtigste Punkt – neben der Beherrschung einer Landessprache - die Integration in den Arbeitsmarkt ist. Dabei soll es nicht darum gehen, in den Arbeitsmarkt einzugreifen und künstliche Strukturen zu schaffen. Vielmehr müssen vermehrt Anreize geschaffen werden, um erwerbslose und sozialhilfeabhängige Flüchtlinge verstärkt in die Berufswelt zu integrieren. 12.2 Bekämpfung der Kriminalität Ich verspreche mir von einer besseren Integration insgesamt einen Rückgang der Kriminalität. Für diejenigen Ausländer aber, welche sich in unserem Land strafbar machen, müssen die entsprechenden Gesetze in voller Konsequenz zur Anwendung kommen. Schlusswort Asyl- und Ausländerpolitik wird auf Bundesebene gelegentlich abstrakt und ohne Blick auf die konkreten Probleme diskutiert. Sie aber sind direkt an der Front mit den bestehenden Problemen konfrontiert, Sie spüren die Auswirkungen der politischen Entscheide in Ihrer Arbeit unmittelbar. Deshalb ist es mir wichtig, dass Ihre Erfahrungen und Meinungen auf Bundesebene gehört werden. Ich fordere Sie dazu auf, Vorschläge einzubringen, wie wir die bestehenden Probleme lösen können. Nicht lösen können wir uns dabei von den Schwierigkeiten diese müssen wir wohl tragen! Für Ihre bedeutungsvolle Arbeit danke ich Ihnen – als Migrationsverantwortliche in den Kantonen!
07.09.2005
Referat von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich des 3. Europäischen Juristentags gehalten am Mittwoch, 7. September 2005 in Genf
Genf, 07.09.2005. Bundesrat Christoph Blocher eröffnete heute den 3. Europäischen Juristentag in Genf. Nach Nürnberg und Athen findet das Treffen dieses Jahr erstmals in der Schweiz statt. In seinem Referat warf Bundesrat Blocher die Frage auf, inwiefern sich der Staat in die privatwirtschaftlichen Verhältnisse einmischen dürfe. Der Justizminister wies darauf hin, dass die Firmen für Ihren Erfolg in erster Linie selbst verantwortlich sind. Dies trotz aller Neuregelungen in der Gesetzgebung die durch die zunehmende internationale Verflechtung notwendig geworden sind. 07.09.2005, Genf Mesdames les Présidentes, Excellences, Mesdames et Messieurs, Meine Damen und Herren, Salutations C'est un honneur de vous souhaiter, au nom du Conseil fédéral et en mon nom personnel, la plus cordiale bienvenue dans notre pays. Le Gouvernement Suisse vous transmet ses vœux les meilleurs pour la pleine réussite de cette 3ème Journée des Juristes Européens, qui, pour la première fois, se déroule en Suisse. Remerciements Je ne voudrais pas manquer ici d'exprimer mes plus vifs remerciements aux organisateurs et organisatrices de ce Colloque: Mme Isabelle Häner, Présidente de la Société suisse des juristes et Mme Dominique Brown-Berset, Présidente du Comité local d'organisation, ainsi qu'à tous leurs collègues. Je tiens également à dire ma gratitude à nos partenaires du Comité de patronage, au canton et à la ville de Genève ainsi qu'à l'Académie de droit européen de Trèves qui, par leur soutien, ont permis l'organisation de cette manifestation. Les thèmes Les trois thèmes autour desquels s'articuleront vos discussions et vos réflexions ont été fort judicieusement choisis. "La coordination de la protection des droits fondamentaux en Europe", votre troisième thème, est un des éléments-clés d'un ordre public européen qui permettra d'assurer la sécurité et la stabilité démocratiques du continent. Votre deuxième thème, "Le développement d'un droit de procédure civile commun en Europe", est lui aussi du plus grand intérêt. Elle contribue à renforcer la sécurité juridique, élément indispensable pour l’économie. La responsabilité des organes Comme je ne pourrai malheureusement pas suivre l’ensemble de vos débats, permettez-moi de vous livrer quelques réflexions sur le premier de vos thèmes, "La responsabilité des organes de la société et de surveillance en Europe". Permettez-moi également de poursuivre mon intervention en allemand. Die Verantwortlichkeit der Gesellschafts- und Aufsichtsorgane liegt mir als früherer Unternehmer verständlicherweise besonders nahe. Das Thema hat aber auch einen engen Bezug zu verschiedenen, laufenden Gesetzesvorhaben in der Schweiz. So die Revisionen des Bundesgesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren, die Transparenzvorlage und die kommende Aktienrechtsrevision, die sich mit den ganzen Fragen der Rechnungslegung und der Corporate governance befasst. All diese Neuregelungen sind die Folge der zunehmenden internationalen Verflechtungen, der immer zahlreicheren und ausgeklügelten Finanzderivate und komplexeren Gebilden – aber auch von Missständen in der Unternehmungsführung. Bei eklatanten Vorkommnissen wird darum unverzüglich nach neuen Gesetzen gerufen. Jedoch ist gerade in solchen Augenblicken zuerst eindringlich nach der Aufgabe des Gesetzgebers zu fragen. Mit anderen Worten: Wie weit soll oder darf sich der Staat in die privatwirtschaftlichen Verhältnisse einmischen. Allen ist klar, dass sich niemand einen Schaden wünscht. Für die Vermeidung des Schadens bzw. für das erfolgreiche Gelingen sind aber zuallererst die Verantwortlichen in den Firmen zuständig. Sie sind deshalb auch zur Rechenschaft zu ziehen, sofern es nötig wird. Kein noch so ausgeklügeltes Gesetz kann diese Verantwortlichkeit beseitigen. Beim klassischen Unternehmer ist die Sache klar: Er verliert sein Vermögen, wenn es schief geht. Oder – im umgekehrten Fall – der Erfolg macht ihn reich. Doch Vieles ist heute anders: Die Verantwortlichen für die Firmenführung sind oft nicht die Eigentümer, und eine Vielfalt möglicher Gesellschaften und Gesellschaftsformen prägen die Wirtschaft. Sie reichen vom kleinen Gewerbebetrieb, bei dem der Geschäftsführer sein ganzes Vermögen in die Gesellschaft investiert hat, bis hin zur milliardenschweren, börsenkotierten Publikumsgesellschaft. Bei dieser ist der Eigentümer so stark aufgeteilt, ja geradezu pulverisiert, dass der Einzelne sein Eigentum kaum mehr wahrnehmen kann. Hier sind allein schon zum Schutze des Eigentums Regeln aufzustellen. Dazu gehören im Sinn von checks and balances auch sachgerechte Bestimmungen über die Verantwortlichkeit der Gesellschafts- und Revisionsorgane. Voraussetzung liberaler Rechtsordnungen Der Gesetzgeber tut aber gut daran, sich an die Grundsätze einer liberalen Rechtsordnung zu halten. Verantwortung setzt Freiheit voraus. Nicht alles, was man auch noch regeln könnte, soll geregelt werden. Ähnlich der Vertragsfreiheit sollte die Organisationsautonomie einer Gesellschaft nur unter qualifizierten Voraussetzungen durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden. Es zählt die Verantwortung Der Gesetzgeber muss der Versuchung widerstehen, jemanden im Wesentlichen bloss deshalb zur Verantwortung zu ziehen, weil bei ihm - im Gegensatz zu anderen - noch etwas zu holen ist. Die gleiche Zurückhaltung sollte im Übrigen selbstverständlich auch die Gerichte leiten. Offenheit der Kapitalmärkte Zur heutigen Realität gehört auch die in weitem Umfang realisierte Offenheit der Kapitalmärkte. Dies gilt vor allem für die Schweiz, die der Offenheit eine besondere Bedeutung beimisst. So betrug 2003 der Direktinvestitionsbestand im Ausland 424 Milliarden Franken und damit einen Wert, der fast dem Bruttoinlandprodukt entspricht. Im Durchschnitt der OECD-Staaten lag dieser Wert bei nur einem Viertel des Bruttoinlandprodukts, was die internationale Verflochtenheit der schweizerischen Wirtschaft auf eindrückliche Weise belegt. Offene Kapitalmärkte haben nicht nur Vorteile, sie machen auch verletzlich. Sie haben insbesondere nicht nur die eigene, sondern auch die fremde Gesetzgebung zu beachten. Der amerikanische Sarbanes Oxley Act, mit der damit verbundenen Gefahr einer Überreglementierung, spricht diesbezüglich Bände. Nur durch die Anpassung der inländischen Regeln kann eine Benachteiligung im Ausland verhindert werden! Die europäische Gesellschaft Von dieser Form der Rechtsangleichung zu unterscheiden ist das Recht der Europäischen Union. Höhepunkt der gesellschaftsrechtlichen Entwicklung in der EU ist die Schaffung einer eigenen, supranationalen Gesellschaftsform: Der Europäischen Gesellschaft. Ich will die Vorteile einheitlicher Regeln nicht in Abrede stellen. Man erwähnt insbesondere die Informations- und Transaktionskosten und dergleichen mehr. Andererseits ist – wie bei allen Harmonisierungen und Rechtsvereinheitlichungen – die Möglichkeit es besser zu machen ausgeschaltet. Der Gesetzgeber verunmöglicht den Wettbewerb der Rechtssysteme, d.h. in diesem Fall die Möglichkeit des Gesetzgebers, das Gesellschaftsrecht so auszugestalten, dass daraus auch ein Standortvorteil resultiert. Schlusswort Je ne m'étendrais pas plus longtemps, Mesdames les Présidentes, Excellences, Mesdames et Messieurs, sur ce thème de la responsabilité des organes de la société et de surveillance, dont certains d'entre vous sont d'éminents spécialistes. Permettez-moi simplement de vous souhaitez, une fois encore, un très agréable séjour dans notre pays et de former mes vœux les plus chaleureux pour le plein succès de vos travaux.
02.09.2005